Daniel Münschke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Anträge des Präsidenten oder der Präsidentin kommen im Plenum des Landtags ab und an vor. Fast immer sind sie formaler und administrativer Art. Ein inhaltlich-politischer Antrag ist eine seltene Ausnahme, weil der Präsident bzw. die Präsidentin des Landtages in dieser Funktion zur Neutralität verpflichtet ist. Gleichwohl befassen wir uns heute mit einem solchen Antrag der Präsidentin. Und wir tun das selbstverständlich mit dem gebührenden Respekt dem Amt gegenüber. Wir müssen uns aber fragen: Warum stellt die Präsidentin diesen Antrag auf Einsetzung eines Bürgerrates zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Die naheliegende Antwort lautet: Um ihm besonderen Nachdruck zu verleihen und um ihn als unpolitisch, als über den Parteien stehend, erscheinen zu lassen. Demgemäß ist er auch formuliert. Es gehe „vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, technologischer und medienökonomischer Veränderungen“ darum, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „klar zu definieren, effizient zu erfüllen und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten.“ Hierzu gehörten „Struktur-, Verwaltungs- und Technikreformen, stärkere Kooperation sowie der Abbau von Doppelstrukturen“. Mit anderen Worten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, kurz ÖRR, müsse mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten. Dafür seien ein paar technische Anpassungen erforderlich. Um diese „zu begleiten und die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen“, solle jetzt ein Bürgerrat eingerichtet werden. Mit Politik im engeren Sinn habe das alles nichts zu tun. Doch, meine Damen und Herren, das hat sehr viel mit Politik zu tun. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie er sich heute präsentiert, der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk also, hat nur wenig gemein mit dem Idealbild, das die Präsidentin von ihm zeichnet. Er muss nicht lediglich gesellschaftlichen, technologischen und medienökonomischen Entwicklungen angepasst werden, sondern, meine Damen und Herren, er benötigt eine Grundsanierung, weil er an Verhärtung, an Realitätsverlust aus Überzeugung und an finanzieller Aufklärung mit Trägheitseffekt leidet. (Beifall AfD) Er braucht dringend eine Struktur- und eine Programmreform für demokratische Kontrolle und Meinungsvielfalt. Und er braucht einen mutigen Schnitt, der die Doppelstruktur, von der die Präsidentin spricht, entfernt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist also ein hoch politischer Gegenstand, und der lässt sich nicht präsidial, überparteilich, behandeln, sondern nur im politischen Streit. Die AfD-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat diesen Streit immer sachlich und mit konstruktiven Vorschlägen geführt. Die wichtigsten Vorschläge wiederholen wir in unserem Entschließungsantrag: demokratische Wahl der Rundfunkräte, Absicherung der Pflicht zu umfassender, ausgewogener und objektiver Berichterstattung – wie das präzise zu machen ist, haben wir bereits in unserem Änderungsantrag zum sogenannten Reformstaatsvertrag ausformuliert –, Verbot der Mitgliedschaft in meinungssteuernden Organisationen, Schluss mit dem System der sogenannten festen freien Mitarbeiter und Abschaltung des ZDF. (Beifall AfD) Wir brauchen also schon deswegen keinen Bürgerrat, weil es keiner weiteren Beratung bedarf und ein Bürgerrat bereits existiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der Landtag Brandenburg, das sind wir alle. (Beifall AfD) Die Probleme liegen offen zutage, und die Lösung haben wir, die AfD-Fraktion Brandenburgs. Wir können sofort mit der Arbeit anfangen. Doch dies ist nicht der einzige Grund, aus dem wir Ihren Antrag, Frau Präsidentin, ablehnen werden. Wir halten Bürgerräte auch nicht für ein geeignetes Instrument, um – Zitat – „Transparenz, Akzeptanz und Bürgernähe zu stärken“, nicht für ein Mittel der demokratischen Teilhabe. Bürgerräte sind nicht demokratisch, sie erwecken lediglich den Anschein, meine sehr geehrten Damen und Herren …
