Daniel Münschke
Vielen Dank. – Lassen Sie mich, bevor in der Aussprache der nächste Redner seinen Redebeitrag hält, weil Sie, Frau Dr. Gruhn, gesagt haben, dass in dem Antrag eine fachlich falsche Information vorliege, kurz den Hinweis geben, dass wir das, was eine antragstellende Fraktion hier vorlegt, nicht als „Quatsch“ bezeichnen sollten. (Zuruf von der AfD: 500 Euro!) Ich erinnere an den parlamentarischen Gebrauch der Rede und bitte, das zukünftig bei der Wortwahl zu beachten. – Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, fahren wir in der Aussprache fort, und das Wort hat Herr Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. (Steeven Bretz [CDU], an die AfD-Fraktion gewandt: Ich finde, das ist trotzdem Quatsch!) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Ja, wir reden heute schon – ich habe nicht mitgezählt, aber Sie haben es mir dankenswerterweise gesagt – zum siebten Mal über den Rettungsdienst. Dieses Thema steht immer wieder auf der Tagesordnung. Es ist gut, dass wir darüber reden. Auch von mir der Hinweis, Frau Oeynhausen: Wenn Ihnen das Juni 2026 35 Thema tatsächlich so am Herzen liegt, dann werden Sie bitte nicht so polemisch und verquicken Sie nicht alle möglichen Dinge miteinander, sondern bleiben Sie immer bei der Sache. (Beifall CDU und SPD) Herrn Kutsche nehme ich ab, dass er das will – deswegen die ernsthafte Diskussion. Was hat sich seit den letzten Diskussionen geändert? Es gibt in Brandenburg einen Oberverwaltungsgerichtsentscheid, an den sich die Kassen, aber auch die Kommunen halten müssen. Das liegt uns vor. Wenn die Kassen sich nicht daran halten, handeln sie rechtswidrig. Es zeigt sich also, dass der Rahmen für Leistungserbringer und Kostenträger in Brandenburg sehr eng ist. Das ist klar, und wir sehen auch, dass die Kommunen vorab große Summen stemmen müssen – darum geht es in der Diskussion –, und es besteht die Gefahr, dass einzelne Landkreise das auf die Bürger abwälzen wollen. Es ist unsere Aufgabe, das zu verhindern. Das ist doch die Ausgangslage. Ich halte es für schwierig, wenn man hier unterkomplex diskutiert. Die Lage ist komplex; das wissen Sie doch genau. Auch wenn es immer behauptet wird: Es geht nicht nur um Fehlfahrten; es geht auch um Kostensteigerungen. Es geht um unterschiedliche Kosten in unterschiedlichen Kreisen, und es geht um die Frage: Wie können wir dafür sorgen, dass der Rettungsdienst kostengünstiger wird und die Kosten vor allem im gesamten Land vergleichbar sind? Darum geht es doch letzten Endes. Von Ihnen kommen pauschale Antworten – so einfach ist es aber nicht. Sie schlagen nun einen Systemwechsel vor. Das muss ich ansprechen; darüber wurde gerade diskutiert. Das können Sie vorschlagen, aber Ihre Anregung bringt uns nicht weiter. Es braucht viel Zeit, und ich glaube, ein vollständiger Systemwechsel ist gegenwärtig nicht sinnvoll. Es wurde gerade vorgetragen, dass auf Bundesebene über eine Notfallreform diskutiert wird. Wenn diese Reform dann da ist – Ende des Jahres soll es so weit sein –, hat das natürlich auch für uns eine Bedeutung. Dann müssen wir das Rettungsgesetz sowieso anpassen, und dann kann es durchaus eine Verhandlungslösung geben – mit Schiedsstelle. Das kann alles sein! Wir müssen aber erst abwarten, was der Bund uns vorgibt, denn wir sind doch von dem, was der Bund beschließt, abhängig, meine Damen und Herren. Nach den bisherigen Planungen – so höre ich es aus dem Gesundheitsministerium – werden auch Leistungen ohne Transporte dabei sein, also auch Fehlfahrten bzw. Fehleinsätze. Auch das wird Gegenstand der Notfallreform sein. Wer jetzt das ganze System umbauen will, schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das ist meines Erachtens nicht vernünftig. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, was wir jetzt tun. Der Gesundheitsminister spricht mit den einzelnen Kreisen und mit den Kassen. Es ist teilweise von Erfolg gekrönt – das sehen wir beispielsweise in Cottbus –, und ich bin sicher, dass bei gutem Willen der Leistungsträger, aber auch der Kommunen Verhandlungslösungen möglich sind. Diese sind aber nicht einfach; wir brauchen den guten Willen. Alles muss aber natürlich im gesetzlichen Rahmen bleiben. Frau Oeynhausen, ich halte nichts davon, dass der Minister jetzt, wie von Ihnen gefordert, offenlegt, was er da bespricht. Das wäre nicht die richtige Art und Weise. Es geht darum, mit den einzelnen Kreisen, den Leistungsträgern und den Kassen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen zu verhandeln, um Lösungen zu finden. Das halte ich für vernünftig, und ich sehe, dass das passiert. Davon berichtet der Minister jedes Mal in den Ausschusssitzungen, und daran haben wir teil. Sie wollen aber über die Details informiert werden; das halte ich nicht für gut. Meine Damen und Herren, ich komme zum BSW. Ja, über die im Antrag geforderte Schiedsstelle kann man durchaus diskutieren. Letzten Endes würde eine Schiedsstelle aber auch nicht mehr Geld ins Land bringen; das wissen Sie. Es wurde auch schon dargestellt, dass es sehr lange dauern würde, ehe wir da ein Ergebnis haben – möglicherweise viel länger, als wenn wir abwarten, wie der Bund bei der Notfallreform vorgeht. Deswegen sage ich deutlich: Wir lehnen auch diesen Antrag ab und warten auf das, was vom Bund kommt. Dann werden wir hier in diesem Plenum sachlich darüber diskutieren, welche Konsequenzen das für uns hat. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Auch die Union ist natürlich gegen Gebührenbescheide für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir werden den Minister immer wieder fragen, was er tut, damit Gebührenbescheide für unsere Bürgerinnen und Bürger nicht nötig sind und es so sein wird: Wenn jemand die 112 wählt, ist es ein Notfall und dann wird ihm auch geholfen. – Herzlichen Dank.
