Marcel Penquitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Arndt, ich will Ihre Rede eigentlich gar nicht kommentieren oder darauf eingehen, denn sie steht für sich. (Lars Hünich [AfD]: Aber das machen Sie gerade jetzt!) Selbst in Ihrer eigenen Fraktion konnte man sich bei Ihren Ausführungen das Lachen nicht verkneifen. Ich glaube, auch auf der Tribüne hat niemand Ihren Wortbeitrag bzw. das, was Sie eigentlich sagen wollten, verstanden, aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Ich kann an der Stelle nur sagen: Wären Sie mal lieber im Wahlkampf geblieben und hätten uns mit Ihren Ausführungen hier verschont! Denn eines ist völlig klar: Sie reden hier anderthalb Minuten über die Vergangenheit, wir hingegen krempeln die Ärmel hoch. (Beifall SPD und CDU – Oh! bei der AfD) Wir sehen durch die Frontscheibe mehr als durch den Rückspiegel. Wir kämpfen dafür, dass das, was Sie angesprochen haben, deutlich vereinfacht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Vorschriften und gesetzlichen Pflichten ist es meist wie auf dem eigenen Dachboden: Man stellt immer etwas Neues dazu, aber mistet nur selten aus. Wer etwas abschaffen will, muss sich rechtfertigen – vor sich selbst oder vor jemand anderem; in meinem Fall: ich vor meiner Frau –; wer es stattdessen behalten will, muss in der Regel gar nichts machen. Und genau das wollen wir mit Blick auf den Abbau von Bürokratie beenden, denn Vorschriften verschwinden nicht von alleine. Sie bleiben bestehen, sammeln sich an und verursachen viel Aufwand. Und deshalb sagen wir: Nicht die Abschaffung einer Pflicht soll begründet werden, sondern ihr Fortbestand. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diesen Gedanken machen wir zum Maßstab unseres Antrages. Wir fordern die Landesregierung auf, sämtliche landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis-, Statistik- und Aufbewahrungspflichten einer systematischen Aufgabenkritik zu unterziehen und dem Landtag ein Brandenburgisches Effizienz- und Entlastungsgesetz vorzulegen. Das, meine Damen und Herren, klingt zunächst natürlich ziemlich technisch. Tatsächlich steckt dahinter aber ein einfacher Grundsatz: Wer heute von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder Kommunen einen Bericht, einen Nachweis oder eine Dokumentation verlangt, soll erklären, warum diese Pflicht weiterhin erforderlich ist, und nicht, warum sie abgeschafft werden kann. Damit drehen wir die bisherige Herangehensweise konsequent um: Nicht die Abschaffung einer Pflicht muss künftig begründet werden, sondern ihr Fortbestand. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Perspektivwechsel ist notwendig, weil Bürokratie häufig nicht durch große Einzelentscheidungen entsteht. Sie entsteht schleichend – hier eine zusätzliche Statistik, dort ein neuer Nachweis. Jede einzelne Maßnahme mag grundsätzlich nachvollziehbar sein. In der Summe entsteht jedoch ein Aufwand, der Zeit, Geld und vor allem Personal bindet. Deshalb beschränken wir uns in unserem Antrag nicht auf die Überprüfung bestehender Pflichten; wir wollen auch verhindern, dass ständig neue Belastungen entstehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, grundsätzlich auf alle neuen landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zu verzichten. Und wenn neue Pflichten ausnahmsweise notwendig sind, sollen sie grundsätzlich nach spätestens fünf Jahren auf den Prüfstand kommen. Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; denn wer eine neue Pflicht schafft, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass sie für die Ewigkeit gilt. Ein weiterer Schwerpunkt unseres Antrags betrifft die Frage, ob Brandenburg an manchen Stellen Anforderungen aufrechterhält, die über europäische und bundesrechtliche Vorgaben hinausgehen. Deshalb fordern wir, die bestehenden Regelungen, die über EU- und Bundesrecht hinausgehen, kritisch zu überprüfen und konsequent zurückzuführen. Diesbezüglich sind wir aktuell in Gesprächen mit dem Parlamentarischen Beratungsdienst. Ziel ist es, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dessen Hilfe wir das sogenannte Gold-Plating in der Brandenburger Gesetzeslandschaft identifizieren und im Rahmen der Arbeit des Sonderausschusses kritisch prüfen. Denn wer Bürokratieabbau ernst nimmt, darf nicht nur über Entlastungen sprechen, sondern muss auch bereit sein, die eigenen Regelwerke systematisch auf den Prüfstand zu stellen. (Beifall SPD) Dieses Gesamtkonstrukt kann man schon die Königsdisziplin beim Bürokratieabbau nennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau darum geht es in diesem Antrag. Und um beim Bild des Dachbodens zu bleiben: Jeder weiß, dass Aufräumen selten daran scheitert, dass man nichts zum Ausmisten findet. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, sich gemeinsam darauf zu verständigen, was noch gebraucht wird und wovon man sich mit ruhigem Gewissen trennen kann. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau hat gezeigt, wie viele konkrete Entlastungsvorschläge aus der Praxis kommen, und vor allem, wie groß die Bereitschaft ist, bestehende Abläufe kritisch zu hinterfragen. Genau diesen Weg wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung konsequent weitergehen – mit Augenmaß, klaren Prioritäten und mit dem Anspruch, Brandenburg Schritt für Schritt einfacher, effizienter und moderner zu machen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
