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Daniel Münschke

AfD 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Sehr geehrter Abgeordneter Peschel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eine Frage, zu der ich hinleiten möchte. Im letzten Absatz auf Seite 3 des Antrags steht, dass die „Projektstelle Bürgerrat“ eine Ausschreibung und eine Vergabe an eine externe Agentur vornehmen werde. Als Präsidiumsmitglieder kennen wir ja den Einzelplan 1 und wissen, wie viele Euro dafür im Haushalt eingeplant sind: 100 000 Euro. Schaut man sich an, wie die Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen im Land Brandenburg getätigt werden, liest man: Bis 100 000 Euro Direktvergabe. An diejenigen, die auswählen, welcher Verein die 51 Bürgerinnen und Bürger auswählt, kann also direkt ein Auftrag vergeben werden. Ab über 100 000 Euro und bis 216 000 Euro: entweder Verhandlungsvergabe, also drei Angebote usw., oder beschränkte Ausschreibung, also ohne Teilnehmerwettbewerb, also so, wie es auch im Bundestag ersichtlich ist, wie es in allen anderen Landtagen ist, wie es auch bei der Europäischen Union ersichtlich ist. Stimmen Sie mir zu, dass die Gefahr besteht, dass aufgrund dieser Vergabepraxis hier ein konkreter Verein ausgewählt werden könnte, der dann gezielt die 51 Personen auswählt, die ein sehr genehmes Bild und eine ebensolche Entscheidung abgeben werden, die für den Landtag und die Koalitionsfraktionen günstig sind? (Beifall AfD) Juni 2026 71

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