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Falk Peschel

BSW 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Präsidentin, ich stimme Ihnen zu: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört den Bürgern. – Lassen Sie mich deshalb mit dem Wichtigsten beginnen: Bürgerinnen und Bürger, die den Querschnitt unserer Gesellschaft abbilden, gehören in die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten statt in ein unverbindliches Gremium. (Beifall BSW) Es muss Schluss sein mit der parteipolitischen Besetzung der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und warum ein Bürgerrat, wenn alle wichtigen Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk längst auf dem Tisch liegen? Ein Beispiel ist das Manifest für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits vor mehr als zwei Jahren veröffentlicht haben. Sie schlagen darin vor, die Kontrollgremien mit gelosten Bürgerinnen und Bürgern zu besetzen. Ich zitiere: „Den Beitragszahlern gehört der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ihre mehrheitliche Einbindung in den Kontrollgremien ist daher selbstverständlich.“ Die repräsentative Zusammensetzung der Kontrollgremien könne beispielsweise nach dem Vorbild der Besetzung von Bürgerräten erfolgen: Direkte Wahl, Rotationsprinzip, Losverfahren sind Möglichkeiten, um die Gesellschaft repräsentativ abzubilden. Diese Vorschläge, die wir als BSW unterstützen, wollte die SPD aber bereits in der Auseinandersetzung über die Medienänderungsstaatsverträge nicht hören und schon gar nicht befolgen. (Beifall BSW) Eine solche Beteiligung wäre eine dauerhafte und wirkliche Beteiligung der Bürger und damit der Rundfunkbeitragszahler. Das hat die SPD nicht gewollt, das hat sie verhindert, das hat sie ignoriert. So kann nämlich die parteipolitische Lobbyarbeit in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortgesetzt werden – zusammen mit der CDU. Und immer mehr Menschen, wir haben die Zahlen gehört, wenden sich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Das ist eine tragische Entwicklung, denn als BSW bekennen wir uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Beifall BSW)

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