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André von Ossowski

fraktionslos 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Danke, Herr Hohloch. (Der Redner dreht sich zum Vizepräsidenten.) Darf ich, Herr Präsident? Danke. – Ich habe gesagt, die Mitglieder der Gruppe bekommen kein Geld, das sie, als Abgeordnete, für sich persönlich in Anspruch nehmen; das wollte ich – um das für die Öffentlichkeit klarzustellen – sagen. Selbstverständlich wird die Gruppe finanzielle Unterstützung erhalten, weil parlamentarische Arbeit natürlich nicht allein von den Abgeordneten gemacht wird. Auch Ihre Fraktion verschlingt horrende Summen – sie stehen Ihnen selbstverständlich zu –, die der Steuerzahler bezahlt und die woanders als in Ihrer Fraktion vielleicht besser angelegt wären. (Beifall SPD und CDU) Aber ich käme nie auf den Gedanken, Ihnen – und selbstverständlich auch der BSW-Fraktion nicht – den Anspruch auf diese Mittel in Abrede zu stellen. In der BSW-Fraktion sehen wir ja, wie ein Wandel vonstattengeht. Ich würde sagen, da gibt es eine Metamorphose, an der sich der Wähler noch erfreuen kann. Er schaut zu und hat Spaß daran, das in der Presse nachzuvollziehen. Wir werden also tatsächlich finanzielle Mittel – nicht in exorbitantem, aber doch in ausreichendem Maße – zur Verfügung gestellt bekommen, die wir selbstverständlich für die parlamentarische Arbeit nutzen wollen. Noch einmal zurück zur Gruppenbildung: Ich bedanke mich für die Empfehlung des Hauptausschusses, weil ich weiß, dass sie ihm nicht leichtgefallen ist. Man erhofft sich nicht drei Stimmen. Wir haben vorher gesagt, welche Position wir vertreten: Sie haben uns zwei Jahre lang mit verschiedenen Redebeiträgen im Landtag erlebt; Sie wissen, welche Position wir vertreten. Sie können uns persönlich und menschlich einschätzen. Sie können uns charakterlich einschätzen. Da gibt es nichts Neues. Insofern bedarf es diesbezüglich auch keiner Kritik. Der einzige Maßstab, den das Parlament anlegen könnte, um eine Gruppenbildung zu verhindern, wäre der des Rechtsmissbrauchs. Das heißt: Natürlich darf das Parlament eine Gruppenbildung ablehnen, aber dann wäre es tatsächlich so, dass dann in letzter Instanz das Verfassungsgericht eine Entscheidung treffen dürfte – auch die, dass die Entscheidung des Parlaments vielleicht nicht richtig war. Herr Kollege Scheetz hat das ja nur vorweggenommen. Natürlich haben Sie Recht, Herr Hohloch: Möglicherweise wäre es anders, wenn drei AfD-Abgeordnete die Partei verlassen würden und eine Gruppe gründen wollten. Vielleicht aber auch gerade nicht.

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