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Ludwig Scheetz

SPD 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Also, man muss sich ja in die Lage von 1990 hineinversetzen, als das Bundesland Brandenburg neu entstanden ist. Vorher gab es keine Verfassung. Die Verfassung wurde damals neu geschrieben und wurde dann den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt. Seitdem haben wir keine neue Verfassung in Brandenburg vorgelegt, sondern die bestehende, von den Bürgern im Rahmen einer Volksabstimmung abgestimmte Verfassung in einigen Aspekten geändert. Die Verfassung sieht, soweit ich es richtig in Erinnerung habe, ausdrücklich nicht vor, dass Verfassungsänderungen nur per Volksabstimmung erfolgen können, sondern dass das Parlament mit einem entsprechenden Quorum, mit einer Zweidrittelmehrheit, Verfassungsänderungen vornehmen kann. Ich würde jetzt meine Rede fortsetzen. – Uns liegt erneut ein Antrag vor, der im Kern auch wieder nur aus einem Feststellungsteil besteht: keine klare Forderung, keine Rechtsfolge, keine konkrete Konsequenz. An der Argumentation, die wir bereits im März hier vorgetragen haben, hat sich im Wesentlichen auch nichts geändert. Darin liegt eigentlich auch das Grundproblem des Antrags. Ein Sitz im Präsidium – da haben wir eine etwas andere Auffassung als der Kollege Hornauf – ist kein Eigentum einer Fraktion. Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden nicht von Fraktionen entsandt wie Delegierte zum Parteitag. Sie werden vom Landtag gewählt. (Beifall SPD und CDU) Gewählt wird also nicht eine Fraktion, sondern eine Person, und diese Person wird in ein Amt des gesamten Hauses gewählt. Man sollte auch mit der politischen Vereinbarung der Parlamentarischen Geschäftsführer etwas sauberer umgehen. Zu Beginn der Wahlperiode gab es eine Verständigung über die Struktur des Präsidiums, das ist richtig. Aber aus einer solchen Verständigung entsteht ja kein dauerhaft einklagbarer personeller Anspruch einzelner Fraktionen. Diese Verständigung konnte die Wahl durch den Landtag eben nicht ersetzen, und sie kann sie auch im Nachhinein nicht umdeuten. Der Landtag hat gewählt, und auch nur der Landtag kann über die Verfahren, die in der Geschäftsordnung und in der Verfassung geregelt sind, Vizepräsidenten wieder abwählen. Erlauben Sie mir zum Ende noch eine Bemerkung. Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet das BSW hier so eindringlich über die gerechte Besetzung verantwortungsvoller Positionen spricht. Wenn es um Verantwortung und die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben geht, ist die Bilanz des BSW – vorsichtig formuliert – ja doch etwas überschaubar. (Christian Dorst [BSW]: Hä?) Ich will jetzt gar nicht noch einmal auf die Debatte um die Koalition eingehen. Aber bemerkenswert ist: Sie beklagen hier lautstark eine angeblich unfaire Beteiligung, weigern sich aber zugleich, für den Ihnen zustehenden Vorsitz im Gesundheitsausschuss überhaupt einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. (Beifall SPD und CDU) Das muss man ja auch mal benennen: auf der einen Seite lautstark über fehlende faire Beteiligung klagen, aber auf der anderen Seite verantwortungsvolle Funktionen selbst nicht wahrnehmen, geschweige denn überhaupt einen Vorschlag unterbreiten. Das ist eine doch ein bisschen schräge Debatte, die wir führen. Ich bin sehr gespannt. Wir werden den Antrag ablehnen; das kann ich vorwegnehmen. Sie haben angekündigt, das vom Landesverfassungsgericht klären zu lassen. Das Recht haben Sie. (Christian Dorst [BSW]: Danke, danke!) Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis. Es gäbe noch einen anderen Weg, der auch im Verfahren vorgesehen ist: Sie können gern erneut einen Abwahlantrag hier einbringen, und dann wird es ein entsprechendes Ergebnis geben. – In diesem Sinne: Wir lehnen den Antrag ab. Ich bedanke mich.

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