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Daniel Münschke

18.06.2026 Sitzungen 8/35

Gut, vielen Dank. – Das war auch der Abschluss der Rede. – Wir kommen in der Aussprache zum Redebeitrag der Landesregierung; dafür erhält Herr Minister Wilke das Wort. Bitte sehr. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wage die Prognose, dass uns das Thema noch mehrmals beschäftigen wird, und das möglicherweise nicht über Monate, sondern sogar über Jahre hinweg. Was wir jetzt in Brandenburg erleben, beginnt bundesweit in allen Ländern. Es ist kein Brandenburg-exklusives Thema oder Problem, sondern eines, das Regelungsschwierigkeiten in allen Ländern offenbart. Gerade zeigt es sich in NRW; in anderen Ländern läuft es an. Diese Thematik ist also nicht auf Brandenburg beschränkt, und wer suggeriert, dass wir heute mit irgendeiner Entscheidung eine Lösung herbeizaubern können, macht den Menschen etwas vor, was so nicht zutrifft. Erstens, wir haben kein Entscheidungsproblem. Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Wenn es um eine Entscheidung ginge, hätte ich das auch schon längst entschieden. Wenn ich den von Ihnen und von anderen suggerierten Hebel in der Hand hätte, hätte ich ihn schon längst betätigt, denn auch meine Lust, hier, im Ausschuss und in der Öffentlichkeit regelmäßig über dieses Thema zu sprechen, hält sich in Grenzen. Sie können davon ausgehen, dass ich kein Problem, das ich schnell lösen kann, eben nicht löse und mich dann ohne Not dieser Debatte oder anderen Besprechungen aussetze. Ich hätte es schon geregelt. Aber das Land Brandenburg, die Landesregierung und auch ein Minister der Landesregierung hat diesen Hebel und diese Macht nicht. Das ist auch ganz unabhängig davon, wer diese Funktion innehat. (Beifall SPD und CDU) Zweitens, auch die Kassen haben diese Macht nicht. Wenn der Entscheidungshebel dort wäre, wäre es schon geregelt. Drittens, auch die Kommunen haben diese Macht nicht. Wenn die Macht bei ihnen läge, wäre es schon geregelt. Es ist nun einmal tatsächlich kompliziert, und die bisherige Debatte hat heute bestätigt, dass es keine einfache Lösung gibt, die man herbeizaubern könnte, und dann wäre das Thema erledigt. Ich will sogar sagen, dass dieser Prozess, so schmerzhaft und schwierig er ist, auch eine konstruktive Kraft hat. Er hat auch eine destruktive Kraft: Natürlich ist manches, was wir jetzt hier debattieren, durchaus geeignet, Menschen zu verunsichern. In diesem Zusammenhang verunsichert gerade vieles die Bevölkerung. Aber der Prozess hat insofern auch eine konstruktive Kraft, als manches, was auch auf den Tisch gehört, was angeschaut gehört, was effizienter zu gestalten ist, auch getan werden muss, und zwar im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. So schwierig dieser Prozess auch sein mag, auch diesen Wert muss man anerkennen. Wie ist die aktuelle Lage? Erstens haben wir bis dato keine Bescheide. Das kann man zunächst so festhalten. Das heißt: All die Szenarien, die an die Wand gemalt werden, können vielleicht eintreten – ich gebe hier heute auch keinerlei Garantie, dass das nicht passiert –, aber bis dato konnte verhindert werden, dass Bescheide versendet werden. Ich hoffe, dass es weiterhin so sein wird; garantieren kann ich es nicht. Zweitens: Noch ist kein Schaden entstanden. – Frau Oeynhausen, die von Ihnen angesprochene Verjährung steht gar nicht im Raum. Wir haben durchaus noch Zeit. Drittens: Bei den Kommunen sind Kosten aufgelaufen – mit unterschiedlichem Status. Einerseits geht es da eher um Rückstellungen, also um die Frage: Wird es noch Kosten geben – Prognosekosten? – Andererseits gibt es da auch ganz real auflaufende Kosten. Viertens ist die Bevölkerung verunsichert. Das ist immanent; das merken wir. Obwohl noch kein Bescheid verschickt wurde, gibt es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land dazu ein Fragezeichen. Das ist eines der größten Probleme. Fünftens gibt es aktuell drei Verhandlungsebenen. Erstens sind es die Einzelverhandlungen zwischen Kommunen und der Kassenseite. Zweitens sind die Gesamtverhandlungen auf Spitzenebene zu nennen – zwischen dem Ministerium, der Kassenseite und den kommunalen Spitzenverbänden. Drittens gibt es den Prozess der Notfallreform auf Bundesebene, wo Brandenburg wesentliche Akzente gesetzt und Formulierungsvorschläge eingebracht hat. Diese drei Prozesse müssen miteinander korrespondieren. Keiner dieser Prozesse kann durch irgendein Gesetz abgeschlossen werden. Es braucht genau diese Verfahren; sie müssen fortgeführt werden. Welche Parameter leiten uns? Erstens geht es uns um Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Das wurde hier schon angesprochen, und genau so sehe ich es auch. In Notsituationen darf nicht die Frage im Raum stehen: Ruft man den Rettungsdienst oder nicht? – Ich glaube aber schon, dass wir in diesem Land auch darüber reden müssen, ob der Missbrauchstatbestand mit seiner engen Definition – wie sie momentan ist – aufrechterhalten werden sollte oder ob man nicht über Erweiterungen nachdenken kann und sollte. Manche Rettungsdienstrufe sind offenkundig unnötig. Sie verbrauchen Ressourcen und Geld, fallen aber nicht unter den Missbrauchstatbestand. Ich glaube, auch diese Diskussion lohnt sich perspektivisch. Wir brauchen, drittens, eine weitere Verbesserung der Patientensteuerung im System: Wir brauchen Klarheit für die Leitstellen und den Rettungsdienst; wir brauchen Handlungssicherheit. Wir brauchen Klarheit über die Kostenteilung zwischen Kommunen und Kassen. Zugleich müssen wir wirtschaftlich mit dem Geld der Versicherten in diesem Land umgehen. Die Forderung der Kassen, dass die Leistungen, die bezahlt werden, effizient, vergleichbar, transparent und möglichst wirtschaftlich erbracht werden – und dass es dafür gegebenenfalls sogar zu einem Systemwechsel in den Kommunen kommen muss –, kann man als berechtigt ansehen. Zugleich brauchen wir Kommunen, die Handlungssicherheit in Bezug auf das haben, was sie für die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf den Rettungsdienst leisten. Juni 2026 37 Was muss jetzt also im Weiteren passieren? Wir werden die schwierigen Verhandlungen im Zusammenhang mit der Notfallreform des Bundes – mit all ihren positiven und schwierigen Aspekten – weiter intensiv begleiten müssen. Ich bin aber optimistisch, dass es in diesem Jahr noch einen Beschluss dazu geben wird, womit sich – was die Fehlfahrten angeht – die wesentlichen Rahmensetzungen ergeben werden. Aber die Fehlfahrten sind bei Weitem nicht das einzige Problem.

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