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Andreas Noack

SPD 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Kümmel, fangen wir einmal mit dem Staatsgeheimnis an: Es wird spätestens Anfang September gelüftet. Zumindest lautet die Zusage, dass dem Landtag dann ein ausgeglichener Haushalt für 2027 vorgelegt werden wird – und davon gehe ich aus. Dann ist er auch kein Geheimnis mehr, sondern er wird transparent in diesem Hause diskutiert werden. Herr Präsident, der Vorsitzende des Ausschusses und Sie haben schon einige Dinge erwähnt, auf die ich nicht näher eingehen werde. Nur so viel: Wir als SPD-Fraktion werden den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung der Landesregierung, des Verfassungsgerichtspräsidenten, natürlich des Präsidenten des Landesrechnungshofes und der Präsidentin des Landtages zustimmen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Überraschung!) Ich persönlich danke dem Landesrechnungshof für die sorgfältige Arbeit. Mein Dank gilt dem Präsidenten Harald Kümmel und seinem Team, die erstmalig in der neuen Zusammensetzung den Jahresbericht 2025 vorgelegt haben, und natürlich dem großen Kollegium und den weiteren 150 Mitarbeitern. Sie verantworten letztendlich die Kontrolle des Haushaltsvollzuges, überwachen aber auch die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung und prüfen, ob Verwaltung effizient und zielorientiert agiert und wie sich die Haushaltsführung und langfristige Haushaltsplanung darstellen – der Präsident führte dazu aus. Es wird mit der gebotenen Sorgfalt und einem hohen Maß an Sachverstand geprüft und Kontrolle ausgeübt. Das ist im Sinne von uns als Haushaltsgesetzgeber und findet auch im Interesse der Steuerzahlenden statt, denn die Budgetkontrolle kann natürlich nur stichprobenartig erfolgen. Der Rechnungshof ist sozusagen unverzichtbarer Partner des Parlaments – auch bei der fiskalischen Kontrolle von politisch gesetzten Zielstellungen. Für mich ist aber nicht der Haushaltsbeschluss, sondern der tatsächliche Haushaltsvollzug von Bedeutung. Nicht der Plan ist entscheidend, sondern das Ergebnis – das Ergebnis in der Bewertung, ob es ein guter fiskalischer und politischer Haushalt war. Zur Haushaltsrechnung 2023 werde ich mich ein bisschen kürzerfassen. Nur so viel: Ja, die tatsächliche Verschuldung in Bezug auf den Kreditrahmen liegt bei 21 Milliarden Euro; tatsächlich lag sie Ende 2023 bei 18,4 Milliarden. Allerdings – darauf ist der Präsident eingegangen – hatten wir zu dem Zeitpunkt die historisch niedrigsten Zinsausgaben von etwas mehr als 179 Millionen Euro. Zur Auffassung, ob kreditfinanzierte Transaktionen der Rücklage zugeordnet werden können oder nicht, gab es unterschiedliche Auffassungen in den Berichten des Landesrechnungshofes und des MdFE – jetzt: MdF. Wir konnten dies im Ausschuss nicht lösen, aber man muss sich dazu irgendwann einmal einigen, denn nicht die Gerichte sollen entscheiden, sondern wir wollen klare Regeln, die auch vom Landesrechnungshof getragen werden. Nur so kam ja im Bericht des Landesrechnungshofes die Aussage zustande, dass beim Haushalt 2024 die Schuldenbremse nicht eingehalten wurde – Herr Galau ist auf diesen Punkt eingegangen; auch im Ausschuss wurde darüber intensiv diskutiert. Betrug die Rücklage Ende 2022 noch 1,194 Milliarden Euro, so wissen wir, dass sie zwischenzeitlich aufgebraucht ist. Deswegen kann das Wort der Gegenwart und der Zukunft nur lauten: Konsolidierung. Ich wiederhole: Konsolidierung – die der Landesrechnungshof nicht nur im Bericht 2025, sondern auch davor schon eingefordert hat. Dafür bedarf es aber nicht unbedingt einer Strukturkommission; es bedarf der Verantwortung der Exekutive in der Aufstellung eines Haushaltsplanes. Natürlich kann man den Forderungen des Rechnungshofes an der einen oder anderen Stelle durchaus nachkommen – darauf wurde schon eingegangen; beim Flächenmanagement passiert es ja auch. Der Prozess hat also begonnen, und mit dem Haushaltsentwurf 2027 wird dies sichtbar werden – und werden müssen; davon bin ich fest überzeugt. Da wir bei der Betrachtung des Ergebnisses für 2024 Einnahmen in Höhe von 17,5 Milliarden Euro hatten, waren es 17 Milliarden Euro im vierten Jahr in Folge. Hervorheben möchte ich, dass die Zuweisungen an die Kommunen 2024 auf insgesamt 6,6 Milliarden Euro gestiegen sind – im Vorjahr waren es noch 6,3 Milliarden Euro – und dass dies seit 2015 einen stetigen Aufwuchs bei den Zuweisungen insgesamt an die Kommunen bedeutet, nicht nur bei den Zuweisungen, die wir über das Finanzausgleichsgesetz weitergeben. Allerdings muss man dies differenziert betrachten, da auch die Ausgaben und die Aufgaben der Kommunen letztendlich nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben. Das zeigt aber auch, wie wichtig eine stabile finanzielle Grundlage für die Kommunen ist und bleibt. Ich begrüße die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur transparenten Mittelverwendung und zur Evaluation der investiven Wirkung dieser Mittel ausdrücklich. Zum Prüfergebnis für das Flächenmanagement – ich nenne nur dieses eine Prüfergebnis –: Konsolidierung steht im Raum. Das heißt, man muss effizienter werden und den veränderten Situationen Rechnung tragen. Dies bedeutet auch für die Landesverwaltung, dass sie mit weniger Büroflächen auskommen muss, da mit der veränderten Arbeitswelt – ich nenne nur das Homeoffice als Beispiel – natürlich auch andere Bedarfe entstanden sind. Ob damit tatsächlich 20 Millionen Euro eingespart werden können, werden wir sehen. Ich danke dem Landesrechnungshof, den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle, der im Regelfall – wie eigentlich immer in der Vergangenheit – sehr konstruktiv zusammengearbeitet hat, und natürlich auch dem Ausschusssekretariat, das all dies vorbereitet hat. Wie schon am Anfang gesagt werden wir den Beschlussempfehlungen zustimmen. – Danke. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Juni 2026 47

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