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Danny Eichelbaum

CDU 18.06.2026 Sitzungen 8/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat im März eine Änderung des Fraktionsgesetzes beschlossen – nach § 21 Abs. 1 Satz 1 kann der Landtag der Bildung einer Gruppe von mindestens drei Abgeordneten zustimmen. Voraussetzung dafür ist nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung die politische Homogenität der Gruppe. Der Hauptausschuss – das wurde hier vorhin schon angesprochen – hat sich in der vergangenen Woche mit dem Antrag auf Anerkennung der parlamentarischen Gruppe „Wir für Brandenburg“ befasst und die drei Abgeordneten dazu auch angehört. Dabei wurde deutlich, dass die drei Abgeordneten dauerhaft und verbindlich als Gruppe zusammenarbeiten wollen. Das Verfassungsgericht Brandenburg hat klargestellt, dass der Zusammenschluss der gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele dienen muss. Die drei Abgeordneten haben dem Hauptausschuss ihre gemeinsame politische Agenda für diese Wahlperiode vorgestellt und in den Beratungen auch gezeigt, dass zwischen ihnen und der BSW-Fraktion ein klarer und endgültiger Bruch besteht – das merken wir hier auch oft. Überzeugt das politische Programm dieser neuen Gruppe inhaltlich? Darüber gibt es hier im Hause sicherlich ganz unterschiedliche Auffassungen. Aber darauf kommt es nicht an; es geht allein um die Frage, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung einer parlamentarischen Gruppe vorliegen. Nach den Beratungen im Hauptausschuss ist diese Frage ganz klar mit Ja zu beantworten. Deshalb stimmen wir der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu. – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski)

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