Jouleen Gruhn
Ich bedanke mich sehr herzlich. Insbesondere gilt mein Dank auch den weiteren Kommissionsmitgliedern. Namentlich zu nennen sind Herr Gilbert Furian, Herr Rüdiger Sielaff sowie Frau Uta Leichsenring. Vielen Dank für Ihre Arbeit! (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD und BSW so- wie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2917 in Verbindung damit: Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2918 und Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2919 und Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2023 Bericht des Ministers der Finanzen und für Europa Drucksache 8/174 und Jahresbericht 2025 Bericht des Landesrechnungshofes Drucksache 8/2135 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/2920 Das war eine ganze Menge. Ich eröffne die Aussprache. Es spricht der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herr Abgeordneter Galau. Bitte schön. (Beifall AfD) Andreas Galau (Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Grundlage unserer heutigen Beratung bilden der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2025 sowie die Haushaltsrechnung des Ministeriums der Finanzen 2023. Sie liefern die Basis für die Entscheidung des Parlaments zur Entlastung der Landesregierung gemäß Art. 106 Abs. 2 unserer Verfassung. Neben der Beschlussempfehlung zur Entlastung der Landesregierung liegen Ihnen drei weitere Empfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle vor. Diese beziehen sich auf die Entlastung der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Verfassungsgerichtes und des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2023. Vorangestellt sei ein Dank an alle Ausschussmitglieder für ihr Engagement in den Sitzungen am 13. Januar und am 28. Mai dieses Jahres, insbesondere für die sorgfältige Prüfung der Etats, die Einbindung der beteiligten Ministerien sowie des Landesrechnungshofes und die konstruktiven Beratungen in einem anspruchsvollen Zeitraum mit einem Wechsel der Regierungsbeteiligung und Koalitionsanpassungen. Dieser Umstand führte dazu, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle im Rahmen eines Eilverfahrens die Berichterstatter zu einzelnen Prüfbeiträgen neu zuordnete, sodass jeweils ein Abgeordneter der Koalition und ein Abgeordneter der Opposition an der Beschlussempfehlung beteiligt waren. Zum Prüfumfang: Der Landesrechnungshof legte im Dezember des vergangenen Jahres seinen Bericht 2025 vor. Wie gewohnt beinhaltet der Bericht drei zentrale Themen, namentlich die Ergebnisse zur Haushaltsrechnung 2023, Ausführungen zur allgemeinen Haushaltslage 2024 sowie besondere Prüfungsergebnisse. Mit allen drei Bereichen befasste sich der Ausschuss. Zunächst zur Haushaltsrechnung: Das Haushaltsjahr 2023 schloss kassenmäßig mit Einnahmen und Ausgaben von rund 17 Milliarden Euro ab, etwa 375 Millionen Euro mehr als geplant. Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes wurde die Schuldenbremse erneut nicht eingehalten. Insbesondere das Thema Kreditaufnahme war Gegenstand der Aussprache im Ausschuss, denn nach der Überzeugung des Landesrechnungshofes war diese um mehr als 57 Millionen Euro zu hoch, weil Ausgaben berücksichtigt wurden, die durch Einnahmen von Bund und EU bereits gedeckt waren. Das Ministerium der Finanzen argumentierte mit den Vorgaben des Stabilitätsrates, der dies zulasse. Der Saldo von Einnahmen und Ausgaben betrug minus 488 Millionen Euro. Nach Kreditaufnahmen ergab sich hingegen rechnerisch ein Überschuss von rund 392 Millionen Euro. Dieser Überschuss wurde vollständig der allgemeinen Rücklage zugeführt, wodurch ihr Bestand auf knapp 1,59 Milliarden Euro anwuchs. Aus Sicht des Landesrechnungshofes wurden dadurch faktisch Einnahmen aus Krediten der allgemeinen Rücklage zugeführt. Auch dieser Punkt wurde im Ausschuss erörtert. Des Weiteren diskutierte der Ausschuss über die globale Minderausgabe, die im Jahr 2023 gemessen an den Gesamtausgaben bei über 2 % lag und somit um fast das Sechsfache höher als im Jahr 2019. Zur Haushaltslage 2024: Maßgeblich für die Haushaltslage 2024 ist, dass die Steuereinnahmen mit rund 10,7 Milliarden Euro hinter den Erwartungen zurückblieben, die allgemeine Rücklage deutlich schrumpfte und zum Jahresende 2024 rund 554 Millionen Euro des Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds“ nicht abgeflossen waren. Der Ausschuss empfiehlt daher die Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel, strukturelle Defizite schrittweise abzubauen sowie eine stringente Priorisierung von Ausgaben und Maßnahmen bei der weiteren Haushaltsaufstellung vorzunehmen. Zum Dritten befasste sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle mit den besonderen Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes. Beispielhaft sind die Reduzierung der Büroflächen in der Landesverwaltung, eine wirtschaftlich sinnvolle Aussonderung von IT-Hardware und die Optimierung der Förderrichtlinien für Hochbaumaßnahmen zu nennen. Nach intensiver Beratung und Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachressorts fasste der Ausschuss mehrheitlich den Beschluss, der Landesregierung die Entlastung zu erteilen. Diese Empfehlung ist jedoch kein Freibrief. Die Landesregierung ist aufgerufen, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, Monitoringmechanismen zu etablieren und dem Ausschuss hinsichtlich einzelner Maßnahmen zu berichten. Konkret bittet der Ausschuss bei sieben Themen um einen erneuten Bericht zum 31. Dezember 2026 bzw. zum 30. Juni 2027, um den Stand der umgesetzten Maßnahmen zu evaluieren. Abschließend danke ich allen Beteiligten für die Offenheit im Austausch und für das Engagement für eine verantwortungsvolle, transparente Haushaltspolitik in Brandenburg, denn trotz unterschiedlicher Auffassungen ist eine konstruktive Arbeit von Koalition und Opposition im Sinne einer transparenten Haushaltsüberwachung unerlässlich. Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Ihr Votum zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW])
