Daniel Münschke
Danke schön. – Die Aussprache setzt die Abgeordnete Dr. Gruhn für die SPD-Fraktion fort. (Beifall SPD) Juni 2026 33 Dr. Jouleen Gruhn (SPD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Menschen den Notruf wählen, tun sie dies nicht leichtfertig, sondern weil sie Hilfe brauchen, für sich selbst, für ihre Familie, vielleicht auch für völlig Fremde. Ich sage Ihnen als Ärztin ganz deutlich: Die Entscheidung, den Notruf zu wählen, sollte nicht vom Geldbeutel abhängen. Sie darf niemals vom Geldbeutel abhängen, (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Wilko Möller [AfD]) weil sonst echte Notfälle vielleicht keine Hilfe erfahren. Genau deshalb müssen wir uns in der Debatte mit der notwendigen Ehrlichkeit gegenüberstehen. Wir sollten uns nicht in Plattitüden ergehen. Wir sollten den Bürgern nichts vormachen. Natürlich können auch Schiedsstellenentscheidungen beklagt werden, meine Damen und Herren – das sei an dieser Stelle gesagt. Wir hätten also eine Verlängerung von Verfahren, wenn wir Schiedsstellenentscheidungen voranstellen würden. Also: Wir müssen uns die Konfliktlinien genauer anschauen. Denn im Kostenstreit stehen auf der einen Seite die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie tragen die Verantwortung für den Rettungsdienst, halten Personal, Fahrzeuge, Strukturen vor und müssen sicherstellen, dass jederzeit Hilfe verfügbar ist. Dafür sind sie auf eine verlässliche Refinanzierung gemäß der gesetzlichen Grundlage angewiesen – und in Zeiten angespannter Haushalte umso mehr. Auf der anderen Seite stehen die gesetzlichen Krankenkassen. Sie finanzieren die Leistung des Rettungsdienstes für ihre Versicherten, dürfen aber nur Kosten übernehmen, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt. Gleichzeitig stehen auch die Krankenkassen unter erheblichem finanziellen Druck. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben nun in Brandenburg die bisherige Finanzierungspraxis gekippt, mit der Folge, dass plötzlich die Bürger zahlen müssen – so weit herrscht Übereinstimmung. Die Diskussion zu den Fehlfahrten ist aber nur die Spitze des Eisbergs. In dieser Gemengelage will uns die AfD glauben machen, es gebe einfache Lösungen: Einfach mal schwuppdiwupp das Gesetz ändern und dann ist alles gut! – So ein Quatsch. Die Lage ist komplex. Und: Wäre eine Lösung so einfach zu erzielen, wären die gesetzlichen Regelungen natürlich längst eingeführt, (Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) hätten die Vermittlungsbemühungen in den zahllosen Gesprächsrunden, die Sie ansprachen, längst zur Klärung geführt und müssten wir heute nicht zum siebten Mal darüber sprechen. Frau Oeynhausen, ein bisschen Geduld. Meine Damen und Herren, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Rettungsdienstes sind nicht über Nacht, sondern über Jahre entstanden. Sie sind das Ergebnis bundesrechtlicher Vorgaben sowie gerichtlicher Entscheidungen, und daraus entstanden Finanzierungslücken in Millionenhöhe. Genau deshalb sollten wir in Brandenburg jetzt keine vorschnellen neuen Vorgaben beschließen. Die Notfallreform des Bundes befindet sich – entgegen aller Unkenrufe – im parlamentarischen Verfahren und kommt bald. Demnächst wird sie die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstes grundlegend verändern. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig sinnvoll, bereits heute das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz umzubauen. (Beifall SPD und CDU) Denn wenn die Vorgaben des Bundes in Kraft treten, werden wir das Landesrecht ohnehin erneut anpassen müssen. Wer jetzt vorprescht, produziert also nur für den Papierkorb – und nicht für die Bürger. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Inhaltlich habe ich von beiden Seiten keine konkreten Lösungsvorschläge gehört, wie die über Jahre angewachsenen Konflikte zwischen Krankenkassen und Kreisen gelöst werden können. Stattdessen geht es im Kern um einen zukünftigen Zuständigkeitswechsel hinsichtlich des Rettungsdienstes von den Kommunen zum Land. Dabei ist der Rettungsdienst Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Landkreise und kreisfreien Städte kennen die jeweilige Lage vor Ort am besten; und es spricht vieles dafür, die kommunale Seite eher in ihrer Verantwortung zu stärken statt die Verantwortung zu zentralisieren. Denn mehr Zentralisierung schafft nicht automatisch mehr Effizienz, sie kostet Geld. (Beifall SPD und CDU) Neue Zuständigkeiten lösen nicht automatisch bestehende Probleme. Neue Bürokratie schafft keine bessere gesundheitliche Versorgung. Wir werden daher weder dem vorliegenden Antrag des BSW noch dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen können, denn die eigentlichen Herausforderungen reichen viel weiter. Unter anderem geht es auch um eine sinnvolle Verknüpfung der Gesundheitsreform, die wir gerade allerorten wahrnehmen. Hier spielen der ambulante Sektor, das Notarztsystem und die Krankenhausreform mit hinein. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Gesundheitsministerium für seine unermüdlichen Vermittlungsversuche danken, denn am Ende geht es nicht um Paragrafen, Schiedsstellen oder Zuständigkeiten, sondern um Menschen in Not. Diese müssen sich darauf verlassen können, dass Hilfe kommt, unabhängig vom Wohnort, unabhängig vom Kontostand und ohne Wenn und Aber. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
