Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzesentwurfes „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes“ auf Drucksache 8/2869 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2869. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf: Mit Enthaltungen!) – Mit Enthaltungen, Entschuldigung. Die fraktionslosen Abgeordneten sind untergegangen. – Der Gesetzentwurf ist mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich damit erledigt. Wir kommen – zweitens – zur Abstimmung über den Antrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2887, Neudruck. Er trägt den Titel: „Finanzielle Sicherung des Rettungsdienstes in Brandenburg: Beendigung der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und Schaffung verbindlicher Lösungswege“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Somit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 4 angelangt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Juni 2026 41 Drucksache 8/2958 Das Präsidium hat sich auf eine offene Abstimmung verständigt. Für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses und ihrer Stellvertreter ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Ich lasse zuerst über den Antrag zur Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses abstimmen. Im Anschluss werden wir über die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses abstimmen. Damit kommen wir zur ersten Abstimmung, der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion auf Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses, Drucksache 8/2958. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Der Abgeordnete Uwe Adler wurde als parlamentarisches Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch dazu und viel Erfolg bei der Amtsausübung! (Vereinzelt Beifall) Somit kommen wir zur zweiten Abstimmung, der Abstimmung über den Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 8/2958; diesmal geht es um die Wahl eines stell-vertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich wiederum um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag bei Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen. Frau Abgeordnete Ines Seiler wurde als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. (Schriftführerin Julia Sahi: Einstimmig!) Es ist – danke für den Hinweis – ein einstimmiges Ergebnis. Damit beende ich Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Wahl eines Mitglieds des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/2959 in Verbindung damit: Wahl eines Mitglieds des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/2960 und Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1420 und Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2957 und Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2961 Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gemäß § 43 Abs. 1 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandengesetzlichen Mitgliederzahl, also mit mindestens 45 Jastimmen, vier Mitglieder in den Medienrat gewählt. (Unruhe) – Ich möchte doch kurz noch um Ihre Aufmerksamkeit bitten, da es jetzt um inhaltliche Ausführungen zum Wahlprozedere geht. Paragraf 42 Abs. 1 des Staatsvertrages regelt, dass die Mitglieder in besonderer Weise befähigt sein müssen, die Aufgaben nach dem Staatsvertrag wahrzunehmen. Zudem ist eine geschlechterparitätische Besetzung anzustreben, wobei die Wahl eines Mitgliedes mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder ohne Angabe eines Geschlechts unabhängig davon möglich ist. Der Hauptausschuss hat die Voraussetzungen der Wählbarkeit – gemäß Staatsvertrag – der heute zur Wahl stehenden Personen auf der Grundlage der ihm durch die Fraktionen zur Verfügung gestellten Informationen im Vorfeld geprüft. Die Fraktionen hatten im Nachgang zur Hauptausschusssitzung Zeit, eine Bewertung der Geeignetheit der Wahlvorschläge vorzunehmen. Beim Wahlvorschlag der AfD-Fraktion handelt es sich um den dritten Wahlgang, da der Kandidat im ersten Wahlgang am 17. Juli 2025 und im zweiten Wahlgang am 25. September 2025 nicht die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erhalten hat. Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages über alle Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen, von Ihnen aus gesehen rechts und links von mir. Sie erhalten einen Stimmzettel mit den Namen der fünf Kandidaten für die vier vom Landtag Brandenburg zu wählenden Mitglieder des Medienrates. Wenn Sie keinen der fünf Kandidaten wählen wollen, machen Sie bitte Ihr Stimmverhalten mit einem Kreuz bei „Nein“ oder bei „Enthaltung“ kenntlich. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen der oder des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen keinerlei Kennzeichnung des Willens der oder des Abstimmenden erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. So viel zum Wahlverfahren. Die Frage an die Abgeordneten: Gibt es dazu Redebedarf? Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen, sobald alle Plätze besetzt sind. – Das scheint der Fall zu sein. Dann bitte ich, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf fragen, ob jedes anwesende Mitglied … (Zurufe: Nein!) – Dann warten wir noch ein bisschen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf fragen, ob jedes anwesende Mitglied des Landtags seine Stimme abgeben konnte. – Das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Wahlhandlung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich sogleich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13:50 Uhr fort. Guten Appetit! (Unterbrechung der Sitzung: 12:47 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13:51 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich Ihnen die Wahlergebnisse bekanntgeben kann. An der Wahl der Mitglieder des Medienrates haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gab einen ungültigen Stimmzettel, mit Nein hat niemand votiert, und es gab auch keine Stimmenthaltungen. Für den Wahlvorschlag Herr Steffen Schroeder haben 47 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Martin Gorholt haben 45 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Dr. Karl Friedrich Weiland haben 32 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Stephan Goericke haben 55 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Tilo Bernhardt haben 61 Abgeordnete gestimmt. (Beifall BSW) Damit haben Herr Steffen Schroeder, Herr Martin Gorholt, Herr Stephan Goericke und Herr Tilo Bernhardt die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags Brandenburg erhalten und sind zu Mitgliedern des Medienrates gewählt. Allen Gewählten einen herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei den bevorstehenden Aufgaben! (Beifall CDU) Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und übergebe die Sitzungsleitung an meine geschätzte Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn.
