Matthias Steinfurth
Dann eben doch ein bisschen Nachspielzeit. – Ihr Antrag, der Antrag der AfD, ist abzulehnen, weil er von einer falschen Ausgangslage ausgeht. Die AfD kritisiert eine Abstandsfläche von 0,2H. Tatsächlich sieht die vorgesehene Regelung nun 0,4H vor. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Immer noch schlimm! – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) – Jetzt bin ich dran. Sie sitzen doch auch im Präsidium und wissen, wie es läuft. – Vor allem aber verwechselt der Antrag Abstandsflächenrecht mit umfassendem Anwohnerschutz. Paragraf 6 der Brandenburger Bauordnung regelt nicht Lärm, Schattenwurf, Infraschall, Standsicherheit oder optisch bedrängende Wirkung. Genau dafür gibt es immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, die TA Lärm, die Schattenwurfprüfung, die Standsicherheitsprüfung und das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot. Ihr Antrag würde dazu führen, dass man Windkraft weitestgehend verhindert. Deswegen kann man diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, gut wäre, ihm zuzustimmen!)
