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Ludwig Scheetz

SPD 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Es ist ja durchaus üblich, dass sich Verfassungen mit der Zeit weiterentwickeln. (Lachen bei der AfD) Demzufolge ist es auch folgerichtig, dass man die Regelungen, die nach dem Verabschieden einer Landesverfassung gelten, im Laufe der Zeit prüft und man dann zu neuen Erkenntnissen kommt. Das war ja eine sehr umfassende Verfassungsänderung; die beiden Artikel, die Sie jetzt genannt haben, waren ja nur ein Teil dessen. Wir haben, falls Sie sich daran erinnern, zum Beispiel auch bei den Staatszielbestimmungen Änderungen vorgenommen. Also, es war nach längerer Zeit eine größere Novellierung bzw. Änderung der Landesverfassung. Deswegen haben wir das damals gemacht. (Andreas Galau [AfD]: Klar, nur deswegen! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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