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Ulrike Liedtke

18.06.2026 Sitzungen 8/35

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Crumbach. Bitte. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Brandenburg steht wie im Übrigen ganz Deutschland vor einer großen wohnungs- und gesellschaftspolitischen … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herausforderung!) – Jawohl, Herr Berndt, Sie haben es erraten: Herausforderung. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum belastet Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen. Gleichzeitig wird der Erwerb von Wohneigentum für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen immer schwieriger. Ein Ziel moderner Wohnungspolitik muss daher sein, mehr Wohnraum schneller und günstiger zu schaffen. Das Angebot an Wohnungen mit bezahlbaren Mieten muss deutlich steigen. Bezahlbares Wohnen entsteht durch eine Ausweitung der Bautätigkeit, schnellere Verfahren, niedrigere Baukosten und gezielte Förderung. Das gilt insbesondere dort, wo Märkte besonders angespannt sind. Zudem ist – ich sage es noch einmal – die Bildung von Wohneigentum für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Eckpfeiler der persönlichen Entfaltung und auch der Altersvorsorge. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Deshalb muss Wohneigentum für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen wieder eine realistische Perspektive werden. Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Wesentlicher Treiber dabei waren neue technische, energetische und bürokratische Anforderungen. Langwierige Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren verteuern Bauprojekte und verhindern dringend benötigte Investitionen. Schnellere Verfahren, wie wir sie jetzt schaffen, bedeuten mehr Wohnungen und geringere Kosten. Das Ziel einer modernen Baupolitik muss es sein, Bauvorhaben schneller und günstiger umzusetzen. Die Landesregierung hat diesen Auftrag angenommen. Die Bauordnung wird novelliert, Planen und Bauen wird beschleunigt. Ausbaustandards haben wir geprüft, serielles und modulares Bauen fördern wir – und ganz nebenbei: auch die Umwandlung von Bestandsgebäuden in Wohnraum. Die Einbindung des Bündnisses für Wohnen in den Gesetzgebungsprozess hat es uns ermöglicht, praxisnahe Lösungen für die Prozessbeschleunigung sowie Möglichkeiten der Erleichterung durch Standardabsenkung und Flexibilisierung zu finden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung der Bauordnung in der Fassung des Änderungsantrags der SPD und CDU ist ein richtiger und vor allem notwendiger Schritt, um die gesetzten Ziele zu erreichen. (Beifall SPD und CDU) Die Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung hat eindrücklich gezeigt, dass alle am Bau beteiligten Akteure die Potenziale für die Entbürokratisierung sehen und positiv bewerten. Positiv bewertet wurden vor allem die von der Landesregierung geplanten Änderungen zur Vereinfachung, klarere Begrifflichkeiten, weniger Bürokratie sowie mehr Flexibilität bei Bauvorhaben. Es wurden aber auch, von kommunaler Seite, Bedenken geäußert – Bedenken gegenüber dem Abbau von Standards. Ich erwähne hier nur die Kfz-Stellplätze und die Straffung der Fristen und Verfahren. Ja, das ist richtig. Aber die Beschleunigung und die Entschlackung der Verfahren ist erklärtes Ziel. Natürlich gibt es für jeden Standard – wie bei den Stellplätzen – auch Gründe, die für ihn sprechen; manchmal sogar gute Gründe. Ich bin außerordentlich dankbar, dass es den Fraktionen von SPD und CDU gelungen ist, die gegenläufigen Ziele, die wir immer abzuwägen haben, so abzuwägen, dass es ein vernünftiger Vorschlag geworden ist. (Beifall SPD und CDU) Die Bedingungen, mit denen wir es zu tun haben, um insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erfordern neue Wege und den Verzicht auf Standards. Priorität hat kostengünstiges und schnelles Bauen, und das erreichen wir mit dem vorliegenden Gesetz. Um die Worte des Landkreistages Brandenburg aufzugreifen: „Die vorgesehenen Änderungen sind weitreichend und würden eine Umwälzung des bisherigen Baugenehmigungsverfahrens bedeuten.“ Dem stimme ich zu – und genau das ist, was wir vorhatten, was wir tun müssen und was wir machen. (Beifall SPD und CDU) Gesetze schaffen die Rahmenbedingungen. Für ihren Erfolg – da haben Sie völlig recht, Herr Dorst – ist ein effizienter Vollzug entscheidend. Sie haben es bereits angesprochen, Frau Walter-Mundt: Wir werden als Ministerium deshalb auf alle 20 Bauaufsichtsbehörden und die Gemeinden zugehen und – insbesondere im Verfahrensrecht – Schulungen zu den Änderungen anbieten, und das nicht nur einmal, sondern fortlaufend, über die komplette Legislaturperiode hinweg. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowksi) Um transparente, schlanke und effiziente Verfahren zu ermöglichen, werden wir – wie bisher beim virtuellen Bauamt – die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren weiter begleiten und unterstützen. Lassen Sie mich noch auf einige wesentliche Änderungen eingehen: Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht es der Gemeinde, zu entscheiden, dass bei Bauvorhaben, die aus ihrer Sicht planungsrechtlich zulässig sind und bei denen die Erschließung gesichert ist, keine Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden müssen. Wir haben in den Genehmigungsverfahren gestraffte Verfahrensfristen. Für die Vollständigkeitskontrolle und die Antragsbearbeitung wird die Genehmigungsfiktion eingeführt. Auf eine Genehmigungspflicht bei Nutzungsänderungen wird verzichtet, wenn nicht bauplanungsrechtliche Belange dadurch berührt werden. Denkmalrechtliche Anforderungen führen nicht mehr zur Durchführung eines umfassenden Baugenehmigungsverfahrens. Untergeordnete Anbauten, die der barrierefreien Erschließung Juni 2026 17 eines Gebäudes dienen, sind verfahrensfrei. Temporäre Zeltlager werden ebenso verfahrensfrei wie saisonale Verkaufsstände, zum Beispiel für den Verkauf von Erdbeeren oder Spargel, und Einrichtungen zum Schutz von Pflanzenkulturen – wie Hagelschutzsysteme – im Erwerbsgarten bzw. Erwerbsobstbau. Verfahrensfrei werden auch alle baulichen Anlagen inländischer öffentlicher Stellen auf Militärgeländen. Die Baudienststellen des Bundes und der Länder unterliegen auch bei militärisch genutzten Liegenschaften den Vorschriften des öffentlichen Baurechts, da sie an das Rechtsstaatsprinzip gebunden sind. Zur Umsetzung des Bauturbos des Bundes wird das Abweichungsverfahren erweitert. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen wird ab dem 1.10.2026 Pflicht. Die Pflicht – es ist schon erwähnt worden –, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu errichten, entfällt. Die Kfz-Stellplatzpflicht für neue Wohnungen im Rahmen kommunaler Satzungen wird dereguliert – maximal ein Stellplatz pro Wohnung. Zudem sind die Ablösebeträge auf maximal 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten gedeckelt. Der Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden für alle Gebäudeklassen und Nutzungsarten mit Ausnahme von Sonderbauten wird erleichtert. Damit leisten wir unseren Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger, die Schaffung von notwendigem und bezahlbarem Wohnraum weiter voranzutreiben. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon) Wir ermöglichen die Nachverdichtung in Ballungsräumen, indem die Anforderungen für den Dachgeschossausbau und für die eingeschossige Aufstockung zu Wohnzwecken gesenkt werden. Zusammenfassend kann man sagen: Parallel und ergänzend zum Bauturbo des Bundes schaffen wir in Brandenburg mit der neuen Bauordnung die Voraussetzungen dafür, dass einfacher und schneller gebaut werden kann und dass der Umbau erleichtert wird. Damit setzen wir im Baurecht des Landes auch die vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda um. Ich habe lange überlegt, ob ich etwas zum Änderungsantrag der AfD sagen soll, aber dann habe ich mir gedacht: Sie können ihn alle lesen, und ich muss Ihnen nicht weiter erläutern, warum man ihn ablehnen muss. (Andreas Galau [AfD]: Warum?) Zum Schluss erlauben Sie mir, mich bei meinem Vorgänger zu bedanken, der den Gesetzentwurf eingebracht hat.

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