Beteiligte Fraktionen:
CDU (26)AfD (26)Die Linke (21)FDP (20)SPD (12)GRÜNE (7)
Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich darf Sie herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags begrüßen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Beier, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Tasch und Herr Minister Tiefensee zeitweise entschuldigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 6 und 17 gemeinsam sowie die Tagesordnungspunkte 24 und 65 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 37 wird eine Neufassung des Antrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2193 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Wird der Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise zur Tagesordnung widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der festgestellten Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3356 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3387 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja, das ist der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist ebenfalls der Fall. Dann darf ich Herrn Abgeordneten Korschewsky zunächst das Wort zur Drucksache 7/3356 geben. Bitte schön, Sie haben das Wort.
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Schönen guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Haus und natürlich auch am Livestream! Seit dem 1. März 2019 ist das mit der Mehrheit der rot-rotgrünen Koalition in der 6. Wahlperiode beschlossene Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz nun in Kraft. Hinter dem langen Titel verbirgt sich der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, für alle wird öffentlich nachvollziehbar dokumentiert, wer mit welchen Inhalten und welchem Ergebnis aus dem außerparlamentarischen Bereich Einfluss auf die Entstehung eines Gesetzestextes nimmt. Mit diesem umfassenden gesetzlichen Transpa renzinstrument erlangte Thüringen Mitte März die ses Jahres in einem von Transparency Deutsch land durchgeführten Ranking der Bundesländer den ersten Platz. Der legislative Fußabdruck erhielt mit 71 Prozent von 100 ein sehr gutes Ergebnis. Das Ranking zeigt allerdings für Thüringen noch Nachholbedarf in der Sparte „Lobbyregister“. Das war bzw. ist für die rot-rot-grünen Fraktionen der aktuelle Anstoß zur Weiterentwicklung dieses bisher orv liegenden Transparenzgesetzes, zumal sich R2G schon in der vergangenen Wahlperiode auch mit einem Lobbyregister für Thüringen beschäftigt hat. Dann hat man sich aber entschieden, sich erst mal auf das Instrument des legislativen Fußabdrucks zu konzentrieren und diesen wirklich auch gut zu machen. Wie das oben erwähnte Ranking gezeigt hat, haben wir das gut gemacht. Die Evaluierungsklausel im geltenden Gesetz war immer schon das Signal, dass eine Weiterentwicklung stattfinden soll, denn der legislative Fußabdruck erfasst nur die Aktivitäten von außerparlamentarischen Akteuren im Zusammenhang mit einem formalen Gesetzgebungsverfahren. Demokratische Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Einflussnahme aus dem außerparlamentarischen Bereich sind aber grundsätzlich für alle Bereiche der Arbeit des Landtages sinnvoll und zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung sogar notwendig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der legislative Fußabdruck um das Instrument des Lobbyregisters ergänzt. Das Register soll im Grundsatz alle anderen Kontaktaufnahmen zur inhaltlichen Beeinflussung der Arbeit des Landtags, der Abgeordneten und der Landesregierung erfassen. Das Register wird in einem neuen zweiten Teil des bestehenden Gesetzes geregelt. Es soll öffentlich nutzbar umfassende Informationen über die handelnden außerparlamentarischen Akteure und über die Art und Weise sowie Inhalte der jeweiligen Kontaktaufnahmen bzw. Aktivitäten enthalten, die sich außerhalb eines formalen Gesetzgebungsverfahrens abspielen. Es ist damit auch inhaltlich ein umfassendes Aktivitätendokumentationsregister. Zur zusätzlichen Erhöhung der Transparenzwirkung und des Informationsgehalts wird das neue Lobbyregister mit der bestehenden Beteiligtentransparenzdokumentation verknüpft.
(Beifall SPD)
R2G vertritt mit dieser Ausgestaltung des Lobbyregisters ein völlig anderes Modell als die CDU, die den so gut bewerteten legislativen Fußabdruck faktisch abschafft, die Einflussnahmeversuche nicht im Einzelnen dokumentieren will und hinsichtlich der Registrierungspflicht einen sehr langen Ausnahmekatalog vorlegt. Die R2G-Fraktionen hoffen, dass sie auch dieses Mal das neue Instrument – jetzt das Lobbyregister – so gut ausgestaltet haben, dass es bei einem bundesweiten Lobbyregisterranking erneut einen ersten Platz für Thüringen erringt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Ausgestaltung des Instruments soll auch eine wirksame Antwort geben auf aktuelle Lobbyskandale in Sachen Länderwerbung, Maskendeals & Co., die deutliche Auswirkungen bis nach Thüringen hatten, wie wir alle wissen. Die mit dem Register geschaffene öffentliche Kontrolle soll nach dem Willen von R2G so gut sein, dass solche Dinge in Thüringen mit Bezug auf den Landtag nicht passieren können. Das soll heißen: Ein Lobbyregister hat – wenn es gut gemacht ist – auch eine wirksame Präventionsfunktion. Damit das Lobbyregister kein zahnloser Papiertiger wird, enthält der Gesetzentwurf auch eine Ordnungsgeldvorschrift – und diese soll auch tatsächlich wirken.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der R2G-Gesetzentwurf enthält noch einen zweiten Artikel, der das Abgeordnetengesetz ändert. Mit ihm werden die Regelungen zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften des Abgeordneten verschärft. Die Kernpunkte sind: Das intransparente Stufenmodell wird abgeschafft, die jeweiligen Nebeneinkünfte müssen auf Euro und Cent genau offengelegt werden. Im Gegensatz dazu will die CDU zwar vom ersten Cent an offenlegen, aber nicht wirklich, denn sie will das problematische Stufenmodell beibehalten. Im CDU-Gesetzentwurf findet sich eine Regelung, die auch weiterhin die sogenannte Umgehungsspende erlaubt. R2G schafft hingegen eine Regelung zum Verbot der Annahme von Spenden, die mit dem Parteiengesetz auch synchronisiert ist. Damit kann es einen Spendenmechanismus gar nicht erst geben, wie ihn der nun Ex-Abgeordnete Hauptmann praktiziert hat.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die R2G-Fraktionen werden für beide Gesetzentwürfe im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine mündliche, das heißt öffentlich wirksame Anhörung veranstalten wollen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin! Lieber Knut Korschewsky, du weißt, ich schätze dich sehr, aber wir wollen hier nichts veranstalten, sondern wir sind an einem ernsthaften Gesetzentwurf interessiert, den wir auch intensiv diskutieren wollen.
(Beifall CDU)
Dazu gehört es auch – das will ich bei meiner Einbringung sagen –, dass in vielen Punkten nicht stimmt, was du vorgestellt hast, weil unser Gesetzentwurf in weiten Punkten deutlich über das hinausgeht, was ihr vorgelegt habt. Zum Beispiel die Frage, dass wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen, die Spenden an Abgeordnete generell zu verbieten, wo ihr deutlich weitere Ausnahmetatbestände vorseht. Das haben wir bei uns reingeschrieben, das findet sich bei euch nicht. Wir haben darüber hinaus eine Regelung vorgesehen, die auch Firmenbeteiligungen deutlich aufzeigen soll. Wenn sich Abgeordnete mit über 5 Prozent an Aktien oder Firmen beteiligen, dann muss das auch aufgeführt werden, damit man dann im Zweifel auch nachweisen kann, ob jemand hier im Landtag eigene Interessen verfolgt, wenn er bei bestimmten Dingen abstimmt. Das gibt es bei euch auch nicht.
(Beifall CDU)
Wir wollen im Übrigen ab dem ersten Euro erfassen und das auch ohne Grenzen, das ist gesagt worden, das steht in unserem Gesetzentwurf so drin. Und wir haben vorgeschlagen, dass wir ein Lobbyregister einführen und eine Dokumentation zu verschiedenen Sachverhalten, die eingereicht werden, die auch über das hinausgehen, was ihr eingebracht habt. Wir wollen nämlich auch, dass die Landesregierung dokumentieren muss, zum Beispiel bei Richtlinien, bei Fördervergabekriterien: Wie ist dort Einflussnahme genommen worden? Da geht es um richtig viel Geld, da geht es um die Verteilung von Finanzen. Da muss klar sein, wer in diesem Land bei diesen Richtlinien Einfluss genommen hat. Das wollen wir ganz klar erfassen, das habt ihr auch nicht in eurem Entwurf.
(Beifall CDU)
Wir haben im Übrigen die zwei Register in unserem Entwurf zusammengefasst: Wir haben zum einen ein Lobbyregister und wir haben zum anderen auch die Erfassung von Vorgängen. Das heißt, wir haben einen Vorschlag vorgelegt, der praktikabler ist, der weniger Bürokratie beinhaltet, aber das Ziel genauso gut und sogar besser erfüllt, weil wir eine ganze Reihe von Kriterien aufgeführt haben, die eine Lobbyorganisation angeben muss. Wir haben in unserem Gesetz vorgesehen, dass Lobbyorganisationen angeben müssen, wie viel Geld sie für ihre Lobbytätigkeit hier einsetzen, welches Haushaltsvolumen sie insgesamt haben und wo dieses Geld herkommt. Denn im Zweifel ist es doch auch spannend – wir sind hier nicht in Berlin, sondern wir sind in Erfurt –, wir müssen doch erfassen, woher zum Beispiel ein Verband, den wir in Thüringen haben, Förderung erhält, wo sich der Kreis schließt, dass er im Zweifel Interessenlagen hat, die sich dann auch bei der Landesregierung oder einer Fraktion entladen. Wir haben vor allen Dingen bei uns mit eingepflegt, dass wir bei entsprechenden Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen anfügen wollen, welche Einflussnahme in einen Gesetzentwurf eingeflossen ist. Das sind alles Dinge, die sich im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün so nicht wiederfinden. Ich bin mir sicher, dass mein Kollege Stefan Schard das auch gleich noch mal deutlich ausführlicher diskutieren wird. Ich will noch mal zu dem Punkt kommen, den Knut Korschewsky genannt hat, dass ihr in eurem Gesetzentwurf auch Verstöße regeln wollt. Ihr habt bei euch ein angemessenes Ordnungsgeld drinstehen. Das ist für mich ein sehr offener Begriff. Ich finde, da ist nicht wirklich von Sanktionen die Rede. Man muss es schon klar definieren. Das haben wir in unserem Gesetzentwurf getan. Das haben wir im Übrigen auch bei der Fragestellung getan, wenn sich jemand als Abgeordneter nicht an die Regeln hält. Wenn er Einkommen nicht meldet, dann kann er mit einer halben Jahresdiät bestraft und sanktioniert werden. Das ist im Kontext der aktuellen Diskussion, die wir im Bund haben – mit nicht gemeldeten Weihnachtsgeldern von Grünenabgeordneten und Ähnlichem –, doch ein wichtiger Punkt, dass man das hier auch sanktioniert, wenn solche Fälle vorkommen.
(Beifall CDU)
Kurz und gut: Wir haben einen sehr ausführlichen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich freue mich darauf, dass wir den intensiv diskutieren, auch mit dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. Uns geht es darum, dass wir in diesem Land mehr Transparenz schaffen, dass wir klar aufzeigen, welche Interessenlagen hinter den Gesetzentwürfen stehen, und dass wir vor allen Dingen auch mehr Vertrauen schaffen – Vertrauen in die Abgeordneten, die ihre Arbeit hier im Landtag tun, auch nach den eigenen Erfahrungen der letzten Monate, das muss man auch selbstkritisch sagen. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eindeutig deutlich macht, dass die Abgeordneten in diesem Landtag dem Land verpflichtet sind und nicht besonderen anderen Verpflichtungen von Firmen oder anderen Lobbyorganisationen. Dafür streiten wir und dafür diskutieren wir heute. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Frau Präsidentin, einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, beide Gesetzentwürfe, die die Fraktionen der Rot-Rot-Grünen und der CDU hier vorgelegt haben, wetteifern um das beste Ergebnis, hat man so den Eindruck. Das kann man sicher besprechen, kann es im Ausschuss klären, aber eines ist Fakt: Das, was Sie jetzt hier gemacht haben oder was Sie vorlegen, ist ein reines Bürokratiemonstrum.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, Korruption ist so alt wie die Menschheit. Schon im alten Rom unterschied man zwischen Wählerbestechung, Richterbestechung und der gemeinen Beamtenbestechung. Nach Jahren einer Merkelschen Verhinderungspolitik legen sowohl die regierungstragenden Fraktionen als auch die Spendenspitzenreiterin CDU – zusammen mit der CSU nach Berichten aus 2018 insgesamt 27 Millionen Spenden – nahezu inhaltsgleiche Gesetzentwürfe zur Herstellung von mehr Transparenz vor. Getroffene Hunde bellen! Im Gegensatz zum Bund, wo nach langem Ringen der Bundestag im April 2021 ein Lobbyregistergesetz verabschiedete, soll nunmehr das in Thüringen seit März 2019 bestehende Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz verschlimmbessert werden. Genügend Skandale zur Errichtung eines Lobbyistenregisters auf Bundes- und Landesebene liefern die Gesetzeseinreicher auf eindrucksvolle Weise selbst. Hier einige Beispiele: Causa Philipp Amthor, Affäre Firma Augustus Intelligence, Option über 250.000 Dollar; verspätete Meldung der Parteieinnahmen von Annalena Baerbock und Cem Özdemir, allein Frau Baerbock 25.000 Euro; Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach stellte auch fest, nachdem das Lobbyregistergesetz auf Bundesebene verabschiedet ist, dass da noch 18.000 Euro waren, die er anmelden muss. Wir kennen den Skandal um Wirecard, den Skandal mit der Greensill Bank: Allein der Freistaat Thüringen verschleuderte nach dem Motto „Gier frisst Hirn“ 50 Millionen Euro; auch der Landkreis Eichsfeld unter dem Landrat Dr. Henning ist mit 2 Millionen Euro dabei, die Kreisumlage richtet es schon. Maskenaffären, wohin das Auge reicht und mehrere vor der Haustür, auf die Spitze getrieben von einem gierigen CDU-Abgeordneten namens Mark Hauptmann, der seinem PGF noch am 10.03. öffentlichkeitswirksam versicherte, keinerlei Geschäfte bezüglich COVID-19 getätigt zu haben. Genau das ist das Problem: Wir können hier alles Mögliche dokumentieren wollen, wenn ein Abgeordneter nicht redlich ist und keine Angaben macht, dann wird das nicht entdeckt werden können.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die Berateraffäre des ehemaligen Justizministers Sauter aus Bayern tritt dabei fast in den Hintergrund. Die vorgelegten Entwürfe bleiben Lippenbekenntnisse und wollen dem Wähler suggerieren, man mache jetzt etwas, um den Ruf und das Ansehen nicht vollständig zu ruinieren. Es finden sich in der Überschrift die blumigen Worte wie „Stärkung der parlamentarischen Demokratie“. Ja, ich weiß, Sie wollen weg von der Merkelschen Demokratie, liebe Kollegen der CDU. Mein Kollege Stefan Möller hatte bereits in der damaligen Debatte darauf hingewiesen, dass der bisherige Gesetzentwurf nichts Positives wird bewirken können. Ungeachtet bleiben Karriereabsprachen für die Zeit nach der Politik, also das, was man als „unanständigen Lobbyismus“ bezeichnet. Nach fast zwei Jahren sei ein Blick zurück gestattet. Man findet sehr schnell unter dem Stichwort „Beteiligtentransparenzdokumentation“ die Internetseite der Landtagsverwaltung und findet schnell die am Verfahren Beteiligten namentlich aufgelistet. Jedoch fällt auf, dass die Datenblätter nach § 5 des bisherigen Gesetzes meist unvollständig oder gar nicht ausgefüllt werden. Hier muss die Landtagsverwaltung im Wege der Ersatzvornahme Daten nachbessern. Das zeigt doch schon, dass am Verfahren Beteiligte oftmals nicht willens und in der Lage sind, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mithin konnte der Zweck, nämlich einen legislativen Fußabdruck zu erstellen, wenig bis gar nicht erreicht werden. Und nur, um die Landtagsverwaltung zu beschäftigen, müssen wir das bestehende Gesetz nicht noch weiter durch ein umfangreiches Lobbyregister verkomplizieren. Es ist begrüßenswert, wenn Abgeordneteneinkünfte zukünftig detaillierter offenzulegen sind. Es ist begrüßenswert, wenn auch die Exekutive, respektive die Ministerien, zur Offenlegung verpflichtet werden. Dennoch wird nicht die gesamte Exekutive zur Auskunft herangezogen. Bürgermeister und Landräte dürfen schalten und walten, wie sie wollen. Auch hier besteht Nachschärfungsbedarf. Überdies muss der Schwellenwert des § 25 Abs. 3 des Parteiengesetzes nachgeschärft werden, um die Spahnschen Spenden des Gesundheitsministers von je 9.999 Euro zukünftig zu erfassen. Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs von Rot-Rot-Grün ist darin begründet, dass viele Geldströme außerhalb des Thüringer Landtags initiiert werden. Wie sieht es mit Fällen aus, wenn sich nicht der Lobbyist, sondern das Ministerium oder der Abgeordnete meldet? Erlischt dann die Registrierungsverpflichtung? Auch dies müsste eine Meldepflicht auslösen. Auch im Detail besteht beim CDU-Entwurf erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wenn zum Beispiel dem Landtag ein Auskunftsrecht dahin gehend eingeräumt wird, dass dieser im neuen § 4 Abs. 4 Nr. 2 fordern darf, dass man die Einnahmen und Ausgaben oder sonstige rechnungsrelevante Angaben von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft belegen muss, so errichtet die CDU mit solch einem Prüfungsvorbehalt ein Bürokratiemonstrum. Gemäß § 32 der Wirtschaftsprüferordnung müssten auch die vereidigten Buchprüfer entsprechende Bestätigungsvermerke erteilen dürfen. Unbeschadet dieses Kuriosums in Thüringen mutet es schon seltsam an, dass nun auch Ein-Mann-GmbHs prüfungspflichtig sein können, obwohl gemäß § 316 HGB nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig sind, also ab 6 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Jahresumsatz bzw. 250 Mitarbeitern. Dass bei Beteiligungen der öffentlichen Hand Prüfungspflichten stets bestehen, steht auf einem anderen Blatt. Der Gesetzentwurf der CDU ist umständlich, missverständlich formuliert und sehr lückenhaft. Es werden nämlich in keiner Weise die Landräte und Bürgermeister erfasst. Mithin handelt es sich bei diesem Gesetzesvorhaben nicht um ein scharfes Schwert, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern allenfalls um ein Fischmesser mit stumpfer Klinge.
(Beifall AfD)
Und was bei den Gesetzesvorschlägen fehlt, ist die Erfassung von Parteiensponsoring. Ich denke da ganz besonders an die Werbetafeln bei den Parteitagen der Altparteien, die im Hintergrund wie ein Fußballevent prangen. Ob die Einnahmen aus den Standvermietungen, um die es letztlich auch geht, bei Parteitagen hier einfließen, wissen wir, ist ebenfalls nicht der Fall, denn im Gegensatz zu Parteispenden, bei denen Gelder und ihre Herkunft ab 10.000 Euro offengelegt werden müssen nach jetziger Rechtslage, wird beim Parteiensponsoring in der Bundesrepublik und respektive auch in Thüringen von den Parteien dies eben nicht offengelegt. Hier besteht auch erheblicher Nachbesserungsbedarf.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Transparenz ist gut. Ein thüringenweites Korruptionsregister, angefangen vom Ministerpräsidenten und den Ministern über Kammern und Kassen sowie die Kirchen und Abgeordneten bis hin zum kleinen Bürgermeister, ist besser. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur AfD nur so viel: Wenn Ihnen nichts einfällt, schreien Sie „Bürokratiemonster“. So kann man Diskussionen auch im Keim ersticken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich muss leider auch sagen, lieber Kollege Bühl, ein kumpelhafter Ton kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die CDU war, die sich Jahrzehnte gegen Transparenzregeln gesperrt hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Woran denken Sie denn, wenn Sie die Namen Nüßlein, Löbel, Amthor, Sauter oder Hoffmann hören? Ich erinnere mich gut an die Schlagzeilen über die Unionsskandale der letzten Monate um Maskenbeschaffung und Ermittlungen in der Aserbaid schan-Affäre, auch wenn Sie von der CDU ungern darüber reden. Allein der frühere Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann soll mit Maskengeschäften fast 1 Million – genau genommen 997.000 – Euro verdient haben. Die Hintergründe sind uns allen bekannt. Und ich will mich auch nicht darum drücken, zwei Sätze zu Annalena Baerbock zu sagen – wo Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Ja, es ist ein Unterschied. Sie hat das Weihnachtsgeld ordentlich ver steuert. Sie hat einen großen Fehler begangen, indem sie diese Einkünfte als Parteivorsitzende nicht bei der Bundestagsverwaltung angezeigt hat, und diesen Fehler hat sie auch umgehend eingeräumt. Aber es ist ein Unterschied, ob ich mich von Lobbyisten finanzieren lasse oder ob ich als Parteivorsitzende kein Einkommen beziehe, wohl aber die Sonderzahlung Weihnachtsgeld erhalte.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das sind
Steuergelder!) Wenn Sie so laut „Steuergelder“ schreien würden, während Sie 1 Million oder eine CDU-Kollegin sogar 30 Millionen Euro für Maskenskandale einkassiert haben.
(Unruhe CDU)
Das ist ganz schön arm, was Sie hier gerade abliefern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber lenken Sie ruhig mit ein paar-und-zwanzig Tausend Euro ab. Seit Jahren fordern wir Bündnisgrüne mehr Transparenz und strengere Regeln – das müssen Sie jetzt aushalten – für Lobbyistinnen und bei Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten und Sie haben sich – Sie von der CDU – immer verweigert. Der öffentliche Druck auf die Union war noch nie so groß wie jetzt, sodass die jahrzehntelange Blockadehaltung der CDU/CSU im Bund aufgebrochen und ein Lobbyregister für den Bundestag auf den Weg gebracht wurde. Auch wir von Rot-Rot-Grün wollen in Thüringen mit noch mehr Transparenz, ich sage es ganz deutlich, in der Politik und im Parlament auf die Masken- und Korruptionsskandale reagieren, die übrigens nur eine Spitze des Eisbergs darstellen. Wir bringen deshalb heute einen Gesetzentwurf ein, der erstens ein verbindliches Lobbyregister für den Thüringer Landtag auf den Weg bringen soll, in Ergänzung – anders als Sie – zum legislativen Fußabdruck,
(Beifall DIE LINKE)
und zweitens die Regelungen für Abgeordnete bezüglich Nebeneinkünften, Nebentätigkeiten und Spenden verschärfen soll.
(Beifall SPD)
Damit wollen wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für politische Entscheidungsprozesse weiter stärken und auch das Vertrauen in unsere Demokratie sichern. Was haben wir denn nun konkret vor? Mithilfe eines verbindlichen Lobbyregisters wollen wir politische Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen offenlegen. Dazu soll jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbekundungsprozess des Landtags, seine Organe, Mitglieder, Fraktionen, Ausschüsse oder der Landesregierung, samt der ihr zugeordneten obersten Behörden, offengelegt werden. Eintragungspflichtige Tätigkeiten umfassen damit alle Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder Vorschläge, die inhaltliche Bezüge aufweisen zu Gesetzentwürfen, Kabinettsvorlagen, Richtlinien, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, parlamentarischen Initiativen, Umsetzung von EU-Recht sowie wissenschaftlichen und sachverständigen Beratungen der Landesregierung, des Landtags oder der Landesbehörden. Und dabei ist jede Kontaktaufnahme zur Interessenvertretung eintragungspflichtig. Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rahmen eines vorprozessualen Vertretungsmandats in einer konkreten Rechtsangelegenheit, Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Kernaufgabe, der Religionsausübung, und Petentinnen und Petenten in Ausübung ihres Petitionsrechts. Im Lobbyregister selbst sind Informationen zu vermerken wie Namen, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Angaben zu Mitgliedschaften in Landtag, Bundestag oder einer Regierung bei natürlichen Personen und bei juristischen Personen und Arten von Zusammenschlüssen Angaben darüber, wer, wie, in welcher Form, wem gegenüber, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis Interessenvertretung betreibt und welche finanziellen Mittel dafür geflossen sind, sowie Angaben zur Rechtsform, Anteil der Lobbyistinnen in Unternehmen, Konzernzugehörigkeiten und Firmenbeteiligungen, Namen der Mitarbeiterinnen, die innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied in einem Landtag, im Bundestag oder in einer Regierung waren. Die Änderungen der Angaben müssen innerhalb eines Monats mitgeteilt und im Lobbyregister nachvollziehbar dokumentiert werden.
(Beifall SPD)
Bei Verstößen kann die Landtagspräsidentin in Abstimmung mit dem Vorstand des Landtags ein angemessenes Ordnungsgeld verhängen. Sie von der CDU hatten das als zu vage beschrieben, deswegen haben Sie wahrscheinlich erst gar keins aufgenommen in Ihrem Gesetz. Achtung, Ironie!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ein unabhängiges ehrenamtliches Gremium soll in Zusammenarbeit mit der Landtagspräsidentin und dem Vorstand die Einhaltung des Lobbyregisters und des legislativen Fußabdrucks überwachen. Außerdem soll ein Jahresbericht zum Stand der Registrierung und zur Umsetzung der Register veröffentlicht und natürlich auch im Plenum debattiert werden. Was haben wir konkret vor? Das betrifft nämlich auch Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz. Die Anzeigepflicht soll ausgeweitet werden. Erwerbstätigkeit und Mitgliedschaften, beispielsweise in Beiräten, Aufsichtsräten, Vorständen, vor Mitgliedschaft im Landtag müssen angezeigt werden, ebenfalls Funktionen und Ämter der Abgeordneten im Landtag sowie damit gegebenenfalls verbundene Zulagen. Nebeneinkünfte sollen ab dem ersten Euro und in voller Höhe angezeigt werden; das intransparente Stufenmodell, das wir im Moment haben, wollen wir abschaffen. Hier ist ein Punkt, den wir sicher diskutieren müssen: Spenden an Abgeordnete müssen in voller Höhe unter Angabe des Spenders/der Spenderin veröffentlicht werden. Als Grüne-Fraktion sprechen wir uns für strengere Regelungen aus, da wir schon seit Langem ein generelles Verbot zur Annahme von Spenden für Abgeordnete und Fraktionen fordern.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun aber zum Gesetzentwurf der CDU: In ihrer Pressekonferenz am letzten Donnerstag, wo es um alles Mögliche ging, aber eben auch um dieses Gesetz, kündigte die CDU-Fraktion an – und jetzt eben wieder im kumpelhaften Ton, wie gesagt, von Herrn Bühl –, dass sie damit ehrliche Konsequenzen aus den Masken- und Korruptionsaffären ziehen will. Und auch der Titel ihres Gesetzentwurfs „Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz“ lässt ja erst mal hoffen. Aber schauen wir uns doch den Gesetzentwurf mal genauer an. Zunächst zum Lobbyregister: Der Gesetzentwurf der CDU sieht vor, das Thüringer Abgeordnetengesetz zu ändern, ebenso soll ein Lobbyregister auf den Weg gebracht werden – so weit, so gut. Doch wo wir das Lobbyregister in Ergänzung zum legislativen Fußabdruck sehen, will die CDU diesen abschaffen und durch das Lobbyregister ersetzen, Sie nennen das praktikabler. So kann man schön darüber hinwegtäuschen, wie man einen Teil des Gesetzes ad absurdum führen will.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das ist aber irgendwie nicht verwunderlich, denn 2019, als wir darüber hier diskutiert und auch beschlossen haben, stimmte die CDU bereits gegen unseren Gesetzentwurf zum legislativen Fußabdruck mit der Begründung, dass dieser ein – ich zitiere – „unausgegorenes bürokratisches Monster“ sei und im Grundsatz überflüssig. Herr Scherer unterstellte damals Rot-Rot-Grün, dass das Gesetz auf den Weg gebracht worden sei, um ein Grundmisstrauen gegen unsere Gesetzgebung oder Demokratie auf den Weg zu bringen. Ich frage mich, ob er überhaupt den Sinn des Gesetzes verstanden hat, der in der Stärkung der Demokratie durch maximale Transparenz liegt. Mit uns jedenfalls – das will ich ganz klar sagen – ist eine Abschaffung des legislativen Fußabdrucks nicht zu machen. Das Lobbyregister kann immer nur eine Ergänzung dazu sein. Einige Vorschläge, die die CDU macht, sind ja durchaus begrüßenswert und unseren ähnlich, wie zum Beispiel Aspekte der Registrierungspflicht und auch Inhalte. Allerdings nehmen wir ebenso zur Landesregierung zugeordnete oberste Behörden in die Pflicht, Sie nur die Mitglieder der Landesregierung, warum, können Sie uns ja gern erklären. Auch sieht der Gesetzentwurf der CDU erheblich mehr Ausnahmen bezüglich der Registrierungspflicht vor. Nachvollziehbar sind vielleicht Ausnahmen wie Petentinnen bei der Wahrnehmung des Petitionsrechts – das haben wir ja auch vorgesehen –, aber es erschließt sich nicht, warum kommunale Spitzenverbände oder die Einflussnahme auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Verbindung mit Tarifverhandlungen nicht registriert werden sollen – hört, hört. Auch wollen wir ein unabhängiges Gremium, welches gemeinsam mit Landtagspräsidentin und Vorstand die Einhaltung der Regelungen überwacht, bei der CDU ist das gar nicht erst vorgesehen. Nun zu den Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz: Es ist zu begrüßen, dass Spenden an und Lobbytätigkeit von Abgeordneten verboten werden sollen. Dieser Vorschlag entspricht Forderungen, die auch unsere Fraktion seit Langem hat. Allerdings habe ich mir nach Ihren Ankündigungen zum Gesetzentwurf mehr Klarheit und Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten erhofft. Wo unser Gesetzentwurf nämlich die Offenlegung von Nebeneinkünften ab dem ersten Euro und die Abschaffung des bisherigen Stufenmodells vorsieht, will die CDU die Stufen beibehalten. Lediglich soll Stufe 1 bereits ab einem Einkommen von 1 Euro pro Monat – und nicht wie bisher 1.000 Euro – gelten. Veröffentlicht werden soll also – das müssen Sie sich vor Augen führen – weiterhin keine konkrete Summe, sondern lediglich eine Stufennummer, also nichts mit Offenlegung und Transparenz.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist begrüßenswert, dass die CDU einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen will, der für mehr Transparenz in der Politik und im Parlament sorgen soll. Bisher hat sie schließlich immer gegen diese Regelungen gestimmt, die für Transparenz und saubere Politik sorgen, wie der legislative Fußabdruck, oder ich möchte auch erinnern an die Änderungen im Ministergesetz zur Verringerung des sogenannten Drehtüreffekts. Insgesamt liegen also durchaus vielversprechende Vorschläge auf dem Tisch, die im zuständigen Justizausschuss diskutiert werden. Die Anhörung dazu wollen wir heute in der Mittagspause beschließen. Klar ist aber für uns: Eine Abschaffung des legislativen Fußabdrucks wird es mit uns nicht geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir fordern ein Lobbyregister, das den legislativen Fußabdruck ergänzt und nicht ersetzt. Nebeneinkünfte müssen ab dem ersten Euro und in voller Summe offengelegt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Das intransparente Stufenmodell gehört abgeschafft. Wir sind offen für Diskussionen bezüglich eines Spenden- und Lobbyverbots für Abgeordnete. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch die CDU hat Ihnen einen Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz vorgelegt. Die CDU hat dies im letzten Plenum zugesagt, hält Wort und liefert einen guten und ausgewogenen Vorschlag zur Verbesserung von parlamentarischen Transparenzbestimmungen hinsichtlich der Willensbildung im Parlament und in der Regierung zum einen und dem Agieren der Abgeordneten zum anderen. Wir haben damit die Initiative ergriffen, ein Lobbyregister einzuführen und legen Ihnen ein entsprechendes Gesetz vor, das mit klaren Regelungen den Einfluss auf Entscheidungen transparent regelt. Worum geht es: Es ist auch bei meinen Vorrednern angeklungen. Wir wollen Lobbyismus bzw. Interessenvertretungen regeln. Interessenvertretungen müssen nicht per se etwas Schlechtes sein – auch das muss man sich vor Augen halten –, wo hingegen Lobbyismus natürlich einen negativen Beigeschmack hat. Sach- und fachgerechte Entscheidungen erfordern umfassende Sachkenntnisse und Expertisen. Eine solche Sachkenntnis kann durch fachliche Beratung erlangt werden. Auch eine Beteiligung sogenannter Interessenvertreter kann dazu beitragen, um unbedingt notwendige Sachkenntnisse einzuholen. Eine Einbindung externer Expertisen und Praxiserfahrungen ist auch bei Gesetzesvorhaben oftmals zielführend, meine Damen und Herren. Genauso kann die Einbindung von Vertretungen, Vereinen, Verbänden, Organisationen, von Unternehmen für die Findung, am Ende auch für die entsprechenden Argumente, die dagegen und dafür sprechen, hilfreich sein, diese gewährleisten und so zu praxistauglichen, abgewogenen und nützlichen Gesetzen führen. Eine Beteiligung ist also ein wichtiger Punkt für die Demokratie. Uns geht es darum, diesen Prozess der Beteiligung und der Abwägung schon im Vorfeld maximal transparent zu gestalten.
(Beifall CDU)
Es geht darum, dass Interessen kenntlich gemacht werden, dass nicht nur wir Abgeordnete diese Interessen kennen, über die wir sozusagen immer wieder mit abstimmen, sondern auch jeder Bürger diese nachvollziehen können muss. Es muss ersichtlich sein, wer mit welchem Argument und gegebenenfalls auch in wessen Auftrag Einfluss zu nehmen versucht. Es muss weiter ersichtlich sein, ob sachfremde oder gar eigennützige Interessen eine Rolle gespielt haben. Vor allem ist wichtig, dass das Vertrauen der Bürger in politische Entscheidungsprozesse sowohl hier im Parlament als auch der Regierung gestärkt und befördert wird und dadurch der Demokratie eine Stärkung widerfährt. Kontakte zur Wirtschaft, zu Verbänden und all den Gruppierungen, die Interessen vertreten und die ihre Interessen bei verschiedenen Gesetzesvorhaben geltend machen, müssen entsprechend unseres Gesetzesvorschlags geregelt und transparent gestaltet werden. Wie soll das geregelt werden: Auch nach unserem Vorschlag sollen das bestehende Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz sowie das Thüringer Abgeordnetengesetz fortentwickelt werden. In Ersterem wollen wir ein Lobbyregister beim Landtag einführen. In einigen Punkten, wie auch in diesem, deckt sich der Gesetzesentwurf meiner Fraktion mit dem Entwurf der Fraktionen von SPD, den Grünen und der Linken. Was unseren Gesetzesentwurf von dem von RotRot-Grün unterscheidet, ist, dass wir ein Register wollen, in dem zum einen das Lobbyregister mit dem Beteiligtentransparenzdokumentationsregister zusammengeführt wird. Abschaffen, werte Frau Rothe-Beinlich, wollen wir nichts.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Na, dann schauen Sie doch mal, was Sie geschrieben haben!) Das macht den CDU-Entwurf aufgrund der Zusammenführung von Dokumentation und Register wesentlich übersichtlicher und praktikabler. Uns kam es darauf an, in der Tat kein bürokratisches Monster, wie es heute angeklungen ist, zu schaffen. Ein solches wäre auch kaum anwendbar. Das wollen wir nicht. Entsprechend des Gesetzesentwurfs sollen Übersichten mit teils erheblichen Überschneidungen parallel zueinander geführt werden. Nach den Vorschlägen der Regierungsfraktionen sollen Interessenvertretungen nur bei Gesetzesvorhaben dokumentiert werden, wo hingegen im eigentlichen Lobbyregister sowohl der parlamentarische als auch exekutive Fußabdruck abgebildet werden soll. Dies ist teils widersprüchlich und damit nicht zu bevorzugen. Unser Entwurf ist diesbezüglich klarer, umfassender, aber auch stringenter.
(Beifall CDU)
Es soll eine entsprechende Eintragungspflicht für Interessenvertreter bestehen. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kontaktaufnahmen mit und bezüglich der Interessenvertretungen bei der Landesregierung. Auch dies ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesetzesvorschlags wie auch dem von Rot-Rot-Grün. Wir wollen, dass registrierungspflichtige Vorgänge über Gesetzesinitiativen hinausgehen und sämtliche parlamentarischen Vorgänge erfasst werden. Unser Entwurf setzt im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün schon bei der Initiierung und Entstehung von Entscheidungsprozessen an und deckt das gesamte Entscheidungsspektrum ab, wie zum Beispiel ebenso Förderprogramme und Richtlinien, die eventuell nicht im Kabinett behandelt werden. Ein weiterer Vorteil unseres Gesetzentwurfs besteht darin, dass dieser lebensnahe und begründete Ausnahmebestimmungen bezüglich einer registrierungspflichtigen Interessensvertretung regelt oder besser bei der Einholung von Expertisen, zum Beispiel durch die kommunalen Spitzenverbände, oder durch den Landtag veranlassten Anhörung berücksichtigt. Wir wollen, dass sich auch künftig weiter Fachleute an Anhörungen beteiligen und dies ebenso im Rahmen von praktikableren Lösungen gewährleistet wird und Fachleute, die ausschließlich um der Sache willen beraten, nicht verschreckt werden. Die zu erfassenden Informationen sind weit gefasst. Dies soll auch dazu dienen zu erkennen, in wessen Auftrag gegebenenfalls wessen Interessen vertreten werden. Hierzu gehört beispielsweise auch die Angabe, mit welchem finanziellen Aufwand solche Maßnahmen unterlegt sind. Auch Sanktionen sieht der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bei Zuwiderhandlungen vor, die zu einem Ausschluss bzw. zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro führen können. Auch hier – und das ist schon von meinem Kollegen Bühl angeklungen – ist der CDU-Entwurf wesentlich präziser und mit mehreren Komponenten versehen. Ein weiterer Punkt unseres Entwurfs ist im Gegensatz zum Gesetzesvorschlag von Rot-Rot-Grün, dass wir das Lobbyregister unter die Aufsicht des Landtagsvorstands stellen und damit die Unabhängigkeit des Parlaments wahren wollen. Rot-RotGrün – das ist gesagt worden – möchte die Einsetzung eines unabhängigen Gremiums, zusammengesetzt aus verschiedenen Gruppierungen als Kontrolle über das Parlament, und spricht in diesem Zusammenhang auch von Überwachung. Auch das halten wir aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber nicht nur aus diesen, für mindestens bedenklich und im Übrigen nicht als durch den Souverän legitimiert. Unser Vorschlag definiert eindeutige Pflichten des Landtags bzw. der Fraktionen sowie der Landesregierung bei der Herstellung von Transparenz im Fall von Interessenvertretungen. Gemein ist beiden Entwürfen, dass die Regelungen nach einer gewissen Zeit evaluiert werden sollen bzw. eine regelmäßige Berichterstattung hier im Landtag erfolgen soll. Der zweite Kern unseres Vorhabens sind die Änderungen der einschlägigen Transparenzregeln im Thüringer Abgeordnetengesetz. Dazu sollen die bestehenden Verhaltens- und Transparenzregeln für Abgeordnete verschärft werden. So soll festgelegt werden, dass eine eigentliche Tätigkeit als Interessensvertretung für Dritte im Landtag oder gegenüber der Landesregierung verboten wird. Rot-Rot-Grün begnügt sich hier auch mit eher vagen Formulierungen und schließt eine solche Tätigkeit nicht konsequent aus. Auch die Annahme von Spenden durch Abgeordnete wird in unserem Vorschlag sehr konsequent und sehr eindeutig geregelt. Wir schließen uns hier den Formulierungen und den Regelungen an, wie sie auch im Bund durch die Fraktionen von CDU/CSU, aber auch der SPD vorgeschlagen wurden. Mit der entsprechenden Passage ist die Entgegennahme von Spenden, die bei den Abgeordneten verbleiben sollen, unzulässig. Dies war bisher möglich. In Zukunft soll aber verhindert werden, dass Abgeordnete auch nur ansatzweise in eine Abhängigkeit der Interessen der Spender geraten können. Diese Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen zulässigen und nicht zulässigen Spenden können damit der Vergangenheit angehören. Abgeordnete brauchen keine Geldspenden von Dritten, die bei ihnen verbleiben sollen. Eine Weiterleitung hingegen bzw. ein Durchreichen von Spenden an Dritte, wie zum Beispiel Vereine, soll dagegen weiter möglich sein, um auch die Interessen der auf Spenden angewiesenen Vereine weiter berücksichtigen zu können. Hinsichtlich der Anzeigepflicht von Nebeneinkünften geht der CDU-Vorschlag ebenfalls einen konsequenten und eindeutigen Weg und wesentlich weiter als der Vorschlag von Linken, SPD und Grünen. Bei Einkünften aus Gesellschaftsanteilen, auch bei Aktienoptionen und Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften sieht unser Vorschlag eine neue Regelung vor. Rot-Rot-Grün bleibt bei der bisherigen Regelung des geltenden Abgeordnetengesetzes. Neu aufgenommen hat die CDU-Fraktion im Gegensatz zu den Regierungsfraktionen unter anderem die Anzeigepflicht für Einkünfte aus nicht selbst genutztem Immobilienbesitz. Solche Informationen halten wir für gerechtfertigt, weil hierdurch Interessenverknüpfungen offengelegt werden können. Auch wir legen die Angabe von Einkünften ab dem ersten Euro fest. Wenn ich Ihre Pressemitteilung, Herr Korschewsky, von gestern lese, stellt sich mir die Frage: Entweder haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht wirklich gelesen oder Sie schwindeln in diesem Punkt – beides spricht nicht für eine solide Politik.
(Beifall CDU)
Aus den dargestellten und genannten Gründen ist der CDU-Vorschlag letztlich weitgehender, aber auch konsequenter. Es ist viel angeklungen. Ja, die Dinge, die auch innerhalb der CDU passiert sind, die Annahme von Spenden, die Maskendeals, die dazu geführt haben, auch diesen Punkt kritisch zu überdenken, damit hat sich die CDU intensiv beschäftigt. Sie sehen, dass in unserer Partei auch reiner Tisch gemacht wird. Diese Personen sind nicht mehr Mitglied der Fraktion oder der Partei.
(Beifall CDU)
Wenn ich mal ins Rund schaue: Herr Sesselmann, wie Sie über Spenden hier fabuliert haben. Ich erinnere an Frau Weidel, die immer noch an Ort und Stelle sitzt trotz eines erheblichen Spendenskandals.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Alles ist zu-
rückgezahlt!)
(Unruhe AfD)
Ich erinnere an die Einkünfte von Rot-Rot-Grün oder viele andere mehr. Vielleicht sollte man im Glashaus beim Steinewerfen nicht so weit ausholen
(Unruhe DIE LINKE)
und immer den Balken im eigenen Auge nicht ganz vergessen. Ich freue mich auf eine sachgerechte Auseinandersetzung
(Beifall CDU)
im Justizausschuss. Die Überweisung beantrage ich hiermit. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schard, Sie haben gerade gesagt, ich hätte in meiner Pressemitteilung von gestern die Unwahrheit gesagt. Ich glaube, mit meiner Rede werde ich Ihnen beweisen, dass ich nicht die Unwahrheit gesagt habe, sondern dass Sie eine riesengroße Mogelpackung mit Ihrem Gesetzentwurf hier auf den Tisch gelegt haben,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und das vertuschen wollen, was hier eigentlich einer der Ausgangspunkte ist, warum wir uns heute hier überhaupt mit dieser ganzen Frage beschäftigen. Ich glaube nämlich, wenn es den Fall Hauptmann nicht gegeben hätte, wären Sie überhaupt nicht bereit gewesen, über die Frage von Regelungen der Transparenz in diesem Landtag zu reden. Auch das werde ich Ihnen noch mal nachweisen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Kollege Sesselmann, eines kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Sie sprachen davon, der legislative Fußabdruck hätte keinerlei Wirkung gehabt und das wäre alles nur eine Scheingeschichte. Scheinbar haben Sie sich nicht mit den lobbykritischen Organisationen von Transparency oder LobbyControl auseinandergesetzt, die ganz klar gesagt haben, mit 71 Prozent der Wertung ist dieser legislative Fußabdruck der beste, den es überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland zur Nachvollziehbarkeit von Einflussnahme auf Gesetzentwürfe gibt. Entschuldigen Sie!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein sehr gut bewertetes Gesetz, wie es das geltende Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz mit diesem legislativen Fußabdruck ist, kann man immer noch wirksamer ausgestalten. Das ist wohl wahr. Die Fachleute von Transparency haben das – wie ich schon sagte – auf Platz 1 im deutschlandweiten Vergleich gestellt. Aber sie haben im Ranking auch aufgezeigt, dass Thüringen grundsätzlich ein wirksames Lobbyregister braucht, denn problematische, vor allem verdeckte Lobbyarbeit von außerparlamentarischen Akteuren findet eben auch außerhalb von formalen Gesetzgebungsverfahren statt. Und nur diese Gesetzgebungsverfahren erfasst bisher der Fußabdruck. Die aktuellen LänderLobbyskandale oder auch die verschiedenen Fälle der Maskendeals bewegen sich alle außerhalb von Gesetzgebungsverfahren und deshalb braucht es ein anderes Mittel. Mit dem vorliegenden R2G-Gesetzentwurf zur Erweiterung des Beteiligtendokumentationsgesetzes wird Handeln in parlamentarischen Zusammenhängen für den Thüringer Landtag öffentlich nachvollziehbar und nachrecherchierbar offengelegt. Die Menschen in Thüringen können zukünftig genauer verfolgen, wie und warum parlamentarisches Handeln so abläuft. Diese Durchschaubarkeit ist dringend notwendig, um das Vertrauen der Menschen in Politik und Demokratie – und ich sage bewusst – wiederherzustellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Übrig bleibt zurzeit mal wieder der negative Eindruck, Politik sei nur ein Selbstbedienungsladen. Das schadet ausdrücklich den vielen ernsthaft und redlich engagierten politischen Akteurinnen und Akteuren, die mit den schwarzen Schafen in einen Topf geworfen werden. Vom ständigen Frust der Bevölkerung über solche Lobbyskandale profitieren dann nur die populistischen Rattenfänger am rechten Rand des politischen und parlamentarischen Spektrums. Deren Agieren und Politik ist mitnichten allgemeinwohlorientiert, setzen sie doch eher auf eine brutale Spaltung der Gesellschaft durch Ausgrenzung und Diffamierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Aber sie verstehen es geschickt und zynisch, den öffentlichen Unmut für ihre unguten Zwecke zu nutzen. Durchschaubarkeit von politischem Handeln ist also unverzichtbar für das Vertrauen der Bevölkerung in Parlament, Politik und Demokratie. Die Schaffung des Lobbyregisters ist hier eine logische Konsequenz und je umfassender ein Lobbyregister, desto besser. Deshalb ist auch nicht verwunderlich, dass der rot-rot-grüne Gesetzentwurf eine sehr weitreichende Registrierungspflicht, anknüpfend an die jeweilig einzelnen Sachverhalte der Einflussnahmeversuche, vorsieht. Es werden auch zahlreiche Informationen zur inhaltlichen Ausrichtung der Lobbykontakte abgefragt. Es geht nicht nur darum zu erfahren, dass es solche Lobbykontakte gegeben hat, sondern warum, mit welchem Sachbezug und auch in welchen weiteren Einzelschritten sich die jeweilige Lobbybeziehung entwickelt hat. Die Linken-Fraktion beschäftigt sich mit der Ausgestaltung und Einführung von Antilobby- und Antikorruptionsinstrumenten für Thüringen ganz verstärkt schon – und jetzt horchen Sie genau zu – seit der 5. Wahlperiode. Noch als Oppositionsfraktion hatte die Linke ein umfassendes Antikorruptionsgesetz in den Landtag eingebracht. Von der CDU wurde zum damaligen Zeitpunkt der Entwurf als hysterisches Gemache geschmäht und abgelehnt und eben auch mit der Behauptung, Lobby- und Korruptionsskandale gäbe es in Thüringen überhaupt nicht. Man höre und staune! In der 6. Wahlperiode ist dann das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz entstanden. Zwar hätte die Linken-Fraktion auch damals schon gern ein Lobbyregister parallel zum legislativen Fußabdruck gehabt, aber so ist das eben: In einer Koalition kann man eben auch nicht alles gleich durchsetzen. Es ist aber eine logische und auch eine konsequente Weiterentwicklung, wenn nun Rot-Rot-Grün den geltenden legislativen Fußabdruck um ein neues Lobbyregister ergänzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Gegensatz dazu ist die CDU-Fraktion mit ihren Aktivitäten auf dem Themenfeld nicht wirklich glaubwürdig. Ich zitiere hier auch noch einmal, wie meine Kollegin Rothe-Beinlich schon, den Abgeordneten Scherer. Abgeordneter Scherer sagte in der zweiten Lesung zum Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz im Januar 2019: „Wir halten das Gesetz, wie schon in der ersten Lesung ausgeführt, schon im Grundsatz für überflüssig.“ Angesichts dieser deutlichen Aussage verwundert es nicht, wenn die CDU nun mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf den so gut bewerteten legislativen Fußabdruck faktisch wieder abschafft. Ich habe es schon einmal gesagt. Dabei müsste auch der CDU-Fraktion noch aus der Anhörung zum Beteiligtendokumentationsgesetz die Mahnung der Fachleute erinnerlich sein. Aber vielleicht waren Sie ja da noch nicht da und Kollege Schard kann da auch noch nicht dagewesen sein. Klare Ausgestaltung einzelner Antilobbyinstrumente und klare Abgrenzung voneinander – beim CDUEntwurf ist nicht erkennbar, meine sehr geehrten Damen und Herren, welches Instrument denn eigentlich nun wirklich gewollt ist. Das von der CDU vorgelegte Lobbyregister ist eher weichgespült. Es ist aus unserer Sicht heraus mehr ein Zugangsberechtigungsregister zum Landtag, hat aber nach Auffassung der Linken-Fraktion keine klare Dokumentationsfunktion der einzelnen Lobbyschritte. Diese Dokumentationsfunktion ist aber für wirkliche Transparenz unverzichtbar. Ein ganz langer Ausnahmekatalog führt dazu, dass das Lobbyregister Marke CDU in seiner Wirkung deutlich geschwächt wird. Der rot-rot-grüne Entwurf führt den Einzelnachweis der Lobbykontakte und beschränkt die Ausnahmen – auch das hat meine Kollegin Rothe-Beinlich schon gesagt – auf die verfassungsrechtlich absolut zwingenden Ausnahmefälle. Beide Gesetzentwürfe enthalten Änderungen des Thüringer Abgeordnetengesetzes zu den Regelungen über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften der Abgeordneten. Die Regelungsmodelle sind aber deutlich unterschiedlich. Die CDU verlautbart seit Mitte April in den verschiedenen Medien die Transparenz vom ersten Euro an. Schön und gut, das steht sogar im Gesetzentwurf, das will ich überhaupt nicht negieren. Aber gleichzeitig behält der CDU-Gesetzentwurf das derzeitig problematische, weil intransparente Stufenmodell bei der Veröffentlichung bei. Die erste Stufe lautet nun vom ersten bis 3.500 Euro. Die darin gemeldeten Einkünfte können also in der Praxis 1 Euro betragen, sie können aber auch 3.500 Euro betragen. Welche Höhe sie genau haben, lässt sich immer noch nicht richtig erkennen. Die weiteren ebenfalls intransparenten und sehr großzügig bemessenen Stufen werden ebenfalls beibehalten. Und jetzt sage ich hier an dieser Stelle noch einmal ganz klar: Entschuldigen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, aber dieser Vorschlag – oder soll ich sagen dieser PR-Schachzug? – von Ihnen verdient den Sonderpreis für die Mogelpackung des Jahres 2021.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün verlangt dagegen die Veröffentlichung der jeweiligen Beträge auf Euro und Cent genau, wobei der Vorschlag Bezug nimmt auf Gepflogenheiten zur Angabe von Einkünften im Steuerrecht. In Sachen Transparenz ist damit der R2G-Entwurf mit seinen Veröffentlichungspflichten zu den Nebeneinkünften wirklich korrekt und konkret nachvollziehbar. Die Regelung entspricht im Übrigen auch einer langjährigen Forderung schon der PDS- bzw. der Linke-Fraktion. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 zu Nebeneinkünften von Abgeordneten hat die PDS-Fraktion mit Datum vom 11. Juli 2007 in Drucksache 4/3194 einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes enthielt, der die Übertragung der vom oben genannten Karlsruher Urteil für verfassungsgemäß erklärten Offenlegungsregelungen des Bundestags nach Thüringen vorsieht, sozusagen als verfassungskonforme Mindestlösung für Thüringen und als durch aktuelle Gerichtsentscheidung abgesicherter Schritt in die richtige Richtung. Deshalb beinhaltet der Gesetzentwurf von damals 2007 noch nicht ausdrücklich die Bestimmung über die Offenlegung der genauen Beträge. Die politische Forderung der PDS-Fraktion war aber schon damals die Offenlegung der genauen Einkünfte. Der Gesetzentwurf der PDS wurde – wenig überraschend – damals abgelehnt, obwohl er sich an den vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Regelungen orientiert. Doch zu diesem Zeitpunkt wurde von der Landtagsmehrheit nicht nach der Sinnhaftigkeit der Inhalte über Gesetzentwürfe und Anträge entschieden, sondern danach, wie genehm oder nicht genehm das Fraktionsetikett war. Die umfassende Offenlegungsregelung auf Euro und Cent findet sich dann aber ausdrücklich im entsprechenden Linke-Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 14.12.2012 in Drucksache 5/5206, genauer gesagt in § 42 a Abs. 2 des Entwurfs. Doch auch hier hatte sich die Landtagsmehrheit in der weiteren Beratung der Thematik entschieden, für ein weitmaschiges und dadurch intransparentes Stufenmodell bei der Veröffentlichung der Einkünfte zu stimmen. Dieses Stufenmodell gilt nun seit dem 14.10.2014. Doch Sie sehen am vorliegenden R2G-Gesetzentwurf, wir geben nicht auf. In mehreren Anhörungen wurde die Offenlegung auf Euro und Cent nun auch schon als die transparenteste Lösung eingeschätzt und diese Einschätzung ist gut nachvollziehbar. Deshalb bleibt es dabei: Die genaue Offenlegung muss kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar vom ersten Euro an.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Beim Blick in den PDS-Gesetzentwurf von 2007 und den Linke-Entwurf von 2012 finden sich zum Beispiel auch schon die im aktuellen rot-rot-grünen Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Offenlegung von Kapitalbeteiligungen. Auch die sind enthalten. An diesen linken Gesetzentwürfen zum Abgeordnetengesetz werden zwei Tatsachen deutlich. Das gilt im Übrigen genauso für den Gesetzentwurf zu einem Thüringer Antikorruptionsgesetz vom 09.10.2013 in Drucksache 5/6717. Dieses Gesetz wurde zwar von der Landtagsmehrheit abgelehnt, aber daraus entwickelte sich die Weiterarbeit am Thema des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes und dem vorliegenden R2G-Gesetzentwurf für das neue Lobbyregister. Zwei Tatsachen werden deutlich: Wir lassen uns als Linke nicht davon beeinflussen, auch einmal abgelehnte Dinge wieder hochzubringen. Wir sind, glaube ich, immer am Thema drangeblieben in Sachen „Transparenz und Lobbyarbeit in Politik und Parlament“. Wenn die Linke ein Thema und Lösungsvorschläge zu Problemen als richtig und wichtig erkannt hat, dann bleibt sie trotz der zwischenzeitlichen Rückschläge am Thema dran, bis es zu einer Lösung und zur Umsetzung kommt. Das heißt auf den Punkt gebracht: Rot-Rot-Grün ist nicht zum bloßen Plakate-Kleben da, das nur auf kurzfristige oder gar politische Medienwirkung aus ist. Rot-RotGrün arbeitet gemeinsam an einer sachlichen Abarbeitung eines Themas. In diesem Sinne sind wir gespannt, wie die mündliche Anhörung, die wir heute im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschließen wollen, ausgeht. Ich hoffe sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir noch vor Ende dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes kommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, dass es gerade bei der Vorbereitung von Neuwahlen wichtig ist, ein deutliches Zeichen in die Gesellschaft hineinzusenden, dass wir uns gegen diese Machenschaften stellen, die gerade im ersten Halbjahr 2021 aufgedeckt wurden, und wir ehrliche Politik hier in diesem Thüringer Landtag machen und deshalb ein ehrliches Gesetz auf den Weg bringen wollen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Kollege Schard, zu einem Punkt will ich mich noch ganz kurz äußern, weil ich da zumindest Bedenken äußern muss. Sie haben gesagt, dass in Ihrem Gesetzentwurf – das stimmt natürlich – drinsteht, dass „nicht selbst genutztes Wohneigentum“ erfasst werden soll. Kollege Schard, ich glaube, darüber sollten wir im Ausschuss noch mal sehr eindringlich reden. Was heißt an dieser Stelle „nicht selbst genutztes Wohneigentum“? Wenn ich mir das aus einer Erbschaft oder aus Sparmitteln gekauft habe und dieses für meine Kinder vorhalte, ist das dann „nicht selbst genutztes Wohneigentum“? Muss das in dieser Frage angegeben werden? Ich glaube, hier sind Grenzen, die man sich genau anschauen muss, ob es tatsächlich notwendig ist. Wie sieht das aus, wenn jemand aus Vermögen, das er sich angespart hat, ein Haus gekauft hat? Ist das „nicht selbst genutztes Wohneigentum“? Ich glaube, an der Stelle müssen wir sehr genau differenzieren, wo es anfängt, dass man Lobbyfälle, Nebeneinkünfte hat und was schlicht und ergreifend die Sache von Sparguthaben ist. Das ist, glaube ich, eine Schwelle, die man unbedingt beachten muss. In diesem Sinne vielen Dank. Ich hoffe, dass wir eine angeregte Diskussion im Ausschuss haben werden. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Transparenz ist ein Muss in einer Demokratie. Sie sollte vor allen Dingen auch Selbstverpflichtung der Politik und von Politikern sein. Deswegen gilt beiden Antragstellern, R2G und auch der CDU, zunächst einmal ein Dank für die Vorlage. Aber gut gemeint ist wie so häufig im Leben nicht unbedingt gut gemacht.
(Beifall FDP)
Damit man mal weiß, worüber wir hier sprechen, hilft wie so oft ein Blick in die Vorlagen. Was bedeutet denn eigentlich Lobbyarbeit und wer betreibt sie nach der Definition, die Sie heute vorgelegt haben?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das weiß die FDP ziemlich gut!) Da will ich mal einen Blick auf § 7 Abs. 1 bis 3 des Gesetzentwurfs von Rot-Rot-Grün werfen, die definierten Interessenvertretungen: Das ist jede Tätigkeit zur unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess des Landtags oder der Landesregierung. Danach definieren Sie, was für Sie Tätigkeiten sind. Eintragungspflichtige Tätigkeiten umfassen alle Informationen, die inhaltliche Bezüge aufweisen zu Gesetzentwürfen, parlamentarischen Initiativen oder Umsetzung von EURecht usw. Interessenvertreter ist jede natürliche oder juristische Person, die Interessenvertretung – wie Sie sie vorher definiert haben – betreibt. Ich will Ihnen mal etwas sagen: Nach Ihrer Definion betrifft das nahezu alle, nicht nur Verbände, ti nicht nur Vertreter, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die sich an Politik oder an Politiker/Politikerinnen wenden.
(Beifall FDP)
Das ist Ihre Definition. Welche Informationen müssen aufgrund Ihrer Definition von Interessenvertretung, Ihrer Definition von Tätigkeit etc. registriert werden? Da hilft ein Blick auf § 10 des Gesetzentwurfs von Ihnen – Persönliche Meldedaten der natürlichen Person bzw. Daten zur juristischen Person: insbesondere anzugeben sind Name, akademischer Grad, Geburtsdatum und ort, Anschrift, ‑ elektronische Kontaktdaten, Informationen zum Tätigkeitsbereich und zu den finanziellen Verhältnissen; bei juristischen Personen noch Angaben zur Firmenbeteiligung bzw. Stammkapital sowie das finanzielle Volumen der Aufträge und Art und Höhe der Vergütung. Übrigens schreiben die Unternehmen Bilanzen, da hilft Google, es ist öffentlich zugängig, das kann man auch mit ein bisschen Rechercheaufwand selber herausfinden.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben den Grundsatz nicht verstanden!)
(Unruhe SPD)
Und bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht droht dann ein Ordnungsgeld. Ich habe Ihnen mal ganz kurz die Kaskade aufgezeichnet.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, lesen Sie es uns doch vor!) Frau Rothe-Beinlich, ich habe Ihnen mal die Kaskade aufgezeigt, wo Ihr Gesetzentwurf aus unserer Sicht problematisch ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind echt toll!) Wie sieht denn nun die praktische Umsetzung aus? Natürlich erfolgt in der Praxis zunächst die Interessenvertretung durchaus in erster Linie durch Interessenverbände. Ich persönlich bin auch sehr dankbar, wenn wir mit denen in Kontakt kommen, die tatsächlich von dem betroffen sind, die es umsetzen müssen, was Politik sich manchmal nützlicherweise, manchmal auch unnützerweise an Regelungen ausdenkt. Also der Kontakt zur wie auch immer gearteten Zivilgesellschaft ist wichtig.
(Beifall FDP)
Aber Lobbyarbeit ist eben mitnichten nur Dialog mit juristischen Personen, er ist vor allen Dingen auch Kontakt und Diskurs mit Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Aber es gibt in beiden Vorlagen – das betrifft auch die Vorlage von der CDU – keine Unterscheidung bei der Ausgestaltung beispielsweise der Registrierungspflicht zwischen natürlichen und juristischen Personen. Das ist ein Problem, denn jeder Handwerksmeister, der sich in einem Brief an Minister oder einzelne Abgeordnete wendet, um auf Probleme im Fall einer Gesetzesneuregelung oder einer alten bestehenden Regelung hinzuweisen, ist nach Ihrer Definition ein Fall für das Lobbyregister. Jede Mutter, die für die Interessen ihres Kindes beispielsweise bei der Ausgestaltung des Kindergartengesetzes einsteht, ist nach Ihrer Definition registrierungspflichtig. Jeder Bürger, der auf die Probleme der Anlieger beispielsweise entlang des Grünen Bandes aufmerksam macht, ist demnach registrierungspflichtig, und zwar genauso wie der Pharmareferent eines Großkonzerns, der auf die folgende Anwendung beispielsweise der EU-Medizinprodukterichtlinie hinweist. Transparenz ist wichtig. Es muss auch ein Muss sein und es ist, glaube ich, auch selbstverpflichtend für demokratische Politik. Aber auch Augenmaß ist wichtig.
(Beifall FDP)
Aus unserer Sicht wurde dies in beiden Gesetzentwürfen nicht gewahrt. Wir müssen verhindern, dass es tatsächlich eine Gleichsetzung gibt von Amazon, Google und Co. mit natürlichen Personen wie unseren Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Verbindliche Leitplanken, um die Integrität der Abgeordneten zu sichern, ohne Interessenvertretungen in ihrer Arbeit einzuschränken. Leitplanken müssen so transparent, aber eben auch sinnig wie möglich sein. Dazu gehören dann auch Ausnahmen wie beispielsweise bei natürlichen Personen. Das ist gemeint, wenn man davon spricht, dass hier tatsächlich beide Entwürfe eine bürokratische Monstranz schaffen, die nicht in jedem Falle zu mehr Transparenz führt, sondern eben auch – ich habe die Definition hier eben noch mal vorgelegt – letzten Endes zu mehr Distanz zwischen Politik und Bürgern führen kann. Das wollen und das sollten wir gemeinsam verhindern.
(Beifall FDP)
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir natürlich einer Ausschussüberweisung zustimmen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Debatte, an der wir uns natürlich sehr gern als Freie Demokraten konstruktiv beteiligen werden, aber eines müssen Sie sich leider sagen lassen: Gut gemeint ist nicht gut gedacht. Dafür haben wir den Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das wis-
sen Sie aus Erfahrung!)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gut gemeint ist nicht gut gemacht, hat Herr Montag gerade gesagt. Wir alle wissen, die FDP spricht da aus Erfahrung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir haben jetzt noch mal gehört, dass die FDP diesen Gesetzentwurf, hätte sie einen eingebracht, viel besser gemacht hätte. Sie hat aber einfach keinen eingebracht –
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und zwar aus einem einfachen Grund: Sie wollen keine Transparenz darüber, was hier im Parlament passiert. Ich hätte zumindest erwartet, dass Sie sich die Zeit nehmen, unseren Gesetzentwurf in Ruhe und bis zum Ende zu lesen. Dann hätten Sie nämlich gelesen, dass wir zwar wollen, dass jede Person, die hier lobbyiert, die hier Interessen vertritt im Haus, registriert wird, dass es dafür aber Kriterien gibt, dass diese Arbeit auf Dauer angelegt sein muss, dass es eine Anzahl von Kontakten gibt, die überschritten werden muss. Dass Sie hier so tun, als ob jeder Bürger, der zukünftig an den Info-Stand bei einem Abgeordneten kommt, sich zukünftig ins Lobbyregister eintragen muss, das ist eine Unverschämtheit, Herr Montag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will noch was sagen, weil das bei mir hängengeblieben ist, auch wenn es jetzt in der Debatte schon ein bisschen her ist, weil es mich wirklich geärgert hat, was die AfD gesagt hat. Wer sich hier vorn hinstellt und auf der einen Seite Lobbyismus kritisiert und erzählt, wie schrecklich das alles ist, und auf der anderen Seite dann sagt, dass man aber Transparenz nicht schaffen kann, weil das zu viel Bürokratie bedeuten würde, wer das sagt, der schreibt „nämlich“ auch mit „h“, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin trotz der aufgeheizten Debatte in der letzten Stunde froh – und das will ich noch mal sagen – um eines, das hier passiert ist: Dass es eine Mehrheit in diesem Haus dafür gibt, mehr Transparenz über Interessenvertretungen zu schaffen. Ich glaube, dass heute ein guter Tag für die Demokratie in Thüringen sein kann.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In einer repräsentativen Demokratie ist Interessenvertretung immanent, denn wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter, das sagt ja schon das Wort, vertreten diese Interessen hier im Parlament, im Debattenaustausch, in Erarbeitung von Gesetzen, die diesen Interessen auch gerecht werden sollen. Was wir wollen, ist, dass transparent und nachvollziehbar ist, welche Interessen in welcher Art und Weise in ein Gesetzgebungsverfahren eingezogen sind,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und dass nachvollziehbar ist, wie ein Ausgleich dieser Interessen stattgefunden hat. Das ist die Aufgabe, die wir hier im Parlament haben. Wie notwendig ein Transparenzinstrument und die Anpassung im Abgeordnetengesetz sind, zeigen die – und so muss man es ja sagen – schamlosen finanziellen Bereicherungen von Bundestagsabgeordneten auch aus Thüringen, während die Bürgerinnen und Bürger des Landes unter den Folgen der Pandemie zu leiden hatten und das auch heute noch tun. Mauscheleien in dieser Form mit Schaden für das Land und für seine Bürgerinnen und Bürger können wir nicht dulden. Ich will Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen: Ich bin heute noch fassungslos, wie es sein kann, dass sich in einer Zeit, in der Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen nicht wussten, wie sie eine vernünftige hygienegesicherte Ausstattung ermöglichen, Abgeordnete zeitgleich Geld dafür zahlen lassen, dass sie Unternehmen an Ministerien vermitteln, um Masken zu beschaffen. Ich kann das nicht verstehen. Wenn ich als Politikerin oder Politiker da einen Zugang habe, ist es doch meine Aufgabe, den zu ermöglichen, aber nicht, mich dafür bezahlen zu lassen. Jetzt haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon viel zu unserem Gesetzentwurf gesagt. Deswegen will ich das nur noch mal kurz tun. Wir wollen, dass es künftig eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter, die auf Dauer angelegte Kontakte hier in den Landtag haben, gibt. Es gibt einige Ausnahmen, die wir definieren, die aus unserer Sicht notwendig sind, die aber relativ eng begrenzt sind, zum Beispiel hinsichtlich anwaltlicher Berufsgeheimnisse. Die Landtagspräsidentin soll die Möglichkeit haben, bei Verstößen ein angemessenes Ordnungsgeld zu verhängen. Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine Sanktion zu haben. Wenn es keine Sanktion gibt, ermöglicht das das Unterlaufen solcher Regelungen. Wir wollen, dass es ein unabhängiges Gremium gibt, das die Landtagspräsidentin berät. Dieses nimmt ihr die Aufgabe nicht ab, sondern berät und unterstützt sie. Die Vorstellung, dass wir uns selber in dieser Aufgabe kontrollieren können, das müssen wir zugeben, ist absurd. Das macht man an anderer Stelle auch nicht. Es sind immer externe Gremien notwendig, um das sicher zu machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir wollen zukünftig außerdem – das haben die Kollegen schon gesagt – eine Anzeige von Spenden ab dem ersten Euro und die Offenlegung aller Nebentätigkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den Gesetzentwurf der CDU gelesen habe, war ich grundsätzlich erst einmal positiv überrascht. Ich habe auf den ersten Blick gesagt, da sind viele Sachen, die ähnlich sind, die sich überschneiden. Das hat mich für die heutige Beratung zuversichtlich gestimmt. Ich muss sagen, ich hatte aus den Reihen der CDU-Fraktion etwas mehr Demut erwartet.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich muss sagen, da können Sie mich immer noch überraschen. Zumindest zeigt dieser heute vorgelegte Gesetzentwurf – Sie haben versucht, das über viele Jahre zu verhindern –, dass der Maskenskandal auch bei Ihnen Folgen hinterlassen hat und Sie versuchen, den politischen Schaden, den Sie damit angerichtet haben, wieder zu heilen. Eins muss an dieser Stelle gesagt werden: Nur mit diesem Gesetzentwurf werden wir das leider nicht wiedergutmachen, was da im letzten Jahr passiert ist. Das kann man schlicht und ergreifend nicht. Ich will auf zwei Punkte eingehen, die ich kritisch sehe in dem Gesetzentwurf. Zum einen schaffen Sie Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Die sind relativ umfangreich. Ich muss sagen, ich kann nicht verstehen, warum sich zum Beispiel die Kammern oder Gewerkschaften nicht in Lobbyregister eintragen sollten, warum das nicht auch ein Jugendverband oder ein Wohlfahrtsverband tun sollte
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Der Landessportbund!) oder der Landessportbund zum Beispiel. Das ist für mich schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar. Ich glaube, dass diese Institutionen überhaupt gar kein Problem damit haben. Es ist ihre Aufgabe, ihre Interessen auch gegenüber uns zu vertreten und dafür zu werben. Deswegen würde ich sagen – Sie haben vorhin gesagt, es muss nachvollziehbar sein, wer Einfluss genommen hat –: Das können wir genau mit diesem Weg zeigen. Auch aus meiner Sicht sagen Sie, Sie verzichten auf den legislativen Fußabdruck. Wenn das nicht so ist – Sie haben in allen Reden gesagt, dass Sie das gar nicht wollen, dass Sie den legislativen Fußabdruck nicht abschaffen wollen –, dann würde ich sagen, finden wir mit Sicherheit im Ausschuss in einer sachlichen Debatte einen Weg, wie wir zusammenkommen. Vielleicht zum Abschluss noch einmal zwei Sachen, die Sie in Ihrem Abgeordnetengesetz haben: Sie haben sehr eindringlich gesagt, dass Sie ein Spendenverbot sogar für Abgeordnete wollen. Wir haben das auch in der Koalition diskutiert. Das macht bisher kein einziges Bundesland. Wir sind da aber grundsätzlich offen und ich kann ihnen jetzt schon sagen, an dieser Frage wird dieser Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht scheitern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie sagen, das ist für uns ein ganz zentraler Punkt, dann werden wir uns an der Stelle bestimmt einig. Eine Sache, die mir aufgefallen ist, will ich gern noch sagen. Auf der einen Seite sagen Sie quasi, eine entgeltliche Interessenvertretung im Landtag ist unzulässig. So weit, so gut. Auf der anderen Seite sagen Sie aber, dass eine Interessenvertretung nicht entgeltlich ist, also nicht angezeigt werden muss, wenn die Zuwendung erst später erfolgt oder sich später realisierende Vermögensvorteile enthält. Das wird meine Fraktion so nicht mittragen. Es ist widersprüchlich zu sagen, wenn das Geld erst später fließt, aber der Lobbyismus schon jetzt geleistet wird. Warum das nicht Teil der Offenlegung sein soll, das erschließt sich mir nicht. Wie meine Kollegen möchte auch ich die Überweisung an den Justizausschuss beantragen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Ich muss noch mal vor, denn hier gibt es Wasser. Sehr geehrte Kollegen! Herr Schard, Sie hatten die Spendenaffäre angesprochen, das Geld ist zurückgezahlt worden. Es gibt da einen Bescheid der Bundestagsverwaltung und von daher können wir das nicht vergleichen mit der Situation wie bei Herrn Amthor. Ich weiß nicht, sind denn die 250.000 Euro zurückgezahlt worden an Optionsscheinen oder Aktienpaketen, die Herr Amthor erhalten hat? Sind die 997.000 Euro von Herrn Hauptmann zurückgezahlt worden, die er aufgrund dieser Spenden- und Maskenaffären hier erhalten hat? Davon ist mir jetzt nichts bekannt. Ich glaube, hier verwechseln Sie Äpfel mit Birnen. Die Situation kann man nicht gleichsetzen.
(Beifall AfD)
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Androhung des Ordnungsgelds. Man muss natürlich auch vorsichtig sein, wenn man Leute hier einlädt in die entsprechenden Ausschüsse und möchte, dass die Auskunft erteilen, und wenn sie den formalistischen Zwängen nicht nachkommen, denen dann ein Ordnungsgeld aufzuerlegen von bis zu 50.000 Euro, dann halte ich das für übertrieben. Das ist eine Sache, die aus meiner Sicht so nicht gangbar ist. Man muss natürlich schon dafür sorgen, dass die Beteiligten am Verfahren auch in gewisser Weise angemessen und …
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Herr Ses-
selmann, nehmen Sie sich doch mal mehr Zeit zum Lesen, dann verstehen Sie es auch!) Nein, wie gesagt, die 50.000 sind eine fette Nummer, die Sie hier anbringen, und aus dem Grund halte ich das für inakzeptabel und auch nicht praktikabel. Dann haben wir noch die Vorwürfe des Herrn Korschewsky. Herr Korschewsky, wenn Sie sagen, 71 Prozent in der Bewertung dieses legislativen Fußabdrucks sind als gut befunden worden. Sie sind der Überzeugung, dass dieses Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz schon sehr gut ist und top bewertet ist, dann fragen wir uns natürlich: Warum bedarf es dann einer Änderung? Das nächste Problem, was ich sehe, Frau Lehmann, Sie sagten, wir würden sagen, die Transparenz ist deshalb nicht möglich, weil es zu viel Bürokratie bedeutet. Dazu lässt sich sagen, wenn Sie zugehört hätten, was Sie offenbar nicht haben, dann hätten Sie im letzten Satz von meinen Ausführungen sicher hören können, dass wir ein Korruptionsregister fordern, und zwar thüringenweit. Das bezieht sich nicht nur auf Ihren Tunnelblick, denn die Gesetze, das ist ein reiner Tunnelblick, was Sie hier machen, weil Sie die Abgeordneten vorsehen, Sie sehen ein bisschen was im Legislativbereich vor, aber es geht ja viel weiter. Korruption und Lobbyismus sind nicht nur ein Problem der Parteien, sondern auch von parteinahen Strukturen, von Gewerkschaften, von Betriebsräten, von Krankenkassen, von Wohlfahrtsbranchen und dementsprechend bedarf es dort natürlich auch entsprechender Transparenz und da geht Ihr Gesetz leider nicht weit genug.
(Beifall AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss noch ganz kurz zur Frage der Deliktstruktur äußern. Es wird immer so getan, wir brauchen dieses Gesetz, es gibt aber auch daneben die entsprechenden strafrechtlichen Normen, die das Fehlverhalten ahnden. Da ist es so, dass wir hier entsprechende gesetzliche Regelungen haben. Aus diesem Grund ist das hier eigentlich nur Beiwerk. Aber es muss gut gemacht werden und da greife ich die Idee des Herrn Montag auf. Er sagt, man muss diese Gesetze überarbeiten. Das sehen wir genauso. Und das, was jetzt vorgelegt worden ist, ist schlicht und ergreifend zu umfangreich, um es tatsächlich als praktikabel durchgehen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Vielen Dank. Keine Angst, das wird nicht umfangreich werden. Aber das, was der Herr Sesselmann jetzt von sich gelassen hat, das kann ich ja nicht unwidersprochen stehen lassen an der Stelle.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der war nur wegen des Wassers vorn!) Ach so, er war wegen des Wassers vorn – Entschuldigung. Herr Sesselmann, zumindest lesen müsste man können. Wenn Sie darauf abheben und sagen, diese 71 Prozent, wie ich gesagt habe, sind doch gut, warum wir das dann verändern wollen. Herr Sesselmann, wir wollen das derzeitige Beteiligtentransparenzgesetz überhaupt nicht verändern. Das soll so stehen bleiben. Wir wollen es durch ein Lobbyregister ergänzen. Ich glaube, das haben wir in all unseren Reden der Koalition deutlich gesagt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das haben wir deutlich gesagt. Wir wollen nicht das Gute jetzt verändern, sondern wir wollen noch etwas Besseres dazu machen. Das ist das Erste. Das Zweite – auch da haben Sie nicht gelesen, und zwar keinen der beiden Gesetzentwürfe, Herr Sesselmann: Es geht überhaupt nicht darum, dass sich die Leute, die durch den Ausschuss zu einer Anhörung eingeladen werden, dann hier eintragen müssen. Das ist ein ganz anderer Fakt. Es geht darum, wenn sie selbst auf den Thüringer Landtag zugehen, dass sie sich in dieser Frage eintragen müssen. Es geht nicht darum, wenn wir selbst Anzuhörende bestimmen, dass die dann mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn die sich nicht eintragen, wie Kollege Schard sagt. Das ist überhaupt nicht das Ansinnen dessen. Es geht um die, die Lobbyinteressen vertreten, die auf den Thüringer Landtag zugehen und sich einbringen wollen – was korrekt ist, wie auch Kollegin Lehmann gesagt hat. Warum sollen sich denn beispielsweise nicht der Landessportbund und weitere in das Lobbyregister eintragen, denn sie sind natürlich Lobbyvertreter, das ist doch völlig klar. Aber es geht nicht darum, Menschen hier vorzuführen, die von uns selbst angefragt werden, ihre Meinung zu etwas zu sagen. Das ist, glaube ich, ein ganz großer Unterschied. Letztens: Herr Sesselmann, Sie hätten die Chance gehabt, selbst etwas zu machen. Aber von der AfD habe ich hier noch nie etwas in dieser Richtung erlebt, dass man gegen Lobbyinteressen oder auch für die Offenlegung von Nebenbeschäftigungen bzw. von finanziellen Mitteln auch nur irgendetwas an dieser Stelle eingebracht hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3356. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen? Das ist nicht der Fall. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung erfolgt. Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3387. Hier ist ebenfalls Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Weitere Ausschüsse? Nein. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist auch hier Ausschussüberweisung erfolgt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf, da der Tagesordnungspunkt 1 entfällt, den TaGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2158 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, ich kann es ziemlich kurz machen: Wir haben inzwischen oft genug deutlich gemacht, dass wir der Einführung der Bodycam äußerst skeptisch gegenüberstehen. Im Innenausschuss läuft auch derzeit die Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU dazu. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen scheinen eher unsere Position zu stärken, aber das werden wir in der Anhörung dann genauer sehen. Da wir an der Stelle dann weiter über die Bodycam reden, brauchen wir das jetzt an dieser Stelle nicht zu tun, dann kommen wir auch etwas schneller durch die Tagesordnung. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte vielleicht darauf hinweisen, dass bei einem solch wichtigen Thema aktuell die Regierungsbank leider leer ist, also kein Minister dort ist, und wir ja wissen – es ist schön, dass Sie da sind, Frau Schenk –, dass sie doch im Range eines Ministers dann auch zu besetzen ist. Insofern wäre das, glaube ich, angemessen. Danke schön.
(Beifall CDU, FDP)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Ich bin über die Wortwahl vom Kollegen Montag äußerst dankbar, dass er darum bittet, das zu tun. Ich will nur deutlich machen: In der Vergangenheit haben wir einen Antrag dazu gestellt, um entsprechend der Geschäftsordnung die Landesregierung herbeizurufen. Sollte das dann nicht der Fall sein, dass die Landesregierung da ist, dann würde auch diese Seite des Hauses diesem Antrag zustimmen. Habe ich jetzt die Bitte als Bitte verstanden oder als Antrag für die Herbeirufung der Landesregierung?
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Das zeigt Ihre Erfahrung als PGF, lieber Kollege Blechschmidt, denn jetzt sind Regierungsmitglieder wieder da, hatten die Zeit, also hat Ihr Zwischenruf hier noch Erfolg gezeigt.
(Beifall CDU, FDP)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank, Herr Kollege. Das sehe ich ganz ähnlich wie Sie, deshalb vielen Dank dafür. Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, wir brauchen hier tatsächlich nicht mehr allzu lange darum herumzureden, denn Ihnen, liebe Vertreter der Altparteien, geht es ja sowieso nicht um Inhalte oder die Einführung von Bodycams für die Thüringer Polizei, ansonsten hätten Sie nämlich im Sinne demokratischer Entscheidungsprozesse bereits in der 38. Plenarsitzung beide Anträge an den Ausschuss überwiesen. Das haben Sie nicht und das, obwohl es dabei um ein besonders wichtiges Projekt geht, das enorm zur Sicherheit für meine Kollegen bei der Thüringer Polizei beitragen kann. Es ist auch geeignet, die innere Sicherheit im Freistaat zu erhöhen. Zur Demokratie gehört nämlich auch, über solche Vorschläge zu debattieren, nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Ausschuss. Sie wären es den Polizisten im ESD und in der Bepo schuldig gewesen, in aller gebotenen Breite über die Ergänzung des Polizeiaufgabengesetzes um die Einführung von Bodycams zu reden.
(Beifall AfD)
Daher möchte ich noch einmal kurz betonen, was in der Plenarsitzung hier zur Entscheidung anstand.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
wissen schon, dass sich der Ausschuss genau damit befasst hat?!) Wir hatten auf der einen Seite – Sie können gleich reden, Herr Dittes, kein Problem – einen Minimalvorschlag, einen Entwurf, den meine Fraktion noch lange vor der CDU zur Abstimmung im Plenum und zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vorgelegt hat. Das stellte eine Lösung mit den wesentlichen Inhalten, die notwendig sind, dar. Wir haben vorgeschlagen, § 33 des heutigen Polizeiaufgabengesetzes in lediglich zwei Absätzen um diejenigen Inhalte zu ergänzen, die für die rechtliche Möglichkeit der Tonaufzeichnung von Bedeutung sind. Damit hat die AfD-Fraktion vorgeschlagen, die Befugnisse der Polizei nicht mehr als aus heutiger Sicht unbedingt notwendig zu erweitern. Auf der anderen Seite stand der Entwurf der Landesregierung, den Sie als CDU eingebracht haben – wohlgemerkt mit wenigen Änderungen. Der Ansatz der Landesregierung stellte die aus heutiger Sicht denkbare Maximallösung dar und geht damit vielleicht noch weit über das hinaus, was die Polizei tatsächlich benötigt. Wer sich die Vorschläge sachlich und objektiv ansieht, hätte also nur zu einer demokratischen Lösung kommen können: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert und anschließend aufgrund sachlicher Erwägungen das daraus gemacht, was im Sinne der Sache nötig und geboten gewesen wäre. Aber okay, Herr Walk, vielleicht sollten wir das in Zukunft immer so handhaben, wir bringen einfach beide einen Gesetzentwurf ein und können damit wenigstens sicher sein, dass einer von beiden an den Ausschuss überwiesen wird und damit der Sache tatsächlich gedient ist, weil das unser oberstes Ziel hier sein sollte.
(Beifall AfD)
Wie wir heute wissen, waren Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, in dem Falle auch die CDU – muss ich leider erwähnen –, die unseren Antrag abgelehnt hat, und auch die FDP an sachlicher Politik nicht interessiert.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wie das nur kommt?!) Diesen fünf Parteien war die Ablehnung der AfD und damit eine ideologisch motivierte Ablehnung ohne jeden Blick auf Sache und Inhalt wichtiger als die Polizei, wichtiger als die Sicherheit von uns Polizisten auf der Straße, wichtiger als die Sicherheit der Menschen auf den Straßen und wichtiger als die Sicherheit auf den Straßen und im Freistaat Thüringen im Allgemeinen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt tra-
gen Sie aber dick auf!) Kollegen der Polizei innerhalb und außerhalb des Plenarsaals, denkt daran, wenn die nächste Wahl eines Thüringer Landtags ansteht: Das Mindeste, was ihr und alle Einwohner dieses schönen Freistaats erwarten können von einem gewählten Parlamentarier, ist eine an der Sache orientierte Lösung, ist eine an der Sache orientierte Arbeit im Landtag. Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und – wie gesagt – leider auch die CDU und die FDP haben genau das bei den Bodycams in der 38. Plenarsitzung verweigert. Vielen Dank fürs Zuhören! Wir bleiben trotzdem an dem Thema dran.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mühlmann, Sie haben gerade ganz schön dick aufgetragen und vor allem haben Sie behauptet, es ginge Ihnen um Inhalte. Da ist sowohl Ihr Gesetzentwurf als auch Ihre Rede der Gegenbeweis. Wir kommen auch gleich dazu. Wir beraten in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der AfD zur Normierung sehr weitgehender Videoüberwachung und Bodycams. Was die AfD dabei will, heißt, Videoüberwachung ausweiten, indem auch Tonaufnahmen zulässig sein sollen. Wir hatten bereits erwähnt, dass die Freien Demokraten eine flächendeckende Videoüberwachung ablehnen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Eben nicht!
Lesen Sie doch mal richtig!) Selbstverständlich lehnen wir eine Videoüberwachung mit Tonaufnahmen – doch, Herr Höcke, lesen Sie Ihren eigenen Entwurf – erst recht ab. Meine Damen und Herren, Eingriffe in die Grundrechte von jedermann müssen Ultima Ratio sein. Wenn wir uns anschauen, wie die letzten Jahre Personalpolitik bei der Polizei betrieben worden sind, dann bleibt mir dazu nur eins zu sagen: Bevor flächendeckend Personen gefilmt und auch noch Gespräche mitgeschnitten werden, sollten wir lieber erst einmal dafür sorgen, dass die Polizei personell ordentlich ausgestattet ist.
(Beifall FDP)
Denn – und das geht auch in die Richtung der Kollegen der Union – diese Daten muss ja auch jemand auswerten. Und wenn wir jetzt schon nicht genügend Polizisten in Thüringen haben, um diese sogenannten gefährlichen Orte mit Streifen wieder sicher zu machen, dann möchte ich an der Wirkung von Tonaufnahmen zusätzlich zu den Videoaufnahmen ganz große Zweifel anmelden. Aber die Kollegen der AfD wollen ja noch etwas, nämlich den sogenannten Bodycams eine Rechtsgrundlage geben. Zwar haben sie dabei auch daran gedacht, dass die Aufnahmen auch zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen verwendet werden sollen, gleichzeitig wird aber eine Löschung nach spätestens 48 Stunden verlangt. Das beißt sich, meine Damen und Herren. Binnen 48 Stunden wird kein Betroffener einen Rechtsbeistand finden und die Aufnahmen anfordern können. Und was bedeutet eigentlich „spätestens“? Können die auch vorher gelöscht werden? Das geht bei Ihnen nicht daraus hervor. Aber es geht natürlich auch noch weiter – und da kommen wir zum Thema „Inhalte“, nämlich die Frage der Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Anwälte. Die haben Sie gar nicht erwähnt. Wenn also Inhalte gefilmt und Gespräche aufgezeichnet werden, die Berufsgeheimnisträger oder auch die Intimsphäre betreffen, findet sich keine Regelung, dass Aufnahmen unverzüglich abgebrochen werden müssen, meine Damen und Herren. Es scheint, als meinten Sie diesen Entwurf nicht wirklich ernst. Im Ausschuss sind bereits der Entwurf der CDU sowie ein alternativer Entwurf der FDP in der Beratung und auch in der Anhörung. Damit ist, weil es um Inhalte geht, nach unserer Auffassung der Sache bereits Genüge getan und wir werden Ihren Entwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mühlmann, es stimmt ja nicht, dass wir hier nicht ausführlich mehrere Stunden – möchte ich fast sagen – zu mehreren Anlässen bereits über die Problematik Bodycams – ja oder nein –, Tonaufzeichnung – ja oder nein –, Erforderlichkeit eines PRG-Gesetzes – wann sinnvoll – geredet hätten. Was sie bemängeln, ist, dass Ihr Antrag, den Sie mal gestellt haben, durch Anträge von CDU und FDP im parlamentarischen Verfahren überholt wurde. Die sind jetzt schon länger an den Ausschuss überwiesen. Kollege Bergner hat eben schon auf die Anhörung hingewiesen. Die wird stattfinden, und zwar am 24.06.2021, also demnächst in diesem Hause. Diese Anhörung ist öffentlich und deswegen kann ich die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei auch jetzt schon dazu einladen. Wer Interesse hat, dieser Anhörung beizuwohnen – entweder in körperlicher Anwesenheit oder sie wird mit Sicherheit dann auch im Netz übertragen –, der wird sehen, dass wir uns sehr ernsthaft und sehr ausführlich mit Ihren Belangen auseinandersetzen, wie wir das im Landtag immer tun, über Parteigrenzen der sogenannten „Altparteien“ hinweg, wie Sie es nennen. Polizei liegt uns allen hier, glaube ich, sehr am Herzen. Dass wir die verschiedenen Meinungen zur Videoüberwachung oder auch zur Aufzeichnungsfähigkeit von Bodycams hier schon länger ausgetauscht haben, das ist auch jedem bekannt, der sich für das Thema interessiert. Wir werden diese ernsthafte Debatte jetzt weiter im Ausschuss fortsetzen, wo sie schon angekommen ist. Da brauchen wir jetzt nicht noch einen zusätzlichen Bremsklotz durch einen weiteren Antrag, der das parlamentarische Verfahren noch mal verzögern wollte. Wenn Sie etwas für die Polizei tun wollen, dann hätten Sie jetzt Ihren Gesetzesantrag zurückziehen können, weil das Thema bereits in Arbeit ist und hätten hier nicht larmoyant herumgeweint. Das war es eigentlich schon. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, das Thema „Bodycam“ beschäftigt meine Fraktion und auch mich schon seit Längerem. Deswegen haben wir uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, den Einsatz von Bodycams auch im Thüringer Polizeidienst zu gestatten. Insofern ist es völlig unstrittig, dass uns das Thema auch in dieser Legislatur wieder beschäftigt. Insofern komme ich auch auf diese Legislatur. Um unsere Polizeikolleginnen und kollegen endlich besser auszustatten ‑ und zu schützen, haben wir am 8. Juli 2020 in der Drucksache 7/1196 in der Neufassung erneut einen Antrag zur Einführung von Bodycams auf den Tisch gelegt. Dieser wurde leider mehrere Monate auf der Tagesordnung nicht platziert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der März-Plenarsitzung hat es dann doch geklappt: Unser umfangreicher Gesetzentwurf ist dann auch überwiesen worden – das ist hier schon mehrfach angeklungen –, und befindet sich jetzt im Innenausschuss. Ich will dazu noch erläutern – das ist das, was Frau Kollegin Marx und Herr Bergner schon angeführt haben –, dass es uns wichtig ist, diese Anhörung möglichst breit zu gestalten. Jeder aus den Fraktionen konnte seine Vorschläge auf den Tisch legen. Uns war es wichtig, dass wir sowohl Sicherheitsexperten einladen als auch Praktiker, zum Beispiel den Leiter des Pilotprojekts „Bodycams“, was ja immer noch nicht abgeschlossen ist und auch in Thüringen noch läuft. Den haben wir eingeladen, wir haben den Polizeipräsidenten eingeladen, wir haben die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern eingeladen, die zum Teil schon über mehrere Jahre das nicht nur als Projekt, sondern im Realbetrieb betreiben. Wir haben die Wissenschaft eingeladen, Hochschulen und wir haben Datenschützer eingeladen. Nicht zuletzt war es uns auch wichtig, die Betroffenenperspektive anzuhören, also diejenigen, die die ganze Verfahrensweise und das, was wir vorgesehen haben, kritisch sehen. Aus diesem ganzen Mix werden wir dann eine Anhörung zustande bekommen, die es uns ermöglicht, sachgerecht zu entscheiden. Unterm Strich ist, glaube ich, eines ganz wichtig – und das unterscheidet uns von dem Vorschlag der AfD –, dass wir das verfassungsrechtlich sicher und normenklar gestalten wollen, und das sehen wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht. Wir haben im Übrigen – diejenigen, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen das – einen Vorschlag aufgegriffen aus dem vorläufigen Abschlussbericht des Pilotprojekts hier in Thüringen und haben einen sogenannten eigenständigen BodycamParagrafen aufgenommen und wollen den ins Polizeiaufgabengesetz einführen. Das ist – so die Planung – der neue § 33 a des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes. Er nennt sich „Mobile Bild- und Tonaufnahmegeräte“ und enthält die für uns wichtigen Punkte – ich will es noch mal zusammenfassen. Da gehen die Vorstellungen, was die Rechtslage und die Notwendigkeit angeht, hier im Hohen Haus wirklich sehr weit auseinander. Deshalb komme ich noch mal darauf zurück, was ich eben gesagt habe: Ich freue mich auf die Anhörung der Experten und aller, die wir eingeladen haben. Die wichtigen Punkte noch mal im Schnelldurchlauf: 1. die Bild- und Tonaufnahmen, 2. die sogenannte Pre-Recording-Funktion wollen wir einführen und 3. das ist ein Thema, das sehr sensibel ist, das ist uns bekannt: Aufzeichnungen, die auch im nicht öffentlichen Raum, zum Beispiel auch in Wohnungen, stattfinden dürfen/sollen, aber auch angepasste Regelungen zu Datenschutz, Speicher- und Löschungsfristen. Erst wenn diese ganzen Dinge eingehalten werden, dann sprechen wir davon, dass es auch rechtssicher ist, normenklar und auch den verfassungsrechtlichen Ansprüchen Genüge tut. Wenn wir das Thüringer Polizeiaufgabengesetz anfassen – das machen wir nicht allzu häufig –, dann haben wir argumentiert, dass wir das richtig machen – nicht nur halbherzig –, rechtssicher und normengleich – ich habe es erwähnt. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, weil er aus unserer Sicht nicht weitreichend genug ist. Wir sagen: Es bedarf umfangreicherer Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes als einer bloßen Neuformulierung des jetzigen § 33 Abs. 2 und 6 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes und lediglich – in Anführungszeichen – der Ergänzung um Bild- und Tonaufnahmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion steht fest: Jeder Polizeibeamte, der verletzt ist, ist einer zu viel. Wir wissen – das haben wir hier im Hohen Haus auch schon öfter diskutiert, ich will es noch mal anführen, weil es jetzt wieder mal leider passt –, die Kriminalstatistik im letzten Jahr wirft insgesamt eine Steigerung um 84 Fälle aus, das ist ein Anstieg um etwa ein Viertel. Bei der Rubrik „Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“: 321 Straftaten allein im Jahr 2021, rein rechnerisch also fast jeden Tag ein Angriff. Auch bei der Fallkurve „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen“ – also Widerstand, nicht tätliche Angriffe – stiegen die Fallzahlen um 17 Prozent auf nunmehr 837 Fälle im letzten Jahr. Ich wollte dann von der Landesregierung wissen – das haben wir runtergebrochen, weil sich da nicht nur Polizeibeamte in der Statistik verbergen, sondern auch andere Vollstreckungsbeamte –, wie hoch denn der Anteil der verletzten Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr war. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass insgesamt 145 Kolleginnen und Kollegen im Dienst verletzt wurden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Mit dem im Innenausschuss beschlossenen Anhörungsverfahren – übrigens ist das einstimmig erfolgt zu unserem Gesetzentwurf, den nenne ich noch mal: „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, offener Einsatz mobiler Bild- und Tonaufnahmegeräte“ in der Drucksache 7/2792 – gehen wir nun konsequenterweise den richtigen und auch den notwendigen nächsten Schritt. Ich will an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass wir in der Innenausschusssitzung am 15. April insgesamt über 60 Anzuhörende eingeladen haben, und das, wie ich finde, in der Sitzung jedenfalls mit großem Konsens. Dass der Beschluss zum Anhörungsverfahren einstimmig getroffen wurde, zeigt aus unserer Sicht, dass sich alle Fraktionen mit dem Thema ernsthaft beschäftigen, wenngleich ich ja eben auch schon festgestellt habe, dass die Meinungen gerade bei diesem sensiblen Thema – übrigens ähnlich wie bei der Videoüberwachung – sehr weit auseinandergehen. Deswegen ist es uns wichtig, neben der polizeilichen auch die wissenschaftliche und die Betroffenensicht im Rahmen der Ergebnisfindung zu berücksichtigen. Abschließend hoffe ich darauf, dass die Beratungen im Innenausschuss zügig vorangehen. Wenn alles gut verläuft, wäre es sogar möglich, einen entsprechenden Entwurf dann auch hier im Plenum noch vor der Sommerpause vorzulegen und auch im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen gemeinsam zu verabschieden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Walk, ich will gar nicht so detailliert auf Ihren Redebeitrag eingehen, aber eines müssen wir wirklich in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses machen: tatsächlich mal über Straftatenstatistik in Thüringen reden und wie die instrumentell
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Unser Dauer-
thema!) benutzt wird. Ich will es Ihnen auch sagen, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht müde werden, zu sagen, dass die Angriffe gegen Polizeibeamte gestiegen sind. Tatsächlich ist es aber so, dass die Angriffe auf Polizeibeamte, und zwar alle, nicht nur Widerstandshandlungen und auch nicht nur tätliche Angriffe – ich sage gleich noch etwas dazu –, sondern auch in der Summe aller elf Delikte, die als Gewaltstraftaten oder Angriffe gegen Polizeibeamte gewertet werden können, im Jahr 2020 unter dem Niveau der Jahre 2016, 2017, 2018 liegen. Das ist so, Herr Walk, das ist so. Einen Anstieg gab es gegenüber dem Jahr 2019, das ist richtig. Dieser deutliche Rückgang von Straftaten im Jahr 2019 zieht sich aber durch die gesamte Polizeiliche Kriminalstatistik. Das wissen Sie, das haben wir im Innenausschuss diskutiert und wurde durch die Landesregierung mit der Umstellung auf das System ComVor begründet. Auch in diesen Zahlen werden wir eine statistische Auswirkung dieser Umstellung erleben. Deswegen ist es sinnvoller, wie auch das Innenministerium immer ausgeführt hat, die Zahlen von 2020 nicht mit 2019 zu vergleichen, sondern eben mit den Jahren 2016, 2017, 2018, und da ist ein Rückgang festzustellen. Da will ich Ihnen aber auch sagen, weil Sie darauf eingegangen sind: Zwei Drittel dieser 1.058 Straftaten gegen Thüringer Polizeibeamte 2020 sind Widerstandshandlungen,
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!)
Herr Walk, sind Widerstandshandlungen. Nun müssen Sie aber wissen – und das haben Sie als CDU eingefordert –, dass in den Widerstandsdelikten die tätlichen Angriffe gar nicht mehr integriert sind. Das heißt, dort, wo ein Betroffener einer polizeilichen Maßnahme auch nur mit dem Arm ausholt und eine Schlagbewegung gegen einen Polizeibeamten führt, ist dies in diesen Widerstandsdelikten überhaupt nicht mehr integriert, sondern hier sind Delikte integriert wie zum Beispiel das Festhalten an einem Geländer. Während es bei den tätlichen Angriffen gar nicht darum geht, dass der Angriff vollendet war, sondern es ausreicht, dass man, was zu verurteilen ist, eine Flasche auf eine Gruppe von Polizeibeamten wirft. Ich glaube, diese Ungenauigkeiten in der politischen Debatte machen eben auch die Argumentation unglaubwürdig und führen eben auch dazu, dass man die falschen Schlussfolgerungen zieht, Herr Walk. Deswegen sollten wir tatsächlich auch mal über die Statistik reden. Was ich eigentlich auch im Interesse von Polizeibeamten unglaublich in Ihrer Argumentation finde: Wenn Sie immer nur die Zahl der tätlichen Angriffe herausholen und die Zahlen der Widerstandshandlungen, aber im Prinzip nicht auf die gefährlichen oder leichten Körperverletzungen eingehen, dann werden Sie zwar die Menschen bei der Polizei hier mitbenennen, auf die eine Flasche geworfen worden ist, aber die Menschen, die tatsächlich verletzt worden sind, bei denen Knochenbrüche durch tätliche Angriffe erfolgten, tauchen in Ihrer Argumentation nicht auf. Das finde ich dann eben auch etwas unredlich.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 145 Verletzte
im Jahr!) Herr Walk, vielleicht werden wir uns auch noch mal gemeinsam darauf verständigen, genau diese Frage mal im Innenausschuss detailliert zu diskutieren und zu beleuchten, weil da Ihre Argumentation sehr einseitig und eben auch schwach ist. Meine Damen und Herren, ich weiß, wenn man von diesem Pult eine Rede eines Landtagsabgeordneten als eine Ansammlung von Lügen bezeichnet, gäbe es dafür einen Ordnungsruf. Mir hat aber noch niemand aus dem Ältestenrat oder, Frau Präsidentin, aus dem Präsidium gesagt, wenn denn eine Rede eine Ansammlung von Lügen war, wie soll ich diese denn sonst benennen? Also hier bitte ich auch um hilfreiche Hinweise, denn die Rede des Abgeordneten
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) der AfD-Fraktion war nichts anderes als eine Ansammlung von Lügen. Ich finde es schon sehr vermessen, sich hier hinzustellen, den anderen Fraktionen vorzuwerfen, sie würden nicht über Inhalte diskutieren wollen, aber dann im Prinzip in der Rede nicht einen einzigen inhaltlichen Punkt zu beleuchten, sondern sich nur darüber zu beklagen, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht an den Ausschuss überwiesen worden ist. Da will ich auch für die Öffentlichkeit sagen: Das wird die AfD auf ihrem Facebook-Kanal nicht posten, denn es geht nicht um die Debatte hier, sondern es geht um das Produzieren eines Videos, was man selber wieder verbreitet, und da reicht es aus, Lügen zu verbreiten, um Meinungen zu manipulieren. Es wurde hier gesagt, wir würden uns nicht mit Inhalten auseinandersetzen. Seit November 2020 beschäftigt sich der Innenausschuss mit dem Evaluationsbericht des Ministeriums zum Pilotprojekt „Bodycam“. Wir haben derzeit der Landesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog zur Beantwortung übergeben. Wir haben – das wurde hier verschiedentlich angesprochen – eine Anhörung mit 70 Anzuhörenden auf den Weg gebracht, die eingeladen sind, erst ihre schriftliche Stellungnahme und nachfolgend am 24. Juni auch ihre mündliche Stellungnahme abzugeben. Was wir und auch ich ganz persönlich hier an diesem Pult immer wieder getan haben, ist genau, sich inhaltlich mit der Frage der Bodycam auseinandersetzen und auch die Behauptungen zu widerlegen, die hier auch im Gesetzentwurf der AfD fälschlich aufgeführt sind. Ich will nur an drei Beispielen deutlich machen, warum es gerade eine inhaltliche Begründung ist, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen, sich aber auch kritisch mit der Bodycam zu beschäftigen. Die AfD behauptet in ihrem Gesetzentwurf: „Der Einsatz von Bildaufnahmegeräten mit Tonaufzeichnungen bietet unseren Polizeibeamten einen zusätzlichen Schutz. Zum Zwecke der Eigensicherung sind diese unabdingbar.“ Das ist eine völlige Ignoranz gegenüber den Auffassungen der Polizeibeamten, die in den Evaluationsbericht eingeflossen sind, weil diese ja selbst befragt worden sind. Da werden wir zum Beispiel feststellen, wenn wir den Evaluationsbericht lesen, dass es im Bereich der Polizei Jena zu einer Steigerung von Widerstandshandlungen in den Schichten gekommen ist, in denen die Bodycams zum Einsatz kamen, gegenüber den Schichten, in denen die Bodycams nicht zum Einsatz kamen. Im Polizeiinspektionsdienst Gotha kommen die Beamten zu dem Ergebnis: Das Sicherheitsgefühl der Beamten wurde durch den Einsatz der Kameras nicht gesteigert. In der Polizei Sonneberg kommt man zu dem Ergebnis, dass der Trageversuch bei der Einsatzunterstützungseinheit negativ ausgefallen ist. In der Gesamtbetrachtung der statistisch erfassten Einsätze kommen die wissenschaftlichen Evaluatoren zu dem Ergebnis, dass es keine aggressionsmindernde Auswirkung gab, dass sich beispielsweise bei weiblichen Beamten der Polizei das Aggressionsverhalten bei der Bodycam sogar gesteigert hat, dass das polizeiliche Gegenüber bei der Bodycam sogar unkooperativer wurde. Bei Betroffenen polizeilicher Maßnahmen, die unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln standen, ist eine höhere Aggressivität festzustellen. Das sind doch Sachen, die man hier benennen muss. Das ignorieren Sie die ganze Zeit in der Diskussion und behaupten dann gleichzeitig, dass Sie die Auffassung der Polizei ernst nehmen. Das ist gelogen. In dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wird weiterhin behauptet, dass „sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter [herausgestellt hat], dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann.“ Es gab so eine Umfrage unter Thüringer Polizeibeamten, die die Bodycam getestet haben, in der Tat. Da kam heraus, dass 38,5 Prozent der Beamten sagen: Wir wünschen uns den Einsatz der Bodycam auch dauerhaft. Also sagen 61,5 Prozent der Thüringer Polizeibeamten, die an diesem Modellversuch teilgenommen haben: Wir sind gegen den Einsatz oder uns ist es schließlich egal. Die Behauptung, die hier immer wieder aufgeführt wird, ist im Prinzip falsch. Das wird auch noch mal deutlich, wenn ich Ihnen sage, dass bei der Befragung der Polizeibeamten lediglich 13 Prozent – 13 Prozent! – sagten, dass sich durch die Bodycam das Sicherheitsgefühl im Einsatz erhöht hätte. 13 Prozent! Das ist auch der Beleg dafür, dass Sie auch die Auffassung von Polizeibeamten nicht ernst nehmen, auch wenn Sie es immer wieder behaupten. Dann wird hier noch einfach ohne Quelle und auch völlig unzutreffend behauptet, es kommt immer wieder „zu fragwürdigen, […] meist ungerechtfertigten Anzeigen gegen die Einsatzkräfte, die primär auf eine Verächtlichmachung der Polizei aus ideologischen und politischen Gründen abzielen.“ Dafür gibt es überhaupt keine Datengrundlage. Und es ist vor allen Dingen völlig unzutreffend – das zeigen auch viele Kleine Anfragen, auch des Abgeordneten Kollegen Walk oder auch von mir –, dass es in den Fällen dieser Anzeigen gegenüber Polizeibeamten zu Verurteilungen kommt. Das können Sie alles nachlesen. Es geht hier darum, Stimmung zu machen, falsche Fakten vorzutragen, um vermeintlich eine politische Position stark zu machen, von der man glaubt, dass sie mehrheitsfähig sei. Wir beschäftigen uns in der Tat mit Inhalten, wir hinterfragen das kritisch, lesen Evaluationsberichte und wir werden – Herr Bergner, Sie haben es angesprochen – in die Diskussion eintreten. Dann werden wir auch gemeinsam eine Diskussion führen, ob es notwendig ist oder nicht, welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen. Und wir werden in dieser Diskussion nicht nur die wissenschaftliche Evaluation ernst nehmen, sondern auch die Meinungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Walk, das ist okay, aber dann unterbreche ich erst die Sitzung für die Lüftungspause. Um 11.20 Uhr setzen wir fort mit der Wortmeldung vom Abgeordneten Walk. Danke schön.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Besten Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist immer schwierig, wenn die Debatte unterbrochen wird. Aber Hygiene und Sicherheit gehen in dem Fall vor. Ich will – Kollege Dittes betritt gerade den Raum – zu dem einen oder anderen Punkt noch etwas sagen, was ich selten mache, weil mir zum einen meistens die Zeit fehlt, zum anderen ist es so, dass man aufpassen muss, dass man dann nicht zu kleinteilig wird in den Antworten und den Redebeiträgen hier vorn. Ich freue mich aber ganz besonders, dass Minister Maier jetzt hier zugegen ist, weil ich weiß, dass er ein Freund der Bodycam ist. Es ist legitim, Kollege Dittes, dass jeder die Studien so liest, wie er sie liest, die Statistiken so liest, wie man sie liest und auch so bewertet, wie man sie bewertet. Dagegen ist nichts einzuwenden. Deswegen empfehle ich immer einen Faktencheck. Auf die Dinge, die Sie angesprochen haben, will ich kurz eingehen. Zum einen „tätliche Angriffe“: Ich habe die Bezeichnung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik gewählt …
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Wir mussten hier erst rechnen. Es gab hier einen Präsidiumswechsel. Das tut mir leid.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann hätten
Sie auch was sagen können!) Dann hätte ich Sie unterbrechen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Mühlmann. Sie haben noch 4 Minuten und 10 Sekunden.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Das soll hier ja eine Debatte sein. Deshalb ist es mir wichtig, auf die einzelnen Sachen, die gesagt wurden, einzugehen. Ich fange an mit der FDP bezüglich der flächendeckenden Videoüberwachung. Das ist ein großer Begriff, den Sie da bemühen, der anhand der Zahlen der Polizisten, die in Thüringen momentan im Einsatz sind, bestenfalls zynisch zu verstehen ist. Eine flächendeckende Videoüberwachung ist schon allein wegen eben jener Zahlen nicht möglich. Wir haben in Thüringen 6.500 Polizisten. Von diesen 6.500 Polizisten – ich werde nicht müde, es immer wieder zu erwähnen – sind 500 Haushaltsstellen unbesetzt, die die Landesregierung besetzen könnte. 500! 1.000 unbesetzte Dienstposten sind das in den Organisations- und Dienstposten der Polizei, die momentan nicht besetzt werden.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist
doch der Punkt!) Wenn Sie also hier, Herr Bergner – ich muss das leider so deutlich sagen –,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie
nicht zugehört?) von einer flächendeckenden Videoüberwachung aufgrund der Kameras, die bei den Polizisten im Einsatzfall vorne an der Brust heften, reden, dann ist das inhaltlich nicht nachvollziehbar. Das ist wahrscheinlich noch der netteste Begriff.
(Beifall AfD)
Dazu kommt – ich will es noch ausführen – eine Krankenquote, die so hoch ist, dass wir teilweise in einzelnen Polizeidienststellen 25 Prozent des Personals nicht dahaben, durchschnittlich, rund um die Uhr. Da können Sie wirklich nicht von einer flächendeckenden Videoüberwachung reden, egal, was Sie im Detail gemeint haben oder nicht. CDU: einstimmiger Beschluss zur Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben. Das zeigt, uns von der AfD ging es in diesem Fall wieder um die Sache, auch im Ausschuss. Deshalb haben wir uns nicht enthalten, sondern haben der Anhörung zugestimmt. Das war uns wichtig.
(Beifall AfD)
So. Ich bin fast durch. Herr Dittes, Sie haben einige Inhalte des Berichts selektiv herausgezogen und die gebracht, mit dem Argument, dass der Bericht doch zeigt, dass das von den meisten Polizisten – so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt mit Ihren statistischen Bemühungen – abgelehnt wird. Das ist nicht der Fall. Sie haben aus dem Bericht die Inhalte herausgezogen, die dem Grundsatz der Vollständigkeit folgend auch negative Aspekte, die im Rahmen des Pilotprojekts aufgetreten sind, genannt haben. Aber wenn Sie den Bericht richtig lesen und wenn Sie den mal nicht mit einer ideologischen Brille lesen, dann werden Sie feststellen, dass die weit überwiegenden Inhalte dieses Berichts positiv sind, insbesondere wenn Sie sich auf die Polizisten, auf die Berichte aus den einzelnen LPI in dem Bericht konzentrieren.
(Beifall AfD)
Damit ist das, was Sie hier eben nannten, zwar eine schöne Aneinanderreihung von Worten, aber inhaltlich falsch, insbesondere wenn Sie mich dafür auch noch Lügen strafen. Was mir in dem Zusammenhang auch wichtig ist zu sagen: Auch Ihr Freund von der GdP hat genau die Einführung von Bodycams erst in jüngster Vergangenheit wieder gefordert und auch die DPolG spricht sich deutlich für die Einführung von Bodycams aus. Das muss hier auch gesagt werden.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin, das reicht auch aus. Denn schlicht und einfach, Herr Kollege Mühlmann: Hauen Sie doch die Dinge nicht durcheinander! Die Personalsituation habe ich angesprochen und wenn Sie so tun, als hätte ich gesagt, dass die flächendeckende Videoüberwachung nur etwas mit Bodycams zu tun hat, dann treffen Sie nicht den Punkt. Schauen Sie in Ihren eigenen Gesetzentwurf hinein, dort können Sie es nachlesen, Sie beziehen sich eben nicht ausschließlich auf Bodycams, sondern mit Ihrem Gesetzentwurf ermöglichen Sie Videoüberwachung insgesamt. Das steht da drin und darauf habe ich mich bezogen. So viel sollten auch Sie bei der Wahrheit bleiben. Danke schön.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Es ist schon absurd, wenn man dafür kritisiert wird, dass man auf die negativen Aspekte der Ergebnisse hinweist, wenn festgestellt wird, dass die erwarteten positiven Ergebnisse nicht eingetreten sind. Aber da es ja darum ging, dass ich nicht selektiv hier mir einzelne Belege herausziehen soll, lese ich einfach noch einmal abschließend das Gesamtfazit vor – Zitat –: Ergebnis: „Die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten rechtfertigen keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generell deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam.“ – so weit das zusammenfassende Fazit. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde am 11. März dieses Jahres im Plenum bereits in erster Lesung behandelt. Dabei wurde die für eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss erforderliche Mehrheit deutlich verfehlt. Das TMIK hatte in der Plenarsitzung bereits zum Ausdruck gebracht, dass der Entwurf aus der Sicht der Landesregierung abzulehnen ist, weil er beim Kernthema, den Voraussetzungen für den Einsatz von Bodycams, entscheidende Fragen unbeantwortet lässt. Ich persönlich finde es völlig legitim, wenn Herr Dittes die Dinge, die er kritisch sieht, hier noch mal deutlich zur Sprache bringt. Herr Walk hat sicherlich eine etwas andere Sichtweise. Und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dieses Thema ist ein schwieriges Thema, das muss sensibel gehandhabt werden. Es geht um Freiheitsrechte, aber es geht auch darum, die Polizei so auszustatten, dass sie ihren Dienst gut verrichten und natürlich deeskalierend wirken kann. Da hat die Bodycam nach meinem Dafürhalten schon auch eine Wirkung. Aber wie gesagt – das Ergebnis ist durchaus auch, dass es auch negative Aspekte gibt. Herr Mühlmann, wenn Sie sagen, Polizistinnen und Polizisten müssen entlastet werden, da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Wir im Innenministerium, viele Polizistinnen und Polizisten würden sich auch freuen, wenn Ihre täglichen Kleinen Anfragen vielleicht auch einmal so – wie soll ich sagen – gestellt werden, dass das dann auch
(Unruhe AfD)
– also diese Art von Gesprächen, wissen Sie, das ist was, was aus meiner Sicht nicht zielführend ist, weil Sie das nicht davon abhalten wird, quasi täglich eine Kleine Anfrage zu stellen,
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist das
Fragerecht der Abgeordneten!) es sind quasi Dutzende von Beamtinnen und Beamten nur damit befasst, diese Anfragen, die meines Erachtens oft irgendwo in einer Schublade landen, zu beantworten. Es ist Ihr gutes Recht,
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Korrekt!)
das Recht eines Parlamentariers, Kleine Anfragen zu stellen. Das wird überhaupt nicht in Abrede gestellt. Nur es muss konsistent sein zu dem, was Sie sagen, dass Polizistinnen und Polizisten überfordert sind. Sehr viele Menschen im Landeskriminalamt und auch im Innenministerium arbeiten ausschließlich für die Beantwortung dieser Hunderten von Kleinen Anfragen.
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das ist Op-
positionsarbeit!) Das ist auch in Ordnung. Ich sage ja, Sie können das machen, aber dann müssen Sie konsistent sein in Ihrer Argumentation, was Belastungssituationen für Polizistinnen und Polizisten anbelangt.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie ha-
ben kein Alternativangebot!) Ich möchte jetzt weiter ausführen.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich frage
Sie!) Ja, bitte.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Meinen Sie bei dem, was Sie gerade ausgeführt haben, dass 500 unbesetzte Haushaltsstellen, also 500 Polizisten, mit der Beantwortung meiner Kleinen Anfragen, die wohlgemerkt das Einzige sind, wo ich überhaupt den Hauch von Auskünften aus dem Innenministerium erhalte, weil Sie sich gegen alles, was von der AfD kommt, stellen, meinen Sie, dass 500 Polizisten, die Sie nicht besetzen, mit der Beantwortung meiner Kleinen Anfragen beschäftigt sind?
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Herr Mühlmann, Sie wissen ganz genau – Sie kommen auch aus der Polizei, Sie waren im LKA –, was die Diskrepanz zwischen dem Organisations- und Dienstpostenplan anbelangt und den Planstellen. Das wissen Sie auch. Sie wissen auch, worin die Gründe liegen. Jetzt stellen Sie sich so hin, als ob diese Posten frei verfügbar wären und jederzeit besetzt werden können. Das ist nicht so. Und wenn Sie weiter so argumentieren, auch als Insider, dann macht es mir klar, dass das eine gewisse – wie soll ich sagen – Zielrichtung hat, die einfach nicht faktenbasiert ist.
(Beifall DIE LINKE)
Ebenfalls bereits angesprochen wurde, dass das Ansinnen des AfD-Antrags, bei der Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten und an gefährdeten Objekten neben der Bildaufzeichnung künftig auch Tonaufzeichnungen zuzulassen, von der Landesregierung ausgesprochen kritisch gesehen wird. Im Ergebnis lehnt die Landesregierung den Gesetzentwurf weiterhin ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2158 in zweiter Beratung kommen. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen des Hauses. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 6 und 17 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2208 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3348 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Walk, bitte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu unserem Gesetzentwurf in der gebotenen Kürze zwei, drei Sätze sagen und diesen begründen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Thüringer Kommunalwahlgesetz ändern und endlich auch – das ist entscheidend – an die Lebenswirklichkeit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger anpassen. Sie werden sich erinnern, dass wir bereits vor vier Jahren im Juni 2017 einen Gesetzentwurf in der damaligen Drucksache 6/4066 vorgelegt haben, um die Altersgrenze bei der Wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten von momentan 65 Jahren auf 67 Jahre zu erhöhen. Laut der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung darf in Thüringen nicht mehr zum hauptamtlichen Bürgermeister bzw. zum Landrat gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass die aktuelle Regelung überholt und eben gerade nicht mehr zeitgemäß ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich zunächst heute auf eine konstruktive und lebhafte Debatte hier im Rahmen der ersten Beratung. Das macht auch Sinn, dass wir das gemeinsam tun mit dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn einmal das Kommunalwahlgesetz angepackt wird, ist es aus unserer Sicht dringend Zeit, sich auch mit den Altersbegrenzungen und – wie wir meinen – auch Altersdiskriminierungen auseinanderzusetzen. Deswegen werben wir sehr dafür, dass im Rahmen dieser Diskussion die Altersgrenzen nach oben bei den hauptamtlichen Bürgermeistern aufgehoben, abgeschafft werden kann, und auch die Altersgrenze nach unten. Die eigentliche inhaltliche Debatte dazu werden wir dann noch nachliefern. Aber ich bitte Sie darum, dass wir das gemeinsam beraten können. Danke schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der gemeinsame Aufruf der Tagesordnungspunkte macht in der Tat Sinn, denn es geht um die Oberund Untergrenzen der Wählbarkeit von kommunalen Wahlbeamten. Es ist in gewisser Weise auch ein cleverer Schachzug der CDU, diesen TOP 17 hier über ihren ab dem 27.09.2021 möglicherweise neuen Koalitionspartner einbringen zu lassen, wenn es denn eine Landtagswahl gibt. Im Jahr 2017 – das hat Herr Walk schon angedeutet – wurde mit der Drucksache 6/4066 schon einmal der damals untaugliche Versuch seitens der CDU-Fraktion hier unternommen, die Altersgrenze für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte an das Dienstaustrittsalter der Beamten anzupassen. Damals wie heute geht es konkret darum, die Altersgrenze von Bewerbern, die für ein Amt als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat kandidieren, von dem vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr am Wahltag zu erhöhen. Mit wenig tragfähigen Argumenten aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände kann man dies sicher auch begründen, wie es die Fraktion der CDU hier wiederum versuchen wird. 2017 wurde hierzu bereits im Plenum eine kontroverse Debatte geführt. Die Spitzenverbände wurden gehört und auch die Abgeordneten. Unter anderem hat der Abgeordnete Frank Kuschel seinerzeit zu Recht darauf hingewiesen, dass die Aufweichung der Altersgrenze nach oben eine Überprüfung der Altersgrenze für das passive Wahlrecht auch nach unten nach sich ziehen muss. Wir wissen ja, 16-Jährige dürfen in Thüringen aktiv wählen, aber nicht als Bürgermeister oder Landrat kandidieren. Insofern macht es Sinn, die §§ 24 und 28 Thüringer Kommunalwahlgesetz hier noch mal zu beleuchten. Es ist damals gesagt worden, dass man das Austrittsalter bedenken muss. Das heißt, jemand, der mit 67 gewählt wird, tritt dann erst mit 73 aus. Hier hat es auch entsprechende Stellungnahmen gegeben, unter anderem hat der jetzige Justizminister Herr Adams seinen Debattenbeitrag so begründet. Interessant waren in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen des Staatssekretärs Götze, der auf die altersbedingten Ausfallerscheinungen nicht nur auf einer rein abstrakten Ebene abstellte, sich damals aber dennoch unter Beachtung der mit zunehmendem Alter einhergehenden physischen und psychischen Leistungsbeschränkung gegen die Ausweitung der Wählbarkeit mit 67 Jahren am Wahltag ausgesprochen hat. Er hat auch die Position gegen die Wählbarkeit von Bürgermeistern und Landräten bereits mit Volljährigkeit unter Verweis auf das Strafrecht mehr oder weniger dokumentiert und hat in der Begründung gebracht, dass wir zwischen 18- und 21-Jährige nach dem Jugendstrafrecht milder zu bestrafen haben. Aber ich denke, aus der heutigen Sicht – und da hat der Kollege Bergner recht – rechtfertigt das auf keinen Fall mehr, dass wir Bürgermeister erst mit dem Erreichen des 21. Lebensjahrs wählen können oder sie hier Verantwortung übernehmen dürfen, denn wir kennen auch Fälle aus der Wirtschaft, wo bereits 18-Jährige – damit also Volljährige –, Firmen zu führen haben, die mehr als 1.000 oder mehr als 2.000, 2.500 Mitarbeiter haben. Das heißt, hier eine Ungleichbehandlung vorzunehmen, sehen wir nicht. Das heißt, es ist durchaus mitgehbar und nachvollziehbar, wenn das Wahlalter für Bürgermeister und Landräte auf die Vollendung des 18. Lebensjahres und damit die Volljährigkeit herabgesenkt werden wird oder werden kann. Meine Damen und Herren, problematisch sehen wir die Anhebung des Wahlalters auf das vollendete 67. Lebensjahr, denn, liebe Kollegen der CDU, es liegt auf der Hand, Ihre Partei plagen im Wesentlichen und bekanntlich Nachwuchsprobleme.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Was?)
Seit 2000 hat die CDU in Thüringen mehr als 5.000 und damit ein Drittel ihrer Mitglieder verloren. Weniger Mitglieder bedeuten auch weniger Kandidaten. Man ist so letzten Endes auf das letzte Aufgebot der CDU angewiesen,
(Beifall AfD)
sichert es doch den Machterhalt in den Kommunen für weitere sechs Jahre.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das war eine
weise Entscheidung der Wähler!) Die CDU Thüringen hat die Regierungsverantwortung wegen desaströser Politikfehler im Land längst verloren und ist zum Steigbügelhalter linker Ideologen geschrumpft. Lediglich in den Kommunen ist sie noch stark vertreten. Sie fürchtet darum, ihren Erneuerungsprozess nicht rechtzeitig vor deren Bedeutungslosigkeit beenden zu können. Doch der Zug dafür, meine sehr geehrten Kollegen, ist bereits längst abgefahren. In vielen Städten und Gemeinden ist man nicht mehr bereit, Altparteienvertreter zu wählen. Wählergemeinschaften bilden sich, Einzelkandidaten stellen sich und übernehmen die Verantwortung auf kommunaler Ebene. Parteilose und Bürgerinitiativen werden auf dieser Ebene vom Wähler bevorzugt. Der Vertrauensverlust ist nicht mehr einholbar, auch nicht für die einst konservative CDU. Von den acht Landräten, die die CDU in Thüringen stellt, haben sechs Landräte zur nächsten Landratswahl im Jahr 2024 das 65. Lebensjahr vollendet und können dementsprechend nicht mehr zur Wahl antreten. Bei hauptamtlichen Bürgermeistern, die die CDU in Thüringen stellt, sieht es ähnlich aus. Der Amtsinhaberbonus bliebe erhalten, wollte man das Wahlalter auf die Vollendung des 67. Lebensjahres erhöhen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass Kandidaten anderer Parteien sowie auch die freien Wählervereinigungen eine Chance verdienen, denn Demokratie lebt von einem Wechsel. Wir als AfD begrüßen daher den frischen Wind in unseren Kommunen und sind grundsätzlich bereit, einer Ausschussüberweisung zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, der CDU-Antrag ist ein Wiedergänger, wir hatten ihn in der letzten Legislaturperiode schon einmal und er ist in der Tat damals abgelehnt worden. Das Problem ist auch tatsächlich immer noch vorhanden, was damals zur Ablehnung geführt hat. Es handelt sich ja nicht um eine echte Angleichung an das Dienstaustrittsalter des öffentlichen Dienstes, sondern es wird vielmehr das erhöhte Dienstaustrittsalter vom öffentlichen Dienst zum neuen Diensteintrittsalter für kommunale Wahlbeamte und damit würde dann in der Tat eine Amtsausübung bis zum 72. Lebensjahr ermöglicht. Dennoch muss man natürlich immer darüber nachdenken – wir wollen ja die Ablehnung von Altersdiskriminierung auch in der Verfassung festschreiben; das betrifft dann nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Menschen –, wie weit Altersgrenzen und ob das Mindest- oder das Höchstalter dann angepasst werden müssen. Das ist dann sicherlich auch eine sinnvolle Debatte. Damals wurde darauf hingewiesen – der Aspekt wird dann sicherlich im Ausschuss auch wieder zu beleuchten sein –, dass natürlich kommunale Wahlbeamte, wie der Name schon sagt, nicht einfach nur Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind, sondern dass sie tatsächlich auch Beamtenarbeit im engeren Sinne auszuüben haben, weil ihnen ja auch Pflichtaufgaben übertragen sind. Sie sind Behördenleiterinnen und Behördenleiter und damit haben sie eben auch eine besondere arbeitsrechtliche Aufgabenstellung zu bewältigen, sodass man mit Sicherheit darüber nachdenken muss, ob die gesundheitlichen Anforderungen nicht dann doch höher sind als rein für eine repräsentative Funktion, die die Bürgerinnen und Bürger draußen mit solchen Ämtern vielleicht verbinden. Es ist auch nicht so, dass wir bei den kommunalen Wahlbeamten echte Nachwuchssorgen hätten. Es ist ja so, dass diese Positionen besoldet sind. Da haben sich eigentlich bisher immer ausreichend Bewerber gefunden. Wo wir Personalprobleme hatten und haben, das ist im Bereich des Ehrenamts. Aber da gibt es keine Altersbegrenzung, sodass wir dieses Nachwuchsproblem mit einer Erhöhung der Einstiegsaltersmöglichkeit nicht lösen müssten oder lösen bräuchten. Denn, wie gesagt, diese Grenze gibt es gar nicht. Dennoch ist es sicherlich sinnvoll, beides zusammen zu betrachten. Der Gesetzesvorschlag der FDP beinhaltet, das passive Wahlalter auf 18 abzusenken. Dem stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass das Wahlalter von 16 Jahren endlich auch hier für den Landtag Wirklichkeit wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Viele Versuche haben wir schon unternommen und laden noch mal herzlich dazu ein, das jetzt Wirklichkeit werden zu lassen, weil Politik nicht nur Lebenserfahrung, sondern auch Lebenserwartung braucht. Es wird immer wichtiger bei den vielen Fragen, die wir hier regeln und die weite und schwerwiegende Auswirkungen für die Zukunft haben, dass sehr viel mehr jüngere Menschen passiv wählbar sein sollten und auch aktiv die Zusammensetzung unserer Parlamente bestimmten können müssten. Wichtig im Antrag der FDP ist noch der kleinere Aspekt, der aber auch sehr von Bedeutung ist, dass eine Änderung im Wahlrecht dergestalt vorgenommen werden soll, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber künftig nicht mehr die komplette Privatadresse angeben müssten, sondern nur noch Name und Wohnort. Leider – das wissen wir – haben Übergriffe, anonyme Schreiben und unschöne Vorfälle zugenommen, auch gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Deswegen ist es sinnvoll, eine Teilanonymisierung der privaten Anschriften vorzusehen. Längere Rede, kurzer Sinn: Wir werden deswegen hier für die Überweisung beider Anträge an den Innen- und Kommunalausschuss stimmen und dann genauer beraten, wie sinnvoll es ist, die Grenze in die eine oder in die andere Richtung oder möglicherweise in beide zu erweitern oder vielleicht auch nur in eine. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf möchte die CDU die Altersbegrenzung für hauptamtliche Bürgermeister und damit auch für Landräte von 65 auf 67 Jahre anheben. Das bedeutet aber, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte eben auch ab Erreichen dieser Altersgrenze nicht mehr gewählt werden können. Damit werden sie nach unserer Auffassung vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, ebenso wie das nach aktueller Rechtslage bei Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren der Fall ist. Ich habe vorhin diesen etwas negativen Ton wahrgenommen, was die Amtsausübung durch ältere Personen anbelangt. Meine Erfahrung ist die, dass bei sehr vielen freien Wählergruppierungen im ländlichen Raum, in kleinen Gemeinden, dass sehr oft auch parteilose Bürgermeister im höheren Alter diese Funktion ausüben und sie diese – nebenbei gesagt – auch sehr gut ausüben und das auch mit über 70 noch hinkriegen. Ich weiß nicht, warum das hauptamtlich nicht funktionieren soll. Darauf komme ich gleich noch mal. Meine Damen und Herren, ich mache es kurz. Die FDP spricht sich gegen eine Altersdiskriminierung der hauptamtlichen Bürgermeister oder Landräte in Thüringen aus.
(Beifall FDP)
Und wir sind zudem der Ansicht, dass mit der Volljährigkeit, sprich mit 18 Jahren, auch jede Person in unserem Freistaat wählbar ist. Wir sollten ihnen in einem Alter, in dem wir Menschen beispielsweise als junge Unteroffiziere mit Befehlsgewalt versehen, in Kampfeinsätze schicken, durchaus auch zutrauen, dass sie in einer Kommune Verantwortung übernehmen können – das ist dort schon unsere Auffassung –,
(Beifall FDP)
und zwar eben nicht nur als Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, nicht nur als Gemeinderatsoder Kreistagsmitglieder oder als ehrenamtliche Bürgermeister, zumindest was die obere Altersgrenze anbelangt, sondern eben auch als hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte. Wir verwahren uns gegen einen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern bezüglich der Altersgrenzen. Das bezieht sich natürlich auch auf die jungen Menschen. Ich möchte an dieser Stelle auch in Richtung von Frau Kollegin Marx sagen, aus der eigenen Erfahrung heraus kann ich wirklich sagen, dass die Arbeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters eben nicht nur auf repräsentative Pflichten begrenzt ist, sondern schon mit einem sehr, sehr hohen Paket an Verantwortung, mit einem hohen Paket an Aufgaben verbunden ist.
(Beifall CDU, FDP)
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den ehrenamtlichen Bürgermeistern hier im Land, die das alles neben ihrer normalen Arbeit machen, ein herzliches Dankeschön zu sagen. Denn das ist schon auch nicht immer nur vergnügungssteuerpflichtig.
(Beifall CDU, FDP)
Wir sehen eben diesen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlich nicht so. Ganz einfach auch mal aus folgender Überlegung: Mir erschließt sich nicht ganz, worin die geringere Verantwortung etwa eines Ministers liegt, der durchaus über dieser Altersgrenze seine Aufgabe noch erfüllen darf, aber der hauptamtliche Bürgermeister einer 5.000-Einwohner-Kommune nicht. Da beißt sich was und ich glaube, da können wir auch in einer guten Ausschussdebatte zu einer guten Lösung kommen, meine Damen und Herren. Und weil sich uns diese Ungleichheit nicht erschließt, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Einen Entwurf, der haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister und Landräte gleichbehandelt. Einen Entwurf, der der Volljährigkeit genügend Vertrauen schenkt, um für Ämter zu kandidieren und im Falle einer Wahl auch der Verantwortung gerecht zu werden. Und einen Entwurf, den wir gern im zuständigen Ausschuss beraten möchten. Deswegen bitten wir hier bzw. beantragen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, meine Damen und Herren. Noch kurz ein Wort – Frau Kollegin Marx hat es dankenswerterweise ja mit angesprochen – zu der Überlegung, diese Teilanonymisierung in Sachen Adressen durchzuführen. Zur Ehrlichkeit gehört, im ländlichen Raum wird einem das nicht immer nützen. Da ist man einfach so weit bekannt, dass jeder weiß, wo derjenige Kandidat, die Kandidatin wohnt. Aber gerade in den größeren Städten des Landes haben wir es ja erlebt, dass es da in jüngerer Zeit auch Anfeindungen aus den unterschiedlichsten Richtungen gab. Wir vertreten die Auffassung, dass man dafür, dass man sich in diesem Land politisch engagiert, nicht auch noch Anfeindungen im privaten Bereich ausgesetzt sein sollte. Und ich finde, auch das dürfte im Ausschuss eine interessante Debatte wert sein.
(Beifall AfD)
In diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen und freue mich auf eine hoffentlich konstruktive Debatte im Ausschuss, wo wir miteinander ein gutes Ergebnis erzielen können. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich in meinen Ausführungen im Wesentlichen mit dem Gesetzentwurf der CDUFraktion beschäftigen, weil Sie ja ehrlicherweise auch die erste Fraktion gewesen ist, die eine entsprechende Vorlage eingebracht hat und auch länger darauf warten musste, dass wir das hier behandeln können. Es ist schon angesprochen worden, es ist ja ein Gesetzentwurf, der nahezu wortgleich aus dem Jahr 2017 noch mal hier wiederholt wurde. Sie hätten sich da schon noch ein bisschen mehr Arbeit machen können. Insbesondere hätten Sie auch die Stellungnahmen aus der damaligen Anhörung mit auswerten können und hätten dann vielleicht das eine oder andere Argument, was damals schon aus guten Gründen gegen Ihren Vorschlag gesprochen hat, noch mal abwägen sollen. Insbesondere der Gemeinde- und Städtebund hatte sich damals ausdrücklich ablehnend gegenüber Ihrem Gesetzentwurf verhalten. Sie wollen die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten von 65 auf 67 erhöhen – das ist schon angesprochen worden. Der Gemeinde- und Städtebund hatte 2017 in seiner Stellungnahme ausdrücklich hingewiesen, dass Sie damit eben auch das Alter für diejenigen, die dann gewählt wurden, wenn sie dann aus dem Amt ausscheiden, von bisher 71 auf 73 Jahre erhöhen. Damit erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrer Problemanalyse im Gesetzentwurf thematisiert haben, nämlich eine Angleichung zwischen den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten und den Berufsbeamten in den kommunalen Verwaltungen, weil die mit 67 aus dem Amt ausscheiden. Sie ignorieren dabei aber, dass Sie mit einer Erhöhung von 71 auf 73 Jahre bei den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten dieses Abstandsgebot noch weiter erhöhen. Sie unterstellen ja sogar mit Ihrem Gesetzentwurf, dass die Beamten – und auch die Angestellten im Übrigen – im öffentlichen Dienst freiwillig länger arbeiten würden. Das ist mitnichten so! Das sind bewusste politische Entscheidungen insbesondere auf Bundesebene gewesen, an denen Sie mitgewirkt haben, dass die Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre erhöht wurde. Da sage ich Ihnen an dieser Stelle: Als Linke lehnen wir das ausdrücklich ab!
(Beifall DIE LINKE)
Nicht nur bei den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten sind wir deswegen gegen eine Erhöhung, sondern auch bei den ganz normalen Beschäftigten – in diesem Land lehnen wir das ausdrücklich ab. Das hat übrigens auch mit der Realität im Berufsleben gar nichts mehr zu tun. Viele Menschen erreichen das 67. Lebensjahr im Beruf überhaupt nicht mehr, weil sie früher ausscheiden. Das faktische Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 64 Jahren, also deutlich unter 67, damit auch noch unterhalb dessen, was wir mit 65 hier zur Diskussion stellen. Und 39 Prozent der Versicherten im Berufsleben gehen heute mit Abschlägen in die Rente, weil sie es bis 67 eben nicht mehr schaffen. Da sage ich Ihnen klipp und klar: Unser politischer Anspruch ist, das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen,
(Beifall DIE LINKE)
sondern wir sagen, die abschlagsfreie Rente mit 65 muss wiederhergestellt werden. Herr Bergner hat es eben auch angesprochen: Wir haben derzeit 633 Gemeinden in Thüringen – Stand Ende 2020 – und davon sind derzeit 141 Gemeinden und Städte mit einem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. einer hauptamtlichen Bürgermeisterin versehen. Das sind 22 Prozent aller Gemeinden und Städte in Thüringen – 22 Prozent hauptamtlich, der Rest ehrenamtlich, eine magere Quote, aus unserer Sicht. Von den 633 Gemeinden zählen 492 Gemeinden weniger als 3.000 Einwohner. Die 3.000-Einwohnergrenze ist wichtig, weil unterhalb 3.000 Einwohner die Bürgermeister per Gesetz ehrenamtlich tätig sind, mit Ausnahme, wie zum Beispiel Oberhof, da kann auch einer hauptamtlich tätig sein. Das heißt, das sind 78 Prozent aller Gemeinden. Zwischen 3.000 und 10.000 gibt es ein Optionsmodell: Dem Grunde nach sind die Bürgermeister hauptamtlich, die Gemeinde kann aber auch die Möglichkeit nutzen, einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu haben, muss das also vorher im Stadtrat/Gemeinderat entsprechend entscheiden. Wenn Sie sich dafür aussprechen, die Stellung der Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und auch Oberbürgermeisterinnen, Landrätinnen und Bürgermeisterinnen zu erhöhen, wenn Sie sich also für eine Stärkung des hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtentums aussprechen, dann müssen wir doch darüber reden, wie wir die Quote erhöhen. Es geht doch nicht darum, das Alter zu erhöhen, sondern die Quote derjenigen, die hauptamtlich in Verantwortung stehen. Das heißt aus unserer Sicht, wir reden nicht über eine Veränderung des Alters, sondern wir reden darüber, Strukturen zu verändern auf kommunaler Ebene, dass wir eben die Grenzen deutlich erhöhen, dass wir die Gemeinden dazu bringen, überhaupt im Grundsatz hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister zu haben. Dazu haben wir ja im letzten Plenum auch einen entsprechenden Diskussionsansatz unterbreitet, den auch die CDU mit unterstützt hat, nämlich mit der finanziellen Förderung von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen. Aber ich will noch auf einen Punkt aufmerksam machen: Wir haben uns die Frage gestellt, warum die CDU jetzt erneut – gerade auch jetzt wieder – einen solchen Vorschlag unterbreitet, und haben einfach mal geschaut, wer denn von den Hauptamtlichen so zur nächsten regulären Kommunalwahl 2014 überhaupt in den Genuss dieser Regelung kommen könnte.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE:
2024!) – 2024. Was habe ich gesagt? 2024, Entschuldigung. – Und herzlichen Glückwunsch: Die Präsidentin des Landkreistags, Frau Schweinsburg, im Landkreis Greiz würde nach der jetzigen Regelung kurz darunter vorbeischrammen. Also wenn Sie schon versuchen, Ihre Parteibuchpolitik in Gesetze zu gießen und Ihren Parteifreunden da irgendwie einen Vorteil zu verschaffen, dann müssen Sie es ein bisschen geschickter verkaufen. Uns überzeugt Ihr Vorschlag nach wie vor nicht. Rot-Rot-Grün hat Ihren Vorschlag schon 2017 abgelehnt. Da Sie die Argumente wiederholen, empfehle ich Ihnen, wenn wir das im Innen- und Kommunalausschuss noch mal diskutieren, schärfen Sie noch mal Ihre Argumente ordentlich, schauen Sie auch noch mal in die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände. Dann könnten wir im Innen- und Kommunalausschuss vielleicht noch mal auf dieser fundierten Basis reden. Abschließend zum FDP-Gesetzentwurf: Sie schießen noch weiter über das Ziel hinaus. Sie wollen ja nicht nur die Begrenzung bei 67 Jahren für die letzte Möglichkeit der Kandidatur, Sie wollen es nach oben völlig öffnen. Da gilt noch viel stärker das, was ich eben gesagt habe. Es geht nicht darum, einfach
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Als Mög-
lichkeit, nicht als Verpflichtung!) das Alter zu erhöhen. Wir müssen über Strukturveränderungen reden. Auch dazu haben wir dann im Innen- und Kommunalausschuss die entsprechenden Möglichkeiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will gleich zu Beginn noch mal auf die wesentlichen Gründe eingehen, warum wir uns für die Anhebung der Höchstaltersgrenze für Kommunalbeamte entschieden haben. Beginnen will ich mit dem entscheidenden Punkt: Dass uns zunächst einmal ein sachlich nachvollziehbarer Differenzierungsgrund fehlt. Ich will es auch gleich erläutern.
(Beifall CDU)
Was ich damit sagen will: Dass es in der freien Wirtschaft, bei Freiberuflern, bei Künstlern keine Altersgrenze gibt, ist seit jeher selbstverständlich. Hier eine solche Begrenzung nur anzudenken oder auszusprechen würde wohl zu Recht als völlig abwegig empfunden werden. Durch die Begründung der Stellung als kommunaler Wahlbeamter wurde vermutlich, so nehme ich das an, in Angleichung an das Beamtenrecht – das wurde hier auch schon angesprochen – die entsprechende Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister eingeführt, aber das – und das will ich auch noch mal ausführen – erscheint uns so nicht mehr gerechtfertigt. Das elementare Unterscheidungsmerkmal und somit der sachliche Differenzierungsgrund – und das ist wirklich entscheidend –, ist die direkte demokratische Wahl der Mandatsträger im Gegensatz zu den Laufbahnbeamten, die sich regelmäßig diesem Votum des Bürgers eben gerade nicht zu stellen brauchen.
(Beifall CDU)
Damit habe ich schon einen wesentlichen Punkt angesprochen. Aber um noch auf Kollegen Bilay einzugehen: Die Argumente noch mal zu schärfen, das haben wir selbstverständlich getan. Insgesamt möchte ich auf sechs Sachargumente eingehen. Der erste Punkt ist folgender: Dass wir aus unserer Sicht nicht nachvollziehen können, warum wir für ehrenamtliche Bürgermeister – Kollege Bergner, ich glaube, auch Frau Kollegin Marx hat es angesprochen – überhaupt keine Altersgrenze haben, für hauptamtliche aber die Grenze
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die ha-
ben eine Verwaltungsgemeinschaft im Hintergrund!) einführen wollen. Das ist nicht schlüssig. Der zweite Punkt: Überdies bestehen auch für Ministerpräsidenten, Minister oder Abgeordnete – hier sitzt ja einer neben uns, Herr Ramelow, Sie sind Ministerpräsident, aber falls Sie sich umorientieren wollen und würden gern noch mal in einem der wunderschönen Wahlkreise im Saalebereich, wo Sie auch leben, als Landrat antreten, dann dürften Sie nach der jetzigen Regelung gar nicht mehr antreten, weil Sie zu alt sind.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Ehrenamtlich!) Ehrenamtlich können Sie das machen, aber leider nicht hauptamtlich.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Aber ich möchte dem Kollegen Hanna keine Konkurrenz machen!) Das habe ich vernommen. Der dritte Punkt: Nicht erst durch die aktuellen Diskussionen hinsichtlich der Änderung der Thüringer Verfassung und der vorgesehenen Aufnahme des Wortes „Alter“ in die Liste der Kriterien, für die ein Diskriminierungsverbot gilt, wissen wir, dass die Ausgrenzung älterer hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot widerspricht. Eine Vielzahl der Anzuhörenden hat daher die Aufnahme in die Thüringer Verfassung ausdrücklich als wichtiges gesellschaftspolitisches und rechtspolitisches Signal begrüßt. Ich spreche von der Anhörung im Rahmen der Änderung der Verfassung.
(Beifall CDU)
Punkt 4, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das ist ein wichtiger Aspekt, ich habe ihn mit „Demokratieaspekt“ überschrieben: Vordergründig betrachtet scheint die Altersgrenze bei der Wählbarkeit nur die Betroffenen zu interessieren, denn oft wird ins Feld geführt: Die Amtsinhaber wollen ihren Sessel nicht hergeben, sie kleben sozusagen an ihrem Stuhl. Dabei wird aber aus meiner Sicht verkannt, dass alle amtierenden älteren Mandatsträger in direkter demokratischer Wahl für die Leitung der Kommune bestimmt werden. Unbeschadet der Tatsache, dass die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wird sich gerade ein älterer Kandidat/eine ältere Kandidatin einer sehr eingehenden Selbstprüfung unterziehen, ob er für ein anstehendes jahrelanges Engagement im Hauptamt gegebenenfalls überhaupt noch mal zur Verfügung steht. Eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch entscheidend: Die Wahl müssen die Bürger haben. Bei ihnen muss die Entscheidung liegen, wer gewählt wird.
(Beifall CDU, FDP)
Dass dabei gerade das Lebensalter eines älteren Kandidaten besonders thematisiert wird, also bildlich von den Wählern nicht übersehen werden kann, dafür werden sicherlich schon die jüngeren Mitbewerber sorgen. Einen fünften Punkt, einen weiteren Demokratieaspekt möchte ich anführen: Gerade Rot-Rot-Grün sagt immer, das ist eben nicht so ganz deutlich geworden: Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung, wir wollen die Bürger mitnehmen, sie sollen sich aktiv einbringen. Aber dieser Entwicklung wird durch eine Begrenzung der genannten Wahlfreiheit gerade nicht Rechnung getragen. In einer Zeit, wo sehr intensiv darüber nachgedacht wird, wie die jungen Alten – in Anführungszeichen – in das Gemeindeleben einzubinden sind und die sehr aktiven 65- bis 80-Jährigen unter anderem auch für unsere Kommunen gewonnen werden können und sollen, wird den Hauptberuflichen die Wahl in das Amt nach wie vor verweigert, zumindest dann, wenn sie älter als 65 sind. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein klarer Widerspruch.
(Beifall CDU)
Auf drei aktuelle Beispiele, die prominent sind, will ich eingehen. Ministerpräsidenten Ramelow habe ich schon angesprochen. Konrad Adenauer war 73. Einen Blick über den großen Teich: Joe Biden ist immerhin 79. Winfried Kretschmann ist 72. Keiner käme auf die Idee zu sagen, dass die das nicht können oder gar in den Raum zu stellen, dass die Leistungsfähigkeit nicht vorhanden sei. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt eingehen, nämlich auf die anderen Bundesländer. Es kann nie schaden, mal zu schauen, was die anderen so machen. In den Ländern Bayern und Niedersachsen bestehen bereits Regelungen, welche die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zum Zeitpunkt der Wahl auf 67 Jahre festschreiben. In Baden-Württemberg sind es sogar 68 Jahre. Winfried Kretschmann habe ich schon angesprochen. Allein 2015 haben drei Länder – Schleswig-Holstein, Hessen und Brandenburg – die Altersgrenze nach oben sogar gänzlich abgeschafft. Das ist auch das, was die Kolleginnen und Kollegen von der FDP in ihrem Entwurf angeführt haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss noch mal drei Kernpunkte zusammenführen. Das sind sozusagen die drei natürlichen demokratischen Hürden, die aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion entscheidend sind. Punkt 1, der Wahlbewerber: Er muss sich auch im Alter von 67 Jahren natürlich noch fit und in der Lage fühlen, erneut für eine gesamte Legislaturperiode zur Verfügung zu stehen und sein Wahlamt vollumfänglich zu begleiten. Ich denke, das ist sicherlich nicht die kleinste Hürde. Hürde 2 und damit Punkt 2, die Aufstellung, die hier gar nicht zur Sprache kam: Die Wahlbewerber müssen natürlich von ihrer eigenen Partei, einer Wählervereinigung oder durch das Sammeln von Unterschriften zum Kandidaten nominiert und aufgestellt werden. Das heißt, es braucht immer Unterstützer – das kriegst du allein nicht hin –, Unterstützer, die dem Kandidaten/der Kandidatin zutrauen, das Amt auch im Alter von 67 bis gegebenenfalls 73 Jahren mit all seinen Erschwernissen und auch Belastungen weiter auszuführen. Nun komme ich noch mal zur dritten und entscheidenden Hürde unter der Überschrift „Der Souverän“, das sind die Wähler. Schließlich muss der Wahlbewerber von den Wählerinnen und Wählern direkt vor Ort zum Bürgermeister oder zum Landrat gewählt werden. Das ist mit Sicherheit der gewichtigste Punkt, die schwierigste Hürde und unterscheidet sich – das ist nicht unwichtig – hinsichtlich der engeren Legitimation aufgrund der direkten Wahl von einem Ministerpräsidenten oder auch einer Kanzlerwahl. Diese beiden Punkte sind nicht vergleichbar. Du musst dich immer dem direkten Votum vor Ort stellen, das ist entscheidend. Oder anders ausgedrückt: Am Ende – so sieht es nämlich aus – entscheidet ganz allein der Wähler durch sein Votum. Beim ihm liegt – anders ausgedrückt – die gesamte Machtfülle. Er ist der Souverän und er hat das letzte Wort. Das ist auch gut so.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme gleich noch mal auf den Gesetzentwurf der FDP zurück. Wir beantragen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich freue mich auf eine spannende Anhörung der Spitzenverbände. Kollege Bilay, Sie haben zitiert – das ist jetzt auch schon vier Jahre her –, wie die sich damals geäußert haben. Da ist ja einiges passiert. Was wir vernehmen, ist die Stimme, dass die Spitzenverbände der Regelung sehr freundlich gegenüberstehen. Das werden wir noch genauer erörtern. Damit komme ich zu dem Gesetzentwurf der FDP in Drucksache 7/3348. Die FDP greift in ihrem Vorschlag zum einen die generelle Abschaffung der Alters- und Untergrenze auf, zum anderen soll – auch das finden wir nachvollziehbar – die Veröffentlichung von Adressen nur auf expliziten Wunsch der Bewerber geregelt werden. Es ist schon in der kurzen Debatte heute deutlich geworden, dass das nicht so einfach ist. Ich erinnere an die neue kommunale Struktur Werra-Suhl-Tal mit Dankmar hau s sen, Wünschensuhl und weiteren Orten. Wenn da nur Werra-Suhl-Tal steht, ist das, glaube ich, nicht das, was wir wollen. Da will man schon die Kandidaten mit Dankmarshausen oder eben Wünschensuhl verbinden. Aus unserer Sicht sollte der Gesetzentwurf daher ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen werden. Das Meinungsbild in unserer Fraktion ist dazu noch nicht abschließend. Wir haben aber schon mal geschaut, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Da bin ich insgesamt auf sieben gekommen, die die Altersgrenze nach unten aufgehoben haben und ein Mindestalter von 18 vorsehen. Ich freue mich auf die Debatte, die Erörterung im Innen- und Kommunalausschuss. Dann werden wir alles Weitere sehen. Ob man gemeinsam – Kollegin Marx hat es angesprochen – dann nach oben, nach unten von der bisherigen Regelung abweicht oder beides oder letzten Ende vielleicht auch gar nicht, das werden wir sehen. Ich freue mich jedenfalls auf die Erörterung im zuständigen Ausschuss. Danke.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte mich noch mal gemeldet, weil ich auf einen Aspekt des Gesetzesentwurfs der FDP-Fraktion eingehen wollte. Der hat in der Debatte eher eine überschaubare Rolle gespielt im Vergleich zur Frage der Altersgrenzen. Frau Marx ist darauf kurz eingegangen, Herr Bergner in der Ausführung zu seinem Gesetz natürlich auch und Herr Walk jetzt eben zum Schluss. Das ist die Frage der Teilanonymisierung. Unter diesem Begriff wurde das mit den Adressen zusammengefasst. Meine Fraktion hält das für eine sinnvolle Regelung und das nicht nur im Grundsatz – ganz im Gegenteil. Wir haben uns schon praktisch zu einer solchen Bestimmung bekannt. Meine Fraktion hatte schon im Jahr 2018 einen solchen Antrag hier in den Landtag eingebracht, um diese Sache zu regeln, damals noch ein bisschen anders. In Form eines Antrags war die Landesregierung aufgefordert worden, die Wahlordnungen anzupassen. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Es ist hoffentlich so, dass der Landtag vielleicht Mut hat, jetzt, da der Vorschlag nicht von der AfD-Fraktion kommt, sondern von der FDPFraktion, eine Mehrheit für diese Änderung des Wahlgesetzes zu finden, zumal das auch keine Besserstellung der Kandidaten für Kommunalwahlen ist. Das ist eine Angleichung an die Kandidaten zur Bundestags- oder Landtagswahl. Diese können darauf verzichten, dass ihre Adresse veröffentlicht wird. Beispielsweise bei Vorliegen einer Meldesperre, einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz ist es möglich, dass die Adressen dieser Kandidaten im Wahlprozess nicht veröffentlicht werden. Das ist bei Kandidaten für Kommunalwahlen bisher nicht möglich gewesen. Genau da hatte meine Fraktion 2018 beantragt, das zu ändern. Es ist löblich – ob bewusst oder unbewusst, ist unerheblich –, dass dieser Vorschlag noch mal aufgegriffen wurde. Ich habe die Hoffnung, dass das jetzt beschlossen wird. Warum ich mich aber explizit noch mal gemeldet habe, ist, weil es damals in der Debatte einige interessante Beiträge zu diesem Vorschlag gab, darunter auch aus den Fraktionen hier im Haus, aber vor allem von Staatssekretär Götze. Die Debatte fand am 09.11.2018 statt. Staatssekretär Götze – damals und heute Staatssekretär im Innenministerium – wies darauf hin, dass sich im Thüringer Innenministerium schon seit Längerem mit dieser Frage der Veröffentlichung der Adresse beschäftigt werde. Nach gegenwärtiger Planung, sagte er damals, wolle man beizeiten einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen und die Debatte dazu seitens der Landesregierung initiieren, auch zur Frage damals in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, ob sich die irgendwie auswirke auf die Veröffentlichung dieser Daten der Kandidaten unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen, die bei dieser Debatte eine Rolle spielen. Seitdem ist zumindest nach meiner Kenntnis nichts geschehen. Und vielleicht kann der Innenminister hier öffentlich dazu auch Rechenschaft ablegen, ob seitdem, also seit November 2018, in seinem Hause in dieser Hinsicht etwas geschehen ist, ob da etwas ausgearbeitet wurde. Dass seitdem nichts eingebracht wurde in den Landtag, lässt sich, denke ich, sehr großzügig auf die stattgefundene Wahl des Landtags und die daraus folgenden Unruhen Anfang des Jahres 2020 zurückführen. Aber vielleicht gibt es ja konkrete Überlegungen seitens seines Hauses, diese Frage auf der kommunalen Ebene auch auf die Regelung auf Bundesebene bzw. Landtagswahlbene anzupassen und den Kandidaten zu Kom e munalwahlen die gleichen Rechte einzuräumen, nämlich den Schutz der Privatsphäre, wie für die Kandidaten zu Landtags- und Bundestagswahlen und zur Europawahl. Vielen Dank für Ihre Aufmerk samkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich eingangs als Kommunalminister eines sehr deutlich sagen: Ich bedanke mich erst einmal bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern für ihre Arbeit.
(Beifall im Hause)
Und das ist ganz unabhängig vom Alter. Ich glaube, wir alle kennen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sehr jung sind und auch schon etwas ältere. Und unterm Strich würde ich mal sagen: Sie leisten hervorragende Arbeit hier in Thüringen. Was mir aber auch am Herzen liegt, ist, nicht nur danke zu sagen, sondern wenn man Wertschätzung zuteilwerden lassen möchte, dann muss das ein bisschen weitergehen. In diesen Tagen sehen sich ja Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ganz besonderen Herausforderungen gegenüber. Ich spreche insbesondere die Themen „Bedrohung“, „Beschimpfen“, „Hass“ von Leuten an. Ich lasse mal offen, aus welchen gesellschaftlichen Schichten sich das jetzt gerade manifestiert. Aber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind oft Opfer solcher Äußerungen, Bedrohungen usw. Deshalb ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, den Schutz für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu verstärken. Ich bin sehr froh, dass wir auf Bundesebene jetzt das Gesetz gegen Hasskriminalität haben. Endlich. Darin festgehalten ist jetzt auch endlich, dass der Tatbestand der üblen Nachrede jetzt auch auf Kommunalos ausgedehnt ist. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir können jetzt vonseiten der Strafverfolgungsbehörden hier viel aktiver werden. Aber es geht auch um passiven Schutz und da spielt die Adresse natürlich eine Rolle. Ja, Herr Braga, tatsächlich, die Bewertung im Innenministerium findet laufend statt, was solche Aspekte anbelangt. Da müssen wir halt auch immer wieder die Lage analysieren. Denn es gibt natürlich auf der einen Seite den Informationsanspruch der Wählerinnen und Wähler, mit wem sie es eigentlich zu tun haben. Da muss ich in Richtung der FDP sagen, das wäre mir dann ein bisschen zu dünn. Wissen Sie, ich trage den Namen „Maier“, den gibt es häufiger, gut, in meinem Fall ist es wahrscheinlich, dass man mich kennt. Aber bei anderen ist das nicht so einfach. Meines Erachtens wäre es schon angebracht, zumindest den Beruf und den Wohnort anzugeben und das jetzt so zu handhaben, dass wir hier nicht ganz darauf verzichten, nähere Angaben zu machen. Ich persönlich bin ja auch Stadtrat in Friedrichroda und dort war auf einem Wahlvorschlag auch die Frage, welche Adresse gebe ich an. Nun habe ich als Schutzperson das Privileg, dass ich eine Auskunftssperre habe. Ich konnte also eine andere Adresse angeben, die meines Wahlkreisbüros. Ich bin sehr froh, dass ich diese Briefe, die dort hinkommen, nicht nach Hause geschickt bekommen habe. Das sage ich jetzt mal ganz ehrlich. Deshalb ist es auch gut, über diesen Aspekt zu diskutieren, wie wir Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern passiv besser schützen können. Da ist das ein wichtiges Argument. Sie merken, ich bin an dieser Stelle offen. Nur, liebe FDP-Fraktion, wir müssen dafür nicht das Kommunalwahlgesetz ändern, sondern die Kommunalwahlordnung. Das ist jetzt ein handwerklicher Punkt in Ihrem Antrag, den sollten wir dann im Ausschuss richtigerweise verorten. Was die Altersbegrenzung für Hauptamtliche anbelangt: Tatsächlich ist es so, auch dazu findet innerhalb des Innenministeriums ständig eine Diskussion statt, weil wir natürlich auch berücksichtigen müssen, dass unsere Gesellschaft älter wird. Nicht nur das, erfreulicherweise bleiben wir durch eine gute Gesundheitsversorgung und Vorsorgemaßnahmen auch im Alter in der Regel fitter als vor ein paar Jahrzehnten. Das ist eine Sache, die man berücksichtigen kann. Was mir ganz wichtig ist: Hauptamtlicher Bürgermeister oder Bürgermeisterin zu sein, diejenigen, die das sind, die wissen schon, was das mit sich bringt. Das ist eine hohe Belastung, denn wer diesen Job ernst nimmt, der ist nicht nur wochentags unterwegs, sondern eigentlich jedes Wochenende.
(Beifall CDU)
Jeder muss sich das natürlich gut überlegen, ob er sich das antun will. Ich kenne viele, die sagen, es reicht, es ist in Ordnung, ich kann mich anderweitig noch ehrenamtlich einbringen, das mache ich dann auch, ich trete einen Schritt zurück. Aber wenn es freiwillig ist, dann, denke ich, sollten wir im Ausschuss darüber diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, das auszudehnen. Das Gleiche gilt natürlich, was die Altersbegrenzung in jungen Jahren anbelangt. Die Schwelle von 21 Jahren datiert noch aus einer Zeit, als die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren gegeben war. Davon sind wir schon länger weg. Ich persönlich trete dafür ein, was das aktive Wahlrecht anbelangt, auf 16 Jahre runterzugehen.
(Beifall SPD)
Dann ist natürlich auch die Frage, ob man nicht die Wählbarkeit an dieser Stelle dann auf 18-Jährige ausdehnt. Ehrenamtliche Ortsteilbürgermeisterinnen und bürgermeister können das schon. Und ‑ wenn ich mir vorstelle, es kommt jetzt zu weiteren Fusionen, dann bekommen wir hier auch teilweise Probleme, weil das dann nicht möglich ist. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Sie merken, dass das Innenministerium das positiv begleiten wird, in welche Richtung es auch immer geht. Wir sind nicht definitiv festgelegt, aber das ist auch gut so, denn entscheiden wird das im Endeffekt der Souverän. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Vielen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Damit würde ich die Aussprache schließen. Ich habe wahrgenommen, dass Ausschussüberweisung für den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt wurde. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist der Ausschussüberweisung so zugestimmt. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ab. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2209 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Henkel, bitte schön.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Die unterschiedlichen Auffassungen in der Wirtschaftspolitik zwischen Links-Grün und uns als Christdemokraten werden an vielen Punkten deutlich. Da gehen die Meinungen weit auseinander. Auf der links-grünen Seite sorgen Neid und Misstrauen für immer neue Regulierungswut, bürokratische Gängeleien bis hin zu Enteignungs- und Verstaatlichungsphantasien. Auch bei der Novellierung des Vergabegesetzes im Jahr 2019, als Rot-Rot-Grün noch über eine eigene Mehrheit verfügte, hat sich genau diese wirtschaftsfeindliche Grundhaltung zulasten unseres Landes und zulasten der hier lebenden Menschen niedergeschlagen. Schon damals haben wir als CDU klar gesagt: Das von Rot-Rot-Grün verschärfte Vergabegesetz ist zu bürokratisch, es ist wirtschaftsfeindlich, es schafft einen noch nie da gewesenen Regulierungswust, der unserer Wirtschaft und damit auch den Arbeitnehmern schadet und den Thüringer Standort schwächt.
(Unruhe SPD)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ach deshalb
steigt die Wirtschaft?) Sie dürfen nachher reden, das ist doch gut, ich freue mich schon darauf. Und dieser Überzeugung sind wir auch heute noch.
(Beifall CDU)
Es bleibt festzuhalten, dass wir mit unseren Einschätzungen genau richtiglagen. Das wird auch von extern bestätigt, das bestätigen beispielsweise die Kammern. Wir sind, glaube ich, auf einem guten Weg, genau hier den Ansatz zu nehmen und die Dinge wieder vernünftig zu ändern. Das aktuelle Vergabegesetz wirkt gerade in der Krise wie aus der Zeit gefallen. Das hilft der Wirtschaft nicht, es schadet ihr vielmehr. Es dokumentiert die Fehlleistungen rot-rot-grüner Wirtschaftspolitik: ein übergriffiger Staat, der immer wieder den Unternehmen in die Parade fährt.
(Heiterkeit SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU haben Vertrauen in die Unternehmen, denn wir sind ganz nah dran und wissen: Wer wirklich wirtschaftlich erfolgreich sein will, muss neben den unternehmerischen Fähigkeiten auch sorgsam mit den Fachkräften umgehen. Das trauen wir den Unternehmen zu und genau das tun auch unsere Unternehmen. Wir wollen keine Bevormundung, wie sie Rot-Rot-Grün betreibt, denn die Christdemokraten stehen im Sinne Ludwig Erhardts in der Tradition für eine soziale Marktwirtschaft.
(Beifall CDU)
Was unsere Unternehmen brauchen, ist nicht staatliche Gängelei, sondern Verlässlichkeit. Die Thüringer Unternehmen sorgen sich um gute Rahmenbedingungen, schnelles Internet, Digitalisierung, um den Erhalt eines flächendeckenden Berufsschulnetzes und genügend Fachkräfte und hoffen auf ein schnelles Ende der Corona-Krise. Darauf kommt es nämlich an. Was Unternehmen nicht brauchen, ist ein bürokratisches und ideologisch aufgeblähtes Vergabegesetz, das dem Standort Thüringen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern schadet. Deshalb wollen wir jetzt handeln. Deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf für ein schlankes und von unnötigem Ballast befreites Vergabegesetz vorgelegt, denn die CDU-Fraktion setzt sich für wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zugunsten einer innovativen, wohlstands- und zukunftsorientierten Entwicklung der Thüringer Unternehmen ein und dazu gehört die Formulierung einfacher, klarer und unbürokratischer Regelungen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt durchaus Tagesordnungspunkte hier im Parlament, auf die freut man sich ganz besonders. Und es gibt Tagesordnungspunkte, die machen einen wütend.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Stimmt!) Dieser Tagesordnungspunkt gehört für mich zur letzten Kategorie. Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Warum macht das Vergabegesetz oder was die CDU dazu sagt so wütend? Das will ich Ihnen sagen. Wenn Sie hier davon sprechen, dass wir Unternehmerinnen und Unternehmern mit Gängeleien drangsalieren, indem wir sagen, wenn wir öffentliche Aufträge vergeben, knüpfen wir daran bestimmte Kriterien, dann sagt das viel darüber aus, welches Verständnis Sie von Wirtschaftspolitik haben und dass Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte für Sie nicht Teil von Wirtschaftspolitik sind. Ich will Ihnen sagen, was dieser Gesetzentwurf ist: Dieser Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen. Er zeigt, für wen Sie Politik machen, und er zeigt vor allen Dingen, dass Sie wissen, wem Sie nach dem letzten Jahr, nach dem Jahr der Pandemie nicht danken: den Kolleginnen und Kollegen, die sich auch in den Bereichen eingesetzt haben, die dafür gesorgt haben, dass der Laden weiterläuft. Das ist – sage ich mal – dann auch eine gute Sache.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Debatte führen wir hier zum x-ten Mal und führen sie eigentlich immer wieder. Wolfgang Tiefensee hat es gestern in der Aktuellen Stunde auch noch mal gesagt: Das ist für Sie ein Dauerbrenner, genauso wie das Ladenöffnungsgesetz, immer wieder davon zu sprechen, dass Rot-Rot-Grün mit Bürokratie überbordet, anstatt davon zu sprechen, dass wir versuchen, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken und den Wirtschaftsstandort Thüringen auch für die Menschen attraktiv zu machen, die hier arbeiten müssen und die wir auch dafür brauchen, dass es funktioniert. Deswegen will ich Ihnen noch mal sagen, warum wir dieses Vergabegesetz in der letzten Legislatur so reformiert haben. Weil wir gesagt haben: Wir brauchen einen Kampf für gute Löhne, wir brauchen einen Kampf für gute Arbeitsbedingungen, für mehr Tarifbindung, für mehr Mitbestimmung. Da ist das Vergabegesetz nun mal in seiner Konstitution der zentrale Punkt, der eint das Moment, wo wir als Gesetzgeber die Möglichkeit haben zu steuern und zu regulieren. Ich bin der Meinung, es ist unsere Pflicht, genau das zu tun. Das hat was mit Verantwortung zu tun für den Wirtschaftsstandort, dieser Pflicht auch nachzukommen, anstatt immer nur wieder darüber zu sprechen, was Ihrer Meinung nach Bürokratieabbau ist. Deswegen kann man das, wenn man den Gesetzentwurf auch anschaut, noch mal sehen, was Sie mit „bürokratisch“ meinen. Alle sozialen und ökologischen Kriterien, die wir im Vergabegesetz festgelegt haben, wollen Sie streichen. Sie wollen den vergabespezifischen Mindestlohn streichen, obwohl Sie ja sonst hier keine Sekunde scheuen zu sagen, dass Sie schon immer Verfechter des Mindestlohns waren. Sie wollen die Streichung der ILO-Kernarbeitsnormen. Sie wollen ein Verbot von Sicherungsleistungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs bei Verträgen unter 250.000 Euro und Sie wollen alle im Gesetz bisher vorgesehenen Sanktionen und Kontrollen streichen. Da frage ich Sie: Die Hülle, die da noch übrig bleibt, welchen Zweck soll die haben? Ich will das aber auch noch mal sagen: Ich bin auf der anderen Seite auch froh, dass es diesen Gesetzentwurf heute gibt, weil es nämlich deutlich macht, wo die Unterschiede zwischen der CDU und zum Beispiel meiner Fraktion sind. Das zeigt nämlich: Das, was Sie als wirtschaftsfeindlich bezeichnen, bezeichnen wir als Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Und dass Sie die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als wirtschaftsfeindlich bezeichnen, das sagt sehr, sehr viel über Sie aus. Ich hoffe, dass die Menschen, die am 26. September wählen gehen, das auch goutieren und wissen, wem sie das dann zu verdanken haben. Ich will trotzdem sagen, dass wir am Ende der Ausschussüberweisung zustimmen werden, und will aber noch kurz sagen, warum. Das liegt nicht daran, dass wir sagen, dass es eigentlich noch mal wert wäre, diesen Antrag überhaupt im Ausschuss zu diskutieren. Es liegt lediglich am Stabilitätsmechanismus. Unsere Stimme wird es für eine Veränderung des Vergabegesetzes nicht geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich würde noch mal darum bitten, wenn Sie Gespräche führen, nach draußen zu gehen. Es ist wirklich sehr laut und es ist für die Rednerinnen und Redner hier vorn sehr unangenehm. Als Nächste erhält für die AfD-Fraktion Abgeordnete Kniese das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, ich finde es immer interessant, wie die CDU jetzt aufgrund des Wahlkampfs, in dem wir uns jetzt ja schon befinden, aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht. Der ökologische Wandel, der Europäische Green Deal soll Europas neue Wachstumsstrategie sein.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das Ding ist
schon ein Dreivierteljahr alt!) Der Gedanke des ökologischen Wandels, liebe CDU, durchzieht und leitet auch komplett die Politik derjenigen Parteien, die es schon etwas länger in Deutschland gibt, mit denen Sie auch zusammen paktieren. So zählt die Berücksichtigung ökologischer Kriterien neben sozialen Kriterien zu einem wesentlichen Punkt im Thüringer Vergabegesetz. Und diese ökologischen, aber auch sozialen Kriterien sind ausschlaggebend, wenn zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entschieden werden muss. Die AfD, die Fraktion der AfD in Thüringen, setzt sich für einen schlanken Staat ein, der seine Bürger nicht bevormundet, sondern sich auf das Notwendige beschränkt.
(Beifall AfD)
Die Durchsetzung linksgrüner ideologischer Ziele zählt eindeutig nicht dazu. Grüne Weltverbesserungsziele haben im Vergaberecht nichts zu suchen.
(Beifall AfD)
Beim Vergaberecht geht es unseres Erachtens ausschließlich um die Wirtschaftlichkeit und Transparenz und um Rechtssicherheit. Insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind Entlastungen der Wirtschaft von Bürokratie nur zu begrüßen und schnellstmöglich umzusetzen. Von daher unterstützen wir die Aufhebung von vergabefremden Kriterien, das heißt von ökologischen Kriterien im Thüringer Vergabegesetz.
(Beifall AfD)
Als das novellierte Thüringer Vergabegesetz 2019 in Kraft trat, wurde damit in Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt von 11,42 Euro brutto eingeführt. Und zum 01.01.2021 erfolgte die Anhebung auf 11,73 Euro brutto. Vorrang vor diesem Mindeststundenentgelt haben allgemeine verbindliche Tarifverträge bzw. repräsentativ branchenspezifische Tariflöhne. Die Fraktion der CDU in Thüringen möchte nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den entsprechenden § 10 im Thüringer Vergabegesetz streichen. Sie begründet dies wie folgt – ich zitiere –: „[…] bestehende Tarifverträge sowie die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 machen es nicht mehr erforderlich, dass der Gesetzgeber im Thüringer Vergabegesetz in § 10 [alte Fassung] die Tariftreue und Entgeltgleichheit regelt.“ Aber zu Ihrer Information, liebe CDU – also für diejenigen, die von der CDU überhaupt noch hier im Saal anwesend sind, die CDU glänzte häufig durch Abwesenheit –: Der Mindestlohn in Deutschland beträgt 9,50 Euro seit dem 01.01.2021 und 9,60 Euro ab dem 01.07.2021. Die weiteren Anhebungsstufen lauten: 9,82 Euro ab dem 01.01.2022 und 10,45 Euro ab dem 01.07.2022. Das heißt, mithin liegt der Mindestlohn auch ab dem 01.07.2022 noch deutlich unter dem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt von 11,73 Euro brutto. Im Gegensatz zur Fraktion der CDU vertritt die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag die Ansicht, dass bei Vergaberichtlinien gleichwohl sozialökonomische Aspekte in einem sogenannten Niedriglohnland wie Thüringen zu berücksichtigen sind. Aber vielleicht sind Ihre sogenannten Stabilitätspaktpartner von Rot-Rot-Grün bereit, Ihnen zuliebe auf den Mindestlohn zu verzichten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, ist es tatsächlich so, dass gerade bei der Wirtschaftspolitik die völlig konträren Auffassungen zwischen uns als Christdemokraten und zwischen dem Rot-Rot-Grünen-Lager zum Ausdruck kommen. Das hat man eben bei der Rede von Frau Lehmann gehört. Auch gestern in der Diskussion zur Aktuellen Stunde war es schon Thema. Was ich aber in aller Deutlichkeit zurückweisen möchte, das ist der Vorwurf und die Falschaussage, dass wir Christdemokraten an den Rechten der Arbeitnehmer schrauben wollen.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das ma-
chen Sie! Haben Sie Ihren Gesetzentwurf gelesen?) Das komplette Gegenteil ist doch der Fall. Wir als Christdemokraten, wir sind die Partei Ludwig Ehrhards, wir sind die Begründer der sozialen Marktwirtschaft. Sie brauchen uns mit Sicherheit nicht zu erzählen, was hier passiert. Aber ich kann Ihnen sagen, was Sie gemacht haben: Sie haben ein Monster geschaffen, Sie haben ein Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft, gegen die Unternehmer abgegeben mit Ihrem Gesetz. Daran müssen wir arbeiten und deshalb diskutieren wir heute.
(Unruhe SPD)
Ich werde Ihnen jetzt auch erklären, wieso und warum.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, das rot-rot-grüne Vergabegesetz ist seit 2019 in Kraft. Was haben unsere Thüringer Unternehmen damit durchlebt? Wir würden das so zusammenfassen: mehr Bürokratie statt Wirtschaftlichkeit, mehr Paragrafen statt weniger, unnötig lange Prüfvorgänge statt zielorientierte Vergabeverfahren. Das ist das Ergebnis der letzten Reform des Vergabegesetzes. Ich will nicht sagen, dass wir es vorausgesagt hätten, aber wir haben Sie deutlich davor gewarnt. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses vergangene Jahr war ein besonderes, ein echtes Krisenjahr für Thüringen, für die Thüringer Wirtschaft, für die Thüringer Arbeitnehmer, ein Jahr, bei dem es auf staatliche Impulse und Ausschreibungen angekommen wäre. Wie hat nun dieses rot-rot-grüne Vergabegesetz gewirkt? Das haben nicht nur wir uns gefragt. Die IHK hat vor nicht allzu langer Zeit eine landesweite Umfrage zum Vergabegesetz gemacht, wofür wir sehr dankbar sind. Der ein oder andere wird es mitbekommen haben, wie deutlich die Ergebnisse der Umfrage unsere Position unterstützen. Besonders bezeichnend sind die Antworten auf die Frage, warum sich Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Da sagen zwei Drittel der Unternehmen: Der Aufwand ist einfach zu hoch, zu viel Bürokratie, zu viel Zeit, zu viel Kosten. Ein weiteres Drittel sagt: Es gibt unklare Bewertungskriterien. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in Bezug auf diese Haupthinderungsgründe schafft das von Rot-Rot-Grün verschärfte Thüringer Vergabegesetz weitere Unsicherheiten, Aufwendungen und bürokratische Hürden. An die Adresse der Landesregierung und ihrer Fraktionen von Rot-Rot-Grün fasse ich die weiteren Ergebnisse der Befragung mal so zusammen: Ihr Gesetz schreckt Unternehmen davon ab, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Ihr Gesetz hat mit unklaren Wertungskriterien nur Unsicherheit gesät. Ihr Gesetz wird nicht mal durch ein elektronisches Vergabeverfahren attraktiver. Das sagen 75 Prozent der befragten Unternehmen. Das muss man erst mal schaffen. Aber das ist keine Leistung, auf die man stolz sein kann.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, doch nicht nur die Wirtschaft ist verunsichert, auch die Verwaltung ist Unsicherheiten ausgesetzt. Denn offenbar gestaltet sich die verordnete Tariftreueregelung im Vergabegesetz als europarechtswidrig und könnte entsprechend den Umsetzungen durch Ministerin Werner zu zahlreichen Vergabebeschwerden führen. Ein aktuelles Gutachten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Thüringer Vergabegesetzes von Prof. Stefan Greiner von der Universität Bonn kommt bekanntermaßen zu dem Ergebnis, dass die konstitutiven Tariftreueregelungen auf Branchen über den ÖPNV hinaus nicht mit dem Europarecht vereinbar sind. Diese Unsicherheit in der Krise brauchen weder Verwaltung, noch Wirtschaft. Aus all den genannten Gründen wollen wir ein schlankes und von unnötigem Ballast befreitem Vergabegesetz. Das schafft Rechtssicherheit für die Vergabestellen und fördert zusätzlich die Bereitschaft der Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Hier wird der grundlegende Unterschied deutlich: Schlank, klar, rechtssicher und am Ende auch öffentliche Aufträge fördernd, mehr Wirtschaftlichkeit statt Bürokratie, weniger Paragrafen statt mehr und knappe Verfahren statt lange Prüfvorgänge. Das sind die Zielstellungen des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Jetzt lassen Sie mich eins noch mal aufgreifen. Diese typische Behauptung vorhin, gestern auch schon, der müssen wir entgegentreten: Es ist eben kein Angriff auf die Arbeitnehmer. Sie sehen das Vergaberecht als zentrales Steuerelement für Tariftreue, für Löhne, Arbeitsbedingungen, aber da muss ich Sie enttäuschen und stattdessen bitten, Ihren Blick zu schärfen, denn diese Dinge sind woanders geregelt. Erstens, wir haben bestehende Tarifverträge in Deutschland von einem Mindestlohn; seit dem Jahr 2015, übrigens durch die Union eingeführt, da brauchen wir von Ihnen keine Nachhilfe.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Da wa-
ren Sie aber nicht alleine in der Regierung!) Im Baugewerbe, wo es einen maßgeblichen Anteil an öffentlichen Vergaben gibt, haben wir zum Beispiel einen verbindlichen Mindestlohn von 12,55 Euro. Dadurch ist es nicht notwendig, dass der Gesetzgeber im Thüringer Vergabegesetz die Tariftreue und Entgeltgleichheit regelt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowieso schon geeinigt haben. Zweitens, die ILO-Kernarbeitsnormen sind bereits Bestandteil der Deutschen Rechtsordnung. Wir finden, sie bedürfen keiner expliziten Erwähnung. Also wenn die Abgeordneten der SPD zu hören könnten,
das hat auch den Vorteil, dann verstehen Sie vielleicht die Dinge und behaupten zukünftig nicht mehr falsche Sachen in der Öffentlichkeit.
(Beifall CDU)(Unruhe SPD)
Das ist durchaus von Vorteil, wenn man dem Gegenüber zuhört.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Wo wa-
ren Sie, als der Mindestlohn eingeführt wurde?) Stimmt, das war CDU/SPD 2015. Gut, das ist doch prima, dass wir das hiermit geklärt haben. Okay, da will ich Sie auf den zweiten Punkt hinweisen.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Da haben
Sie heute doch etwas gelernt!) Die ILO-Kernarbeitsnormen sind bereits Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Wir finden, sie bedürfen keiner expliziten Erwähnung in Paragrafenform. Sie sind Bestandteil der ganz alltäglich gelebten Arbeitswelt. Und drittens, das ist das Allerwichtigste: Wenn Ausschreibungen zu unattraktiv sind, ist die gewünschte Steuerwirkung nämlich genau Null, weil sich keiner mehr daran beteiligt. Im schlimmsten Fall führen unnötige Kriterien auch zum Ausschluss von Bietern. Erst Anfang Mai hat die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern öffentlich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kriterien den Wettbewerb hemmen und das Interesse der Unternehmen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen, vermindern. Darum leidet vor allem die öffentliche Vergabe selbst. Wir finden, jeder Auftraggeber kann ökologische und soziale Kriterien individuell für seinen Auftragsgegenstand formulieren, als pauschale Kriterien sollten sie aber nicht zum Ausschluss von Bietern führen. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion will, dass ein schlechtes Gesetz zügig besser wird. Gerade jetzt, am hoffentlichen Ende der Krise wollen wir den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung möglichst geringhalten. Wir wollen die Probleme der Arbeitnehmer, der Mittelständler lösen, die es offensichtlich gibt und die wir mitbekommen, weil wir mit den Unternehmen da draußen sprechen, weil wir mit den Kammern sprechen, weil wir mit den öffentlichen Verwaltungen sprechen, weil wir mit den Bürgermeistern sprechen, den Landräten und vor allem sind wir mit den Menschen im Land im Gespräch.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sprechen
Sie mal mit den Gewerkschaften!) Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge soll das bestehende Gesetz von bürokratischen Hürden befreit werden. Ziel des Entwurfs ist es, ein schlankes, einfaches, unkompliziertes Vergaberecht für die Thüringer Wirtschaft zu schaffen. Damit sollen den Interessen der öffentlichen Hand, der Thüringer Wirtschaft und damit auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechnung getragen werden. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor allen Dingen sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für uns als Linke selbstverständlich zur Wirtschaft mit dazu gehören – und da unterscheiden wir uns offensichtlich von einer Reihe von Fraktionen hier im Haus. Durch das Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes im Jahr 2019 hat es Rot-Rot-Grün geschafft. Endlich werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Thüringen der Vergabemindestlohn und ökologische sowie soziale Kriterien durchgesetzt und nachhaltiges Wirtschaften angereizt. Rot-Rot-Grün hat damit genau das gemacht, wofür Politik ein Mandat hat: Regeln für die Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft zu beschließen, um unser Land in eine gute Zukunft zu steuern. Das macht übrigens die CDU auch, Kollege Henkel, an ganz vielen Stellen, in ganz vielen Regierungen, auch auf Bundesebene, Stichwort „Pariser Klimaschutzabkommen“, CO -Steuer haben Sie jetzt erst 2 in dieser Legislaturperiode trotz vieler Lamenti aus der Wirtschaft eingeführt, weil Sie offensichtlich davon überzeugt waren, dass das jetzt notwendig ist, um das Land in eine gute Zukunft zu führen. Deshalb wird es mit uns, mit der Linken – und die Kollegin der SPD hat das auch schon ausgeführt und der Kollege von den Grünen wird das auch gleich noch sagen – ganz gewiss kein Rollback beim Thüringer Vergabegesetz geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Im Gegenteil, es müsste viel mehr weiterentwickelt werden. So ist der vergabespezifische Mindestlohn sukzessive anzuheben und der Wirkungskreis auch auf kommunale Vergaben auszudehnen. Dass es ein solches Vergabegesetz, wie wir es in Thüringen haben, ohne Rot-Rot-Grün nie gegeben hätte, ist bekannt, dass die CDU es zumindest in ganz wesentlichen Teilen wieder abschaffen will, auch. Wobei sich natürlich jetzt trotzdem die Frage stellt: Warum? Was hat denn die Christlich Demokratische Union dagegen, Unternehmen dazu zu bewegen, Produkte und Dienstleistungen dahin gehend auszurichten, dass sie klima- und umweltschonend sind? Was haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, gegen Umwelt- und soziale Aspekte bei der Ausschreibung oder die Berücksichtigung der Ausbildungsbereitschaft oder der tarifgebundenen Arbeitsplätze bei ansonsten gleichwertigen Angeboten? Das alles wollen Sie wieder abschaffen mit der Begründung, seit 2011 – übrigens wurde da die Regierung in Thüringen noch durch Sie getragen – mehren sich Beschwerden des Mittelstandes zum bürokratischen Aufwand. Vom Vergabegesetz, das erst ein gutes Jahr gilt, können die kaum stammen, zumal der Wirtschaftsminister die Schwellenwerte für das Gesetz im vergangenen Jahr temporär erhöht hatte und auch mal darüber nachgedacht hat, das Gesetz an manchen Stellen temporär auszusetzen. Aber wir finden, Alarmismus – und Herr Henkel, das haben Sie heute leider wieder bestätigt – mit pauschalen Schlagworten, ohne viel Mühe, dies empirisch zu belegen, ist nicht das, was wir heute brauchen.
(Beifall DIE LINKE)
Selbst unsere Nachfragen in den Debatten, die wir ja auch schon in dieser Legislaturperiode geführt haben, auch im Ausschuss oder auch erst jüngst in einer Schalte zum Beispiel mit denjenigen, die im Finanzministerium für die Implementierung von Softwarelösungen für das Land zuständig sind und dort sich eben auch bei Open Source gerade sehr eifrig bedienen, die wussten alle nichts aus ihrer Praxis zu berichten, dass es da in den Vergaben irgendwelche Probleme oder Auftragsschwäche gebe oder dass wir deshalb das Verfahren übermäßig in die Länge gezogen bekommen. Nein, davon ist überall nichts zu hören und nichts zu lesen. Aber viel spannender als der Inhalt Ihres Antrags – das ist am Ende wirklich nur alter Wein in neuen Schläuchen – ist der Zeitpunkt, mit dem der Antrag hier dieses Plenum erreicht hat. Das steht nämlich als Datum 2. Dezember 2020, kurz vor der Verabschiedung des Landeshaushalts und dem damit verbundenen ursprünglich verabredeten Ende des Stabilitätspakts. Was war denn die strategische Idee? Ein Wahlkampfsprungbrett zu schaffen für den 24. April, den ursprünglich vereinbarten Termin für die Neuwahl des Thüringer Landtags nach dem Motto: Seht her, die CDU kämpft für die Wirtschaftslobbyisten? Oder gab es vielleicht den Plan, ohne Stabilitätsmechanismus dann nach der Verabschiedung des Landeshaushalts mit der AfD das Thüringer Vergabegesetz zu schleifen? Nichts aus dem 5. Februar 2020 gelernt?
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Kaffee-
satzleserei ist das!) Dies wäre dann aber erst recht kein Beitrag zur Stärkung des Standorts Thüringens, sondern es wäre ein Pyrrhussieg derjenigen, die glauben, wenn alles so bleibt, wie es ist, sind wir am besten für die Zukunft gerüstet. Aber das ist nicht die Welt im Jahr 2021, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nach Corona warten neue Herausforderungen auf uns und deshalb sind wir gut beraten, dass wir umsteuern zu mehr Nachhaltigkeit und dafür auch die Marktmacht öffentlicher Aufträge nutzen, am besten auch die der kommunalen Ebene. Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, beteiligen Sie sich endlich mit konstruktiven Vorschlägen am politischen Wettstreit, der Thüringen stärkt und noch weiter nach vorn bringt. Denn an welchen harten Kriterien wollen Sie die postulierte Wirtschaftsfeindlichkeit auch dieses Vergabegesetzes eigentlich festmachen? An den Arbeitsmarktzahlen?
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: An
den Aufträgen!) An der Entwicklung des Wirtschaftswachstums in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern? An welchen harten Fakten wollen Sie das festmachen? Oder wollen Sie zurück zu der verfehlten Strategie, die unter Althaus von Ihnen propagiert wurde, wir müssten uns sozusagen auf Kosten der Arbeitsbedingungen hier in Thüringen Standortvorteile erkaufen, die ja überhaupt nichts an Effekten gebracht hat. Im Gegenteil, das belastet uns bis zum heutigen Tag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Stichwort der fehlenden Fachkräfte sei da nur genannt. Also: Ladenhüter aus der neoliberalen Steinzeit sind völlig ungeeignet. Sie belegen auch mit Blick auf die vereinbarte Neuwahl des Thüringer Landtags,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Selbst das
muss er ablesen!) es ist nicht egal, wer in diesem Land regiert. Eine Regierung mit Ministerpräsident Bodo Ramelow an der Spitze ist die beste Gewähr dafür, dass es auch zukünftig kein Rollback beim Vergabegesetz oder auch beim Ladenöffnungsgesetz in Thüringen gibt. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Michael Rudolph hat ja mit seiner Einschätzung den Nagel auf den Kopf getroffen: Die CDU will die faktische Abschaffung des Vergabegesetzes. Damit wird Lohn- und Sozialdumping wieder Tür und Tor geöffnet. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich Ihnen hier sicher ankündigen, wird es mit der Linken nicht geben. Deshalb ergeht die unmissverständliche Aufforderung an die CDU: Hände weg vom Vergabegesetz!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich betrachte diesen Gesetzentwurf der CDU als – sagen wir – Teil 1 des Versuchs einer Wiedergutmachung. Denn immerhin waren Sie es, die damals in Koalitionsverantwortung gemeinsam mit der SPD als Erste ein Vergabegesetz auf den Weg gebracht haben, übrigens ein Vergabegesetz, das leider all das erfüllt hat, was ich damals an dieser Stelle im Streit mit Minister Machnig angekündigt habe. Ich gestehe ganz offen, dass es mich dann im Anschluss im eigenen Ingenieurbüro furchtbar geärgert hat, dass sich jede dieser Ankündigungen auch erfüllt hatte, was das Plus an Bürokratie anbelangt hat, was die zusätzlichen Erschwernisse im Vergabeverfahren anbelangt hat usw. Es hat sich in der Tat schon damals – und es ist später noch der Tropfen obenauf gesetzt worden – als ein Vergabeverhinderungsgesetz erwiesen. Meine Damen und Herren, wir haben gestern über hohe Preise am Bau diskutiert. Das ist ja nicht erst der Fall, seitdem wir jetzt diese Materialknappheit haben, sondern mit einem exorbitanten Preisanstieg am Bau kämpfen wir ja schon seit einigen Jahren. Wir kämpfen damit, dass es reihenweise Unternehmen gibt, die sagen: Ich gebe hier kein Angebot mehr ab. Ich hole mir noch einen privaten Auftraggeber, aber für dich, liebe Gemeinde, pflastere ich den Platz nicht, es ist mir einfach viel zu mühselig, in diesem umständlichen Vergabeverfahren ein Angebot abzugeben.
(Beifall FDP)
Das hat bereits Preise gewaltig nach oben getrieben. Ich kann Ihnen das sagen aus 30 Jahren Berufserfahrung mit Vergabe als Bauingenieur und aus 10 Jahren Erfahrung mit Vergabe als seinerzeit ehrenamtlicher Bürgermeister. Ich weiß da wirklich, wovon ich rede, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Jede Menge zusätzliche Formulare, jede Menge zusätzliche Rechtsunsicherheit sind das, was das Problem macht. Jetzt will ich versöhnliche Worte in diese Hälfte des Hauses sagen. Und zwar geht es uns ja gar nicht darum, grundsätzlich ökologische und soziale Überlegungen zu verhindern,
(Beifall FDP)
sondern es geht darum, sie an den richtigen Punkt, an die richtige Stelle zu bringen. Es beginnt damit, dass wir zunächst einmal die Überlegungen ökologischer Art, durchaus auch soziale Überlegungen im Planungsverfahren festschreiben müssen. Dort gehören sie hin, und zwar nicht erst im Vergabeverfahren, wo es viel zu spät ist und wo auch die Instrumente eigentlich gar nicht da sind, die es möglich machen würden, wirklich zu überprüfen.
(Beifall SPD)
Wie soll ich ernsthaft und glaubwürdig in einem Vergabeverfahren wirklich überprüfen – außer mit einem Zettelchen, das halt drangeheftet wird –, ob denn das Pflaster, das aus Indien kommt, wirklich nicht in einem Steinbruch gebrochen wurde, in dem es Kinderarbeit gibt. Einen Zettel kriege ich geliefert, ob es stimmt, weiß ich wirklich nicht.
(Beifall CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wie wollen Sie die Bauausschreibungen ausführen?) Und deswegen … Herr Müller, lassen Sie mir doch mal die Zeit, Sie haben genauso wenig Redezeit wie ich.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ja, ich weiß!) Ich will Ihnen das gern erklären. Mein Vorschlag ist, dass wir in der Ausschussdebatte darüber sprechen. Deswegen gehe ich jetzt auch gar nicht auf die Details des Gesetzes ein, weil wir das mit reichlich 5 Minuten Redezeit in der ersten Lesung auch gar nicht erschöpfend tun könnten. Mein Vorschlag ist, dass man sich in der Ausschussdebatte außer dem, was an Gesetzentwurf hier vorliegt, auch mal Gedanken machen sollte, ob man nicht die Dinge, die Ihnen an ökologischen Kriterien wichtig sind, nicht nur in der Planung bringt, wie ich es gerade gesagt habe, sondern dass man das in die Vertragsbedingungen packt. Ich versuche mal, es an einem praktischen Beispiel zu erklären: Wenn ich Baumaterialien festschreibe – eine Asphaltgüte, die Güte von Frostschutzmaterialien, die Güte von bestimmten Gesteinsmischungen usw. usf. –, dann formuliere ich das im Leistungsverzeichnis oder in den allgemeinen Vertragsbedingungen und habe dann später in der Bauüberwachung zu überprüfen, ob diese Dinge eingehalten werden. Wenn wir all das, was Ihnen wichtig ist – wir nennen es vergabefremde Kriterien –, in die Vertragsbedingungen packen können, wenn möglicherweise auch Positionen im Leistungsverzeichnis festgehalten werden können, ist für alle Beteiligten viel mehr gekonnt. Wir halten es nicht für ganz so wichtig, aber wir halten es für einen möglichen Kompromissweg, den man im Ausschuss beraten kann. Dann ist viel mehr gekonnt, um dieses Vergabeverfahren zu entrümpeln, um die Schwierigkeiten der Unternehmen mit dem gesamten Verfahren zu verringern und die Schwierigkeiten der Vergabestellen mit dem gesamten Verfahren zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass Vergabeverfahren endlich wieder einfacher und vor allem rechtssicherer über die Bühne gehen können. Denn auch das ist klar: Viele von den Problemen sind noch gar nicht richtig aufgeploppt, weil die Dinge noch gar nicht richtig eingehalten werden. Auch das darf man an der Stelle nicht vergessen. Deswegen unser Petitum dafür, dass wir uns zusätzlich zu dem Gesetzentwurf, den wir erst mal vom Grundsatz her begrüßen, im Einzelnen aber im Ausschuss diskutieren wollen, Gedanken machen, dass die Punkte, über die Sie mit mir reden, an die richtige Stelle im gesamten Verfahren kommen. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion nicht nur die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss, sondern auch an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, weil schlicht und einfach die kommunalen Gebietskörperschaften auch zu den wichtigsten öffentlichen Auftraggebern in unserem Land gehören. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, stellen Sie sich vor, es ist Corona-Pandemie und auch in der CDU macht sich jenseits von der Beschaffung von Schutzmasken jemand intensive Gedanken, wie diese Pandemie zu bewältigen ist.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Sprechen
Sie doch mal zur Sache!) Vieles ist bereits geschafft und es bestehen berechtigte Hoffnungen, dass wir auch die nächsten Schritte erfolgreich bewältigen können, allerdings sicherlich nicht mit einem Rollback in die zurückliegenden Jahrzehnte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenig überraschend war es, die Landesregierung dazu zu bringen, einen Fonds mit Hilfsgeldern aufzulegen, weil das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium einfach nicht hinbekam, eine digitale Lösung zur Antragstellung online zu stellen und dann die Hilfsgelder auszuzahlen. Thüringen musste stellvertretend für den Bund die Wirtschaftshilfen auszahlen – eine großartige Idee der CDU, Ihrer eigenen Bundesregierung somit gleich die Unfähigkeit zu bescheinigen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Wirtschaftsfeindlichkeit!) Gut, der Vorschlag ist aufgenommen worden, um die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht im Regen stehen zu lassen. Da diese Baustelle nun abgeräumt ist, gehen die Überlegungen weiter. Wenn der CDU die konkreten Ideen ausgehen, wird in die Mottenkiste der bereits mehrfach abgelehnten Anträge gegriffen – in der Hoffnung, hier eine probate Wirtschaftshilfe zu entdecken. Offensichtlich ist genau das erfolgt, meine sehr geehrten Damen und Herren. So finden Sie den einen oder anderen abgelehnten Gesetzentwurf und Antrag zum Vergabegesetz. Egal, eine Vergabegesetzänderung kann doch nie schaden. Da stellen wir glatt die gleichen Forderungen der Vergangenheit noch einmal auf. Herzlichen Glückwunsch. Thüringen scheint gerettet zu sein. So oder so ähnlich stelle ich es mir vor, muss es in den letzten Wochen in dem einen oder anderen Büro der CDU-Fraktion zugegangen sein, denn ansonsten erklärt sich mir nicht, warum wir hier nach zahlreichen Versuchen nun schon wieder über Änderungen beim Vergabegesetz abstimmen oder beraten sollen. Wir müssten nicht einmal eine erneute Anhörung durchführen, da die Ergebnisse wahrscheinlich noch immer druckfrisch vorliegen sollten. Liebe Kollegen, ist das wirklich Ihr Ernst, dieses sprichwörtlich „tote Pferd“ erneut reiten zu wollen?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein bisschen mehr Kreativität hätte ich an dieser Stelle aufgrund der Größe Ihrer Fraktion und ihrem Anspruch auf Gestaltung in diesem Land schon erwartet. Stattdessen werden hier wieder Rechtsunsicherheiten gefordert, vor denen wir dann wieder stehen. So sollen Soll-Regelungen in Kann-Regelungen umgewandelt werden und jeder weiß, dass bei Kann-Regelungen fast immer eine juristische Auseinandersetzung der Bewerber die Folge ist. Bei einer Soll-Regelung hingegen ist dieses nahezu ausgeschlossen. Das bedeutet auch, die CDU will uns suggerieren, dass sie das Vergaberecht vereinfachen möchte, und würde mit ihrem Gesetzentwurf genau das Gegenteil in unseren Augen erreichen. Auch dieses Mal komme ich nicht umhin festzustellen, dass Ihre Begründung bestenfalls der Versuch einer unnötigen Provokation ist, und das wissen Sie auch. Denn wir haben mit dem Vergabegesetz viele vergaberechtliche Regelungen vereinfacht. Ich stelle gern noch mal fest: Ökologische und soziale Kriterien sind Ihnen soweit egal. Das werden wir den Menschen, die in dieser Krise gerade sozialen Halt benötigen, auch immer wieder von Neuem in den kommenden Wochen berichten. Was wir jetzt brauchen, sind keine Unterbietungswettbewerbe bei den Unternehmerinnen und Unternehmern, sondern wir wollen die Unternehmen stärken, die sich sozial und ökologisch zu ihren Arbeitnehmerinnen verhalten und die ökologische Standards in Prozessen umsetzen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dass Sie versuchen, diese Kriterien jedes Mal mit dem Schlagwort von „Mehraufwand“ und „Bürokratie“ zu diskreditieren, sagt viel mehr über Ihr Verständnis von Nachhaltigkeit, guter Arbeit und guter Wirtschaft aus als alle Sonntagsreden, die Sie sonst zu halten pflegen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden die ökologischen und sozialen Aspekte nicht zum Steinbruch Ihrer Ideen einer Wirtschaftsförderung machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Dann gebe ich der Landesregierung, Herrn Minister Tiefensee, das Wort.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist ein Dauerbrenner: Drucksache 6/3076 im letzten Jahr, Anträge, Lamento in fast jeder Landtagssitzung, wo es um wirtschaftliche Themen geht, Bürokratie, Bürokratieabbau, Unternehmerfreundlichkeit sei gefährdet durch Rot-Rot-Grün. Man ist fast geneigt, auf dem Platz sitzen zu bleiben und zu sagen: Nehmen Sie die alten Reden vor, die Entgegnungen und dann sind die Argumente ausgetauscht. Ich will es mir aber nicht so leichtmachen und möchte die Minuten, die mir zu Verfügung stehen, in zwei Teile teilen. Das eine ist, dass ich den Gesetzentwurf der CDU in einen allgemeinen Rahmen stellen will, um dann ganz speziell auf einzelne Argumente einzugehen. Es gibt den Begriff von „Konservatismus“ oder von „konservativen Parteien“. Ich habe immer angenommen, dass da das Schlagwort, das Hauptwort ist, dass man bewahrend ist. Aber man kann das so interpretieren, dass es beharrend, rückwärtsgewandt in der CDU Thüringens zugeht, dass man all die gesellschaftspolitischen Entwicklungen, die es in der Vergangenheit, in der jüngsten und in der längeren Vergangenheit gegeben hat, ignoriert und immer wieder rückwärtsgewandt ein Bild von Wirtschaftspolitik zeichnet, das eben vielleicht in der Mitte des 20., besser noch Ende des 19. gegolten hat, aber bitte doch nicht im 21. Jahrhundert. Und das unterscheidet eben von Politikverständnis oder Parteien, die sich „progressiv“ nennen. Wir wollen zunächst mal festhalten: Politik hat die Aufgabe, Rahmen zu setzen für unternehmerisches Handeln. Soziale Marktwirtschaft heißt eben nicht „Marktwirtschaft“ oder heißt nicht das „freie Spiel der Kräfte“, sondern heißt, dass die Politik regelnd eingreift, und zwar im Hinblick auf Zukunftsthemen, weil es oftmals so ist, dass Beharrungskräfte genau dem entgegenstehen. Glauben Sie, dass es einen Acht-Stunden-Arbeitstag gegeben hätte, glauben Sie, dass wir einen freien Samstag hätten, glauben Sie, dass es Arbeitnehmerrechte gegeben hätte, glauben Sie, dass es Arbeitsschutzbestimmungen gegeben hätte, wenn wir die von Ihnen teilweise angesprochene Unternehmerschaft adressiert hätten? – Nein! Genauso hätte es nichts zum Klimaschutz gegeben. Und vor allen Dingen – nehmen wir das Stichwort „Lieferkettengesetz“ –: Es gäbe dort keine Regelung. Und das ist das Interessante. Die Redner von CDU und FDP machen den Gegensatz aus zwischen den beiden Fraktionen und den dreien. Nein! Der Gegensatz bezieht sich – Stichwort „Lieferkettengesetz“ – auf die CDU Thüringen und die CDU/CSU Bund. Das ist interessant, dass nämlich die CDU Thüringen noch hinter dem zurückfällt, was die CDU/CSU im Bund macht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das will ich Ihnen am Mindestlohn deutlich machen. Sie führen Statistiken an, die belegen, dass die Unternehmen sagen, alles ganz furchtbar, wir nehmen keine Aufträge in Anspruch, weil es alles zu bürokratisch ist. Wissen Sie noch – bitte schlagen Sie es nach –, was für Unkenrufe vor der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde durch das Land gegeistert sind? Da wurden von den Verbänden, von den Kammern Horrorszenarien gemalt, wie viele Arbeitsplätze speziell im Osten kaputtgehen würden. Ich bitte die CDU Thüringen, das nachzulesen. Wir haben den Mindestlohn gegen schweren Widerstand der CDU einführt, am Ende mit ihr,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und zwar trotz dieser Unkenrufe.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Alle
Mindestlöhne sind ohne die CDU eingeführt worden?) Alle Mindestlöhne sind eingeführt worden. Großartig. Das ist Geschichtsklitterung im höchsten Maße.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
Und ich bitte Sie, Herr Prof. Voigt, weil Sie wissenschaftlich arbeiten, mir nachzuweisen, wie viele Arbeitsplätze durch die Einführung des Mindestlohns
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
haben die Frage nicht beantwortet!) – danke –, in Gefahr geraten bzw. abgebaut worden sind. Ich erwarte von Ihnen eine klare Antwort.
Herr Abgeordneter Voigt, Sie haben gerade gesagt, der Minister könne ruhig seinen Redebeitrag beenden. Er hat das Wort von mir erteilt bekommen und er hat auch jetzt das Wort.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was
soll das denn?)
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich führe dieses Beispiel des Mindestlohns an, um auf die Gegenwart zu kommen. Das Lieferkettengesetz – gestern ist es von Herrn Kemmerich angesprochen worden – ist wieder so ein Beispiel. Natürlich kann ich mich als Unternehmer hinstellen und sagen, mich interessiert es nicht, wo meine Vorprodukte herkommen, mich interessiert nicht, wie der Anzug produziert worden ist. Ich bin am Rana Plaza gewesen und habe den Ort gesehen, wo die Fabrik 2013 eingestürzt ist mit über 1.000 Toten. Ich habe mir den Brandschutz in der zweiten Etage eines Betriebes angeguckt und gefragt, wie denn die Beschäftigten evakuiert werden. Da zeigte man mir ein Seil, das am Heizkörper festgebunden werden soll, damit die Arbeitnehmer sich abseilen. Natürlich kann ich als Unternehmer, als Partei die Augen davor verschließen und kann sagen, nein, ein solches Lieferkettengesetz behindert die Wirtschaft. Übrigens, Ihr sehr verehrter Kollege Gerd Müller ist einer der Verfechter dieses Gesetzes von CDU/CSU in Berlin. Es ist durchgesetzt. Mit Ihnen, mit Ihrer Einstellung wäre das nie zum Tragen gekommen und das wäre eine Schande.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es geht letztlich darum, dass wir Zukunftsthemen – es geht um die soziale Frage, aber auch um die ökologische Frage – gegenüber den Unternehmen adressieren. Unternehmen sind nicht nur Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern wir sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jetzt will ich mit dem Vorurteil aufräumen, dass die Unternehmerschaft gegen ein solches Vergabegesetz wäre. Ich weiß nicht, ob Sie diejenigen gefragt haben, die darunter leiden, dass sie die Aufträge nicht kriegen, weil ihnen andere mit Dumpingbedingungen die Aufträge wegnehmen. Wir haben mit diesem Gesetz den Markt geordnet. Das bedeutet, das ist ein Vorteil für diejenigen, die ordentlich wirtschaften. Denn es geht uns insbesondere mit diesem Vergabegesetz um diejenigen, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben, zu wenig Lohn zahlen, sich nicht um die Lebensphasen, die Lebenszyklen ihrer Produkte und Produktionsprozesse kümmern. Das ist die Minderheit und die muss mit einem solchen Gesetz in die Schranken gewiesen werden. Jetzt zu den einzelnen Argumenten. Sie führen eine Statistik der IHK an, wo es darum geht, dass das Vergabegesetz mehr und zu viel Bürokratie mit sich bringt. Das ist eine Sichtweise, die ich nicht teilen kann, ist bereits angeklungen. Dieses Gesetz ist reichlich ein Jahr in Kraft. Wir haben Pandemie-Zeiten, das, was Sie dort erfragen, hat nichts mit dem Vergabegesetz Thüringen zu tun, sondern schlicht mit der Frage, sind öffentliche Aufträge interessant oder nicht, ob mit unserem Gesetz oder mit dem Gesetz eines anderen Bundeslandes. Da kann man staunen, wie platt manche Politikerinnen und Politiker argumentieren. Ja, es ist leider so, dass wir mit Steuergeld umgehen. Und Steuergeld auszugeben ist etwas anderes, als wenn ich mein privates Geld ausgebe. Und demzufolge braucht es Regularien. Ich bin bei Ihnen, dass das sicher vereinfacht werden kann. Dass wir Verwaltung, Prozesse digitalisieren müssen. Aber das Prinzip, dass der Steuerzahler erwarten kann, dass das Geld, was wir ausgeben, regulär, ordentlich, vernünftig abgerechnet und zielgerichtet kostensparend ausgegeben wird, das bringt Bürokratie mit sich, übrigens auch bei Fördergeldvergaben. Auch da ist das Klagen groß, was für europäische Richtlinien alle bedacht werden müssen, wie man stapelweise Anträge ausfüllen muss bzw. die Abrechnung kompliziert ist. Ja, es ist so. Und ich wünschte es mir einfacher. Aber leider geben wir Steuergeld aus und noch einmal, die Bürgerin und der Bürger kann erwarten, dass wir ordentlich mit diesem Geld umgehen. Meine These also, die ist nicht widerlegt, dass es an sich mit öffentlichen Aufträgen problematisch ist. Und dass die ökologischen und sozialen Kriterien, die oftmals erst am Ende des Vergabezyklus stehen, überhaupt nicht das Problem sind, sondern es ist die Frage, wie wir mit Steuergeld umgehen. Das Zweite. Angeblich ist während der Pandemie nichts gemacht worden bzw. die Unternehmen wären bei der Übernahme von öffentlichen Aufträgen gehandicapt. Es ist bereits angeklungen, wir haben die Wertgrenzen entscheidend nach oben gehoben. Bei Bauleistungen für die beschränkte Ausschreibung bzw. freihändige Vergaben sind wir auf 3 Millionen Euro hochgegangen. Bei den Dienstleistungen, bei den Lieferungen auf 214.000 Euro. Das ist ein deutlicher Anstieg, der es den Vergabestellen möglich gemacht hat, sehr zügig Geld auszugeben bzw. Aufträge zu vergeben. Dann klang so nebenbei bei Herrn Henkel an, dass es ja in der Europäischen Union einen Widerstand geben könnte. Ich bitte Sie, ich habe es jetzt leider nicht vor Augen, weil ich darauf nicht vorbereitet war, ich bitte Sie, die Expertise des Professors zu lesen, der im Übrigen von meiner Kollegin Werner beauftragt worden ist, ein Gutachten zu erstellen. Da geht es überhaupt nicht um die Frage, ob das Vergabegesetz rechtskonform ist oder nicht, sondern das Thema ist ausschließlich, wie kann bei der Feststellung des Referenztariflohns, des Branchentariflohns die Kommission zusammengesetzt sein, wie regelt man das am besten, dass dort ein tatsächlich objektives Verfahren entsteht. Das ist der Gegenstand dieses Gutachtens. Schauen Sie bitte nochmal nach, vielleicht irre ich mich auch, es ist eine Weile her, dass ich es gründlich gelesen habe. Aber auf alle Fälle wird das Vergabegesetz insgesamt nicht angegriffen oder in Zweifel gezogen. Also, summa summarum, alter Wein in neuen Schläuchen? Lassen Sie uns progressiv nach vorn gehen, lassen Sie uns diejenigen, die im Unternehmen mit fairen Löhnen, mit ökologischer Verantwortung unterwegs sind, schützen vor denen, die das nicht tun. Und lassen Sie uns unseren Beitrag dafür leisten, dass das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger so ausgegeben wird, dass es tatsächlich in die Zukunft wirkt und unseren Freistaat Thüringen besser macht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weiteren Redebedarf?
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wie
viel Zeit haben wir noch?) 2 Minuten hätten Sie noch. Dann, Herr Abgeordneter Voigt, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Wirtschaftsminister! Als Wirtschaftsminister ist man dafür zuständig, dass es der Thüringer Wirtschaft gut geht. Das ist Ihr Job, das ist Ihre Jobbeschreibung, dass Arbeitsplätze und vor allen Dingen auch eine ordentliche wirtschaftliche Entwicklung dieses Freistaats gewährleistet werden. Wenn wir uns aber das Wirtschaftswachstum des Freistaats in den letzten sechs Jahren angucken, dann sind wir hinter dem bundesweiten Schnitt, dann sind wir hinter dem Schnitt der neuen Bundesländer, und das hat eben auch etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun. Das müssen Sie sich auch ins Stammbuch schreiben lassen.
(Beifall CDU)
Gestern haben wir über Gründungen gesprochen: Thüringen hat über drei Jahre die rote Laterne in ganz Deutschland gehabt, wo es um die Gründungen ging. Sie können gern zitieren, dass 1,5 Prozent unserer Gründungen im Hochspezialisierungsbereich sind. Aber das reicht nun mal wiederum nicht aus, denn es geht nicht nur darum, die Arbeitsplätze heute und hier zu verteidigen, es geht darum, dass die Kinder und Kindeskinder in Thüringen eben auch gute Jobs haben und nicht hinten anhängen. Das ist das Problem, was Sie nicht in den Blick nehmen. Das müssen Sie sich auch ins Stammbuch schreiben lassen.
(Beifall CDU)
Gucken Sie sich die Investitionstätigkeiten der öffentlichen Hand an. Sie können gern Ihre Investitionsquoten in Ihren Plan im Haushalt reinschreiben, aber wenn das Geld nicht abfließt, weil die Vergaben nicht stattfinden, dann hat das auch etwas damit zu tun, dass Sie sich zwar hier gern großmütig hinstellen können – und hier hat niemand etwas gegen ökologische und niemand etwas gegen soziale Kriterien, weil nämlich wir auch als CDU Bundesrecht so reformiert haben,
(Unruhe SPD)
dass es bundesgesetzlich eineindeutig geregelt ist. Wogegen wir etwas haben, ist, Thüringen als Investitionsstandort so schwierig zu machen, dass zum Beispiel Gymnasien oder andere öffentliche Bauten nicht gebaut werden, weil niemand mehr aus der Privatwirtschaft Aufträge annehmen will, weil sie sagen, das ist uns alles zu kompliziert. Das ist das große Problem. Sie lassen Thüringen zurückfallen.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist die große Schwierigkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Handwerker können den Nachweis doch gar nicht betreiben. Kollege Bergner hat es doch zu Recht ausgeführt. Soll er denen zeigen, wo die Baumaterialien aus Indien jetzt hergeliefert worden sind? Das ist doch vollkommen idiotisch. Deswegen: Bundesgesetzliche Regelungen klar halten, sagen, dass wir ein schlankes Vergabegesetz haben, was tatsächlich auch öffentliche Aufträge auslöst, und damit eines sicherstellen, dass Thüringer Jobs haben, dass Investitionen in Thüringen stattfinden und dass wir keine ideologische Wirtschaftspolitik machen, die am Ende nichts bringt, außer dass Thüringen weiter zurückfällt.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Jobs und gute Löhne gehören zusammen!)
Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zu den beantragten Ausschussüberweisungen. Es wurde die Überweisung an zwei Ausschüsse beantragt, einmal an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und dann auch noch an den Innen- und Kommunalausschuss. Dann lasse ich zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abstimmen. Wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und auch der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Dann ist diese Überweisung erfolgt. Wer stimmt für die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss? Den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDUFraktion. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit erübrigt sich auch die Abstimmung über den federführenden Ausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit kommen wir auch gleich zu unserer kombinierten Mittags- und Lüftungspause. Bevor Sie in die Kantine enteilen, weise ich darauf hin, dass sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum F 125/125 a und in 10 Minuten der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz im Raum F 101 trifft. Wir sehen uns hier um 13.50 Uhr wieder. Ich weise darauf hin, dass wir dann wieder Wahlen aufrufen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: 13.50 Uhr
schon?) Geschäftsordnung – längere Mittagspause? 13.50 Uhr – was spricht dagegen? Herr Blechschmidt.
Wenn ich jetzt, Frau Präsidentin, Sie zur Kenntnis genommen habe, tagen zwei Ausschüsse. Jetzt sollen die Leute dann auch noch Mittagessen gehen. Ich plädiere eindeutig dafür, wir treffen uns um 14.00 Uhr hier wieder.
Na gut, wenn das auf keinen Widerspruch stößt, machen wir das so. Das haben wir zwar noch nie so gemacht und die Ausschüsse sind auch entsprechend kurz, aber gern, wenn das so gewünscht wird, 14.00 Uhr. Wir setzen die Sitzung fort. Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zum gemeinsamen Aufruf der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 74, 75 und 76. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3402 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke, die in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April 2021 und in der 45. Sitzung des Landtags am 6. Mai 2021 zur Wahl gestellt wurden, hatten jeweils nicht die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. Der neue Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3402 vor, vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl. Wird zu diesem Personalvorschlag eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 75 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3422 Hier sind nach wie vor immer noch zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag für eine zweite Wahlwiederholung liegt Ihnen in der Drucksache 7/3422 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Birger Gröning und Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Die notwendige Vorberatung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird zu diesem Wahlgang die Aussprache gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin: Ich mache es gleich vom Platz aus, weil es nicht so lange dauert. Ich möchte im Zusammenhang mit der Kandidatur des Abgeordneten Gröning und der Kandidatur des Abgeordneten Lauerwald auf die Einschätzung und Redebeiträge der Koalitionsfraktionen in der 30. und 36. Sitzung des Thüringer Landtags verweisen und wir werden unsere Position dazu nicht verändern.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Da nehme ich mir die Freiheit, das auch vom Platz aus zu machen. Ich verweise in diesem Zusammenhang ebenfalls auf meine Ausführungen vergangener Sitzungen. Es wird ausdrücklich zurückgewiesen, dass die damals vorgebrachten Behauptungen, Mutmaßungen und konstruierten Zusammenhänge über die Kandidaten meiner Fraktion auch nur ansatzweise ausreichen würden, um eine vermeintliche Ungeeignetheit der vorgeschlagenen Personen zu begründen. Es ist und bleibt daher meine Überzeugung und die Überzeugung meiner Fraktion, dass eine Ablehnung der vorgeschlagenen Kandidaten auf Grundlage der vom Kollegen Blechschmidt soeben zumindest der Form halber wiederum vorgebrachten Ausführungen missbräuchlich wäre und eine Verletzung der Rechte meiner Fraktion darstellt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Weitere Wortmeldungen zu diesem Wahlgang sehe ich nicht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 76 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3423 Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3423 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Gibt es hierzu Redewünsche? Das sehe ich nicht. Dann können wir zur Durchführung der Wahlen kommen. Verabredungsgemäß führen wir die Wahlen alle zusammen in einem gemeinsamen Wahlgang durch. Sie erhalten nach ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Ich bitte darum, Sorge dafür zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand auch hier jederzeit eingehalten wird, dass Sie ihre FFP2Masken tragen und dass keine Warteschlagen vor den Wahlkabinen entstehen. An Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, habe ich die Bitte, dass Sie auf dem Weg zu den Wahlkabinen zunächst in die Mitte des Plenarsaals gehen und von dort aus zwischen den Bänken der Landesregierung und dem Rednerpult hier am Sitzungsvorstand vorbeilaufen. Das ist hier links von Ihnen, rechts von mir. Die weiteren pandemiebedingten Laufrichtungen sind durch Markierungen auf dem Boden kenntlich gemacht. – Das ist ja wie im Flugzeug. – Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift nutzen. Ich erläutere die Stimmzettel. Bei der Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie auf beiden Stimmzetteln jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen und auch auf diesem Stimmzettel können Sie sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Tiesler, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Frau Maurer hat sich für die Vertretung von Frau Dr. Bergner bereit erklärt, die gerade nicht da ist – also Frau Maurer statt Frau Dr. Bergner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 77 auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Müller mit der Drucksache 7/3192. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durchgriffsrechte eines Landrats hinsichtlich Kontrolle und Vollzug von Corona-Eindämmungsmaßnahmen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten Die kommunalen Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind zuständige Behörden zur Umsetzung der Eindämmungsmaßnahmen des Bundes und des Landes. Die kommunalen Gesundheitsämter prüfen mögliche Verstöße und ahnden diese. Dabei sind sie auf die Mitwirkung der Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Gemeinden und Städte angewiesen. Es liegen Hinweise darüber vor, dass die gemeindlichen bzw. städtischen Ordnungsbehörden im kreisangehörigen Raum in nur unzureichender Art und Weise mitwirken, mögliche Verstöße festzustellen. Im Einzelfall ist die unzureichende oder sogar völlig fehlende Mitwirkung den Landräten als untere staatliche Behörden bekannt. Der Vollzug von Landesrecht unterliegt der Kontrolle des Landtags. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit und auf welcher Rechtsgrundlage sind Behörden von kreisangehörigen Gemeinden und Städten verpflichtet, die Gesundheitsämter der Landkreise hinsichtlich der Kontrolle von CoronaEindämmungsmaßnahmen zu unterstützen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 2. Inwieweit und auf welcher Rechtsgrundlage können die Gesundheitsämter der Landkreise bzw. die Landräte als zuständige untere Behörde die Behörden der kreisangehörigen Gemeinden und Städte zur Zusammenarbeit verpflichten, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 3. Welche Rechtsfolgen treten ein, sollte ein Landrat in Kenntnis der verweigerten Mitwirkung einer Behörde einer kreisangehörigen Gemeinde bzw. Stadt von den nachgefragten Möglichkeiten zur wirksamen Durchsetzung nicht Gebrauch machen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 4. In welchen Fällen liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Landräte ein mangelndes Vollzugsdefizit bei der Kontrolle von Corona-Eindämmungsmaßnahmen durch die Behörden von kreisangehörigen Gemeinden und Städten nicht beanstandet haben?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze. Ich darf um etwas mehr Ruhe im Rund bitten. Gespräche können sehr bequem wieder in der Lobby geführt werden. Herr Staatssekretär.
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten möchte. Die Erfüllung der Aufgaben nach den Corona-Maßnahmenverordnungen wie die Kontrolle von Corona-Eindämmungsmaßnahmen wurde nach § 88 Abs. 1a der Thüringer Kommunalordnung sowie § 2 Abs. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung entsprechender Aufgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch kreisangehörige Gemeinden würde voraussetzen, dass diese nach § 3 Abs. 1a und 2 der Thüringer Kommunalordnung den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften durch eine Rechtsverordnung übertragen und gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das ist aber nicht erfolgt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die kreisangehörigen Kommunen den Gesundheitsämtern im Rahmen der allgemeinen Regelungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beim Vollzug des Infektionsschutzrechts Amtshilfe leisten. Hierbei werden sie nur in Einzelfällen und auf konkretes Ersuchen der Gesundheitsbehörden in ergänzender Hilfe, also unterstützend, tätig. Die kreisangehörigen Kommunen nehmen in diesem Zusammenhang nur einzelne Teile einer Aufgabe bzw. einer Zuständigkeit wahr, denn im Rahmen der Amtshilfe ist eine schleichende Zuständigkeitsverlagerung unzulässig. Im Übrigen sind bei der Amtshilfe die Voraussetzungen und Grenzen des § 4 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes zu beachten. Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 möchte ich wieder gemeinsam geben. Den kreisangehörigen Kommunen wurden, wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, keine Aufgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie übertragen. Deshalb fehlt insoweit eine Grundlage, auf der die Rechts- oder Fachaufsichtsbehörden ein Vollzugsdefizit bei den kreisangehörigen Gemeinden beanstanden bzw. eine Unterstützung der Gesundheitsämter der Landkreise verlangen könnten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt eine Reihe von Vorschriften benannt, die Kommunalordnung, die Landesverordnung und auch weitere Regelungen. Inwieweit könnte denn das Ordnungsbehördengesetz zu Rate gezogen werden, was regelt, dass die gemeindlichen und städtischen Ordnungsbehörden im Rahmen der Abwehr von Fällen der Störung von Sicherheit und Ordnung gegebenenfalls die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Wege der Amtshilfe unterstützen, insbesondere im kreisangehörigen Raum?
Das Ordnungsbehördengesetz greift nur subsidiär, es begründet aber keine originäre Zuständigkeit im Rahmen der Erledigung von Aufgaben nach Infektionsschutzgesetz. Auch da werden die Gemeinden nur unterstützend tätig, ansonsten regelt sich die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern Landkreis und Gemeinden nach den Regelungen der Amtshilfe, sprich nach § 4 ff. Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, ich entnehme den Ausführungen der Landesregierung, dass die Gesundheitsämter in den Landratsämtern die gemeindlichen, städtischen Behörden, insbesondere die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, explizit zur Mitwirkung hätten auffordern müssen, damit diese gegebenenfalls Verstöße gegen irgendwelche Regelungen feststellen und den Gesundheitsämtern melden. In welchen Fällen ist denn der Landesregierung bekannt, dass es derartige konkrete Anforderungen im Rahmen der Amtshilfe gegeben hat?
Diese Frage muss ich Ihnen schriftlich beantworten. Dazu liegen mir jetzt keine Informationen vor. Ich werde gern prüfen lassen, ob Informationen vorliegen und Sie bekommen dann eine ergänzende schriftliche Antwort.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/3317. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ablehnung von Anträgen auf Schonzeitverkürzung für die Bejagung von Rehwild wegen tierschutzrechtlicher Bedenken? In der Beantwortung meiner Kleinen Anfragen 7/1869 bis 1871 „Geplante Schonzeitenverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe“, Teile I bis III, in den Drucksachen 7/3240 bis 7/3242 wird ausgesagt, dass Anträge auf Schonzeitverkürzung durch Einzelanordnung für die Bejagung von Rehwild unter anderem wegen tierschutzrechtlicher Bedenken versagt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche tierschutzrechtlichen Bedenken handelte es sich konkret (bitte mit Forstamt und Jagdbezirkskategorie)? 2. Welche tierschutzrechtlichen Bedenken sprechen warum gegen eine frühere Bejagung durch Ausweitung aktuell geltender Schonzeiten für Rehwild, Rotwild, Damwild und Muffelwild? 3. Sieht die Landesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer Aussage, dass gegen eine stärkere Bejagung von Rehwild im Herbst keine Argumente sprechen, und einer Jagdruhe in landeseigenen Eigenjagdbezirken in dieser Zeit und wie begründet sie ihre Auffassung? 4. Welche Alternativen zur Schonzeitausweitung für Rehwild sieht die Landesregierung, um Baumverbiss zu reduzieren? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Insgesamt sind zwei Anträge auf Schonzeitaufhebung für Rehböcke und Schmalrehe unter anderem aus tierschutzrechtlichen Gründen abgelehnt worden. Die Schonzeitaufhebung wurde für einen Eigenjagdbezirk in der Zuständigkeit des Forstamts Leinefelde und für einen Eigenjagdbezirk in der Zuständigkeit des Forstamts Sondershausen beantragt. Die abgelehnten Anträge sind nach Mitteilung der jeweils zuständigen unteren Jagdbehörde nicht hinreichend begründet gewesen und rechtfertigen somit nur unzureichend die beantragte Schonzeitverkürzung. Zu Frage 2: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass eine Ausweitung der Jagdzeit und nicht der Schonzeit gemeint ist. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sieht keine tierschutzrechtlichen Bedenken bei einer Vorverlegung der Jagdzeit, weil die in Rede stehende Jagdausübung im April nicht in Form von Bewegungsjagden, sondern als störungsarme Einzeljagd erfolgt. Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung besteht hier kein Widerspruch. Die sogenannte Jagdruhe, welche vom Jagdausübungsberechtigten eigenverantwortlich festgelegt werden kann, liegt in den Eigenjagdbezirken der Landesforstanstalt in jagdlich wenig erfolgreichen Wochen im Sommer und nicht im Herbst. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Großteil der Eigenjagdbezirke der Landesforstalt aus Gründen der Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest derzeit die sogenannte Jagdruhe ausgesetzt hat. Zu Frage 4: Bei der Beantwortung der Frage wird ebenfalls davon ausgegangen, dass hier eine Ausweitung der Jagdzeit und nicht der Schonzeit gemeint ist. Um Baumverbiss zu reduzieren, können Verjüngungen durch Einzelschutz oder durch Zäunungen geschützt werden. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann mit der Drucksache 7/3355. Bitte schön.
Vielen Dank. Zugangskontrollen nach Weimar und Jena aufgrund Demonstrationen am 1. Mai 2021 In einem Video, welches über ein soziales Netzwerk geteilt wurde, ist mutmaßlich eine Zugangskontrolle im Rahmen der 1.-Mai-Demonstrationen in Weimar zu sehen. Der kontrollierende Beamte benennt als Grund für das Anhalten eine „allgemeine Verkehrskontrolle“. Aufgrund dessen kann es sich rechtlich nicht um eine Zugangskontrolle anlässlich der Demonstrationslagen am 1. Mai oder eine vergleichbare Kontrolle handeln und die im Zusammenhang mit der Kontrolle getroffenen Maßnahmen müssen sich im rechtlich zulässigen Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bewegen. Der Betroffene gibt auf Rückfrage an, nach Weimar zu einem Freund zu fahren, woraufhin der Beamte den Wohnort und den Namen des Freundes erfragt. Den Grund für das Erheben dieser Informationen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nennt der Polizeibeamte nicht, auch werden keine weiteren üblichen Überprüfungen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durchgeführt. Am Ende des Videos erteilt der Polizeibeamte dem betroffenen Fahrzeugführer einen Platzverweis für die Städte Weimar und Jena, da dieser sich weigerte, den Namen des Freundes anzugeben. Platzverweisung und Ortsverbot sind in § 18 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und die Befugnisse der Polizei geregelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche polizeilichen Kontrollen fanden zum oben genannten Zeitpunkt aufgrund welcher rechtlichen Grundlage statt, während deren Durchführung Platzverweise (Ortsverbote) für die kompletten Städte Weimar und Jena ausgesprochen wurden? 2. Welche polizeilichen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Durchführen einer allgemeinen Verkehrskontrolle erlaubt und umfasst dies auch die Befragung zum Ziel des Fahrzeugführers sowie das Verhängen einer Platzverweisung oder eines Ortsverbots? 3. Wie begründet die Landesregierung, dass während der Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle polizeiliche Maßnahmen im Rahmen einer weiträumigen Zugangskontrolle zu einer oder mehreren gegebenenfalls verbotenen Demonstrationen umgesetzt wurden? 4. Wie war die konkrete Gefahrenprognose zu diesem Anlass inhaltlich konkret ausgestaltet, die einen derartigen Grundrechtseingriff (Grundrecht der Freiheit der Person [Artikel 2 Abs. 2, Artikel 104 Abs. 1 Grundgesetz und Artikel 3 Abs. 1 Satz 2, Artikel 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen] und Grundrecht der Freizügigkeit [Artikel 11 Grundgesetz, Artikel 5 der Verfassung des Freistaats Thüringen]) in Bezug auf ein gleichzeitiges Ortsverbot für zwei mittlere Großstädte begründet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Die Antwort zu Frage 1: Die für den 1. Mai vor dem Amtsgericht in Weimar angemeldeten Versammlungen wurden behördlich verboten. Das Verbot wurde bis hin zum Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt und umfasst gleichermaßen auch mögliche Ersatzveranstaltungen. Im Rahmen des Einsatzes der Polizei wurden weiträumig selektiv und differenzierte Kontrollen eingerichtet und betrieben. Die Kontrollen dienten der Durchsetzung der Versammlungsverbote, der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 29 Versammlungsgesetz sowie der Verhinderung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und verfolgten das Ziel, potenzielle Versammlungsteilnehmer einerseits über das Verbot zu informieren und andererseits von möglichen Delinquenzen fernzuhalten bzw. sie davor zu schützen. Die Befugnis für diese Maßnahmen ergeben sich insoweit aus § 13 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei, kurz PAG, für Anhalten und Befragen und aus § 18 PAG für Platzverweise bzw. Aufenthaltsverbote. Darüber hinaus besteht für Polizeibeamte jederzeit die Befugnis zur allgemeinen Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung. Die in dem veröffentlichten Video erkennbare Kontrolle stützt sich sowohl auf die StraßenverkehrsOrdnung als auch auf die dargestellten Maßnahmen des PAG. Die Antwort zu Frage 2: Gemäß § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten, Maßnahmen dabei sind insbesondere die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, die Kontrolle des Fahrzeugs auf offensichtliche Mängel sowie die Prüfung erforderlicher Berechtigungspapiere. Befragung und Platzverweis bzw. Aufenthaltsverbot sind Maßnahmen nach dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Hierzu möchte ich auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verweisen. Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 möchte ich gern zusammen geben. Die polizeilichen Kontrollen dienten, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, der Durchsetzung von Versammlungsverboten. In die Gefahrenprognose sind bundesweite Erkenntnisse eingeflossen. Dabei waren die Versammlungsanmeldungen für Weimar im Zusammenhang mit einer zuvor angemeldeten Großversammlung für München zu sehen. Der Anmelder für Weimar war zugleich Co-Anmelder für München. Die Personen werden den sogenannten Querdenkern zugerechnet. Nach Informationen der Polizei in München rechnete man dort mit einer Teilnehmerzahl von ca. 6.000 Personen. Die Großversammlung in München wurde abgemeldet und zeitgleich medial zur alternativen Teilnahme in Weimar aktiv aufgerufen bzw. bundesweit mobilisiert. In Jena war die Anmeldung der Partei Der III. Weg anhängig. Auch diese Kundgebungsanmeldung ist bundesweit zu bewerten, da diese Partei mindestens für die Orte Schweinfurt in Bayern und Leipzig in Sachsen ebenfalls Versammlungen angezeigt hatte. Insofern stand auch für Jena die Frage des Ausweichstandortes bzw. der Platzhalterfunktion zur Bewertung. Die Sicherheitsbehörden gingen davon aus, dass bei teilnehmerstarken Protesten auch ein Sogeffekt auf gewaltgeneigte Personen entsteht. Die einschlägigen Erfahrungen der Polizei belegen, dass sich oftmals zuvor friedliche Versammlungsteilnehmer bei der Durchsetzung von Auflagen – zum Beispiel Abweichen von Aufzugsstrecken oder Auflösung von Versammlungen – von gewalttätigen Personen mitziehen lassen und so Solidarisierungseffekte eintreten. Trotz Gerichtsverbots war dennoch ein hohes Anreiseverhalten festzustellen. Es war somit notwendig, frühzeitig der Ansammlung von Personen in den Kommunen und einer damit einhergehenden Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Weiter lagen Hinweise vor, dass zu Protestkundgebungen gegen sogenannte Querdenkerveranstaltungen in Jena und Weimar aufgerufen wurde. Insofern bestand in der Summe für Weimar die Gefahr, dass das Versammlungsverbot in Weimar nicht beachtet werden wird und eine Vielzahl an Personen nach Weimar anreist, die erwartete Personenmenge insoweit geltende Hygieneerfordernisse wie Abstandsregeln überhaupt nicht einhalten kann, die sogenannten Querdenkern zuzurechnenden Personen erhebliches Protestklientel anziehen, Gewalttätigkeiten beim Aufeinandertreffen der gegnerischen Teilnehmer möglicherweise zu erwarten sind; für Jena darüber hinaus die Gefahr, dass eine Kundgebung des III. Weges neben lokalem und regionalem Protest auch bundesweit bekannte Proteste anzieht und mithin erhebliche Straftaten zu erwarten wären. Die Erteilung von personen- und einzelfallbezogenen Aufenthaltsverboten für Weimar und Jena stellen in diesem Zusammenhang grundsätzlich eine geeignete und erforderliche Maßnahme zur Verhinderung von Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Der von Ihnen beschriebene Fall muss als Einzelfall trotzdem sorgsam bewertet werden. Das werden wir auch tun. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Nein, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur vierten Frage von heute. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner mit der Drucksache 7/3357. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Probleme mit dem Corona-Testregime an Thüringer Schulen Seit Inkrafttreten der sogenannten Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie besteht an Schulen eine Testpflicht. Nach mir vorliegenden Berichten von Schulleiterinnen und Schulleitern werde das Corona-Testregime jedoch vonseiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nur unzureichend begleitet. Dies beginne bei unterschiedlichen Beipackzetteln für identische Testkits und erstrecke sich über teilweise widersprüchliche Aussagen zur Handhabung bis hin zur Verfügbarkeit der Testkits in ausreichendem Maße. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler seien diesbezüglich verunsichert, was auch zu einer sinkenden Akzeptanz dieser Maßnahme führe. Es wäre sehr wichtig, hier einheitliche Handlungsanweisungen und Verfahrensweisen einschließlich der ausreichenden Bereitstellung von Testkits mit einfacher und klar kommunizierter Handhabung seitens des Ministeriums als wesentliche Voraussetzung für ein tatsächlich reibungslos funktionierendes Testsystem zu etablieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um eine ausreichende Anzahl von einheitlich anwendbaren Testkits für die Thüringer Schulen bereitzustellen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler ausreichend über Anwendung und Sicherheitsmaßnahmen bei der Anwendung der Tests zu informieren? 3. Wer ist für Schuldirektoren kompetent aussagefähig, wenn Fragen zum Umgang mit den Tests auftreten? 4. Durch welche Informationen seitens des Ministeriums an die Schulen kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler keinen Gefahren bei der Handhabung der Tests ausgesetzt werden?
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Wir haben am 20. April 2021 mit dem Landesverband Thüringen des Deutschen Roten Kreuzes einen Vertrag über die Beschaffung, Verwaltung und Zustellung der Schnelltests für die Thüringer Schulen geschlossen. Die Schulen melden ihren Bedarf an die Statistikstelle unseres Ministeriums und von dort aus werden die Bedarfe dem DRK mitgeteilt. Zu Beginn dieser Testpflicht – oder das ist eigentlich eine Testobliegenheit, ein Betretungsverbot, was sich an die Nichtteilnahme am Test knüpft – hatten wir Schwierigkeiten, in der nötigen Geschwindigkeit die nötige Menge von Tests zu beschaffen. Deswegen haben wir auf verschiedene Angebote zurückgreifen müssen. Wir hatten teilweise Rückrufe, wir hatten Verzögerungen im Zoll usw. Deswegen sind wir jetzt sehr froh, dass wir seit einigen Wochen denselben Testtyp, der sehr einfach zu benutzen ist, an allen Schulen kontinuierlich lieferbar haben und da jetzt, glaube ich, mit dem DRK in einen sehr guten Rhythmus der Auslieferung gekommen sind. Zu Frage 2: Um über die Anwendung und die Sicherheitsmaßnahmen bei den Tests zu informieren, haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen. Wir haben einen frei zugänglichen FAQ-Katalog auf der Homepage des Ministeriums, der sehr viele Fragen im Zusammenhang mit den Testungen aufgreift und Hintergrundinformationen liefert, der auch regelmäßig ergänzt und angepasst wird. Die Schulen erhalten zudem alle notwendigen Informationen über das Mitteilungsmodul des Thüringer Schulportals. Das DRK Thüringen bietet – das haben wir auch so vereinbart für Schulen, die das wünschen – Schulungen an, und zwar gibt es Schulungsvideos, die abgerufen werden können, aber es können auch Schulungen vor Ort erbeten werden, die das DRK dann ermöglicht. Als Ergänzung zu den Gebrauchsanleitungen des Herstellers erarbeitet das Deutsche Rote Kreuz für jeden eingesetzten Test eine ergänzende Handlungsanleitung, die den Schulen zur Verfügung gestellt wird. Und schließlich finden regelmäßig Telefonkonferenzen zwischen den Schulämtern und dem Ministerium statt, hier vor allen Dingen mit unserem Operativen Team „Corona“, in denen Neuerungen kommuniziert und Fragen geklärt werden können. Zu Frage 3: Ansprechperson für die Schulleitungen zum Umgang mit den Tests sind die Mitglieder des Operativen Teams „Corona“ in meinem Haus. Im Besonderen sind da zwei Kollegen mit den Tests beschäftigt. Das ist eine Gelegenheit, dem Innenministerium noch einmal zu danken. Wir haben nämlich einen hervorragenden Kollegen von der Polizei bekommen, der beschafft und unheimlich viele Fragen beantwortet. Das ist ganz wunderbar. Das sind Ansprechpersonen für die Schulleitungen. Das DRK steht natürlich auch für Rückfragen der Schulleitungen zur Verfügung. Zu Frage 4: Alle Schnelltests, die an den Thüringer Schulen zum Einsatz kommen, sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte gelistet und medizinisch unbedenklich. Wie bereits erwähnt, besteht für das pädagogische Personal die Möglichkeit, an einer Schulung teilzunehmen, wie der Umgang mit den zur Verfügung gestellten Tests richtig zu handhaben ist. Die Schulung unterstützt das pädagogische Personal und andere Personen, wenn sie während der Beaufsichtigung der Tests die Kinder anleiten möchten. Schülerinnen und Schüler sind während der Testung in der Schule, es ist Teil des Schulbetriebs. Sie sind gesetzlich unfallversichert. Falls es Schülern gelingt, sich mit diesen Tests zu verletzen – was aber angesichts der Tests, die wir ausgewählt haben, die extra für Kinder entwickelt wurden, sehr unwahrscheinlich ist –, falls es trotzdem passiert, besteht Unfallversicherungsschutz.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe zwei Nachfragen. Jetzt gibt es, wie ich gehört habe, nur noch die Lolli-Tests als Test. Hier ist wieder die Frage: Wie sind Schulungen erfolgt? Das folgt dann nach dem, wie Sie es jetzt beschrieben haben, dass das Lehrpersonal dann selbst verantwortlich ist, sich die Informationen zu holen, wie damit umzugehen ist.
Ich kann verweisen auf meine Antwort zu Frage 2. Wir informieren die Lehrkräfte, die Schulleitungen, die Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Wegen. Es werden von uns zum Beispiel Handlungsanweisungen, Gebrauchsanleitungen mitgeschickt. Die Lehrkraft, die sich das angucken möchte, die bekommt das Informationsmaterial mit den Testlieferungen geliefert. Ich habe die anderen Informationsmöglichkeiten eben genannt. Insofern würde ich das nicht so beschreiben, dass die Lehrkraft selbst verantwortlich ist, sich die Informationen zu beschaffen. An der Stelle ist es vielleicht wichtig, klarzustellen: Die Lehrkraft führt den Test nicht durch. Die Kinder führen den Test durch. Die Lehrkraft führt die Aufsicht während der Zeit, in der die Kinder sich selbst testen.
Ich weiß nicht, ob Sie den Test schon mal gesehen haben. Der ist wie ein Textmarker. Dessen Spitze – natürlich, das assoziiert Gift – ist ungiftig. Aber die Form erinnert an einen Textmarker, dessen Spitze man in den Mund nimmt. Da halte ich eine Schulung der Kinder nicht weiter für erforderlich. Aber die Kinder haben Zugriff auf die ganzen Informationen, die ich eben genannt habe.
Wie viele Tests jetzt aktuell, heute auf Lager sind, weiß ich nicht. Wir haben eine große Bestellung von 3 Millionen Stück vor ungefähr sechs Wochen ausgelöst, die jetzt nach und nach eintreffen. Da kommen immer Chargen von 150.000, 175.000, zwei Lieferungen pro Woche, die dann sukzessive von dem Logistikunternehmen im Auftrag des DRK kommissioniert und verteilt werden. Das ist ein laufender Prozess. Diese 3 Millionen sind jedenfalls zurzeit in der Produktion und werden nach und nach an uns geliefert.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Nachfrage: Sie haben auf die Lolli-Tests Bezug genommen. Es ist so, dass aus den Schulen die Rückmeldungen kommen und auch die Schulämter E-Mails an die Schulen geschrieben haben, dass teilweise 40 bis 50 Prozent dieser Lolli-Tests angeblich falsche Aussagen generieren, dass ein weiterer Test durchgeführt werden kann mit dem Lolli-Test, dann aber kein weiterer mehr durchgeführt werden soll, wenn wiederum kein Ergebnis da ist, weil man nicht ausreichend Lolli-Tests hat. Ist Ihnen das bekannt und wie geht das Ministerium mit dieser Situation um, dass diese Fehlerquote so hoch ist?
Dass die Fehlerquote so hoch ist, ist mir nicht bekannt. Es würde mich sehr wundern, wenn diese Zahl zuträfe, 40 bis 50 Prozent Falschergebnisse, das ist eine Zahl, die ist bei uns nicht angekommen. Es gibt auch nicht die Anweisung, Tests einzusparen. Was wir aber beobachtet haben oder was uns in einzelnen Fällen bekannt wurde, war, dass in einzelnen Situationen Tests so oft wiederholt wurden, bis das Ergebnis negativ war. Das geht natürlich nicht. Da haben wir auch noch einmal klargestellt, dass ein positives Testergebnis nicht dadurch sozusagen überwunden werden kann, dass man jetzt noch drei weitere Tests durchführt, bis dann die ganze Klasse negativ ist.
Ich gebe Ihnen recht, das Bildung und Gesundheit zusammengehören. Dann wäre es aber wichtig, dass Sie mal das Schulamt Ost und das Schulamt West informieren, dass ausreichend getestet werden kann, denn dort gibt es diese schriftlichen EMails an die Schulleitungen. Die zweite Frage: Es wird ja auch in verschiedenen Publikationen an die Schulen mitgeteilt, dass nachmittags der Sportverein besucht werden kann und dafür keine Testbescheinigung nötig ist. Andere Bundesländer stellen auf Bitten der Schüler die Testbescheinigungen aus, um beispielsweise auch an der Musikschule das Angebot wahrnehmen zu können, zum Friseur zu gehen usw. Warum wird der Sport – glücklicherweise – nach vorn gestellt oder nur für den Sport das ermöglicht und für die anderen Bereiche die Bestätigung nicht eröffnet?
Die Anfrage, ob wir Bescheinigungen ausstellen können, kommt ja von vielen Seiten und es gibt unzweifelhaft auch ein Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler. Wir sehen uns im Moment trotzdem nicht in der Lage, das zu machen. Denn diese Selbsttests, die man irgendwann einmal gemacht hat, sind erstens normalerweise keine Eintrittskarte für Geschäfte usw. In der ganzen Systematik reicht der Selbsttest, von dem ich versichere, den habe ich heute Morgen irgendwo anders gemacht, nicht aus, sondern der muss ja typischerweise durchgeführt werden in Anwesenheit des Friseurs oder von wem auch immer. Das heißt, der Selbsttest ist im Grunde genommen nicht die richtige Form der Eintrittskarte. Wenn man sagt, die Lehrkräfte stellen eine Bescheinigung aus, dann ändert das zweitens die Rolle der Lehrkräfte. Bisher führen sie die Aufsicht in dem Moment, in dem die Kinder sich selbst testen. Wenn die Lehrkraft jetzt aber die Gewähr dafür übernehmen muss, dass der Test ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und dann auch noch die Gewähr dafür, dass das Ergebnis richtig dokumentiert ist, dann kommen die Lehrerinnen in eine ganz andere Rolle von der reinen Beaufsichtigung von etwas, was die Kinder selber machen, hin zu einer Übernahme einer medizinischen Gewähr für dieses Ergebnis. Das halten wir gerade nicht für klug, den Lehrerinnen und Lehrern auch das noch zuzumuten.
Damit sind die Nachfragemöglichkeiten bei dieser Frage erschöpft. Wir kommen zum Aufruf der nächsten Frage, der fünften heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dittes mit der Drucksache 7/3366. Bitte schön.
Anerkennung von Corona-Infektionen als Dienstunfall bei der Thüringer Polizei Auch in Thüringen haben sich seit der Ausbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie Polizeibeamtinnen und beamte mit dem Virus in unterschiedlichen Situa‑ tionen infiziert. Je nach Art der dienstlichen Verrichtung und der erhöhten Kontakthäufigkeit mit anderen Personen bestehen unterschiedliche Risiken für gefahrgeneigte Situationen und das Risiko einer Ansteckung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und beamte sowie ‑ im Bereich der Polizei beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich seit 2020 in Thüringen mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert? Die Aufzählung und Aufschlüsselung lasse ich hier und auch in den Folgefragen weg, aber ich gehe davon aus, es ist Gegenstand der Beantwortung. 2. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle ist jeweils von einem kausalen Zusammenhang zwischen ausgeübter Tätigkeit bzw. Einsatz und einer Infektion auszugehen? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Fälle wurden als Dienstunfall bereits anerkannt, wie viele Fälle befinden sich derzeit in der Prüfung und bei wie vielen Fällen steht die Prüfung noch aus? 3. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Anerkennung von SARS-CoV-2-Infektionen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Dienstunfall und wie begründet sie ihre Auffassung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/3366 des Abgeordneten Dittes wie folgt: Zu 1.: Vorweg ist anzumerken, dass seitens der Landesregierung keine Aussage zur Anerkennung von Arbeitsunfällen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Polizeibereich getroffen werden kann, weil hierfür die Zuständigkeit bei der Unfallkasse Thüringen liegt. Bei der für die Anerkennung eines Dienstunfalls zuständigen Bezügestelle sind bis zum 1. Juni 2021 insgesamt 13 Dienstunfallmeldungen von Polizeibeamtinnen und beamten im ‑ Zusammenhang mit einer Corona-Infektion eingegangen. Diese verteilen sich auf die einzelnen Polizeidienststellen wie folgt: Landespolizeidirektion Erfurt zwei, Landespolizeiinspektion Erfurt zwei, Landespolizeiinspektion Gera drei, Landespolizeiinspektion Gotha zwei, Landespolizeiinspektion Suhl eine, Landespolizeiinspektion Saalfeld zwei, Bereitschaftspolizei Thüringen eine. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Ausschlussfrist für die schriftliche Meldung des Dienstunfallereignisses zwölf Monate beträgt. Das heißt, es könnten in der Folge auch noch Fälle gemeldet werden, die zurückliegen, und welche, die jetzt eintreten, ebenfalls noch. In einem Fall einer Dienstunfallmeldung soll die Infektion bei einer Tätigkeit in einem Testzentrum erfolgt sein, sodass hier eine Kausalität zwischen dienstlicher Tätigkeit und der Infektion vorliegen könnte. Die abschließende Sachverhaltsermittlung steht jedoch noch aus. Dieser Einzelfall wird dem Finanzministerium zur abschließenden Prüfung vorgelegt. Zu 3.: Alle vorliegenden Dienstunfallmeldungen betreffen eine Tätigkeit im Außendienst. Bisher wurde noch in keinem Fall eine Anerkennung als Dienstunfall ausgesprochen. Eine ablehnende Entscheidung erging bereits in neun Fällen, wobei in drei Fällen ein Widerspruchsverfahren anhängig ist. Die übrigen Fälle sind noch nicht bestandskräftig bzw. noch nicht abschließend geprüft. Zu 4.: Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer SARS-CoV-2-Infektion als Dienstunfall bei Polizeibeamtinnen und -beamten wurden bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/1960 der Abgeordneten Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, sowie 7/2003 des Abgeordneten Mühlmann, AfD, ausführlich dargestellt. Insofern darf ich zuerst mal auf die Antworten dort verweisen. Darüber hinaus wurde in einem intensiven Dialog mit dem Thüringer Beamtenbund und dem DGB klargestellt, dass auch ein sogenannter Anscheinsbeweis in bestimmten Fällen ausreichend sein kann. Also das ist die Regelung, wie sie auch in Schleswig-Holstein gilt. Ein solcher greift bei typischen Geschehensabläufen ein, mithin in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses hinweist. – Wunderbar, was mir da Schönes aufgeschrieben wurde. – Entsprechende Ausführungen wurden auch durch den Vertreter des Finanzministeriums in der Sitzung des Innenausschusses am 27. Mai 2021 getätigt.
Herr Schubert, vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt im Prinzip nichts zu den Einzelfällen ausführen können, aber es ist natürlich auffällig, wenn einerseits gesagt wird, der Anscheinsbeweis ist ausreichend, wenn ein Zusammenhang gegeben sein kann und 13 Fälle ja als Dienstunfall angezeigt werden. Das heißt, hier ist im Prinzip festgestellt worden, dass – wie haben Sie gesagt, ich kriege es jetzt nicht zusammen: dass bei ausreichender Lebenserfahrung ein Zusammenhang als angenommen angesehen werden kann – das in diesen Fällen nicht vorliegt. Heißt das – und das ist vielleicht in dem Zusammenhang die eigentliche Frage –, dass ein Anscheinsbeweis dann vorliegt, wenn es praktisch mit höherer Wahrscheinlichkeit dann einen anderen Infektionsweg gegeben hat, der im Raum steht, bzw. wird dann der Anschein wesentlich höher oder gewichtiger?
Also zu den Einzelfällen kann ich wirklich nichts sagen, erstens, weil ich es doch nicht darf, und zweitens, weil ich es auch nicht weiß. Aber noch mal zu dem Anscheinsbeweis, also zum Beispiel bei der Teilnahme von Polizeibeamtinnen und -beamten an Demonstrationen – an bestimmten Demonstrationen, meine ich natürlich –, wo so was dann hinterher aufgetreten ist. Das wäre schon ein Ereignis, wo man sagen kann, da ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch – dann weist das schon darauf hin, dass hier ein Dienstunfall vorliegen könnte. Aber das wäre dann die Regelung, die man eigentlich machen muss. Zu den konkreten Fällen kann ich auch wirklich nichts sagen. So müssen wir es handhaben. Wobei wir auch diese Sache jetzt erst noch mal mit den Gewerkschaften durchgesprochen haben, da war auch Herr Götze dabei, das ist jetzt auch noch nicht so lange her. Deswegen kann ich zu den Fällen jetzt auch nichts sagen, weil sie auch schon länger zurückliegen.
Können Sie vielleicht das Gespräch etwas leiser führen, wenn Sie sich nicht auf die Fragen beziehen? Ich meine jetzt die Herren von der AfD da oben. Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit der Drucksache 7/3377. Bitte, Herr Walk.
Besten Dank, Frau Präsidentin. Dienstpostenbesetzung und Haushaltsstellen im Polizeivollzugsdienst Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan mit Stichtag 1. Mai 2021 bei der Thüringer Polizei insgesamt, davon bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt, dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei und im Ministerium für Inneres und Kommunales? 2. Wie viele Dienstposten davon waren am Stichtag 1. Mai 2021 besetzt (bitte gliedern wie unter Frage 1)? 3. Wie viele Haushaltsstellen sind im Polizeivollzugsdienst mit Stichtag 1. Mai 2021 bei der Thüringer Polizei insgesamt, davon bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt, dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei und im Ministerium für Inneres und Kommunales vorgesehen? Die 4. Frage: Wie viele Haushaltsstellen davon waren am Stichtag 1. Mai 2021 besetzt (bitte gliedern wie unter Frage 2)?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Antwort zu Frage 1: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen den Haushalt zum besoldungsrechtlichen Rahmen und damit die Obergrenze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden. Mit Stand 1. Mai 2021 wiesen die Organisations- und Dienstpostenpläne der Thüringer Polizei insgesamt 6.542 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst aus. Davon entfielen auf die Landespolizei 5.819 Dienstposten, das Landeskriminalamt Thüringen 519 Dienstposten, das Bildungszentrum der Thüringer Polizei 129 Dienstposten, den Fachbereich der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung 16 Dienstposten und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunal 52 Dienstposten sowie 7 Wechseldienstposten, die sowohl mit Polizeivollzugsbeamten, als auch mit Verwaltungsbeamten besetzt werden können. Antwort zu Frage 2: Mit Stand 1. Mai 2021 waren in der Thüringer Polizei insgesamt 5.726 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst besetzt. Davon entfielen auf die Landespolizei 5.086 Dienstposten, das Landeskriminalamt 464 Dienstposten, das Bildungszentrum der Thüringer Polizei 117 Dienstposten, den Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung 12 Dienstposten und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 47 Dienstposten. Antwort zu Frage 3: Mit Stand 1. Mai 2021 sind im Einzelplan 03, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 6.119 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte veranschlagt. Davon entfallen auf das Kapitel 03 01 – Ministerium – 54 Planstellen, das Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – 144 Planstellen, das Kapitel 03 13 – Landeskriminalamt – 471 Planstellen und das Kapitel 03 14 – Landespolizei – 5.450 Planstellen. Im Kapitel 03 01 – Ministerium – sind darüber hinaus zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B ausgewiesen, die nicht konkret dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind, aber mit Polizeivollzugsbeamten besetzt werden können. In Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – sind das Bildungszentrum der Thüringer Polizei und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, zusammengefasst. Eine getrennte Darstellung der beiden Bildungseinrichtungen ist daher nicht möglich. Antwort zu Frage 4: Mit Stand 1. Mai 2021 waren von den im Einzelplan 03 für Polizeivollzugsbeamte ausgewiesenen Planstellen insgesamt 5.754 Stellen besetzt. Davon entfielen auf das Kapitel 03 01 – Ministerium – 44 Planstellen, das Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – 144 Planstellen, das Kapitel 03 13 – Landeskriminalamt – 458 Planstellen und das Kapitel 03 14 – Landespolizei – 5.108 Planstellen. Hinsichtlich ihrer Besetzung wurden die Planstellen bei dem Kapitel nachgewiesen, bei dem sie etatisiert sind. Die zwei in Kapitel 03 01 – Ministerium – ausgewiesenen Planstellen der Besoldungsgruppe B, die nicht konkret dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind, aber mit Polizeivollzugsbeamten besetzt werden können, waren beide zum 1. Mai 2021 mit Polizeivollzugsbeamten besetzt. Hinsichtlich der zusammenfassenden Darstellung im Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Aufruf der nächsten Frage, die siebte heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Zippel mit der Drucksache 7/3399. Bitte, Herr Zippel.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Besorgniserregende Varianten des Coronavirus in Thüringen Der Corona-Lage-Flyer der Thüringer Landesregierung weist derzeit das Vorkommen von vier sogenannten besorgniserregenden Varianten des SARS-CoV-2-Virus in Thüringen aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind aktuell die Anteile der vier besorgniserregenden Varianten an der Gesamtzahl der SARS-CoV-2-Infektionen in Thüringen? 2. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, dass der Landkreis Altenburger Land ein Schwerpunkt für die indische Variante B.1.617 ist? 3. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, dass der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sowie die Stadt Jena Schwerpunkte für die südafrikanische Variante B.1.351 sind? 4. Sind der Landesregierung weitere regionale Häufungen einzelner SARS-CoV-2-Varianten bekannt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Zippel möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Weiterhin dominiert in Thüringen wie auch in ganz Deutschland die sogenannte britische Variante B.1.117 mit 92 Prozent. Andere Varianten wie die sogenannte südafrikanische Variante B.1.351 oder die indische Variante B.1.617 wurden bislang zwischen der 17. und der 20. Kalenderwoche nur in sechs Proben respektive einer Probe in Thüringen nachgewiesen, was einem Anteil von unter 0,5 Prozent entspricht. Die brasilianische Variante P.1 ist in Thüringen noch nicht nachgewiesen worden. Bei der Beurteilung der Angaben ist zu beachten, dass nur etwa 5 Prozent aller PCR-positiven Proben zum Zwecke der Bestätigung eines Variantennachweises sequenziert werden. Zu Frage 2: Im Landkreis Altenburger Land wurde im Rahmen von zwei unabhängigen familiären SARS-CoV-2-Häufungen einmal in vier Fällen und einmal in einem Fall die indische Variante B.1.617 mittels Sequenzierung nachgewiesen. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Familien konnte vom Gesundheitsamt nicht festgestellt werden. Vermutlich erfolgte der Eintrag in eine der beiden Familien über die Arbeitsstätte eines Familienmitglieds in einem anderen Bundesland. Durch Isolation der Betroffenen und Absonderung aller engen Kontaktpersonen ist es zu keinen weiteren Fällen mit dem Nachweis der indischen Variante im Landkreis Altenburger Land gekommen, sodass beide Geschehen als beendet betrachtet werden. Somit stellt der Landkreis Altenburger Land keinen Schwerpunkt für die indische Variante B.1.617 dar. Zu Frage 3: Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind von Ende Februar bis Anfang April 2021 insgesamt 14 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle mit der Variante B.1.351 aufgetreten. Elf Fälle konnten einem Ausbruch in einer medizinischen Behandlungseinrichtung zugeordnet werden. Der Indexpatient war bereits mit der betreffenden Variante stationär aufgenommen worden und hat nachfolgend weitere Personen angesteckt. Bei zwei Nachweisen handelt es sich um Einzelfälle, eine Person mit B.1.351Nachweis wurde einer familiären Häufung zugeordnet. In der kreisfreien Stadt Jena wurde im Rahmen von zwei unabhängigen SARS-CoV-2-Häufungen im beruflichen Umfeld einmal in sieben Fällen und einmal in zwei Fällen die südafrikanische Variante B.1.351 mittels Sequenzierung nachgewiesen. Durch Isolation der Betroffenen und Absonderung aller engen Kontaktpersonen ist es sowohl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als auch in der Stadt Jena zu keinen weiteren Fällen mit dem Nachweis der südafrikanischen Variante gekommen, sodass beide Kreise nicht als Schwerpunkt für die südafrikanische Variante B.1.351 anzusehen sind. Und zu Frage 4: Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde im Mai 2021 im Rahmen einer familiären Häufung bei fünf Personen die südafrikanische Variante B.1.351 nachgewiesen. Die mögliche Infektionsquelle konnte bislang noch nicht identifiziert werden, es handelt sich bislang nicht um eine regionale Häufung. Weitere Häufungen mit dem Nachweis von B.1.351/41 oder B.1.617 sind aktuell nicht bekannt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur letzten Frage für heute, das wäre normalerweise die achte Frage gewesen, aber die wurde zurückgezogen. Damit haben wir die Frage neun. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/3404. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Blechschmidt übernommen. Bitte, Herr Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. „Hammerskins“ in Thüringen Bereits mehrfach sind der Fragestellerin Personen der rechten Szene Thüringens mit eindeutigen den Hammerskins bzw. deren Supporter-Struktur – Crew 38 – zuzuordnenden Codes in Thüringen aufgefallen. Vor mehreren Monaten ist ein maßgeblicher Akteur der Rechtsrockszene, der den Hammerskins zugerechnet wird, nach Thüringen in den Kyffhäuserkreis gezogen. Ebenso ist der Fragestellerin bekannt, dass ein maßgeblicher Akteur der Turonen als Supporter der Hammerskins aufgetreten ist. Ebenso bestehen Verbindungen zwischen dem NSU-Unterstützer Wohlleben und maßgeblichen Akteuren der Hammerskins bzw. Crew 38. Ich frage die Landesregierung: 1. Über welches Personenpotenzial verfügen die Hammerskins nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen? 2. Zu welchen zwischen den international agierenden Hammerskins und Thüringer Strukturen der rechten Szene, wie beispielsweise Knockout 51, den Turonen etc., bestehenden Verbindungen vertritt die Landesregierung welche Auffassung? 3. Wie viele den Hammerskins zuzurechnende Personen, die in Thüringen leben, verfügen über Waffenbesitzkarten bzw. Waffen? 4. Welche Aktivitäten der Hammerskins fanden seit dem Jahr 2018 in Thüringen statt? – Bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort, Art der Aktivität und Anzahl der Teilnehmer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Die Antwort zu Frage 1: Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird der Hammerskin-Szene in Thüringen ein Personenpotenzial im niedrigen einstelligen Bereich zugeordnet. Die Antwort zu Frage 2: Verbindungen oder Kontakte zwischen den Hammerskins und Thüringer Strukturen der rechtsextremen Szene basieren überwiegend auf persönlichen Kennverhältnissen oder finden anlassbezogen über die gemeinsame Teilnahme an rechtsextremistischen Konzerten und sonstigen Szeneveranstaltungen statt. Für eine zielgerichtete Zusammenarbeit bzw. gegenseitige Unterstützung der vorgenannten Gruppierungen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen. Die Antwort zu Frage 3: Entsprechende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Die Antwort zu Frage 4: Bezüglich in Thüringen bekannt gewordener Aktivitäten der Hammerskin-Szene liegen folgende Erkenntnisse vor: Im Jahr 2018 fanden in Kirchheim drei rechtsextremistische Musikveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltun gen nahmen am 7. April 200, am 20. Oktober etwa 190 und am 10. November etwa 230 Rechtsextremisten teil. Im Jahr 2019 fanden ebenfalls in Kirchheim zwei rechtsextremistische Musikveranstaltungen statt. Am 27. April nahmen 216 Rechtsextremisten und am 25. Mai etwa 250 Rechtsextremisten teil. Im Jahr 2020 haben keine den Hammerkins zurechenbare Musikveranstaltungen in Thü s ringen stattgefunden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die letzte Mündliche Anfrage für den heutigen Tag auf. Das ist die Anfrage der Abgeordneten Wahl in der Drucksache 7/3405.
Vielen Dank, Herr Präsident. Konsequenzen aus einem Straßenschwarzbau auf der Werrabahntrasse durch den Landkreis Hildburghausen Die Landesregierung hat das Ziel, die Werrabahn zu reaktivieren. Leider wurde trotzdem im Kreis Hildburghausen im Herbst 2019 auf einem Teilabschnitt der Trasse bei Eisfeld eine Kreisstraße gebaut. Für die Verlegung dieser K 530 hat der Landkreis als Vorhabenträger kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Straßenbauvorhaben war mit den Grundsätzen der Regional- und Landesplanung unvereinbar, da sowohl der Regionalplan Südwestthüringen als auch das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 den Werrabahnlückenschluss zwischen Eisfeld und Coburg sowie die Freihaltung der bestehenden Eisenbahntrasse von entgegenstehenden Nutzungen verfolgt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der Aufhebung des Fördermittelbescheids, den das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für die Verlegung der K 530 zwischen Eisfeld und Heid dem Landratsamt Hildburghausen erteilt hatte? 2. Bis wann soll insbesondere die Rückforderung der Fördermittel geltend gemacht und abgewickelt werden – vergleiche Landtagsdrucksache 7/3181? 3. Wie ist der Stand des vom Landratsamt beantragten Verfahrens zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken für den überbauten Streckenabschnitt? 4. Hat das Eisenbahnbundesamt dazu inzwischen eine Entscheidung getroffen? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl wie folgt. Zu Frage 1: Das entsprechende Verwaltungsverfahren zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Fördermittel steht vor dem Abschluss. Vor Erlass eines Bescheids müssen derzeit noch letzte juristische Fragen abschließend geklärt werden. Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Fördermittel unverzüglich abzuschließen. Verlässliche zeitliche Angaben sind jedoch insbesondere deshalb nicht möglich, da der Landkreis Hildburghausen gegen einen entsprechenden Bescheid Rechtsmittel einlegen kann. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln führt dazu, dass ein Bescheid nicht bestandskräftig wird. Zu Fragen 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam. Eine Entscheidung des Eisenbahnbundesamts über den Antrag der Gemeinde Eisfeld nach § 23 AEG auf Freistellung der überbauten Grundstücke von Bahnbetriebszwecken steht nach wie vor aus. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Somit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 74, 75 und 76 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3402 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 53 Jastimmen, 26 Neinstimmen und es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl, die Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gratuliere zu Ihrer Wahl und frage natürlich: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Dr. Martin-Gehl, DIE LINKE: Ich
nehme die Wahl an!) Das ist der Fall.
(Beifall DIE LINKE)
Dann komme ich zum Tagesordnungspunkt 75 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3422 Erstens, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Gröning: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 58 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zweitens, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 76 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3423 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage die Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung gewünscht, die wieder nach der Mittagspause durchgeführt werden müsste?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Dann nehmen wir das so zur Kenntnis. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 8 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2286 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Jawohl. Herr Abgeordneter Malsch, Sie haben das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher am Livestream! Unser Antrag ist schon etwas älter, nämlich aus dem letzten Jahr, aber nicht weniger aktuell. Ganz im Gegenteil, der Gesetzentwurf zielt genau auf die Asylbewerber ab, die sich gerade nicht an Recht und Gesetz halten. Die aktuelle Situation in Suhl und im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung dürfte jedem hier im Hause gegenwärtig sein. Das zuständige Migrationsministerium ist zuständig in der Einrichtung. Das zuständige Innenministerium ist zuständig außerhalb der Einrichtung. Dieses Kompetenzgerangel verschiebt die Situationslage aus unserem Blick und auch die Thematik, dort eine entsprechende Regelung zu schaffen, mit der man unter dem Umstand, dass nämlich genau die Asylbewerber, die dort sind, vor Repressalien geflüchtet sind, die vor Gewalt geflüchtet sind, nicht in den Bezug genommen werden, sondern dass genau diejenigen, die sich da widersetzen, eine entsprechende Aufmerksamkeit bekommen, und dass es auch geklärt wird, deswegen auch die Aktualität heute hier. Wir freuen uns auf die Aussprache und dann auch auf die Beratung. Danke.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Möller, Fraktion der AfD, das Wort.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, danke!)
Kein Redebedarf. Dann fahren wir fort in der Aussprache mit dem Abgeordneten Hartung, Fraktion der SPD.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf ist etwa mit so viel Esprit verfasst wie hier eingebracht. Die Presseberichterstattung dazu ist ziemlich eindeutig, sie nennt diesen CDU-Gesetzentwurf ein „Schaufenstergesetz“ – schön anzusehen, aber ohne guten Inhalt. Die Intention liegt darin, mehr auf die Interessen der Kommunen bei der Verteilung der Asylbewerber einzugehen. Der Weg dahin wird den Kommunen aber nicht helfen. Je länger wir Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung lassen, zusammengedrängt in einem Umfeld, das jeglicher Integration eigentlich nicht förderlich ist, umso schwieriger wird es, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten. Wir brauchen, um den Leuten ein vernünftiges Leben zu gewährleisten, zumindest mittelfristig die Möglichkeit, anzukommen und sich zu integrieren. Da ist es kontraproduktiv, sie möglichst lange in einer zentralen Einrichtung mit den entsprechenden Problemen zu belassen. Dass es die Probleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gibt, da haben wir keinen Dissens. Es gibt dort Probleme, die wir nicht in den Griff bekommen haben. Glauben Sie mir, das ärgert nur wenige Menschen mehr, als es mich ärgert. Aber das wird nicht dadurch besser, dass wir die Leute noch länger da drin lassen. Wir müssen sie da rausholen, wir müssen sie mit ihren Familien in Einrichtungen bringen, in denen sie zumindest mittelfristig Fuß fassen können und sich mittelfristig ein Leben gestalten können. Aus diesem Grund ist es meines Erachtens kontraproduktiv, wenn sie im Sinne der Kommunen hier für ein längeres Verweilen für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen plädieren. Wir als Rot-Rot-Grün haben das bewusst anders geregelt, dazu stehen wir auch. Insofern glaube ich nicht, dass dieses Gesetz eine Verbesserung für die Situation bringen wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte mir ehrlich gesagt noch ein bisschen Erkenntnisgewinn erhofft bei Ihrer Einbringung, Herr Malsch. Das hat nicht dazu beigetragen, aber wir haben ja vielleicht im Ausschuss die Gelegenheit, darüber zu diskutieren, und vielleicht erklären Sie dann, was Sie mit Ihrem Gesetz vorhatten. Die Komplexität im Bereich „Migrationspolitik“ ist relativ vielschichtig. Wir haben da auch eine ordentliche Normenhierarchie, die bei uns am Ende auf Landesebene auch nur einen relativ kleinen Spielraum lässt, was wir machen können. Die CDU hat sich jetzt entschieden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ändert. Sie schlagen in Anlehnung an das Asylgesetz vor, dass Menschen, die im Gesetz auch genauer definiert sind, den Kommunen erst zugewiesen werden, wenn sie eine Entscheidung zu ihrem Aufenthaltsstatus haben, spätestens aber nach 18 Monaten. Bisher ist es ja gängige Praxis, so habe ich zumindest den Herrn Minister im Ausschuss verstanden, dass die Aufenthaltsdauer in der Landeseinrichtung aktuell auf vier bis acht Wochen beschränkt werden soll. Festgeschrieben ist das nicht, das sei einfach mal gesagt, aber die CDU möchte jetzt gern mit ihrem Vorschlag das Bundesgesetz ausreizen, da sind die 18 Monate ja festgezogen. Aber was Sie damit bezwecken, ist mir herzlich unklar. Ich glaube nicht, dass die Regelung im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz dafür sorgt, dass die Prozesse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an Fahrt aufnehmen. Das wäre ja eine schöne Entwicklung, aber da überschätzen wir uns dann, glaube ich, dann selber. Sie sorgt also eher dafür, dass die Personen länger in der EAE untergebracht sind und das – da gebe ich Herrn Hartung völlig recht – löst die Probleme an der EAE in keiner Weise, sondern wird sie eher verschärfen.
(Beifall FDP)
Und weil es ja auch immer um Praxis geht: Die Landkreise, mit denen ich in dem Zusammenhang spreche, sind froh, dass die Zuweisung so früh geschieht, weil ihnen das nämlich die Möglichkeit gibt, den Rechtskreiswechsel der Asylbewerberinnen und Asylbewerber von Anfang an mitzugestalten, also frühzeitig zu sichten, welche Qualifikationen vorliegen, welche Unternehmen wir vielleicht im Umkreis haben, die ihnen einen Job anbieten können, die Sprachkurse anzubieten etc. pp. Sie haben jetzt in Ihrer neuen Regelung auch noch Ausnahmetatbestände eingeführt und da komme ich auf das zurück, was ich am Anfang gesagt habe. Wir haben uns hier einen Gesetzesrahmen einzurichten, der von Bund und EU vorgegeben wird. Wenn Sie Ausnahmetatbestände schaffen wie zum Beispiel den, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren früher mit ihren Familien die EAE verlassen können, dann engt das aus unserer Sicht das Asylgesetz § 47 Abs. 1 stark ein, weil dort nämlich an die Minderjährigkeit angeknüpft wird, das wäre dann bei 18 Jahren. Außerdem beschränken Sie die Ausnahme auf die Kinder und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Dazu sagt die Bundesgesetzgebung, dass zu den Familienangehörigen auch volljährige, ledige Geschwister gehören. Also Sie machen hier ein Thema auf, was uns Diskussionen im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung geben wird, da bin ich mir ziemlich sicher.
(Beifall FDP)
Ihr Ausnahmetatbestand: Personen, die ein Personaldokument vorweisen können, um ihre Identität nachzuweisen – also wenn das jetzt der Anreiz sein soll, damit diejenigen, die für Unruhe sorgen, wie Sie das sagen, für weniger Unruhe sorgen oder ihren Personalausweis, den sie auf der Flucht verloren haben, doch irgendwie wiederfinden, das ergibt alles keinen Sinn und das hat vor allem keinerlei Auswirkungen auf das Asylverfahren, in dem schon festgelegt ist, dass eine Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung erwartet wird. Aus unserer Sicht bietet der Gesetzentwurf für die Probleme, die Sie auch in Ihrer Begründung dargestellt haben, nicht eine einzige Lösung. Die fehlende Anpassung, die Sie im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sehen, das kann man sicher nachgucken, aus unserer Sicht ist das eher formaler Natur, deswegen kann man da im Ausschuss noch mal draufgucken. Die Überweisung würden wir also mittragen, auch in der Hoffnung, dass wir vielleicht gemeinsam einen Weg dahin finden, dass wir den Menschen, die nach Thüringen kommen, von Beginn an eine Zukunftsperspektive anbieten können, und sei es auch nur eine zeitlich begrenzte, sich hier in Thüringen einzurichten, sodass sie schnell wissen, wie sie das Leben die nächsten Jahre vor allem selbstverantwortlich gestalten können und welche Chance sie haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu qualifizieren. Man sollte hier – das wäre ein Beispiel, wo sicher Nachjustierungsbedarf ist – gerade für die jugendlichen und erwachsenen Alleinreisenden die Möglichkeiten zu einer beschleunigten Verfahrensabwicklung schaffen, zum Beispiel indem man die Mechanismen aus der Fachkräfteeinwanderung nach dem Aufenthaltsgesetz hier mit anwendet. Es gibt durchaus Punkte, bei denen man sagen könnte, darüber ließen sich die Verfahren und auch das Zusammenwirken verbessern. Bei dem Entwurf sehe ich es momentan nicht, aber vielleicht können Sie es mir noch erklären hier in der Debatte oder dann im Ausschuss. Wir würden die Überweisung mittragen. Danke.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei manchen Themen ähnelt die CDU leider manchmal sehr der AfD – Sie erinnern sich, wir hatten einen sehr ähnlichen Gesetzentwurf von der AfD neulich zu diesem Thema –, vielleicht auch unfreiwillig.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Na ja!)
Na ja, Sie haben jetzt mit Absicht nicht geredet, weil Sie sich vorbehalten wollen, das letzte Wort zu haben, damit niemand mehr auf Ihre kruden Theo rien eingehen kann, Herr Möller, das müssen Sie für sich beantworten, aber gut.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das müssen
wir erst mal sehen!) Sie hatten rassistische Sonderlager beantragt, was wir natürlich abgelehnt haben. Von der CDU liegt nun sozusagen die verstaubte Idee von Ankerzentren vor, die uns hier auch schon häufiger beschäftigt hat. Wir haben bereits 2019 im Landtag darüber gesprochen und man kann sich jetzt fragen, was sich eigentlich seitdem geändert hat. Einzig und allein die Geflüchtetenzahlen in Deutschland haben sich verringert, das muss man deutlich sagen, übrigens während weltweit die Anzahl an Geflüchteten zunimmt. Von 2019 auf 2020 verringerte sich die Anzahl der in Deutschland gezählten Asylanträge um rund 26 Prozent. Waren es 2019 noch 165.000 Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, so waren es 2020 nur noch 122.000 Anträge. Allerdings muss man zu dieser Zahl auch noch sagen, dass nur etwa 76.000 Menschen tatsächlich eingereist sind. Es wurden nämlich beispielsweise auch 26.500 Anträge im Namen von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten gestellt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Geflüchteten weltweit. Im Jahr 2019 um 9 Millionen Menschen auf etwa 80 Millionen, die wenigsten davon erreichen Europa überhaupt. Wir wissen nicht genau, wie viele tagtäglich in den Wüsten oder auch in den Meeren sterben. Nun zum Vorschlag der Ankerzentren: Seit Langem fordert die CDU sogenannte Isolationslager oder – nennen wir sie beim Namen – Orte der Hoffnungslosigkeit oder auch Abschiebelager. Die CDU will, dass Geflüchtete erst nach der Entscheidung des Bundesamts über den Asylantrag und im Fall der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebeandrohung oder Abschiebeanordnung, spätestens jedoch nach 18 Monaten in die Kommunen verteilt werden. Eigentlich wissen wir alle, dass möglichst schnell verteilt werden soll, Franziska Baum hat das ja auch völlig richtig ausgeführt. Auch Migrationsexpertinnen lehnen diese Idee der Ankerzentren seit Langem ab und verweisen auf das extrem belastende Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen, das Fehlen an Privatsphäre, das Zusammenleben auf engem Raum. Außerdem ist die lange Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen ganz klar ein Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Die CDU argumentiert, es gäbe völlig unvorbereitete Kommunen, die überfordert seien mit der Unterbringung. Das sind übrigens haltlose Behauptungen, die wir so nicht bestätigen können. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht vieler CDU-Landrätinnen und -Landräte, die sich sehr wohl um vernünftige Rahmenbedingungen gekümmert haben. Thüringen setzt andere Prioritäten, in dem wir nämlich zum Beispiel auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land setzen. So haben sich Landkreise und kreisfreie Städte seit Jahren auf den Weg gemacht, effektive Unterbringungs- und Integrationsstrukturen aufzubauen. Und das Land unterstützt diesen Prozess ausdrücklich. Ja, das stimmt, es gibt auch Probleme und niemand verschweigt diese. Das Land lässt die Kommunen damit aber nicht allein. Wir unterstützen Integration vor Ort.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das erzählen
Sie mal Suhl!) Ich verweise auf das Integrationskonzept, auf das Landesprogramm Dolmetschen, auf die Förderung von Integrationsmaßnahmen, auf „Start Deutsch“, „Start Bildung“, die Investitionspauschalen, die Förderung von Sozialberatung usw. Und was wir in Suhl tatsächlich ja schon haben, das ist, dass die Zuständigkeiten vom Bund, also vom BAMF, und vom Land bereits gebündelt sind. Unser Ziel ist – und das war eigentlich auch immer erklärtes gemeinsames Ziel –, Antragsverfahren zügig auf den Weg zu bringen und eine schnelle Verteilung in die Kommunen zu gewährleisten und gleichzeitig gute Rahmenbedingungen in der Erstaufnahme zu schaffen. § 41 des Asylgesetzes schreibt den Ländern übrigens nicht vor, derart lange Aufenthaltsdauern umzusetzen. Ausgenommen werden sollen laut CDU-Vorschlag nur diejenigen Geflüchteten, deren Identität eindeutig nachgewiesen ist. Dabei lassen Sie aber offenkundig völlig außer Acht, dass es nicht wenige Geflüchtete gibt, die gar keine Dokumente haben. Entweder, weil sie diese auf der Flucht verloren oder nicht mitgenommen haben, weil sie nie Dokumente besaßen, zum Beispiel Staatenlose. Außerdem werden manche Dokumente auch als ungültig erachtet oder es fehlen Pässe, weil es entweder keine Staaten gibt, die die Identität bestätigen könnten, oder es nicht tun oder eben die Strukturen dort vor Ort völlig zusammengebrochen sind. Abschließend: Es gibt ausreichend Gründe für die Ablehnung dieses Gesetzesvorhabens – ich habe sie hier genannt – und wir lassen uns da ganz bestimmt auch nicht vom Gegenteil überzeugen, aber es ist manchmal so, wie es ist. Wir werden den Antrag in den Ausschuss überweisen müssen, auch wenn ich nicht weiß, was das bringen kann, aber wir werden uns dem nicht versperren. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Ich will mal was Verrücktes machen, ich versuche mal, mit was Positivem anzufangen. Es ist nämlich in der Tat doch zutreffend, dass sich aus dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 Änderungen ergeben, die durchaus der Umsetzung bedürfen könnten. Das Anliegen der CDU-Fraktion, den Gesetzestext daher auf den aktuellen Stand zu bringen, in dem man dort künftig nicht länger vom Asylverfahrensgesetz, sondern vom Asylgesetz spricht, ist in der Tat berechtigt. In diesem Sinne vielen Dank für den Hinweis der CDU-Fraktion auf die Möglichkeit der Anpassung. Wünschenswert wäre allerdings, könnte man in dem Zuge den Gesetzestext nicht nur sprachlich-begrifflich, sondern auch inhaltlich verbessern. Letzteres kann ich leider nicht erkennen. Die anderen Vorschläge nämlich, die dem Hohen Haus hier heute mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt worden sind, sind nach meinem Dafürhalten alles andere als begrüßenswert. Ich will Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von der CDU – es sind doch mehr Männer –, das auch gern in der gebotenen Kürze erläutern. Entweder ist Ihnen hier ein argumentativer Fauxpas unterlaufen, da Sie mit der Rede von einer willkürlich anmutenden Verteilung schon eingestehen, dass die Verteilung dann doch nicht so ganz willkürlich erfolgt, oder Sie haben tatsächlich Schwierigkeiten mit der konzeptionellen Differenz von Sein und Schein. Scheinbare Willkür taugt wenig, um nicht zu sagen, gar nicht als Begründung für neue Verteilungsverfahren, da die Verteilung ihren eigenen Worten nach ja gerade nicht willkürlich erfolgt. Falls Sie Ihren eigenen Worten nicht trauen oder Schwierigkeiten damit haben, zu verstehen, was Sie hier aufschreiben, dann hilft Ihnen womöglich ein Blick in die Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung, die Sie auch selbst ansprechen. Dort verrät man Ihnen nämlich in § 2 die Details zur Verteilung. Dort ist beispielsweise festgehalten, dass bestehende Quoten zu prüfen sind. Auch zeigt sich bei der weiteren Lektüre, dass die Quoten eben nicht starr sind. Und das ist, wie wir merken, eigentlich etwas Positives. Ich muss also annehmen, dass Sie hier einen argumentativen Strohmann aufgebaut haben. An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis meinerseits, dass Minister Adams in gefühlt fast jeder Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erklärt und auch Ihnen, Herr Malsch erklärt, wie der Verteilmechanismus genau funktioniert. Das scheint nur nicht so richtig anzukommen – okay. Hinzu kommt, dass bereits durch das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – das ist übrigens auch ein furchtbarer Name – die maximale Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen geregelt ist, und da kommt man leider, was Ihnen dann vielleicht wieder gefallen würde, auf 24 Monate statt die von Ihnen geforderten 18 Monate. Was Sie vermutlich auch übersehen, ist Folgendes: Würde man vom aktuellen Verfahren auf das von Ihnen angestrebte umstellen, verschöbe sich das vermeintliche Problem in zweifacher Hinsicht, zum einen auf lokaler Ebene von den Landkreisen zur Erstaufnahmeeinrichtung und zum anderen auf temporaler Ebene um 18 Monate. Der eigentliche Punkt ist aber doch Folgender: Es ist erstens absolut unzureichend, Geflüchteten lediglich physische Sicherheit zu bieten, und zweitens ist es perfide, darauf zu warten, dass man sie hoffentlich bald abschieben kann. Die Menschen haben ein Recht auf Mitgliedschaft in einer Gesellschaft. Wenn Sie nicht länger das Recht oder die Möglichkeit haben, Mitglieder der Gesellschaft ihres Herkunftslandes sein zu können, dann müssen sie Zugang zur Mitgliedschaft in der Gesellschaft eines anderen Staates erhalten. Ein reicher, demokratischer Staat wie Deutschland kann keine Einrichtung errichten, in denen Geflüchtete keinen Kontakt zum Rest der Bevölkerung haben sollen und nur mit Grundnahrungsmitteln, Kleidung und Unterkunft versorgt werden. Wenn ein demokratischer Staat geflüchtete Menschen aufnimmt, muss er ihnen auch Rechte gewähren, die auch andere in dieser Gesellschaft genießen. Im Laufe der Zeit wird er sie sogar als Mitglieder akzeptieren müssen. Das wird einigen hier im Hause nicht gefallen.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das wird
auch nie passieren!) Ja, Ihre Vorstellung von einem demokratischen Staat ist tatsächlich auch eine ganz andere als meine Vorstellung. Herzlichen Glückwunsch übrigens!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
Vielleicht hören Sie auch einfach einmal 2 Minuten zu. Der Herr Möller muss sich ja noch seine Notizen machen, damit er nachher hier zum Schluss richtig auftrumpfen kann.
(Heiterkeit AfD)(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist
auch gut so!) Vielleicht denken Sie also noch ein einmal darüber nach, ob das nicht viel eher mit den so oft von Ihnen beschworenen christlichen Werten in Einklang zu bringen ist, als dass Sie Werte, beim Versuch sie zu fördern, weiter verletzen. Und da habe ich bisher noch gar nicht darauf abgehoben, dass Sie scheinbar immer noch nicht begriffen haben, dass a) Gesetzesverstöße Angelegenheiten der Justizbehörden sind und dass b) Ihre fehlerhaften Argumente nicht besser werden, indem Sie sie Woche für Woche wiederholen. Wer behauptet, das Verhalten Einzelner würde die Mehrzahl der Gruppe in Misskredit bringen, der müsste analog auch schlussfolgern, dass CDU-Mitglieder prinzipiell ungeeignet für den Job des Ostbeauftragten sind. Das ist vielleicht noch so eine kleine perspektivische Denksportaufgabe. Nun haben wir diesen Antrag hier aber liegen, und wie Kollegin Rothe-Beinlich es gesagt hat, werden wir uns wohl damit im Ausschuss noch befassen müssen. Vielen Dank auch dafür.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir gerade gehört haben, spiegelt genau das Bild wider, wie die Parteien mit der Situation umgehen. Und ohne es vorwegzunehmen, weil ich mir vorstellen kann, dass von der AfD kommt, dass alle Asylbewerber kriminell sind. Wir haben gehört, dass alle Asylbewerber niemals straffällig werden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn hier!) Sie haben gesagt, alle Asylbewerber werden niemals straffällig sein, indem sie hierherkommen und zunächst erst mal den Schutz genießen. Jetzt bin ich auch genau bei unserem Antrag.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) Und, Herr Beier, Sie sprechen nicht mehr von einem Land, sondern Sie sprechen von einer Mitgliedschaft. Also wenn ich eine Mitgliedschaft in einer Nation nicht mehr haben möchte oder ich nicht mehr haben darf, dann gehe ich woandershin. Aber über was Sie alle nicht gesprochen haben, sind neben den Rechten auch die Pflichten. Darum geht es im Grundsatz bei uns. Frau Baum, auch bei Ihnen habe ich herausgehört, dass Sie das sehr undifferenziert gesehen haben. Denn die Fraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode sehr ausführlich mit dem Problem von der überschaubaren, aber auch sehr schwierigen Gruppe von straffälligen, gewaltbereiten und sicherheitsrelevant auffälligen Asylbewerbern beschäftigt. Und genau um diese geht es heute – genau um diese!
(Beifall CDU)
Genau genommen handelt es sich nicht einmal um Asylbewerber, sondern um Personen, die dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen. Das sind ganz konkret auch Personen, die aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen in Härtefällen oder zum vorübergehenden Schutz aufgenommen werden, geduldete oder unerlaubt eingereiste Ausländer. In der Beratung damals und auch heute ist doch wenigstens eine Gewissheit ganz deutlich zutage getreten: Die Thüringer Landesregierung negiert dieses Problem. Sie weigert sich anzuerkennen, dass unter der Gruppe der Ausländer, die euphemistisch ohne jede Differenzierung Schutzsuchende genannt werden, sich eben nicht nur Menschen befinden, die Schutz suchen. Es befinden sich auch Menschen darunter, die wir Straftäter, Gewalttäter und Integrationsverweigerer nennen können und auch nennen müssen.
(Beifall AfD, CDU)
Wir haben doch die Situation, dass zwar die Kommunen, das Landesverwaltungsamt und die Polizei, zumindest soweit ich das bewerten kann, neutral und realistisch über solche Personen und über deren Verhalten und damit zusammenhängende Probleme sprechen, die Landesregierung und auch ein Großteil der Kollegen hier im Raum aber negieren diese Existenz. Sicherlich muss man auch über Integrationserfolge in den Kommunen sprechen. Das ist vollkommen richtig. Die sind auch unbestritten. Die gibt es auch. Aber wir sprechen hier und heute nicht über anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, die ihre Kinder zur Schule schicken, die den Deutschkurs besuchen und die anderen Menschen unabhängig von Geschlecht oder Religion respektvoll gleichberechtigt gegenübertreten. Über diese Menschen werden wir sehr gern sprechen, aber die sind heute und hier nicht das Thema. Vor 2015 wurde auch in Thüringen mit straffälligen und renitenten, integrationsverweigernden Asylbewerbern noch umgegangen. Das Landesverwaltungsamt hat es in der 6. Wahlperiode mal so beschrieben: Verhielt sich eine Person so, dass man ihres Verhaltens weder mit Sozialarbeit noch mit den Mitteln der Justiz habhaft werden konnte, wurde diese immer wieder und wieder umverteilt, bis diese Person müde wurde, sich wohlverhielt oder verschwand. Das ist sicherlich kein Königsweg, so wurde eben damals verfahren. Schon 2018 beschrieb man auch in den Beratungen im Justizausschuss, dass dieses Verfahren nicht mehr tauglich ist, weil es sich einfach um zu viele Personen handelt, die auffällig sind, die Hausordnung nicht einhalten, die immer Ärger provozieren, die immer nur kurz zur Personalfeststellung festgehalten werden und wissen, dass nach Monaten und Jahren irgendwann vielleicht ein ins Leere gehender Strafbefehl die Konsequenz des Rechtsstaats aufzuzeigen versucht. Wissen Sie, ich habe eine kommunale Gemeinschaftsunterkunft im Sinn. Der dortige Hausmeister sagt, er mache die Arbeit schon seit 30 Jahren. Sie habe ihm immer Spaß gemacht, aber in letzter Zeit habe er einfach nur Angst. Sein Arbeitgeber hat die Büroräume gesondert abgesichert, damit der Mann sich einschließen kann und das macht er auch regelmäßig. Die Frage ist da im Ansatz korrekt: Wie geht man mit solchen Menschen und mit solchen verhaltenszusammenhängenden Problemlagen um? Dass wir die von der AfD vorgeschlagenen Wohnsitzzuweisungen für untauglich halten, haben wir bereits deutlich gemacht. Man könnte nur überlegen, ob man eine räumliche Beschränkung nach § 56 Asylgesetz verhängt, die aber nicht auf eine Einrichtung, sondern allenfalls auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt sein darf. Und auch mit einer Residenzpflicht können Sie immer noch nicht durch eine noch so gut gesicherte Einrichtung verhindern, dass von den dort zur Wohnsitznahme verpflichteten Personen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr ausgeht, weil diese Einrichtung selbstverständlich auch verlassen werden darf. Als ersten Schritt müsste die Landesregierung unserer Auffassung nach erst mal anerkennen, dass es solche Menschen auch unter den Personengruppen gibt, die unter das Flüchtlingsaufnahmegesetz fallen, und dass man diesem höchst problematischen Verhalten eben nicht nur mit Sozialarbeiterinnen Herr werden kann, die sich bei den echten Härtefällen vor Angst nicht einmal in die Nähe ihrer Delinquenten trauen. Sicherlich ist es erwähnenswert, wenn der Minister sich die Klagen der Sicherheitsmitarbeiter und der Sozialdienste anhört. Aber es passiert eben nichts. Die Verteilung dieser Menschen auf die Kommunen sehen wir schon lange problematisch, denn die Landesregierung akquiriert die reguläre Migration und reicht sie eins zu eins an die Kommunen weiter. Wenn es dann besagte Probleme mit dem Verhalten der verteilten Menschen gibt, dann macht sich die Landesregierung einen schmalen Fuß und zieht sich zurück. Dafür sei man nicht verantwortlich. Die Verantwortungsträger vor Ort würden sich nicht tüchtig genug bemühen oder man müsse sich eben kultursensibel mit der Situation und den Beeinträchtigungen abfinden. Wir sind der Meinung, die Landesregierung ist für ihre Gäste erst einmal selbst verantwortlich. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Menschen angemessen aufgenommen werden, dass sie mit Grundwerten und Normen bekannt gemacht werden und dass sie sich vernünftig sozialadäquat verhalten. Dieser Verantwortung kann die Landesregierung nun in ihren eigenen Unterbringungseinrichtungen nachkommen. So lange in den landeseigenen Unterkünften keine Ruhe herrscht – mit allen sachlichen und finanziellen Möglichkeiten, die einer landesunmittelbaren Einrichtung zur Verfügung stehen –, wie sollen dann die auf sich allein gestellten Kommunen reagieren? Wir schlagen daher vor, dass die Erstaufnahmeverpflichtung der Kommunen unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten erst mit der Entscheidung über das Asylbegehren oder als gesonderter Anreiz mit gesicherter Identitätsfeststellung entsteht. Kinder sollen hiervon ausdrücklich ausgenommen werden. Wir verstehen diesen Gesetzentwurf als einen Diskussionsvorschlag zur Besserung des Problems und beantragen hiermit auch die Überweisung. Da wir uns in einer Zeit bewegen, die pandemiebelastet ist – Sie haben es gesagt –, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, dass wir derzeit weder eine Überlastung einer Einrichtung noch eine Überlastung eines Migrationsbereiches oder einer Bundesbehörde haben. Wir haben momentan auch nicht den Zulauf. Also ist es die richtige Zeit, das zu klären. Ich glaube, wenn man in Richtung Suhl sieht: Die Menschen erwarten das auch von uns allen hier, damit es genau nicht dazu kommt, dass der wahrscheinlich nach mir Redende noch mehr aus dem Hut zaubern kann, um das generelle Thema „Asyl“ wieder unter Augenschein zu nehmen. Wir betrachten den Teil, den wir, glaube ich, alle verpflichtet sind zu betrachten, denn das Rechtssystem sollte für jeden Menschen hier in Deutschland gelten. Danke.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen meldet sich jetzt Abgeordneter Möller. Wir treten jetzt aber erst einmal in die Lüftungspause bis 16.30 Uhr ein und fahren dann fort. Als erster Redner hat dann Abgeordneter Möller das Wort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 8. Wie angekündigt erhält Abgeordneter Möller, Fraktion der AfD, das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, zunächst einmal bedanke ich mich bei Herrn Präsidenten für den Spannungsbogen, den er hergestellt hat.
(Beifall AfD)
Dann möchte ich natürlich auf den Gesetzentwurf und die Redebeiträge eingehen. Der Gesetzentwurf der CDU ist eine Reaktion auf die Zustände in Suhl, die bekannt geworden sind, und natürlich auch auf den Gesetzentwurf der AfD, der auch eine Reaktion auf diese Umstände ist. Die Ausgangspunkte sind natürlich ganz andere. Den Gesetzentwurf unserer Fraktion, der AfD, kann man im Grunde genommen auf das Wort zusammenpressen, dass man die Störenfriede bis zur Abschiebung abseits gemeindlicher Infrastruktur in unbesiedelten Gegenden unterbringen möchte. Da sagen Sie, Herr Malsch, das wäre untauglich. Aber wenn Sie sich mal mit den Suhlern auf dem Marktplatz unterhalten – das haben wir getan –, dann merken Sie ganz schnell, die Suhler sind da total anderer Auffassung.
(Beifall AfD)
Der eigentliche Grund, warum Sie nicht auch Ähnliches fordern, ist, Sie trauen sich nicht. Sie trauen sich nicht und verstecken sich hinter diesem aufgebauten Popanz vom bösen rechten AfDler, der alle Asylbewerber, alle Flüchtlinge für kriminell erklärt. Und das tut er eben nicht. Da brauchen Sie nur mal in unserem Gesetzentwurf nachlesen, da haben wir auch ganz klar differenziert.
(Beifall AfD)
Ja, Ihr Gesetzentwurf wiederum, der war für mich auch erst mal ein bisschen kryptisch. Ich habe überlegt, was wollen die eigentlich erreichen, die Kollegen von der CDU? Da steht also im Grunde drin, okay, die Leute sollen 18 Monate – bis auf ein paar Ausnahmen – in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Dem Ganzen liegt, wie gesagt, dieses Problem in Suhl zugrunde. Sogar Herr Dr. Hartung hat das angesprochen. Insofern sind wir uns also einig – das Problem von Suhl liegt dem Ganzen zugrunde. Aber die Frage ist: Wollen Sie es lösen? Wollen Sie es lösen, indem Sie die Leute, die Asylbewerber in Suhl, die dort kriminell auffällig werden, die dort die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören, die auch den anderen Mitbewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung und den Suhlern auf den Senkel gehen, wollen Sie denn die wirklich weiter in Suhl konzentrieren, sozusagen in einer Erstaufnahmeeinrichtung? Ist das das Ziel? Dann gewinne ich nämlich tatsächlich den Eindruck, dass Sie die Troublemaker wirklich einfach nur von anderen Wahlkreisen fernhalten wollen, insbesondere von Ihrem eigenen.
(Beifall AfD)
Ganz ehrlich, das kann doch nicht der Ansatz einer Fraktion sein, die eigentlich mal angetreten ist, das ganze Volk zu vertreten. Also unser Ansatz wäre das jedenfalls nicht. Natürlich – das ist ja das Interessante –, während bei uns wie gesagt der Eindruck besteht, Sie wollen das Problem einfach nur fern von anderen Wahlkreisen halten, hat Frau Rothe-Beinlich wiederum einen ganz anderen Ansatz. Sie erkennt in diesem Gesetzentwurf den Entwurf eines Abschiebelagers oder eines Orts der Hoffnungslosigkeit. Das ist ja geradezu absurd. Also das kann eigentlich nicht Ihr Ziel gewesen sein, sozusagen eine Art Abschiebelager zu machen, denn dafür fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen. Ich meine, gut, man hat jetzt für den Unwissenden mitgeteilt, dass es den Abschiebestopp für Syrer nicht mehr gibt, aber jeder, der sich mit der Materie auch nur ein bisschen auskennt, weiß natürlich, dass 97 Prozent aller Syrer einen Schutzstatus haben, dass dieser Schutzstatus seltsamerweise auch so gut wie nie überprüft und entzogen wird, damit eben auch eine Abschiebung trotzdem nicht stattfindet und viele dieser Syrer demnächst die Zeit überschritten haben und dann eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erlangen können. Letzten Endes, dieser Gedanke, dass es sich hierbei um ein Abschiebelager handelt, ist absurd und den können Sie eigentlich auch gar nicht wirklich verfolgt haben. Dazu müssten Sie nämlich an Ihre CDU im Bund gehen und sagen: Freunde, eure Bundesbehörde ist es doch, die verhindert, dass genau diese Störenfriede am Ende auch abgeschoben werden. Es ist doch kein Thüringer Problem, es ist doch ein Problem, was die CDU im Bund selbst verursacht hat.
(Beifall AfD)
Mal abgesehen davon, dass es die CDU-Migrationspolitik war, die diese Störenfriede überhaupt erst ins Land gelassen hat.
(Beifall AfD)
Dann möchte ich noch kurz reagieren auf die Hinweise und Stellungnahmen von Herrn Beier von der Fraktion der Linken. Herr Beier meint ja, ein reicher demokratischer Staat, der müsse Asylbewerbern eben auch Rechte jenseits der – ich sage es mal – Grundversorgung gewähren. Und das ist schon wieder diese typische linke Hybris. Wenn Sie sich einfach nur mal umschauen im Umfeld von Deutschland, da schauen Sie nach Polen – okay, Polen, Ungarn, Tschechien halten Sie wahrscheinlich nicht für Demokraten, dazu haben Sie als Supereuropäer ja Ihre eigene Haltung. Aber schauen wir mal nach Dänemark. Bei Dänemark zumindest sollten wir uns doch einig sein, dass Dänemark ein demokratischer Staat ist. Was macht denn Dänemark mit solchen Troublemakern? Na, die schieben sie ab. Die schieben sie ab! Und die gehen vielleicht sogar demnächst noch ein Stückchen weiter, die werden also entsprechende Aufnahmelager in anderen Ländern schaffen, weil sie nämlich genau wissen, dass sie damit den Anreiz zur Migration nach Dänemark wirkungsvoll unterbrechen. Und genau das wäre eigentlich auch ein guter Ansatz für Deutschland und für Thüringen.
(Beifall AfD)
Man könnte also durchaus sagen: Ja, 18 Monate Erstaufnahmeeinrichtung sind eine gute Sache. Nur darf die Erstaufnahmeeinrichtung nicht in Suhl sein, sondern sie muss in Mali sein. Dann wäre das okay.
(Beifall AfD)
Andere demokratische Staaten machen das auch. Und wenn Sie, Herr Beier, dann immer wieder betonen, dass alle anderen Positionen eigentlich nicht demokratisch wären, Sie sich selbst sozusagen als Superdemokrat über alle anderen erheben, insbesondere natürlich über meine Fraktion,
(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Nur
über Sie!) dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Wissen Sie, ein Demokrat ist in meinen Augen niemand, der sein eigenes Volk einsperrt, früher, weil er es vom Klassenfeind beschützen wollte und heute, weil er es vor einem Virus beschützen will. Ein Demokrat ignoriert auch nicht die Probleme, die das eigene Volk betreffen und die das eigene Volk auch lautstark artikuliert, und wenn es das dann lautstark artikuliert, wird ein Demokrat nicht auf die Idee kommen, ihm das auch noch zu verbieten und ihm mit Strafandrohung, mit Sperrung und dergleichen, mit Zensurmaßnahmen das Wort zu verbieten. Ein Demokrat, Herr Beier, der versucht auch nicht, die eigene Jugend vor gefährlichen Ideen zu schützen. All das ist symptomatisch für die Linke, leider auch für SPD und Grüne und zum Teil sogar für die CDU.
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Meine Damen und Herren, deswegen seien Sie am besten mit dem Attribut oder mit der Bezeichnung als Demokrat ein bisschen vorsichtiger, Sie entzaubern sich damit auch ein Stück weit selbst.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Möller, Sie möchten Menschen in unbesiedelte Gegenden bringen, bis Sie sie loswerden können. Ich weiß, Sie wollen das nicht hören, aber das hatten wir schon mal. Wir haben in Deutschland schon mal Menschen in unbesiedelte Gegenden gebracht, damit wir sie loswerden konnten, und zwar nach dem 9. November, nicht den 1989, Sie wissen genau, welchen ich meine. Wir haben damals Menschen, die uns in unserer Gesellschaft nicht lieb waren, in Orte gebracht und wollten sie damit motivieren, das Land zu verlassen, nachdem wir ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt haben. Diese Menschen, die jetzt hierherkommen, kommen nicht mit deutscher Staatsbürgerschaft, sie kommen als Flüchtlinge zu uns. Sie haben ein Menschenrecht darauf, sich vor Gefahr in Sicherheit zu bringen. Und Sie scheren alle über einen Kamm. Für Sie sind das alles Störenfriede und genau das …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Überhaupt
nicht!)
(Unruhe AfD)
Sie haben überhaupt nicht differenziert. Keines Ihrer Worte hat irgendeine Differenzierung beinhaltet, kein einziges Ihrer Worte! Und Sie sagen, die CDU traut sich nicht, das zu tun, was Sie fordern. Das hat nichts mit trauen zu tun, die CDU ist – Entschuldigung, wenn ich Sie in Schutz nehme – eine Partei des Rechtsstaats. Es gibt einfach Menschenrechte und Sie können nicht manche Leute für die Fehler anderer in Haftung nehmen. Jetzt kommen wir zu den Fehlern und Problemen in Suhl. Ja, ich habe die angesprochen, na klar. Die sind aber auch Probleme, die daraus resultieren, dass Menschen – ich will jetzt nicht sagen zusammengepfercht – auf engem Raum über längere Zeit zusammenleben müssen, obwohl sie sich gegebenenfalls woanders ganz normal und anders verhalten würden. Genau das wollen Sie
(Unruhe AfD)
nicht anerkennen. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich einen AfD-Stand auf einem Marktplatz sehe, unabhängig davon, ob in Weimar oder Suhl, halte ich mich doch von dem fern.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Danke dafür!)
Die Leute, die mit Ihnen reden, sind Ihnen geistig nahe und sehen das natürlich so wie Sie. Natürlich sehen die das so wie Sie und deswegen brauchen Sie sich nicht wundern, wenn die Leute auf dem Marktplatz in Suhl, die bereit sind, mit solchen Leuten wie Ihnen zu reden, Ihrer Meinung sind, das ist doch normal. Alle anderen halten sich von Ihnen fern, und zwar in einem großen Bogen, mit solchen Leuten redet man nicht. Mit den Schmuddelkindern spielt man nicht, genau das ist die Sache,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) die man Ihnen gegenüber sagen muss.
(Heiterkeit AfD)(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Schau mal in
den Spiegel!) Deswegen, glaube ich, das hat nichts mit nicht trauen zu tun, die CDU weiß sehr genau, dass sie sich auf Ihr Niveau nicht herablassen sollte und vielleicht ist das die einzige vernünftige Funktion, die Sie in diesem Parlament haben. Sie zeigen uns in jeder Sitzung die Fratze des Rassismus und halten jeden anständigen Demokraten von sich fern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Gibt es weitere Redewünsche aus den Fraktionen? Herr Abgeordneter Möller. Sie haben noch 50 Sekunden.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Bei
Fratze des Rassismus fühlt er sich angesprochen!)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Dr. Hartung, was Sie machen, ist im Grunde genommen, die Geschichte in so eine Art Geiselhaft für die Gegenwart zu nehmen. Es spricht überhaupt nichts dagegen – im Gegenteil –, dass man sich an bestimmte historische Ereignisse, die schlimm waren, die sich nie wiederholen dürfen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wa-
ren Verbrechen!) erinnert – ja, dass sie verbrecherisch waren. Dass man sich daran erinnert, ist völlig okay. Aber dass man sie missbraucht, um Lösungen für die Gegenwart nicht zu finden oder auszuschließen, das ist nicht redlich, Herr Hartung.
(Beifall AfD)
Wenn Sie hier den Duktus „mit Schmuddelkindern spielt man nicht“ verwenden und damit im Grunde genommen einen ganzen Bevölkerungsanteil ausgrenzen, sage ich Ihnen eins: Der Spruch ist uralt und überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Heutzutage wählt man Schmuddelkinder nicht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Wie-
der!) Dann überlegen Sie mal, wer das ist.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Möller, Voraussetzung dafür, dass sich Dinge, wie die, die ich angesprochen habe, nie wiederholen, ist, dass wir aus ihnen lernen. Aus diesen Dingen zu lernen heißt, wehret den Anfängen. Sie sind ein Anfang. Sie sind ein Anfang und genau deswegen wehren wir uns und genau deswegen legen wir den Finger in die Wunde.
(Unruhe AfD)
Denn wir müssen den Nazi dann entlarven, wenn er sich zeigt, egal ob er Anzug und Schlips trägt und egal ob er nett daherredet und meint, er vertritt hier die Bevölkerung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir müssen ihn stellen, damit genau das, was nie wieder passieren darf, nie wieder passiert, und zwar mit keiner Bevölkerungsgruppe, mit keinem Menschen. Genau deswegen werden wir Sie stellen. Wir werden Sie natürlich rhetorisch stellen, nicht so, wie Sie, vielleicht noch handgreiflich oder so.
(Unruhe AfD)
Wir werden Sie stellen, darauf können Sie sich verlassen. Ihre Lügen werden nicht unwidersprochen bleiben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und liebe Thüringer, ich bedanke mich zunächst einmal für die engagierte Debatte, die hier geführt wurde um die immer wieder aktuelle und wichtige Frage, wie wir mit geflüchteten Menschen in diesem Land, in der Bundesrepublik und damit auch im Freistaat Thüringen umgehen wollen. Für die Landesregierung kann ich erklären, dass wir uns immer wieder überprüfen, dass wir uns immer wieder neu dafür entscheiden, eine menschenrechtsorientierte Aufnahme von Geflüchteten umzusetzen, bei diesem Thema sehr geradlinig zu bleiben und im Übrigen auch rechtsstaatlich zu handeln, indem wir nämlich bundesgesetzliche Anforderungen hier in Thüringen mit hoher Qualität und Sorgfalt umsetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich habe Ihnen, Herr Malsch, sehr interessiert zugehört. Ich habe deshalb ein wenig gestutzt, da Sie neben dem, was Sie zu Ihrem Gesetzesentwurf gesagt haben, auch angesprochen haben, dass Sie ein großes Kompetenzgerangel sehen und der Landesregierung vorwerfen, dass man dort nicht handele. Dabei wissen Sie – alle wissen das –, dass wir innerhalb der Landesregierung aktiv und sehr engagiert daran arbeiten, ein Landesamt für Migration und Integration und die Aufnahme geflüchteter Menschen zu bilden, alle einzelnen Kompetenzen zusammenzusammeln und dieses Projekt unter Pandemiebedingungen, auch unter der Bedingung, dass diese Landesregierung nur wenig Zeit bis zur vermeintlichen – ich denke, sicherlich mit tatkräftiger Unterstützung Ihrer Fraktion –, dann auch stattfindenden Landtagswahl hat. Wir arbeiten engagiert daran und wir stellen uns der Debatte – es war ein Zwischenruf von Herrn Heym, der jetzt hier öfter kam: Suhl, Suhl, reden Sie mal in Suhl –, arbeiten auch in Suhl daran, wo es ohne jede Frage große Herausforderungen, Probleme gibt, die besprochen werden müssen, was wir in einem intensiven dichten Takt auch tun. Ich war vor 14 Tagen dort, gestern fand ein Runder Tisch statt, vor vier Wochen waren Bürgerinnen aus Suhl-Neundorf bei mir, vor sechs Wochen fand eine Bürgerversammlung mit Beteiligung auch von Vertretern der Landesregierung statt. Das heißt, wir arbeiten an diesen einzelnen Punkten, die alle hier zu Recht – manchmal überspitzt – dargestellt wurden, aber zu Recht haben wir dort Probleme zu lösen. Das ist überhaupt auch noch mal wichtig, damit nicht immer erzählt wird, dass irgendjemand das irgendwie nicht sehen würde. Herr Malsch, warum würden wir sonst so lange im entsprechenden Ausschuss immer wieder miteinander diskutieren? Warum müsste ich so viele Antworten geben auf Ihre zu Recht kritischen Nachfragen? Weil wir daran arbeiten, weil wir hier ein großes Projekt haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich Suhl gerade angesprochen habe, dann ist mir das ganz wichtig, dass wir uns immer auch an die Zahlen halten. Erst gestern beim Runden Tisch wusste die Polizei zu berichten, dass wir eine viel zu hohe Anzahl – ich betone das noch mal –, eine viel zu hohe Anzahl von Straftaten auch in der Erstaufnahme wahrzunehmen haben. Das geht überhaupt nicht. Vergleicht man sie aber mit dem Vorjahr, ist sie geringer worden. Das heißt, unsere Maßnahmen, so lächerlich sie manche machen wollen, nämlich ein verstärkter Einsatz des Sozialdienstes, ein verstärkter Einsatz des Ordnungsdienstes – wir haben ihn noch mal um vier Menschen aufgestockt – 24/7 und wir haben auch den polizeilichen Dienst, der täglich in der Erstaufnahme ist, noch einmal verstärkt, sind Maßnahmen, die ganz offensichtlich Frucht tragen. Insofern möchte ich – erlauben Sie mir das – diese Darstellung, dass die Landesregierung hier nicht handelt und dass sie, wenn sie handelt, nur sinnlose Dinge tun würde, außerordentlich scharf zurückweisen.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Stimmen Sie mir zu, dass Sie uns im Ausschuss außer dem wohlklingenden Wort Landesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht einen einzigen inhaltlichen Punkt dieses Großprojekts mitgeteilt haben?
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Das, was Sie hier vortragen, was Ihr großes Projekt ist. Sie haben gesagt, wir hinterfragen das, wir sprechen von Kompetenzgerangel. Aber Sie haben uns im Ausschuss außer diesem Wort, der Wortmarke, noch nicht eine einzige Information über die Struktur, über das Personal, über die Aufgaben gegeben. Und da müssen Sie mir zustimmen. Ansonsten war ich im Ausschuss nicht dabei, als Sie es uns allen mitgeteilt haben.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Malsch, dem kann ich natürlich überhaupt nicht zustimmen, da ich Sie über einzelne Schritte immer wieder informiert habe. Ich habe Sie informiert über die Kabinettssitzung im Dezember, ich habe Sie informiert über die Vorlage, die wir im Januar eingebracht haben, und ich habe Sie heute darüber informiert bzw. am Dienstag die Öffentlichkeit, dass eine neue Kabinettsvorlage, die den nächsten Schritt bildet, ins Kabinett geht, in die Ressortabstimmung geht. Und sobald wir den nächsten Ausschuss erreichen, werde ich auch über diese Kabinettsvorlage, die wieder einen Schritt weitergeht, natürlich sprechen. Das ist nicht nur das Wort, sondern es ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die ich Ihnen sehr wohl dargestellt habe. Und nun zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU aus Sicht der Landesregierung. Der vorgelegte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt maßgeblich darauf ab, die Aufenthaltsdauer von geflüchteten Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zu verlängern. Unter dem Deckmantel des bereits im Jahr 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sollen nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 Asylgesetz bestimmte Personengruppen, die zwar dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen, deren Identität jedoch nicht mit einem gültigen Personaldokument festgestellt sei, bis zu 18 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung verweilen, bevor eine betreffende Aufnahmeverpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte entstehen solle. Ausgenommen hiervor sollen nur Familien mit ihren minderjährigen Kindern sein. Die Aufnahmepflicht der kommunalen Gebietskörperschaften soll nach der Begründung des CDU-Gesetzentwurfs konkretisiert und die Möglichkeit zum Verbleib in der Erstaufnahmeeinrichtung entsprechend erweitert werden. Solcher Regelungen, sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bedarf es schlichtweg nicht. § 47 Abs. 1 Asylgesetz beinhaltet die Verpflichtung für Asylantragstellende und vollziehbar Ausreisepflichtige, längstens 18 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, in einer Aufnahmeeinrichtung der Länder zu wohnen. Mit dieser Regelung korrespondiert gleichwohl keine Verpflichtung für die Länder. Diese sind nicht Normadressaten. In diesem Sinne bestimmt auch § 47 Abs. 1b Asylgesetz, dass die Länder weitergehende Regelungen zur Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung, längstens aber für 24 Monate, treffen können, folglich nicht müssen. Die Ausgestaltung der Aufnahme und Unterbringung Asylbegehrender obliegt gemäß § 44 Abs. 1 Asylgesetz den Ländern. In Thüringen verfolgt die Landesregierung bereits seit der letzten Legislaturperiode eine integrationsfördernde Strategie und setzt auf eine zügige Verteilung aus der Erstaufnahme in die kommunalen Gebietskörperschaften. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Ankunftszentrum des BAMF in Suhl sowie mit der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf tragen die verantwortlichen Akteure zu einer möglichst schnellen Abarbeitung der Asylverfahren bei. Dass – bitte jetzt die Ohren spitzen – Ankerzentren in Thüringen keine Option sind, möchte ich erneut bekräftigen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Insoweit geht es nicht, wie im Gesetzentwurf ausgeführt, um eine in Thüringen noch nicht erfolgte Umsetzung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, sondern um eine bewusste Entscheidung der Landesregierung, Geflüchtete nicht für einen längeren Zeitraum zentral auf nur sehr begrenztem Raum unterzubringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist übrigens eine der wichtigsten Forderungen aus Suhl, dass die Menschen auch schnell wieder verteilt werden, dass sie nicht überlange in übergroßer Zahl in Suhl verbleiben, ohne dass das nottut. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies muss auch für Personen gelten, deren Identität mit einem gültigen Personaldokument noch nicht festgestellt ist, denn die Gründe, weshalb ein Personaldokument nicht vorgelegt werden kann, können sehr unterschiedlich sein, nicht zuletzt wegen einer kriegsbedingten Flucht ohne Hab und Gut oder durch Umstände im Heimatland, die eine Passbeschaffung unmöglich machen. Die mit dem Gesetzentwurf wohl in den Blick genommene Situation einer mangelnden Mitwirkung an der Identitätsfeststellung mag vorkommen, stellt gleichwohl aber nicht den Regelfall dar. Ich halte es daher für den falschen Weg, mit der Wohnunterbringung, die an essenzielle Bedürfnisse des Menschen anknüpft, eine disziplinierende Wirkung erreichen zu wollen. Vielmehr hat sich die zügige Verteilung der Geflüchteten auf die Landkreise und kreisfreien Städte aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus bewährt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, entgegen der Begründung im Gesetzentwurf ist es jedoch nicht so, dass die kommunalen Gebietskörperschaften ganz unabhängig von ihren individuellen Möglichkeiten zur Aufnahme verpflichtet sind, denn die Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung fordert gemäß § 2 – ich glaube, Herr Beier oder Frau Rothe-Beinlich hatte das schon gesagt – von den kommunalen Gebietskörperschaften gemessen an ihrer Einwohnerzahl relativ gleichmäßige Unterbringungsleistungen. Die Annahme der CDU ist also falsch, die hier in der Gesetzesbegründung aufgeführt wurde. Vielmehr sieht die aktuell gültige Flüchtlingsverteilungsverordnung – § 2 Abs. 6 – Über- und Unterschreitung der Verteilquoten vor, insbesondere um bestehende Ungleichgewichte bei der Verteilung der Flüchtlinge oder Geflüchteten zu beseitigen oder um bestehenden Unterbringungskapazitäten Rechnung zu tragen oder wenn es zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Die an den tatsächlichen Entwicklungen ausgerichteten Aufnahmetatbestände kamen beispielsweise im Jahr 2015 und in den Folgejahren zur Anwendung, wo insbesondere auf die Kriegszustände in Syrien zu reagieren und für eine menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten zu sorgen war. Das Bestreben des zuständigen Landesverwaltungsamts war und ist es, die jeweils konkret anstehenden Verteilungen aus der Erstaufnahmeeinrichtung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Dabei werden unter Berücksichtigung der Verteilungsquoten einerseits möglichst konkrete örtliche Verhältnisse beachtet sowie andererseits im Einzelfall auch Belange der Geflüchteten, insbesondere familiäre Bindungen, in den Blick genommen. Ich kann Ihnen persönlich aus vielen Beratungen mit Landrätinnen und Landräten und auch Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern berichten, dass es unter den Gebietskörperschaften eine hohe Solidarität gibt, dass einzelne Landräte sagen, na klar, wenn die Kollegin X im Landkreis Y Probleme hat, dann nehme ich zehn mehr, sie hilft mir das nächste Mal auch. Das ist eine Gewissheit unter unseren Landräten und es ist keine Überforderung, sondern es ist eher in den letzten Jahren auch der Wunsch und die Forderung der Landkreise gewesen, wir haben Unterbringungskapazitäten geschaffen, jetzt möchten wir auch die Zuweisungen haben, um über die Mittel des Landes, die je zugewiesenen Asylbewerber gezahlt werden, auch die Investitionen refinanzieren zu können. Insofern ist dort auf der Ebene natürlich niemals 100 Prozent alles gut, aber eine gute solidarische Zusammenarbeit und auch ein konzentriertes Arbeiten der Kollegen im Landesverwaltungsamt sind hier Grundlage für eine gute Arbeit. Durch ein solches Zusammenwirken zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften, das seine Grundlage bereits im aktuellen Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz und der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung findet, wird nicht nur eine menschenunwürdige Unterbringung vermieden, sondern auch eine gezielte Integration in die Gesellschaft vor Ort sowie eine individuelle soziale Betreuung der Geflüchteten ermöglicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss ein letzter, aber wichtiger Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf der CDU. Der Gesetzentwurf der CDU lässt eine hinreichende Betrachtung besonders schutzbedürftiger Personen vermissen. Zwar wurde das besondere Schutzbedürfnis von minderjährigen Kindern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Verteilung berücksichtigt, weitere besonders schutzbedürftige Personen, wie zum Beispiel Menschen mit einer Behinderung, alleinstehende Frauen oder LSBTIQ-Personen, wurden jedoch nicht beachtet. Gerade diese müssen insbesondere beachtet werden. Das ist eine große Herausforderung auch schon in der Erstaufnahme im Rahmen unseres Schutzkonzepts, unseres Gewaltschutzkonzepts, diese Personen dazu zu bewegen, dass sie sich offenbaren, damit wir die Schutzmaßnahmen auch durchführen können. Es ist außerordentlich wichtig, dass wir diese Personen nicht aus dem Blick verlieren. Der CDU-Gesetzentwurf ist an dieser Stelle nicht ausreichend. Nach alldem hält die Landesregierung an der bisherigen Praxis der Verteilung in die kommunalen Gebietskörperschaften und damit an einer Integration der Menschen vor Ort fest. Einer Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes nach dem Ansinnen der CDU-Fraktion bedarf es nicht. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass die Fraktionen die zusätzliche Redezeit durch die längere Rede des Ministers nicht in Anspruch nehmen möchten? Das trifft auf Zustimmung. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Damit stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2291 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Montag.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hans-Dietrich Genscher hat einmal gesagt: „Europa ist unsere Zukunft, sonst haben wir keine.“ Auch heute, viele Jahre nach dem Zitat, kann man Hans-Dietrich Genscher ob seiner Weitsicht und präzisen Formulierungen nur zustimmen. Aber was bedeuten sie denn und was bedeuten sie vor allen Dingen für uns? Ich selbst verstehe diese Zeilen so, dass man seine Zukunft gestalten muss, weil sie sonst verloren geht. Das heißt, wir müssen sie gestalten, und zwar am besten mit Optimismus, mit viel Herzblut, aber auch mit dem entsprechenden Quäntchen Verstand. Wir legen hier einen Vorstoß vor, der den Wert Europas für Thüringen betont – eine Initiative, die sich zur Einheit Europas als Garantie für Freiheit, Frieden, Wohlstand und Menschenrechte sowie als Garantie für eine lebenswerte europäische Integration bekennen will, ein Bekenntnis zu gemeinsamen europäischen Werten, die wir teilen, wie sie in den europäischen Verträgen und nicht zuletzt auch in der Grundrechtecharta niedergelegt sind.
(Beifall FDP)
Wo gehört es hin, ein solch evidentes, solch ein bedeutungsvolles Bekenntnis zu Europa? Die Verfassung des Freistaats Thüringen ist der einzige logische Ort, dieses Bekenntnis abzulegen. Denn die Verfassung ist Grundlage einer Gesellschaftsordnung, sie bietet uns den Kompass, eine verlässliche Orientierung im dynamischen Prozess der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung. Der europäische Einigungsprozess hat in Thüringen unseren Alltag und nicht zuletzt unsere Gesellschaft insgesamt maßgeblich geprägt. So ist es 30 Jahre nach der politischen Wende schön, dass wir sagen können: Thüringen liegt nicht nur im Herzen von Europa, nein, Thüringen trägt auch Europa im Herzen. Der Einfluss Europas, den ich nachher noch hoffentlich ausreichend begründen werde, ist von solch hohem Gewicht, von einer solch evidenten Bedeutung, dass wir die Verfassung durch dieses von uns vorgelegte Bekenntnis zu Europa ergänzen sollten.
(Beifall FDP)
Ich werbe also in einer hoffentlich konstruktiven Debatte nicht nur um Ihre Zustimmung zu einem Europabekenntnis in der Thüringer Verfassung, ich werbe auch um Ihre Zustimmung – und darf das hiermit auch beantragen – zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Verfassungsausschuss und natürlich mitberatend in den Europaausschuss. Ich wünsche uns eine konstruktive Debatte dazu. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Montag. Ich eröffne die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 9. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Wahl, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Europäische Union – einst als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet – basiert auf den Werten Frieden, Demokratie, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Wohlstand. Wir alle wissen um die Vorteile einer geeinten Union. Inzwischen ist es für uns ganz normal geworden, ohne Visum in ganz Europa grenzenlos zu reisen – meine Generation kennt das gar nicht mehr anders –, in fast jedem EU-Land mit dem Euro zahlen zu können und ohne Aufpreis mit dem Smartphone überall zu telefonieren. Viele junge Menschen studieren im Rahmen des EurasmusProgramms im Ausland. Aber die Europäische Union ist für uns Bündnisgrüne als überzeugte und leidenschaftliche Proeuropäer und Proeuropäerinnen viel mehr als Reisefreiheit oder Geld aus Brüssel. Die EU ist ein Garant für Frieden untereinander und friedliche Lösungen von Interessenskonflikten in einem rechtlichen Rahmen, für das Überwinden trennender Grenzen, für gemeinsame Freiheit und gleiches Recht; Menschenrechte sind vor europäischen Gerichten einklagbar. Die Herausforderungen unserer Zeit wie die Klimakrise, das Erstarken rechtspopulistischer und europafeindlicher Bewegungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten oder die Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen können wir nur gemeinsam bewältigen als eine starke Union, die zusammensteht. Wir brauchen also Europa und Europa braucht uns, das sage ich als überzeugte Europäerin.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringens Zukunft liegt auch weiterhin in Europa. Deshalb finden wir es als Bündnisgrüne nur konsequent, ein proeuropäisches Bekenntnis abzulegen und dieses durchaus auch in den Verfassungsrang zu heben. Dennoch stößt die Anreichung dieses Gesetzentwurfs bei uns auf gemischte Gefühle. Inhaltlich befürworten wir dieses Anliegen, den Europabezug in der Verfassung zu stärken. Jedoch fragen wir uns schon, warum die FDP-Fraktion diesen Vorschlag dem Parlament erst im Dezember unterbreitet hat, denn ich erinnere mich an eine lange Tirade im Novemberplenum, also kurz zuvor, wo auch die FDP laut die Meinung vertreten hatte, dass es ja schon viel zu viele Vorschläge für den Verfassungsausschuss gäbe und dass der Zeitpunkt viel zu spät sei – im November –, noch neue Verfassungsänderungen einzubringen. Einen Monat später kam dann dieser Entwurf. Den roten Faden im politisch konsequenten Verhandeln vermissen wir da leider schon etwas. Außerdem bin ich der Meinung, dass die EU neben den demokratischen, sozialen und föderativen Grundsätzen, welche die FDP in ihrem Gesetzentwurf geschrieben hatte, natürlich auch den ökologischen Grundsatz zur Bewahrung unserer Lebensgrundlagen als Grundsatz festhalten muss. Welche Wirkung würde die Aufnahme eines Europabezugs in die Thüringer Verfassung entfalten? Es wäre nicht nur reine Symbolpolitik, denn neben dem allgemeinpolitischen Bekenntnis zu einem geeinten Europa würde dieser Passus auch die Kompetenzen des Landes klären und festigen.
(Beifall FDP)
Der Freistaat betreibt seit Langem eigene Europapolitik, die sich auf die allgemeine Außenvertretungsbefugnis des Ministerpräsidenten nach Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung stützt. Das ist richtig. Eine explizite Aufnahme europapolitischer Ziele würde aber unsere thüringische Europapolitik festigen, ihr einen Rahmen geben, dem sich kein Ministerpräsident entziehen dürfte. Ein solcher Bezug entspräche einer Absicherung, dass von Thüringen aus kein Weg zurück in den Nationalismus führt – von Verfassungsfragen wegen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wäre mit einem solchen Passus sehr gestärkt, weil er ein verfassungsmäßiges Fundament hätte, auf dessen Basis er die europapolitische Tätigkeit des Landes beaufsichtigen und mitgestalten könnte. Zuletzt eine wichtige Anmerkung: Man sagt treffend, die Verfassung richtet einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen. Das heißt unter anderem, dass man keinen in der Verfassung verankerten Aspekt gegen einen anderen auslegen, sondern dass man verschiedene Aspekte miteinander in Konkordanz bringen soll. Die Verfassung bietet uns einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen, auf seine Würde und auf die Gesellschaft. Eine Gesellschaft – so ist ein Europabezug in der Verfassung auch zu lesen – ist eine, die sich nicht abschottet, sondern in und mittels der politischen Einheit unseres Kontinents die Antworten auf die Fragen der Gegenwart sucht. Deswegen sollten wir als Parlament immer den Blick auf die Verfassung in ihrer Gesamtheit behalten, sie immer als ganzheitliche Gestalt berücksichtigen. Auch darin besteht der Sinn von Verfassungspolitik und eines eigenständigen verfassungspolitischen Ausschusses. Und auch deswegen ist es genau richtig, dass dieser Gesetzentwurf in diesen Ausschuss überwiesen wird, und ich freue mich schon auf die weiterführende Debatte dazu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ist von dem Gedanken getragen, in Thüringen ein lebendiges Europa aktiv mitzugestalten, an der Europäischen Union mitzuwirken und den europäischen Gedanken zu leben. Europa ist eben nicht nur Brüssel, sondern wir reden über etwa 500 Millionen Menschen, die direkt von europäischer Politik profitieren. Ich will eingangs sagen, dass die CDULandtagsfraktion diese Sichtweise explizit teilt. Thüringen ist Teil der europäischen Erfolgsgeschichte und als erfolgreiches Friedensprojekt sichert die EU inneren und äußeren Frieden. Nicht weniger haben wir der Europäischen Union Freiheit und Wohlstand zu verdanken. Durch Binnenmarkt und europäische Grundfreiheiten war und ist es vor allem Europa, das dafür sorgt, dass unsere Wirtschaft wachsen kann. Die EU ist Garant dafür, dass wir zwischen China und den USA bestehen können. Die Union ist aber noch viel mehr als das. Sie ist auch eine Union der Werte. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind unabdingbare Voraussetzungen des geeinten Europas. Aber auch die Prinzipien der Subsidiarität und des Föderalismus sind prägend für die europäische Idee. Damit ist die EU eine Ordnung der Heimat und der Identität nach dem Prinzip von Einheit in Vielfalt. Starke Länder und ein starkes Europa sind kein Gegensatz. Europa bedeutet ein Zusammenspiel verschiedener Identitäten. Wir sind nicht Thüringer, Deutsche oder Europäer, sondern Thüringer, Deutsche und Europäer. Gerade in diesen Tagen wird uns wieder bewusst, wie wichtig offene Grenzen sind. Am 13. August in diesem Jahr jährt sich der Bau der Berliner Mauer zum 60. Mal. Neben unserer Geschichte führt uns auch die Pandemie in vielfacher Hinsicht vor Augen, welchen Wert das geeinte Europa für uns hat. Jedoch ist Europa ebenso außerhalb von Zeiten der Pandemie unerlässlich. Auch in der Zukunft wird es Herausforderungen geben, die nicht national gelöst werden können.
(Beifall SPD, FDP)
Souveräne Nationalstaaten sind unverzichtbar, doch niemand allein erreicht zum Beispiel das 1,5Grad-Ziel und bewältigt die Aufgaben der Migration. Die Entwicklung von Zukunftstechnologien funktioniert gemeinsam Hand in Hand mit unseren europäischen Freunden einfach effektiver. Hass zwischen den Völkern, Verschwörungstheorien, rechtsund linksextreme Positionen sind staatenübergreifende Probleme, die gemeinsam angegangen werden müssen.
(Beifall SPD, FDP)
Europa ist längst Realität in unserer Heimat. Europa gehört zum Alltag, zum Lebensgefühl und zur Lebenswirklichkeit der Menschen in Thüringen. Das zeigt auch der Anstieg der Wahlbeteiligung bei der Europawahl in Thüringen um rund zehn Prozentpunkte von 2014 zu 2019. Der europäische Gedanke ist in den Herzen einer überwältigenden Mehrheit der Thüringer tief verwurzelt und gehört insbesondere für die junge Generation – das ist hier auch schon angeklungen – zum Selbstverständnis. Uns begegnen die Errungenschaften der Europäischen Union praktisch jeden Tag politisch, wirtschaftlich, sozial. Egal, ob Schüler, Student, Auszubildender, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Tourist, alle profitieren von den Chancen, die uns die Europäische Union bringt. Die offenen Grenzen und der wechselseitige Austausch bieten jedem Einzelnen die Möglichkeit für seine persönliche Entwicklung. Europa ist kein Kunstgebilde, sondern gelebte Wirklichkeit. Auf Bundesebene ordnet Artikel 23 des Grundgesetzes auch die Länder längst in das europäische Mehrebenensystem ein. Wie im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion geschrieben, handelt es sich demnach bei der vorgeschlagenen Regelung um ein wertebezogenes Bekenntnis, aus dem sich keine unmittelbaren Rechtsfolgen ergeben. Bei diesem Änderungsvorhaben geht es damit letztlich doch um Symbolpolitik. Symbolik und ein entschiedenes Signal können aber manchmal eben auch wichtig sein. Wir wollen das gern diskutieren, deshalb werden wir einer Überweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende FDP-Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung trägt den Zusatztitel „Einführung des Europabezuges“. Da möchte ich mal zur Klarstellung betonen, in der Präambel der Thüringer Verfassung ist der Europabezug schon enthalten. Ich lese ihn auch noch mal vor. „In dem Bewusstsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des Einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfasste Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, [...].“ heißt es darin ausdrücklich. Damit ist ein grundsätzliches und ausdrückliches Bekenntnis zu einem friedlichen und vereinten Europa schon in der Verfassung verankert. In Artikel 23 des Grundgesetzes ist das Subsidiaritätsprinzip mit Bezug auf die europäischen Strukturen und Beziehungen schon ausdrücklich enthalten. Auch über das sogenannte Homogenitätsprinzip des Artikels 28 Grundgesetz gilt diese Bestimmung ebenfalls auch für die Bundesländer. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält als Regelungskern die ausdrückliche Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips in der Landesverfassung und die Klarstellung der Eigenständigkeit der Regionen. Nach dem zu Präambel und Grundgesetz Gesagten stellt sich die Frage, ob bzw. warum in der Thüringer Verfassung die Punkte „Subsidiaritätsprinzip“ und „Eigenständigkeit der Regionen“ ausdrücklich genannt werden sollten. Eine ausgeprägte Europaorientierung der Verfassung ist für eine vielfältige, weltoffen orientierte Zivilgesellschaft in Thüringen und entsprechendes staatliches Handeln aber sicherlich sinnvoll. Ich möchte Ihnen kurz erläutern, wie wir als Fraktion dazu stehen: Für die Linke ist Europa viel mehr als nur die EU. Europa lebt und entwickelt sich zwischen den Menschen vor Ort und in ihrem Alltag. Es ist auch keine neue Information, dass wir als Linke in Sachen EU schon länger einen deutlichen Reformbedarf sehen, vor allem umso mehr, wenn es darum geht, ein wirklich soziales Europa für die Menschen, für die Einwohnerinnen und Einwohner und auch für die Menschen, die zu uns kommen wollen, auf den Weg zu bringen. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt das Subsidiaritätsprinzip in ihrem Online begriffslexikon wie folgt: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Die Europäische Gemeinschaft darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ Diese Begriffsbestimmung zeigt: Die Festschreibung dieses Subsidiaritätsprinzips macht die Diskussion und Entscheidung darüber, wie die europäische Integration und die europäische Zusammenarbeit ausgestaltet sein sollen, nicht überflüssig. Das betrifft das Verhältnis der EU-Strukturen zu den Mitgliedstaaten und umgekehrt. Es betrifft auch die Rolle der Bundesländer in diesen EU-Strukturen. Welche Aufgaben sollen warum von der EU-Ebene erfüllt werden, welche Aufgabenerledigung soll warum bei den Einzelstaaten verbleiben, welche Fakten und Argumente sprechen für bzw. gegen welche Zuständigkeitsebene? Das Subsidiaritätsprinzip stellt die Frage danach, wie weit die politische Integration der Einzelstaaten zu einem vereinten Europa fortschreiten soll. Und das Subsidiaritätsprinzip stellt auch noch die Frage: Soll Europa bzw. die EU ein Europa der Menschen, seiner Einwohnerinnen und Einwohner sein oder aber geprägt von mehr oder weniger frei schwebenden Verwaltungsapparaten? Die Aufnahme des Prinzips in die Verfassung beantwortet aber diese wichtigen gesellschaftspolitischen Gestaltungsfragen in Sachen Europa nicht wirklich und nicht allein. Auch die Klarstellung der Eigenständigkeit der Regionen ist eine Formulierung, die gesellschaftspolitische Gestaltungsrahmen stellt, aber für sich genommen diese nicht beantworten kann. Wenn man zum Beispiel diese Eigenständigkeit der Regionen nicht innerhalb einzelstaatlicher Grenzen definiert, sondern auch grenzüberschreitend versteht, dann ist das ein sinnvolles Gegenkonzept gegen nationalistische Engstirnigkeit. Es gibt in Europa schon zahlreiche solcher grenzüberschreitenden, auch historisch eng vernetzten Regionen. Aber was bedeutet ein humanes Europa für und mit den Menschen? Diese Frage muss in unseren Augen zuerst beantwortet werden, und zwar inhaltlich und möglichst orientiert auf gute Ergebnisse für den Lebensalltag der Menschen vor Ort. Was heißt das für die Menschen in Thüringen in ihrem täglichen Leben? In der Europadebatte auch in Thüringen geht es oft, gegebenenfalls zu oft, fast ausschließlich um komplizierte Verwaltungsabläufe, um virtuelle Geldtöpfe aus Brüssel. EU-Fördermittel sind zur Umsetzung von Projekten sehr wichtig, aber eine solche ziemlich funktionale Sicht auf Europa vermag viele Menschen leider nicht für Europa als Realität in ihrem Alltag begeistern. Die angesprochenen Grundsatzfragen machen deutlich, warum wir uns als Linke auch und gerade mit Blick auf die vorgeschlagene Verfassungsänderung eine grundsätzlichere, gesellschaftliche Debatte im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien wünschen. Die Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips als ganz bestimmtes Regelungsmodell zur hierarchischen Sortierung von gesetzgeberischen, verwaltungstechnischen und juristischen Zuständigkeiten muss gegründet sein auf der gesellschaftspolitischen Klärung, welche Aufgabe die verschiedenen beteiligten Handlungsebenen warum erfüllen sollen. Aber – ich wiederhole mich gern – Regelungen zum Subsidiaritätsprinzip und zur Eigenständigkeit der Regionen hängen in Funktion und Inhalt von den gesellschaftlichen Positionen zur Frage ab, wie integrativ vereint oder wie leider immer noch nationalistisch orientiert die EU denn nun sein soll. Die Frage nach der richtigen Handlungsebene ist zum Beispiel auch die Frage danach, wie weit wir sozial ausgerichtet sind und wie integriert oder wie stark national zersplittert und mit leider großem Wirtschafts- und Sozialgefälle die EU ist. Die Linke kritisiert schon lange und immer wieder deutlich, dass das in der EU bestehende Wirtschafts- und Sozialgefälle zugunsten menschenwürdiger Existenzsicherung der Menschen dringend beseitigt werden muss, damit nicht weiter von den Unternehmen Profite auf Kosten von Menschen und deren sozialen Absicherung gemacht werden können. Der Thüringer Landtag, seine Gremien und Fraktionen müssen beantworten, welche Rolle und Funktion sie für das Bundesland in diesem europäischen Gefüge sehen und wie Europa bei den Menschen in Thüringen in ihrem Lebensalltag wirklich stattfinden kann und soll auch im Sinne umfassender und gleicher Teilhabe für alle. Das sind die gesellschaftspolitischen Fragen, die vor allem den Europaausschuss angehen. Dieses Gremium ist der Fachausschuss, der sich regelmäßig mit diesen Subsidiaritätsfragen in konkreten Fällen befasst und dazu Einschätzungen gibt, also zu der Frage: Warum soll die EU-Ebene bestimmte Aufgaben erfüllen? Noch eine abschließende Bemerkung: Es ist unverzichtbar, dass der Landtag begleitend zur Diskussion um die Verfassungsänderung konkret und praxisorientiert arbeitet. Ich wünsche mir und allen eine spannende Debatte zur Frage, wie sich Thüringen in diesem Gesetzentwurf wiederfindet und was wir den Menschen für die Frage „Machen wir Europa mit Bezug auf die Verfassung stärker?“ mitgeben wollen. Wir würden es uns wünschen, aber da braucht es ein bisschen mehr als diesen Gesetzentwurf.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Zippel, von Symbolpolitik kann man sich leider nichts kaufen. Herr Montag, Sie sprechen immer von Europa. Europa besteht aus 47 Ländern und die EU hat genau 20 Länder weniger.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, an eine Verfassungsänderung sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Das hat nichts mit einer herkömmlichen Gesetzgebung zu tun, wir haben auch drei Lesungen diesbezüglich. Wir sollten uns mit inflationären Änderungsbestrebungen, die in diesem Hohen Haus seit einigen Monaten vorangetrieben werden – und das mitunter im Schweinsgalopp unter Verkürzung der Anhörungsfristen für die vorgeschlagenen Sachverständigen, die immer wieder monieren, dass sie in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine fundierten Stellungnahmen abgeben können – vorsichtig zeigen. Ausgerechnet jetzt, wo die Bürger in unserem Land aufgrund der politischen Fehlentscheidungen mit weitaus wichtigeren Problemen zu kämpfen haben, sind Verfassungsänderungen das falsche Zeichen der Politik. Sorgen wir lieber dafür, dass die Wirtschaft anspringt, Kurzarbeit beendet wird, dass Menschen wieder arbeiten und sich frei bewegen dürfen, dass Bildung funktioniert und die ältere Bevölkerungsgruppe besser geschützt wird. Nehmen wir endlich die Ängste und Nöte unserer Bürger ernst.
(Beifall AfD)
Dann kommen ausgerechnet Sie von der FDP – ich zitiere Helmut Kohl aus dem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“, in dem dieser sich zur Rolle der FDP auf Seite 115 wie folgt äußert: „Sie“ – nämlich die FDP – „hatte nie ein erotisches Verhältnis zu Europa.“ – mit einem abgekupferten Antrag aus Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/9352, und wollen die Welt ein wenig bunter machen. In der Begründung Ihrer Verfassungsänderung zitieren Sie Hans-Dietrich Genscher, der mit der Nummer 10123636 ab 1944 als Mitglied der NSDAP geführt wurde. Wenn Sie betonen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kraft der Europäischen Union insgesamt weiter hoch sei, das sich durch die gestiegene Wahlbeteiligung zur EU-Wahl manifestieren ließe, so liegt es daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es politische Alternativen gibt, und garantiert nicht an einem besonderen Vertrauensverhältnis zu EU. Die EU bedeutet Bürokratie, das sehen wir an dem Totalversagen in der Impfpolitik, an gescheiterter Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Wir sehen die Niedrigzinspolitik zulasten der Sparer, der Rentner und der Mieter und wir haben fehlende demokratische Legitimation einer Frau von der Leyen –
(Beifall AfD)
selbstverständlich nicht nur der. Die EU, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann allenfalls den Rahmen gestalten und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Tendenzen einer EU-Planwirtschaft sind abzulehnen. Wir als AfD stehen für ein Europa der Vaterländer und nicht für die Vereinigten Staaten von Europa.
(Beifall AfD)
Gerade in der Impfpolitik kann man eindrucksvoll die Schwächen der EU erkennen. Großbritannien und Israel zeigen dort, wie es geht. Diese Länder vertreten als einzelne Nation die Interessen ihrer Bürger eigenständig, selbstbestimmt und erfolgreich. Sehr geehrte Kollegen der FDP, das Land Thüringen konnte das politische Versagen der Europäischen Union bislang nicht verhindern. Was soll dann eine Verfassungsänderung bezwecken? Meinen Sie, mit einer Verfassungsänderung in Thüringen die Probleme der Europäischen Union lösen zu können? Durch die Änderung der Thüringer Verfassung wird sich nichts zum Besseren wenden. Der Einfluss, den unsere Kommunen, Kreise und das Land auf Europa haben, strebt gegen null. Die Wähler merken jetzt deutlich, dass Europa nur in Brüssel und in Straßburg stattfindet, aber nicht vor Ort, wo die Menschen leben. Die ganze Impfproblematik zeigt deutlich auf, woran es hapert. Europa hat ein Demokratiedefizit, Bürgernähe besteht überhaupt nicht und die Bürokratie ist überbordend. Wenn Sie in Ihrer Einleitung zu Ihrem Antrag betonen, dass die Wiedervereinigung im Herbst 1990 zugleich Ausdruck des Willens sei, Teil des geeinten demokratischen Europa zu werden, dann betreiben Sie Geschichtsfälschung. Die Wiedervereinigung war Ausdruck des Willens der Bürger der DDR, die D-Mark und nicht den Euro zu wollen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil die das 1989 auch schon wussten?!) In Artikel 5 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union hat sich die EU zur Subsidiarität verpflichtet. Es besteht da kein Regelungsbedarf, geschweige denn eine Regelungslücke unter Hinweis auf die, Herr Zippel, von Ihnen bereits angesprochene Struktursicherungsklausel des Artikels 23 des Grundgesetzes, welcher der Ewigkeitsklausel des Artikels 79 des Grundgesetzes unterliegt. Mit dieser vorliegenden Staatszielbestimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann Thüringen nicht regeln, in welchen inter- und supranationalen europäischen Organisationen mitgewirkt wird. Hier geht es darum, Selbstverständlichkeiten zu kodifizieren, und dazu eignet sich die Thüringer Verfassung indes nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bevor ich als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Montag, FDP-Fraktion, aufrufe, darf ich Herrn Gottweiss bitten, dass er jetzt als Schriftführer hier nach vorn kommt. Und, Herr Dr. Kaufmann, Sie präsidieren jetzt. Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Präsident, vielen Dank, da weiß man nach den beiden Vorreden gar nicht, wo man anfangen soll, ehrlich gesagt. Ich fange mal bei Frau Müller an. Ich darf Sie korrigieren. Sie haben das Homogenitätsprinzip des Bundes angesprochen. Da sei das Verhältnis zu Europa geregelt. Das ganze Gegenteil ist der Fall. Unser Artikel im Grundgesetz regelt das Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Das hat mit Europa nichts zu tun. Deswegen fange ich mal an: Warum braucht es aus unserer Sicht ein Europabekenntnis? Thüringen hat Europa viel zu verdanken. Neben der Wiedervereinigung ist auch die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem europäischen Einigungs- und Integrationsprozess verbunden. Wir wissen, dass Thüringen die 40 Jahre Diktatur ohne die Hilfen der EU-Strukturfonds nie hätte so erfolgreich – bei aller Kritik am Tagesgeschäft – bewältigen können. Auch wirtschaftlich ist Europa der Raum, in dem Zusammenarbeit zuvörderst aus Thüringen stattfindet. Der Wohlstand im Freistaat ist eng mit unseren europäischen Nachbarn verknüpft.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Welchen mei-
nen Sie?) Aber Thüringen ist auch ein vitaler Teil von Europa. Man merkt, dass Europa in den Herzen der Thüringerinnen und Thüringer lebt. Das sieht man an den zunehmenden Zahlen von Europaschulen, den Sprachkompetenzen, dem Weimarer Dreieck, das uns die historische Bedeutung Thüringens für die europäische Integration vor Augen führt. Auch der Europagedanke ist gestärkt, was sich durch die hohe Wahlbeteiligung beispielsweise bei der Europawahl feststellen lässt – Herr Zippel hat es angesprochen. Die hohe Zahl an Erasmusteilnehmern sowohl aus Thüringen als auch aus ganz Europa, die an Thüringer Hochschulen studieren, legt davon Zeugnis ab. Also: Thüringen und Europa gehören zusammen.
(Beifall CDU)
Allerdings wird die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Bedeutung der europäischen Integration für Thüringen, liebe Frau Müller, an keiner Stelle der Verfassung sichtbar. Als Sie aus der Präambel zitierten, hätte Ihnen genau das auffallen müssen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Wann ist es Ihnen denn aufgefallen?) Ach, Herr Schubert, es ist wirklich … Ständig diese blödsinnigen Zwischenrufe aus der dritten Reihe – ganz ehrlich.
(Heiterkeit und Beifall CDU, FDP)
Ich versuche hier ein integratives Thema darzustellen. Ihre Positionierung können Sie gern haben. Aber stören Sie bitte den Vortrag nur an der Stelle, an der es auch notwendig ist.
(Heiterkeit und Beifall CDU, FDP)
Der Europabezug ist in dieser Präambel äußerst schwach – nicht nur das. Das kann man unserer Verfassung gar nicht vorwerfen, weil sie in einem historischen Kontext entstanden ist. Artikel 67 spricht beispielsweise sogar noch von einer internationalen Organisation namens „Europäische Gemeinschaft“, die es bekanntlich seit über zehn Jahren nicht mehr gibt. Klar ist, der Verfassungsgeber konnte in den 90er-Jahren und Anfang der 90erJahre die Möglichkeiten und Chancen des Einigungsprozesses noch gar nicht erahnen, denn die Maastrichter Verträge sind später entstanden und änderten auch die Verflechtung zwischen Europa und den Mitgliedstaaten. Der Maastrichter Vertrag hat die föderative Grundlage für ein Europa der Regionen gelegt. Die Konsequenz daraus ist, dass die regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung des europäischen Aufbauwerks mitwirken. Beleg dafür ist beispielsweise der Sitz Thüringens im Ausschuss der Regionen, wo wir direkt an europäischen Entscheidungen teilhaben können. Aufgrund der engen Vernetzung benötigen wir aus unserer Sicht auf landesverfassungsrechtlicher Ebene einen Kompass, der Maßstab und Grenze des Handelns von Exekutive und Legislative ist, der aber für die genaue Ausgestaltung dem Gesetzgeber am Ende nur den Rahmen gibt. Das, was Sie vorhin angesprochen haben, welches Europa man will, dafür sind die gesellschaftspolitischen Debatten notwendig. Das ist ja richtig, Frau Müller. Aber es gibt eben dann die europäischen Verträge. Da können Sie genau reinschauen, welche Kompetenzen jede einzelne Ebene hat.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE)
Ja, ist ja schön, dass Sie uns abspenstig machen, dass wir eine Vorstellung eines liberalen Europas haben. Ich glaube, da nehmen Sie sich ein bisschen zu viel vor.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
habe ich nicht geäußert!) Die gestiegene Bedeutung der EU für Thüringen sehen wir eben auch. Bei der Frage des Diskurses „Was wollen wir?“ bedarf es eben genau auch einer europäischen Strategie des Freistaats. Und das ist zugegebenermaßen keine Idee, die von heute auf morgen einfach mal politisch in den Raum gestellt wird, dafür ist eine Verfassung tatsächlich viel zu sensibel. Aber es haben eben 13 andere Bundesländer diesen Bedarf zu Recht gesehen, diese Regelungskompetenz in ihren Landesverfassungen, die der gestiegenen Bedeutung, auch legislativen Bedeutung Europas Rechnung trägt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Insofern hoffe ich weiterhin auf eine Überweisung an den Verfassungsausschuss, mitberatend an den Europaausschuss, und freue mich auf eine entsprechend gehaltvolle Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich ja sehr wundern, dass hier offenbar vorherrscht, dass die europäische Verbindung oder Geschichte Thüringens irgendwie mit der Wendezeit angefangen hätte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Zweitwohnung liegt an der Via Regia und 800 Jahre später kommt man hier auf solche Ideen. Ich bin schon ziemlich fassungslos.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn wir mal in die jüngere Geschichte schauen, nämlich in die Thüringer Kleinstaaterei mit den ganzen Fürsten, die wunderbarerweise, weil sie relativ kleine Territorien hatten, nicht militärisch, sondern kulturell in Wettstreit getreten sind, waren auch die großartige Europäer. Vom europäischen Feudalismus zum europäischen Föderalismus wäre vielleicht der bessere Zeitstrahl, als hier solche kurzlebigen Bögen zu schlagen.
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Da kann ich nur mal die heimliche Hauptstadt Thüringens Gotha wiederum in den Vordergrund stellen.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie sich aber wirklich mal überlegen bzw. einfach nachlesen oder nachschauen, wie europäisch die ganzen Thüringer Fürstenhäuser dann in dieser jahrhundertealten Geschichte unterwegs waren, und das ohne Internet. Selbst ohne Telefax und ohne E-Mails sind die in ihren Kutschen durch die Welt gefahren, haben nicht nur Heiratspolitik, sondern auch Wirtschaftspolitik betrieben, haben Verbindungen geknüpft, die auch zu den europäischen Adelshäusern geführt haben, die wir heute noch kennen und eben auch zu Gothas ruhmreicher Geschichte beitragen.
(Beifall SPD)
Deswegen haben wir zu DDR-Zeiten wahrscheinlich hier mehr so eine Art Traditionsbruch erlebt und haben dann auch gern hier in Thüringen 1989/1990 die europäische Geschichte wieder aufgenommen. Das war ein Segen für Thüringen. Da bin ich jetzt wieder in der Nachwelt der Zeit. Ohne den extremen Einstieg aller europäischen Förderinstrumente, die man sich überhaupt nur vorstellen konnte und die man bis dahin gar nicht kannte, wäre der wirtschaftliche Aufbau hier in Thüringen noch längst nicht halb so weit, wie er heute ist. Das ist jetzt schon ein paar Mal gesagt worden. Und dann noch darüber zu reden, es gäbe etwas Wichtigeres als Europa, also da bin ich schon sehr erstaunt. Jahrhunderte später geht es Herrn Sesselmann jetzt auch zu schnell, wenn wir das jetzt auch noch in unsere Thüringer Verfassung reinschreiben. Ich weiß nicht, in welchen Zeitfenstern Sie denken und wann Sie auf Europa zurückkommen wollen.
(Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir leben in Europa, wir sind stolz darauf, ein Teil Europas zu sein. Ich kann mich wirklich nur bei der FDP für diese Initiative bedanken. Ich finde sie gut und richtig. Allerdings, der Zeitstrahl – auch Sie waren jetzt zwar nicht Jahrhunderte zu spät, aber vielleicht einige Wochen, was die Verfassungsdebatte hier im Thüringer Landtag anbelangt. Wenn der Antrag etwas eher gekommen wäre, hätten wir ihn noch breiter in unsere Arbeit im Verfassungsausschuss, die eigentlich vor dem Abschluss steht, einbauen können. Wie gesagt, Thüringen und unsere stolze Geschichte hier in diesem Land wären ohne Europa überhaupt nicht denkbar.
(Beifall SPD, FDP)
Wir sollten da nicht aussteigen, sondern immer weiter einsteigen und können eigentlich auch froh sein, dass das geeinte Deutschland letztendlich von Europa willkommen geheißen wurde. Das war auch nicht so ohne Weiteres selbstverständlich. Das vereinte Deutschland wurde als Gefahr gesehen. Wir sind von einem Tag auf den anderen zum bevölkerungsreichsten Land in der EU geworden. Dennoch haben wir sehr viel profitiert. Das haben uns – wie gesagt – schon immer die Fürsten vorgemacht und das soll und wird auch so bleiben. Deswegen ist es für mich eine schöne Aufgabe, jetzt vielleicht doch noch zu versuchen, in der kurzen Zeit, die wir noch bis zum Abschluss dieser Legislatur haben, auch noch diesen europäischen Integrationsgedanken in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Denn eigentlich ist es selbstverständlich in dem Land, in dem wir hier leben, in dem ich hier lebe und in das es Sie irgendwie auch versprengt hat. Aber vielleicht lesen Sie noch mal Geschichtsbücher oder schauen mal auf Straßenschilder, Via Regia zum Beispiel. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Das sollte reichen. Da ich heute noch gar nicht hier vorn war: Herzlich willkommen! Schöne Rede, Frau Marx. Sie haben etwas ganz Wichtiges angesprochen. Europa ist viel älter als die EU. Europa ist 1.000 Jahre alt, 2.000 Jahre alt, 3.000 Jahre alt.
(Heiterkeit AfD)
Europa ist ein geschichtliches Phänomen, das viele tausend Jahre alt ist und Europa war schon lange vor der EU und wird noch lange nach der EU sein.
(Beifall AfD)
Das ist ein wesentlicher Punkt, den ich noch ansprechen möchte, sehr geehrter Herr Montag. Mir ist nicht klar, wann Sie den Begriff „Europa“ verwenden und wann Sie den Begriff „EU“ verwenden. Es wird in der politischen Diskussion viel zu oft so getan, als sei die EU Europa. Die EU ist nicht Europa, die EU ist ungleich Europa.
(Beifall AfD)
Das sind begriffliche Nebelkerzen, die leider auch von Ihrer Fraktion geworfen werden, die wir ablehnen. Wir machen klar, warum wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, aber auch als AfD allgemein gegen die EU sind. Wir sind nicht gegen Europa, sondern wir sind bekennende Europäer.
(Beifall AfD)
Wir stehen zum wahren Europa. Das wahre Europa hat eine vielfach tausendjährige Geschichte, wie ich eingangs ausführte. Das wahre Europa ist Vielfalt. Das wahre Europa ist Dezentralität. Das wahre Europa ist ein kultureller Reichtum, den das von Ihnen beförderte und von Ihnen immer wieder gepredigte EU-Bürokratie-Monster genau zerstören will.
(Beifall AfD)
Wir sind nicht gegen Europa. Wir sind gegen die EU, weil wir dagegen sind, dass 40.000 überbezahlte Bürokraten bestimmen, was europäische Normen sind und wonach wir uns richten sollen.
(Beifall AfD)
Wir sind nicht gegen Europa. Wir sind gegen eine demokratisch nicht legitimierte EU. Wir sind gegen Umverteilungsprojekte, wie den gerade vor Kurzem in Kraft gesetzten Corona-Wiederaufbau-Fonds. Als wenn ein Weltkrieg über Europa hinweggebraust wäre, der Kontinent in Schutt und Asche läge und dieser Kontinent jetzt mit über 700 Milliarden Euro wiederaufgebaut werden müsste. 500 Milliarden Euro gehen vom Norden in den Süden. Und der Hauptlastenträger dieses Umverteilungsansatzes ist wer? Genau: die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Freistaat Thüringen.
(Beifall AfD)
Nein, Europa ist nicht die EU. Die EU hat massive wirtschaftliche Schäden für Deutschland zur Folge gehabt. Wir leiden unter der Existenz des Euro – eine Währung, die für uns viel zu schwach ist, aber für die Südeuropäer viel zu stark ist. Und jeden Euro – das möchte ich abschließend betonen –, den wir von der Europäischen Union bekommen, beispielsweise um hier in Thüringen Förderprogramme absolvieren zu können, haben wir vorher schon zweimal in Richtung Brüssel überwiesen. Das ist die Faktenlage und das muss betont werden.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Danke, Herr Abgeordneter Höcke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Und Sie
waren Geschichtslehrer! Sie waren offensichtlich kein Mathematiklehrer!)
(Unruhe DIE LINKE)
Ich bitte um Ruhe! Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Möchte die Landesregierung sprechen? Ich bitte um Ruhe! Nein, die Landesregierung möchte nicht sprechen. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar Überweisung an den Verfassungsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann stimmen wir jetzt über die Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus der AfD. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist der Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen. Dann die zweite Frage: Wer ist dafür, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind nur die Stimmen aus der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und AfD. Gibt es Enthaltungen? Aus der CDU gibt es einige Enthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien nicht beschlossen worden. Damit erübrigt sich auch die Frage nach dem federführenden Ausschuss und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2794 ERSTE BERATUNG Ich habe vernommen, dass die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung wünscht. Herr Prof. Kaufmann hat das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrte Gäste am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes verbessert die finanzielle Situation ‑ der Hochschulen. Vor allem aber wird mit diesem Gesetzentwurf eine klaffende Gerechtigkeitslücke geschlossen. Denn wie soll man einem Thüringer Handwerksmeister oder einer Thüringer Verkäuferin erklären, dass mit ihren Steuern Studenten aus Asien oder anderen Regionen ein kostenloses Studium finanziert wird?
(Beifall AfD)
Umgekehrt gilt das nicht, wenn der Sohn oder die Tochter des Handwerksmeisters oder der Verkäuferin in Asien studieren, dann fallen selbstverständlich erhebliche Gebühren an. Diese Gerechtigkeitslücke wird immer größer, denn die Zahl der Studenten aus Nicht-EU-Ländern steigt stark an, von 1.300 Studenten im Jahr 2000 auf 5.800 im Jahr 2020. Das ist gut, richtig, aber es belastet den Steuerzahler.
(Unruhe FDP)
Studenten aus Nicht-EU-Ländern tragen kaum zur Behebung des Fachkräftemangels in Thüringen bei. Es ist bekannt, dass von den Studenten aus NichtEU-Ländern die große Mehrzahl nach dem Studium nicht in Thüringen bleibt. Sie tragen damit nicht zur Solidargemeinschaft bei, aus der ihr Studium finanziert wird.
(Beifall AfD)
Damit mich niemand falsch versteht: Natürlich können und sollen Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland in Thüringen studieren. Dies kann aber nicht vollständig zulasten der Thüringer Steuerzahler gehen.
(Beifall AfD)
Eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Ausbildung darf erwartet werden. Unser Gesetzentwurf sieht zahlreiche Regelungen für Härtefälle und zur Begabtenförderung vor. So gibt es Härtefallregelungen für Studenten aus Ländern, die aus der EU austreten. Es gibt Ausnahmen für Teilnehmer internationaler Austauschprogramme. Es gibt Ausnahmen für soziale Härtefälle und die Hochschulen haben die Möglichkeit, besonders begabte Studenten von der Gebührenpflicht zu befreien. All das ist internationaler Standard, auch Standard innerhalb der EU. Zudem lehnt sich unser Gesetzentwurf an die Gebührenregelung an, die die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg eingeführt hat. Das Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetz ‑ wird damit modernisiert und entspricht den Standards der globalen Wissenschaftswelt.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Kaufmann. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schaft. Meine Damen und Herren, es ist ziemliche Unruhe jetzt hier. Herr Schaft hat jetzt das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion hat heute mal wieder einen Vorschlag aus der hochschulpolitischen Mottenkiste vorgelegt mit den Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber von einer Fraktion, die in ihrem Bundestagswahlprogramm forderte, dass die Wissenschaftssprache Deutsch sein müsse und damit die Abschottung der deutschen Wissenschaftscommunity von der internationalen fordert, wundert mich das auch nicht. Ihr Vorschlag wird auch nicht besser, nur weil er im Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahr 2020 auftaucht, denn auch dort hat die Forderung – das finde ich übrigens völlig zu Recht und bin da auch sehr dankbar – klaren Widerspruch durch die Landesregierung erfahren. Die Forderung nach Studiengebühren für Nicht-EUAusländerinnen ist erstens ökonomischer Unsinn, zweitens sozial ungerecht und drittens schadet sie der Thüringer Hochschullandschaft mehr, als es nützt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber der Vorschlag der AfD-Fraktion passt ja ganz in Ihr Weltbild. „Sozial nur national“, das scheint auch hier das Motto dieses Gesetzentwurfs zu sein. Ihr Vorschlag ist ökonomischer Unsinn, da er bereits für die Berechnung des Rechnungshofs, auf die ich schon abstellte, von falschen Annahmen ausgeht. Der Rechnungshof errechnet beispielsweise ausgehend von der statistischen Angabe aus dem Wintersemester 2016/2017, wie hoch die potenzialen Einnahmen pro Studi in Höhe von 1.500 Euro pro Semester sind. Kleines Rechenbeispiel: Für die Hochschule für Musik in Weimar kommt der Rechnungshof auf Mehreinnahmen von jährlich 618.000 Euro. Dabei geht er aber am Ende davon aus, dass es eben keine Befreiungstatbestände gibt, wenn man sich die Zahlen anguckt, sondern er rechnet pauschal jeden Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland als gebührenpflichtig und rechnet das dann hoch. Nehme ich jetzt den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage mit den Ausnahmetatbeständen, dann reduzieren sich die Einnahmen, mit denen Sie dann eigentlich kalkulieren müssten, deutlich und damit führen Sie Ihr eigenes Argument ad absurdum, die Gebührenerhebung sei notwendig, um die Studienkosten, die anfallen, zu decken, insbesondere bei den kostenintensiven Studiengängen. Dann gibt es auch noch einen Effekt, der in BadenWürttemberg, worauf Sie abstellen als Vorbild, zu beobachten war. Dort hatte die grün-schwarze Landesregierung mit einem Plus von 21 Millionen Euro in der Haushaltskasse gerechnet, aber nach dem ersten Semester nach der Einführung kamen lediglich 4,2 Millionen Euro an. Ein weiterer Effekt hat sich in Baden-Württemberg gezeigt: Im Oktober 2017 zählten die Hochschulen nach Einführung der Gebühren 19,2 Prozent weniger internationale Studierende. Das zeigt, wie so ein Gesetzentwurf am Ende einen Hochschulstandort deutlich schwächt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Auch der ehemalige Prorektor der Hochschule Ravensburg-Weingarten führte aus, dass der Verwaltungsaufwand für die Gebührenerhebung bei ausländischen Studierenden in keinem Verhältnis zum Ertrag durch die Gebühren steht. Selbst die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte 2019 diesen ökonomischen Unsinn erkannt und ihre Pläne zur Einführung der Gebühren dann doch wieder auf Eis gelegt. Ich will noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Sie argumentieren, die Gebühren seien notwendig, weil die Abbruchquote bei den Nicht-EU-Ausländerinnen so hoch ist und damit das Geld der Steuerzahlerinnen verbrannt wird. Das kann man so sehen, aber mit Blick auf die Abbruchursachen kann man sich auch fragen, ob es nicht andere Instrumente gibt, nämlich dort anzusetzen, wo man die Hürden für die Studierenden tatsächlich absenkt. Es verwundert mich aber auch nicht, dass das für Sie viel zu viel Aufwand ist. Deshalb helfe ich gern ein bisschen nach. Um sich ein Bild von der Situation der internationalen Studierenden zu machen, lohnt sich die Lektüre des Verbundprojekts „Studienerfolg und Studienabbruch bei Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern“ vom DAAD und anderen. Dort wird nämlich deutlich, dass die spezifischen Problemlagen der internationalen Studierenden eben insbesondere Fragen der Finanzierung des Studiums und auch aufenthaltsrechtlicher Hürden sind, die Sie mit Ihrem Antrag völlig ausblenden. Und die finanziellen Probleme hat die Pandemie neben der Frage, ob überhaupt Visa zur Einreise erteilt werden, noch verschärft. Es gibt Beispiele wie in Cottbus, wo internationale Studierende pandemiebedingt dermaßen in Not geraten sind, dass sie auf die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch die örtliche Tafel angewiesen sind. Ein Fall, wie er mir zum Glück in Thüringen noch nicht bekannt geworden ist, aber Ihr Gesetzentwurf würde in der Folge letztendlich auch dazu führen. Wenn wir über den Zugang von internationalen Studierenden an deutsche Hochschulen sprechen, so hilft es, sich auch einmal zu vergegenwärtigen, dass jetzt schon die Hürde für Nicht-EU-Ausländerinnen recht hoch ist, weil sie nämlich am Anfang auch die Deckung ihres Lebensunterhalts nachweisen müssen. Das bedeutet letztendlich, auf einem Sperrkonto 5.166 Euro nachzuweisen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Damit zeigt sich, wie selektiv bereits jetzt durch die aktuellen Regelungen im Aufenthaltsgesetz der Zugang zu einem Studienplatz an einer deutschen Hochschule für Nicht-EU-Ausländerinnen ist. Da ist Ihr Gesetzentwurf noch die absurde Idee oben drauf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deshalb braucht es Ihr Gesetz an dieser Stelle in ein keinem Fall. Was es stattdessen bräuchte, wäre endlich die grundlegende Reform der Ausbildungsförderung im Bund und das Aufenthaltsrecht im Bund auch so zu gestalten, dass wir weitere Hürden für internationale Studierende abbauen. Studierende nicht abschrecken, sondern ihnen das Studieren in Deutschland möglich machen – das ist unser Credo. Und ich bin deshalb auch dankbar, dass sich Hochschulen, wie die Hochschule für Musik in Weimar, stark darum bemühen, beispielsweise Stipendien einzuwerben, damit auch die ausländischen Talente, die sich schon allein ein gebührenfreies Studium nicht leisten können, trotzdem an der HFM studieren können. Solche Bemühungen gilt es zu unterstützen und Ihren Gesetzentwurf deswegen deutlich abzulehnen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir als Linke streiten für Bildungsgerechtigkeit und das bedeutet für uns, Bildung gebührenfrei von der Kita bis zur Hochschule. Das bedeutet Herkunft und Geldbeutel dürfen nicht, obwohl sie es auch allzu oft tun, über den Zugang zu Bildungseinrichtungen entscheiden und damit über den weiteren Lebensweg.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Selektion wollen und werden wir nicht hinnehmen und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Und weil vorhin noch mal das Argument kam, Herr Kaufmann, mit den Steuerzahlerinnen: Es wird davon ausgegangen, dass hat auch das BMBF mal in einer Studie errechnen lassen, dass es sich volkswirtschaftlich rechnet, wenn 30 Prozent der internationalen Absolventinnen nach ihrem Studium in Deutschland für fünf Jahre zum Arbeiten verbleiben. Überraschung: Befragungen unter den betroffenen Studierenden haben angegeben, dass 56 Prozent der Studierenden überlegen, nach ihrem Studium hierzubleiben. Das zeigt, dass auch dieses Argument am Ende völlig ins Leere läuft und nichts anderes ist, als eine Verschleierung Ihrer inhaltlichen Position. Die Thüringer Hochschulen mit ihren vielen internationalen Studierenden, mit den internationalen Büros und den Strategien zur Internationalisierung gilt es weiter zu unterstützen, dort wollen wir das Geld einsetzen, statt es bei den Studierenden zu scheffeln. Wir wollen gemeinsam mit den Thüringer Hochschulen diesen Weg gehen, wir wollen den Studierenden hier das Ankommen, hier das Studieren, das Hierleben und das gegebenenfalls auch Hierbleiben erleichtern, dafür setzen wir uns ein. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf aufs Deutlichste und Schärfste ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr verehrte Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, das, was die AfD hier vorgelegt hat, der Gesetzentwurf, das will ich gleich zu Anfang sagen, ist aus unserer Sicht absolut unhaltbar, wird von uns abgelehnt werden. Sie sagen hier, zu wenig ausländische Studenten bleiben danach in Deutschland, und Sie wollen dem begegnen, indem Sie sagen, dann verschärfen wir halt die Situation für diese ausländischen Studenten. Das kann nicht der richtige Weg sein. Sie müssen sich doch einfach mal anschauen, in welcher Fachkräftesituation wir uns hier in Thüringen befinden in den nächsten Jahren, wie viele Fachkräfte wir in Thüringen binden müssen und dass wir jeden, der hier nach Thüringen kommt, der hier ein Studium aufnimmt, auch dringend bei uns brauchen, und lieber überlegen sollten, wie wir Möglichkeiten suchen können, diese Studenten hier bei uns zu halten und ihnen hier eine Zukunft zu bieten, ihnen hier entsprechend auch einen Job zu bieten.
(Unruhe AfD)
Das muss der richtige Weg sein und nicht irgendwelche kruden Verbote, so wie Sie das hier in Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben.
(Beifall CDU, FDP)
Sie versuchen damit auch Ressentiments zu schaffen, eine Konkurrenzsituation zu konstruieren zwischen Thüringern bzw. Deutschen und Nicht-EUStudierenden, diese besteht aus unserer Sicht überhaupt nicht. Sie wollen aus ideologischen Gründen das Studium für ausländische Studenten unattraktiv machen und Sie merken dabei gar nicht oder wollen es nicht merken, dass Sie dem Freistaat damit schaden würden. Ich will darauf hinweisen, dass im Wintersemester 2019/2020 58,6 Prozent aller ausländischen Studenten an den Thüringer Universitäten ein MINTStudienfach gewählt haben und die Quote bei den restlichen Studenten insgesamt nur bei 37 Prozent lag. Es wählen also überdurchschnittlich viele ausländische Studenten MINT-Studienfächer und das sind ja gerade die, die wir in Thüringen auch halten wollen, die wir in Thüringen auch brauchen. Ich sage Ihnen aus eigener Erfahrung bei mir aus Ilmenau, wir haben da viele gute Fälle, wo wir von der Technischen Universität Leute in Firmen gebunden haben um die Universität herum. Wir brauchen diese Studenten und wir freuen uns über diese Studenten, die zu uns kommen, und wir müssen sie hier auch gut bei uns integrieren. Dafür ist Ihr Gesetzentwurf eindeutig das falsche Mittel, denn gerade Wissenschaft und Hochschule lebt ja von Vielfalt, von Austausch, von Ideen, vom Denken außerhalb festgefahrener Muster, auch gerade vom Austausch unter Hochschulstandorten. Auch dort hat Thüringen viel zu bieten. Wir sehen das an allen unseren Standorten, dass intensive Austauschbeziehungen gepflegt werden. Die würden Sie hiermit auch riskieren, Sie würden diese Möglichkeiten damit auf jeden Fall verkleinern. Auch da kann ich aus meinem eigenen Erleben aus Ilmenau berichten, dass gerade die Verbindungen Richtung Russland, Richtung Asien wichtige Verbindungen sind. Das sind alles Staaten, die Sie hier ausschließen würden, weil wir jetzt schon die Situation haben, dass gerade ausländische Studenten, die von außerhalb der OECD kommen, sehr hohe Hürden haben, um in Thüringen, in Deutschland überhaupt das Studium aufnehmen zu können. Sie brauchen, bevor sie einreisen, ein extra eingerichtetes und gut gefülltes Konto, das müssen sie nachweisen. Es muss hier auch vor allen Dingen danach noch mit Aufenthaltsgenehmigung, mit allem, was dazu gehört, schon sehr viel getan werden. Das schließt schon viele Menschen, die aus dem Ausland zum Studieren zu uns kommen wollen, aus. Für viele Länder ist da schon für Leute aus der Mittelschicht kein Platz, hier bei uns zu studieren, da lockt man faktisch nur die ganz reiche Zielgruppe an, aber viele, die auch begabt wären, die bei uns ein Studium aufnehmen könnten, die wir dann bei uns auch binden könnten, sind schon jetzt abgeschreckt, sodass das, was Sie hier tun, im Grunde das Problem verschärft, statt eine Lösung aufzuzeigen. Ich will vielleicht zum Schluss noch sagen: Sie haben einen Punkt angesprochen, der jetzt tatsächlich zu diskutieren ist, das ist, die Hochschulfinanzierung an die Erfüllung einer Mindestquote für ausländische Studierende zu koppeln. Das ist aus unserer Sicht ein sehr fragwürdiger Steuerungsmechanismus. Über den könnte man durchaus sprechen, dass das nicht das richtige Mittel ist. Allerdings bleibt insgesamt festzustellen, dieser eine kleine Punkt, der bei Ihnen vielleicht diskussionsfähig wäre, ist für uns entsprechend nicht qualifiziert, dass wir diesen Antrag im Ausschuss weiterberaten könnten. Das Hauptansinnen Ihres Antrags lehnen wir ganz klar ab. Deswegen kann auch dieses Gesetz heute hier keine Zustimmung, auch keine Überweisung von uns erfahren. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, um es gleich am Beginn der Rede klarzustellen: Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag lehnt die Einführung von Studiengebühren ab, egal für wen und egal von wem sie hier eingereicht werden.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Entsprechend werden wir auch mit diesem Gesetzentwurf verfahren, aber er ist mal wieder ein ganz besonderes Lehrstück rechtspopulistischer Propaganda der AfD-Fraktion. Ich will gern auf ein paar Punkte eingehen, die sich dort im Gesetzentwurf wiederfinden. In Kurzform lautet Ihre Argumentation: Die Zahl der Studierenden in Thüringen sinkt seit dem Jahr 2010, der Anteil ausländischer Studierender steigt in der gleichen Zeit, und trotzdem gibt das Land jährlich mehr Geld für Hochschulen aus. Für Sie kann das Ergebnis also nur lauten: Die Ausländer nehmen den Deutschen die Studienplätze weg und die Thüringer zahlen dafür auch noch die Zeche. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist natürlich ebenso perfide wie unterkomplex. Nehmen wir zum Beispiel die Aussage der sinkenden Studierendenzahlen: Das stimmt, ja, aber entscheidend ist doch, dass wir uns fragen: Was sind die Gründe dafür und welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Gehen wir doch mal davon aus, dass ein junger Mensch sein Studium tendenziell nach dem Abitur mit 18 bis 20 Jahren beginnt. Dann ist es doch nur logisch, dass die Zahl der Studierenden seit 2010 sinkt, weil seit 1990 die Jahrgänge insgesamt kleiner werden, die sich auf die Hochschulen verteilen. Natürlich sind wir mit diesem Problem in Thüringen nicht allein. Vor diesem Hintergrund beklagen Sie aber, dass in Thüringen trotzdem seit Jahren die Ausgaben für die Hochschulen steigen und dass unser Freistaat mit seinen durchschnittlichen Ausgaben pro Studierendem bundesweit an der Spitze steht. Was aber wäre Ihre Alternative? Eine profilierte und verlässlich finanzierte Hochschullandschaft ist doch ohne jeden Zweifel ein wichtiger Pfeiler der Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats. Ich frage Sie, Herr Kaufmann: Sollen wir die Hochschullandschaft lieber zurückbauen, statt in Forschung und Lehre zu investieren? Sollen wir Hochschulen schließen, um Kosten zu sparen?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD:
Prof. Kaufmann!) Dann seien Sie doch wenigstens so ehrlich und sagen das auch Ihren Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen und auch den Studierenden, wenn Sie hier solche Gesetzentwürfe einbringen. Auf die Reaktionen freue ich mich schon. Mit uns wird es jedenfalls keinen Kahlschlag bei der Hochschulfinanzierung geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns mal zwei weitere Aussagen an, die von der AfD hier als Argumente bemüht werden. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Zahl der ausländischen Studierenden im Jahr 2020 5.800 beträgt und leiten daraus die Notwendigkeit einer Studiengebühr für Nicht-EU-Ausländer ab. Was Sie aber verschweigen, ist, dass in dieser Zahl auch die Studierenden aus dem EU-Ausland enthalten sind. Aber warum das benennen? Schließlich würde dadurch ja nur weniger stark der Eindruck vermittelt, Thüringen sei geradezu überschwemmt von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten, was ja offensichtlich Ihr Ziel zu sein scheint. Um dann auch noch zu zeigen, dass diese Studierenden den Deutschen ihren Studienplatz abspenstig machen würden, bemühen Sie das Beispiel des Studiengangs „Klavier“. Das ist von Vorrednern schon gesagt worden: In diesem Studienfach studieren besonders viele ausländische Studierende. Sie verschweigen aber, dass zum Wintersemester 2019/2020 von insgesamt 5.754 ausländischen Studierenden der weit überwiegende Anteil in Studienrichtungen der Ingenieurwissenschaften, der Mathematik, der Naturwissenschaften, des Rechts, der Wirtschaft, der Sozialwissenschaft und der Geisteswissenschaften immatrikuliert ist und nur ein sehr geringer Teil eben in Kunst und Kunstwissenschaften. Ihr Beispiel ist also keineswegs repräsentativ und taugt auch nicht als Begründung für die Einführung von Studiengebühren. Abschließend argumentieren Sie, dass nur ein geringer Teil der ausländischen Studierenden nach seinem Abschluss in Thüringen verbleibe und sich deswegen kein volkswirtschaftlicher Nutzen für das Land ergebe. Natürlich ist es wünschenswert, dass Studierende nach ihrem Abschluss in Thüringen bleiben. Wie wir das durch die Einführung von Studiengebühren allerdings befördern wollen, erschließt sich mir nicht. Und dass Sie von der AfD jetzt bedauern, dass ausländische Studierende sich nicht unserer Solidargemeinschaft anschließen, Herr Kaufmann, das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD:
Prof. Kaufmann!) Es ist doch vielmehr so, dass Sie mit Ihren fremdenfeindlichen Aussagen und Ihrer entgrenzten Sprache in diesem Land ein Klima erzeugen, dass unter anderem diese Absolventen davon Abstand nehmen, sich in unserem Land niederzulassen. Das muss auch noch mal hier ganz klar benannt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD verkennt zudem gänzlich den internationalen und multikulturellen Charakter der Wissenschaft. Im Studium geht es doch gerade darum, verschiedene Denkschulen, Menschen und Kulturen kennenzulernen und miteinander zu verbinden. Wir begrüßen es deshalb nicht nur, dass junge Menschen an verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb Deutschlands studieren, sondern auch, dass viele junge Menschen aus anderen Ländern gern in Thüringen studieren wollen. Davon kann unsere Hochschullandschaft und damit auch der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Thüringen nur profitieren. Deswegen werden wir keinen Gesetzentwurf unterstützen, der dem im Weg steht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren im Saal und an den Geräten und liebe Studierende und hoffentlich Studierende, vor allen Dingen aus dem Ausland, die AfD zeigt einmal mehr, dass sie ein Risikofaktor für die wirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Entwicklung dieses Landes ist.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
Weltoffene Hochschulen sind für den Freistaat Thüringen, für ganz Deutschland ein entscheidender Standortfaktor. Sie sind für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unseres Freistaats von existenzieller Bedeutung. Exzellent ausgebildete Köpfe sichern unseren Wohlstand im globalen und regionalen Wettbewerb. Die Attraktivität eines Hochschulstandorts bestimmt sich vor allem durch die Qualität von Lehre und Forschung und die Möglichkeit des Erwerbs anerkannter Abschlüsse, aber auch durch die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Es muss daher unser aller Ziel sein, die klügsten Köpfe, die größten Talente unabhängig von ihrer Herkunft an unsere Hochschulen zu holen.
(Beifall FDP)
Den „War for Talents“, den Kampf um die besten Talente der Welt werden wir nicht durch so etwas gewinnen, sondern durch Weltoffenheit, durch gute Angebote an Studienplätzen in diesem Land und natürlich durch das, was danach kommt. Darauf werde ich gern noch eingehen. Nur an einer weltoffenen Universität ist eine exzellente Wissenschaft möglich. Alle Studierenden müssen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Hintergrund bestmöglich gefördert werden. Finanzielle Gründe dürfen niemanden von einem Studium an einer Thüringer Universität abhalten.
(Beifall FDP)
Es ist gesagt worden, wie gut sich das Verhältnis an Universitäten entwickelt hat. Sie sagten selber, dass sich die Entwicklung positiv dargestellt habe. Ich bin nur sehr verwundert, dass der Autor Ihres Antrags die Zahl von 5.800 zu knapp 32.000 insgesamt Studierenden als 35 Prozent bezeichnet. Herr Dr. Kaufmann, das müssen Sie mir mal erklären, welcher Mathematik Sie da folgen. Kooperation und Austauschprogramme, all das macht wissenschaftliche Standorte attraktiv. Wenn wir weltoffen sind, dann ist es unseren Studierenden möglich, in die Welt hinauszugehen, dort Erfahrungen zu sammeln, sich mit anderen Kulturen auszutauschen und anderen Wissenschaften nahezutreten. Wir profitieren von diesen internationalen Studierenden und es ist sehr gut, dass wir dort investieren. Die Finanzierung der Universitäten – das wird wahrscheinlich Herr Staatssekretär noch erläutern – ist weitaus komplexer als eine simple Pro-KopfRechnung. Also: Ich kann Ihre Studierenden nur bedauern, Herr Prof. Kaufmann, wenn Sie in dieser Art und Weise Lehre lehren. Studiengebühren von ca. 3.000 Euro – das hat einer meiner Vorredner ausgeführt – schaden unserem Wirtschaftsstandort und werden keinen signifikanten Beitrag leisten, unsere Haushalte zu entlasten. Die langfristigen Folgen werden wir spüren. Wenn Sie diesen Freitag Handwerker oder andere Menschen zitieren, dann tun Sie denen wirklich Unrecht. Sie wissen selber, was globalisierte Wirtschaft bedeutet, was Austausch bedeutet in allerlei Hinsicht. Wir haben das Thema „Europa“ diskutiert, wir haben das in Deutschland diskutiert.
(Unruhe AfD)
Es ist doch gut, dass wir uns mit aller Herren Länder, den Menschen dort austauschen können. Das baut Barrieren ab, das öffnet unser aller Köpfe. Wir sind doch froh, dass nach mehr und mehr Lockerungen wieder Möglichkeiten bestehen, ins Ausland zu reisen, sei es in die EU, sei es weiter hinaus. Fortschritt lebt vom Austausch des Wissens. Mit dieser Aussage würdigte bereits Albert Einstein zu seiner Zeit die Bedeutung des Wissenstransfers. Es ging ihm darum, Transferbarrieren abzubauen. Das gilt für alle Bereiche der Wirtschaft, aber auch der Wissenschaft. Das sollte uns Antrieb sein.
(Beifall FDP)
Der Vorschlag der AfD bewirkt das Gegenteil. Er hält junge Menschen aus Drittstaaten davon ab, nach Thüringen zu kommen. Das ist ja nur ein Faktor. Wir haben oft und breit diskutiert, wie Sie über Thüringen das Bild ins Ausland erzeugen mit Ihrer einseitigen Sprachregelung. Das schreckt viele Menschen davon ab, hier ihre Heimat zu suchen. Ich sprach davon, wie viele Menschen aus dem Studium am Standort Thüringen, am Standort Deutschland verbleiben. Trotzdem mag ich auch Biontech fokussieren. Das mag ein herausragen des Beispiel sein. Aber es sollte Benchmark für die zukünftige Entwicklung sein. Wenn Sie sich im Sili conValley bewegen, die Firmen bestehen da nur aus international ausgerichteten Studenten. Die Companys sind froh, je mehr Internationalität sie haben. Das geht in die Hunderte von Nationalitäten, die die großen Plattformen der ökonomischen Com panys aufgebaut haben und am Laufen halten. Das sollten wir hier bauen und nicht abschrecken.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die müssen
keine Studiengebühren zahlen? Das ist Quatsch!) Statt Studiengebühren sollten wir Marketingprogramme auflegen,
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
um gut ausgebildete Fachkräfte in Thüringen zu halten. Wir sollten uns noch mehr darum kümmern, dass die Studierenden auch aus dem Nicht-EUAusland hier Möglichkeiten haben, mit Aufenthaltsgenehmigungen, mit anderen Tatbeständen hier einen dauerhaften Aufenthalt zu begründen, um ihre tollen Ideen, die sie an den Universitäten entwickeln, auch marktwirtschaftlich umzusetzen, um die Volkswirtschaft hier zu stärken. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte dem Großteil meiner Vorrednerinnen und Vorredner ausdrücklich für die Ausführungen hinsichtlich des international aufgestellten Standorts Thüringen im Bereich der Wissenschaften danken. Dem kann ich mich uneingeschränkt anschließen und möchte das hiermit auch tun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten hier einen Gesetzentwurf der AfD, der eher unter die Kategorie „Mathe-Nachhilfe für die AfD“ fällt. Es ist wirklich peinlich, was die AfD hier als Gesetzentwurf eingebracht hat.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Entwurf erinnert stark an die Reise Dantes: Es ist eine Reise durch die Hölle. So nehmen wir Ihren Gesetzentwurf als das, was er ist, eine schmerzerfüllte Reise, und um es mit Dantes Worten zu sagen: „Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“ Und, sehr geehrte Kollegen, unsere Höllenfahrt beginnt gleich am ersten Kreis. Lesekompetenz aus der Hölle. Sie schreiben in Ihrem Gesetz, dass sich die Gesamtzahl der Studierenden in Thüringen auf 32.000 und die Anzahl der Nicht-EU-Studierenden auf 5.800 beläuft. Die Tabelle des Landesamtes für Statistik muss man schon richtig lesen können. Ihre zitierte Zahl findet sich ganz oben in besagter Tabelle, das ist richtig, da steht aber auch – Universitäten gesamt – man muss schon ganz nach unten scrollen, um zu sehen, dass in Thüringen 74.000 Menschen studieren und sich der Anteil der Nicht-EU-Studierenden auf ca. 11.000 beläuft. Herr Kaufmann, gerade Sie sollten wissen, dass es in Jena allein 21.000 Studierende gibt – und da ist es Ihnen nicht aufgefallen, dass die Gesamtzahl für Thüringen, mit der Sie Ihren Antrag begründen, nicht passen kann? Sorry – kein Verständnis dafür. Das ist mehr als peinlich, das ist dilettantisch. Das bekommen meine Praktikanten und unsere Praktikanten und Mitarbeiter in der Fraktion auch ohne Ihren akademischen Grad problemloser hin. Ihr gesamter Gesetzentwurf basiert auf dem Aufzeigen eines vermeintlichen Problems, das haben wir hier bereits gehört, das es nach unserer Auffassung hier im Rund nicht gibt. Sie verbreiten Fake News, betreiben schlechte Desinformation, die man mit 3 Minuten Internetrecherche widerlegen kann. Das bringt uns in den zweiten Kreis Ihrer Hölle – Ihre Mengenwahrnehmung. Das kennt man ja schon aus Demonstrationen, da stehen vermeintliche Millionen hinter Ihnen, und wenn man sich die Bilder anguckt, dann sind es entweder Bilder von anderen Veranstaltungen oder Sie können auch dort nicht mal zählen. In Ihrem Gesetzentwurf werden 53.000 Studierende im Jahr 2011 und 74.000 im Jahr 2020 zu einem Rückgang der Studierendenzahl erklärt. Das schmerzt wirklich beim Lesen. Ich hoffe sehr, dass Sie niemals in irgendeine Verantwortung kommen, bei der diese Realitätswahrnehmung auch noch Ausschlag geben kann. Damit betreten wir den dritten Kreis der Hölle – Ihre Prozentrechnungsfähigkeit. Herr Kemmerich hat es eben schon einmal ganz kurz anstreifen lassen. Anteil der Nicht-EU-Ausländer an der Gesamtzahl der Studenten an Thüringer Hochschulen liegt aktuell bei durchschnittlich 35 Prozent. Lieber Herr Kaufmann, als Ingenieur sollten Sie doch ein bisschen rechnen können und wenn es nur überschlägig wäre. Selbst wenn man Ihre falsch zitierten Angaben nimmt, ergeben 5.800 von 32.000 keine 35, sondern nur 18 Prozent. Sie können selbst in Ihrer eigenen Realität nicht richtig rechnen. Und der Vollständigkeit halber: Der reale Anteil ausländischer Studierender beläuft sich in Thüringen auf rund 14 Prozent. Aber zumindest schaffen Sie die 100Prozent-Punkte-Unfähigkeit und das wollen wir Ihnen tatsächlich gern zustehen.
(Beifall DIE LINKE)
Nun stellt sich die Frage: Wie kommen Sie auf 35 Prozent? Hat Ihnen das der Teufel eingeflüstert? Nein, die Antwort ist viel banaler und leider auch boshafter. Sie haben die gesamte Zahl der ausländischen Studierenden, 11.000, mit der Anzahl der Studierenden an Universitäten, 32.000, ins Verhältnis gesetzt. Das war kein Versehen. Das war kein „die falsche Zeile genommen“. Das ist bewusster Betrug, bewusste Lüge.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetzentwurf, der auf Lug und Trug basiert, bedarf keiner weiteren Beratung. Wie bei Dante braucht es die Läuterung, das übernehmen wir gern und werben mit Freude für die Ablehnung Ihres wahnwitzigen Antrags.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Herr Schaft, Ihnen sind offenbar die 1.500 Euro zu wenig, wir können ja gern im Ausschuss über eine höhere Zahl sprechen. Es geht mir um eine breitere Finanzierung der Hochschulen. Deswegen ist auch das Argument von Herrn Liebscher völlig idiotisch – Entschuldigung! –,
(Unruhe DIE LINKE)
denn Sie werfen mir vor, ich würde den Hochschulen Geld wegnehmen wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte die Finanzierung auf eine breitere Grundlage stellen.
(Beifall AfD)
Übrigens das Beispiel mit dem Klavier, das ist vom Rechnungshof übernommen, das ist das Beispiel des Rechnungshofs. Herr Kemmerich, Sie haben hier demonstriert, dass Sie der englischen Sprache mächtig sind und haben von „War“ und „Talent“ gesprochen. Warum sind denn dann gerade die amerikanischen Hochschulen so erfolgreich in diesem sogenannten „War“ und „Talent“, wie Sie das bezeichnen?
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: War for
Talents!) Dort gibt es die höchsten Studiengebühren der Welt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf aus dem Hause)
Nein, diese Gebühren gibt es auch an staatlichen Hochschulen in den USA, da muss ich Sie belehren.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Und ganz
viele Stipendien!) Und die Stipendien kommen aber nicht aus staatlichen Geldern, das muss man unterscheiden.
(Unruhe FDP)
Diese Stipendien kommen nicht aus Steuergeldern unserer Handwerker und Verkäuferinnen.
(Beifall AfD)
Thüringen braucht Fachkräfte und die Ausbildung dieser Fachkräfte lassen sich die Thüringer Steuerzahler sehr viel Geld kosten, auch und besonders im Bereich der Hochschulen. 2018 wurden an den Thüringer Hochschulen im Schnitt 9.700 Euro je Student und Jahr an Grundmitteln ausgegeben, der Bundesdurchschnitt lag bei 7.300 Euro. Man kann es auch anders ausdrücken: Im Bundesvergleich ist die Hochschulausbildung in Thüringen besonders ineffizient.
(Beifall AfD)
Das Wissenschaftsministerium verfolgt offenbar den Weg, diese Kennzahl durch Aufnahme von mehr Studenten scheinbar zu verbessern. Dafür werden Mindestquoten für ausländische Studenten vorgeschrieben und finanzielle Hebel angesetzt. Klar, mehr Studenten bei annähernd gleichem Fianzeinsatz verringern automatisch die Kosten pro n Student und Jahr. Aber, meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg. Nicht Masse, sondern Klasse ist entscheidend.
(Beifall AfD)
Und Klasse heißt, dass die Thüringer Hochschulen hochqualifizierte Fachkräfte für die Zukunft unseres Freistaats ausbilden müssen. Das ist heute leider nur in unzureichendem Maß der Fall. Nach Angabe des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft und des DAAD gibt es unter ausländischen Studenten eine hohe Abbruchquote – das wurde schon erwähnt – von 41 Prozent und eine Verbleibsquote von 44 Prozent. Das heißt, von 100 ausländischen Studienanfängern arbeiten nur 26 nach dem Abschluss in Deutschland. Diese Zahlen gelten wohlgemerkt für Gesamtdeutschland. In Thüringen ist das Verhältnis nach meiner eigenen Erfahrung noch deutlich schlechter. Ausländische Studenten sind in der Regel nicht in Thüringen verwurzelt und nutzen die kostenfreie Ausbildung als Sprungbrett in andere Bundesländer mit höherem Gehaltsniveau oder eben gleich ins Ausland. Man kann den Thüringer Steuerzahlern schlicht nicht vermitteln, warum Facharbeiter, Handwerker und auch Unternehmer für dieses kostenlose Studium zahlen sollen.
(Beifall AfD)
Die Steuerzahler erwarten zu Recht, dass sich ein hoher Anteil der Absolventen nach dem Studium in die Solidargemeinschaft einfügt und ihrerseits zur Finanzierung der Hochschulen beiträgt. Wenn die Absolventen mehrheitlich Thüringen den Rücken kehren, ist es nur angemessen, von ihnen einen finanziellen Beitrag zum Studium zu verlangen.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Wollen Sie
das für alle machen?) In Baden-Württemberg und in vielen anderen EULändern werden entsprechende Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer übrigens längst erhoben und auch der Thüringer Landesrechnungshof erhebt für unseren Freistaat entsprechende Forderungen. Ich möchte jetzt keine weiteren Zahlen vortragen.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese können Sie im Gesetzentwurf nachlesen. Vielmehr möchte ich auf einen persönlichen Aspekt eingehen. Ich bin einer der ganz wenigen, wenn nicht der einzige Professor, der gleichzeitig in Baden-Württemberg und in Thüringen Vorlesungen hält. Am Karlsruher Institut für Technologie bin ich seit 2002 bis heute an der Lehre beteiligt und konnte die Misere dort aus erster Hand verfolgen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Vielleicht lag sie ja auch an Ihnen!) Baden-Württemberg ist Thüringen um einige Jahre voraus. Studieninteressenten, insbesondere aus Asien, haben schon vor vielen Jahren erkannt, dass man in Karlsruhe eine wertvolle Ausbildung zum Schnäppchenpreis ergattern kann. Die Folge: Man steht als Dozent vor einem Publikum, das mehrheitlich sprachlich nicht in der Lage ist, selbst einfachen Erläuterungen zu folgen. Einfachste Wiederholungen fressen die Zeit, die für komplexe Inhalte vorgesehen sind. Die Lehrqualität und der Lehrerfolg leiden deutlich.
(Beifall AfD)
Ich frage mich immer wieder als Professor, in welcher Lotterie manche Ausländer ihr Deutschzertifikat gewonnen haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ich frage mich gerade, wie Sie Professor geworden sind!)
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Professor im Lotto gewonnen, oder was?)
(Unruhe DIE LINKE, SPD)
Ohne jemanden diskriminieren zu wollen, …
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Ohne jemanden diskriminieren zu wollen: Es ist kein Geheimnis, dass sehr viele Chinesen auch nach mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland nicht in der Lage sind, ein Fachgespräch zu führen, von mündlichen Prüfungen ganz zu schweigen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie
können kein Prozentrechnen!) Mit Auswendiglernen erreichen viele der Nicht-EUAusländer irgendwie ihren Abschluss und kehren dann sowieso in ihre Heimatländer zurück. Ich kann es auch deutschen Studenten nicht verdenken, dass sie sich weigern, in Lerngruppen mit ausländischen Studenten zusammenzuarbeiten,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ja, weil Sie sie dazu anstiften!) denn sie werden dann regelmäßig als Deutschlehrer und Nachhilfelehrer missbraucht und gefährden ihren eigenen Lernfortschritt.
(Beifall AfD)
Diese Situation hat in Baden-Württemberg zu massiven Protesten der Hochschullehrer und der Studenten geführt. Die grün-schwarze Landesregierung sah sich deshalb genötigt, etwas zu tun, und hat die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt. Während Baden-Württemberg mittlerweile seine Fehler korrigiert und einen besseren Weg eingeschlagen hat, will Thüringen durch eine Mindestquote an ausländischen Studenten Probleme noch verschärfen. Nicht nur ich sehe das mit großer Sorge, denn die Lehrqualität leidet, wenn die Voraussetzungen der Studenten zu unterschiedlich sind. Damit leidet auch die Reputation Thüringer Hochschulabschlüsse. Noch hat ein Thüringer Hochschulabschluss einen hohen Wert. Lassen Sie uns diesen Wert schützen und für unseren Standort nutzen!
(Beifall AfD)
Dazu gehört auch, dass diese Hochschulausbildung für Interessenten aus dem Nicht-EU-Ausland einen messbaren monetären Preis bekommt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Danke, Herr Prof. Kaufmann. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
(Unruhe im Hause)
Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt um etwas Mäßigung hier im Raum. Herr Staatssekretär hat das Wort.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: … Ich würde
die Klappe halten an Ihrer Stelle!)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Herr Möller, darf ich dann anfangen? Vielen Dank.
(Unruhe DIE LINKE)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die AfD hat mit der Begründung dieses Gesetzes einen Popanz aufgebaut und will eine Lösung zur Bekämpfung dieses Popanzes vorschlagen. Es sind jetzt schon so viele Zahlen kritisiert worden. Ich habe das natürlich auch alles ausgearbeitet. Ich will das nicht wiederholen, ich will nur eine Zahl wiederholen: Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass die Ausbildung, die Kosten für einen ausländischen Studierenden 134.000 Euro betragen würden und für einen deutschen Studierenden 45.000 Euro. Ich habe tatsächlich mein Ministerium gebeten, diese Zahlen einmal zu verifizieren. Es gibt eine Hochschulstatistik in Thüringen, es gibt eine Hochschulfinanzstatistik. Nirgendwo konnte man diese Zahlen nachvollziehen. Und das, was Sie hier machen, ist, falsche Behauptungen aufzustellen, einen riesen Popanz aufzubauen und dann mit einem solchen Gesetz darauf zu reagieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber worum geht es denn eigentlich? Eigentlich geht es um die Frage, was für ein Bild von Hochschulen, von Universitäten Sie haben. Und das Bild, das ich hinter dieser Gesetzesinitiative erkennen kann, ist das Bild einer Hochschule, die eher so eine höhere Bildungseinrichtung für Landeskinder ist. Das ist doch wohl das, was Sie im Kopf haben. Aber das sind Universitäten nicht. Universitäten sind international und sie waren es schon immer.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Als vor fast 1.000 Jahren – 1096 war das – die Universität in Oxford und die Universität in Bologna, die ersten beiden europäischen Universitäten gegründet wurden, vor fast 1.000 Jahren, da waren das schon damals die Orte, wo sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forschende, Lehrende, Studierende aus ganz Europa getroffen haben. Das war der Quell dieser Universitäten, unterschiedliche Perspektiven zu sehen, unterschiedliche Erfahrungen zu sehen, gemeinsam in einem internationalen Kontext schon vor 1.000 Jahren zu lehren, zu studieren und zu forschen. Das hat sich gelohnt für Oxford, für Bologna usw. Als dann im 14./15. Jahrhundert auch in Deutschland und in anderen Ländern Universitäten gegründet wurden, war die Idee ganz genau dieselbe. Man zieht die besten Menschen aus der ganzen Welt an und hat etwas davon. Das ist von Anfang an schon immer der Gedanke gewesen, dass Universitäten nicht nur den schönen Künsten dienen sollen, sondern dass sie auch einen wirtschaftlichen Nutzen haben für die Stadt, wo sie errichtet wurden, für das Land, wo sie errichtet wurden. Das zieht sich durch die Geschichte der Universitäten bis heute. Bis heute gilt: Wissenschaft ist international, Universitäten sind international und da, wo sie das nicht mehr sind, gehen sie unter, weil sie den Anschluss nicht halten. Deswegen kann man sagen, dass nicht nur die Internationalität, sondern auch die Universität, die Wissenschaft im Wettbewerb das konstitutive Element für Wissenschaft ist. Wir erleben im Moment, dass weltweit Forscherinnen und Forscher, Lehrende an den Lösungen für große Menschheitsherausforderungen arbeiten, und zwar in den USA, in Großbritannien, in Europa, in Asien – überall auf der Welt tun die das. Und das ist natürlich ein Wettbewerb um die besten Leute, die besten Menschen – Herr Kemmerich hat das vorhin ausgeführt –, die besten Talente weltweit zu sich zu ziehen. Und warum macht man das? Das macht man nicht, weil man Internationalität per se will, sondern weil man die besten Leute haben will und weil das in der Folge wirtschaftliche Vorteile für die Länder und für die Standorte hat. Das kann man im Silicon Valley in der Tat sehen. Man kann das an vielen anderen Orten auch sehen. Es geht darum, die besten Leute zu bekommen, die besten Menschen weltweit an diesen Orten zu versammeln und dann Lösungen für die Probleme unserer Menschheit zu finden. Wenn man jetzt auf den Nutzen all dessen guckt, dann kann man viele Dinge anführen. Es wird tatsächlich gearbeitet an den großen Herausforderungen der Menschheit, ob das der Klimawandel ist – aber gut, das ist ja für Sie kein Thema –, ob das die Gesundheitsforschung ist, ob das Mobilitätsforschung ist, ob das Quantentechnologie ist, die wir in dieser Woche in Thüringen ein Stück vorangebracht haben. Das sind die großen Themen der Menschheit und das hat immer auch Auswirkungen auf die Wirtschaftsstandorte, weil aus den Innovationen, aus den wissenschaftlichen Forschungsleistungen, Produkte, Dienstleistungen, neue Ideen entstehen, die dann wieder zu Wertschöpfung führen und dann auch wieder dem Bäckermeister und der Fachverkäuferin erklären können, warum das Ganze gut ist. Die haben das, glaube ich, tatsächlich verstanden – Sie offensichtlich noch nicht. Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt machen zu der Frage des Verbleibs der Studierenden. Ja, das ist ein Thema. In der Tat wünschen auch wir uns, dass mehr internationale Studierende in Thüringen verbleiben. Wir brauchen sie dringend. Wir haben ein demografisches Problem, wir haben ein Fachkräfteproblem und internationale Studierende, die in Thüringen bleiben, können dazu einen Beitrag leisten. Aber warum tun sie das denn nicht? 75 Prozent, sagt der DAAD in einer Studie, der ausländischen Studierenden möchten gern in Deutschland bleiben. Nur 25 Prozent bleiben tatsächlich da und das liegt an unserem Ausländerrecht. Das liegt an einem Recht, dass Sie bei jeder Gelegenheit verschärfen wollen, um es gerade Ausländern noch schwerer zu machen, in Deutschland zu bleiben. Das sind die Gründe dafür und ich bin im Moment mit den Universitäten, den Hochschulen im Gespräch darum, wie wir versuchen können, mehr internationale Studierende in diesem Land zu halten. Aber auch – das ist der letzte Punkt, den ich noch anführen will –, wenn die ins Ausland zurückgehen, ist das kein Schaden, es ist auch kein wirtschaftlicher Schaden. Wir erleben das überall in der Welt, dass Ingenieure, Ingenieurinnen tätig sind, in Unternehmen tätig sind, die sich daran erinnern, dass sie in Deutschland studiert haben und die für eine Exportnation wie Deutschland von entscheidendem Wert sind, weil sie die Sprache können, weil sie die Produkte kennen und weil sie eingespielte Beziehungen zu Partnern hier in Deutschland haben. All das nutzt unserer Wirtschaftsnation und unserer Exportnation.
(Beifall DIE LINKE, SPD, FDP)
Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf eingehen, wie wir als Landesregierung damit umgehen. Wir sehen all das, was ich gerade ausgeführt habe, deswegen haben wir in den Leitlinien zur Hochschulentwicklung bis 2025 der Internationalisierung von Lehre, Studium und Forschung einen hohen Stellenwert eingeräumt. Wir haben in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen vereinbart, dass die Hochschulen Internationalisierungsstrategien entwickeln und in diesem Bereich vorankommen. Wir haben jetzt ganz aktuell auch noch ein Programm aufgelegt, „Hochschule international“ heißt das, in dem wir 2,5 Millionen Euro zusätzlich zur Hochschulfinanzierung zur Verfügung stellen, um genau die Umsetzung dieser Internationalisierungsstrategien zu fördern. All das tun wir, weil wir den Standort Thüringen besser machen wollen, weil wir Innovationen in diesem Land haben wollen, weil wir Fachkräfte in diesem Land haben wollen. All das wollen Sie offensichtlich nicht.
(Beifall FDP)
Am Ende, muss man sagen, durchkreuzen Sie mit Ihrem Gesetzesantrag den Versuch, wirklich Thüringen konkurrenzfähig in Deutschland und auf der Welt aufzustellen. Deswegen sage ich für die Landesregierung, dass wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Weitere Wortmeldungen sehe ich – dann muss ich jetzt zur Lüftungspause unterbrechen. Nach der Pause haben Sie das Wort, Herr Prof. Kaufmann. Es ist so, wir sind schon 10 Minuten darüber hinaus.
(Unruhe im Hause)
Herr Prof. Kaufmann, wir haben gerade noch mal geschaut. Sie haben 40 Sekunden Redezeit. Wollen Sie die in Anspruch nehmen? Dann jetzt, aber wirklich nur 40 Sekunden.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Erwiderung muss ich auf die Rede von Herrn Feller noch machen. Sie haben viel und blumig über Wissenschaft und Lehre gesprochen, 1.000 Jahre Universität und international usw. Das ist nicht Ihre Aufgabe als Regierungsvertreter.
(Beifall AfD)
Forschung und Lehre sind frei laut Verfassung. Darin dürfen Sie sich nicht einmischen. Was wir hier aber im Landtag machen können,
(Unruhe DIE LINKE)
wir können über die Finanzierung sprechen. Das ist das Haushaltsrecht des Landtags.
(Beifall AfD)
Wir können darüber reden, wie wir Fachkräfte für Thüringen gewinnen. Wir dürfen uns aber nicht darin einmischen,
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Meine Damen und Herren, wir versuchen es jetzt trotzdem noch mit ein bisschen Ruhe, dann können wir nämlich noch abstimmen. Nach der Abstimmung würde ich dann die Parlamentarischen Geschäftsführer und führerinnen kurz nach vorn bit‑ ten. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/2794 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der AfD-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Patrioten!)
Gegenstimmen?
(Zwischenrufe aus den Fraktionen DIE LIN-
KE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Idioten?) Das sind alle anderen Fraktionen, soweit ich sehe. Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Dann kommen wir zur Überweisung – ich bitte jetzt wirklich noch um Ruhe, meine Damen und Herren – der Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Enthaltungen? Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist auch dieser Überweisung nicht stattgegeben. Damit schließe ich diese Beratung für heute und bitte kurz die Parlamentarischen Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen nach vorn. Meine Damen und Herren, es ist festgelegt, dass wir jetzt in die Lüftungspause treten. Damit geht es 19.00 Uhr weiter.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Ich setze die Sitzung fort und rufe auf den TagesGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2797 ERSTE BERATUNG
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Langweilig!) Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Höcke. Dieser Tagesordnungspunkt wird auf Verlangen der Fraktion der AfD in einfacher Redezeit beraten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
aber die Flagge von Belgien!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patrioten im Hohen Haus und am Livestream,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Beifall AfD)
vor einigen Wochen verkündete der Automobilhersteller Audi, dass man ab sofort die gendergerechte Sprache im Konzern verwenden wolle, man spricht jetzt bei Audi nicht mehr in bewährter Art und Weise von Audianern, sondern von Audianer/innen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Gut so!) Man sollte eigentlich meinen, dass Automobilbauer in der heutigen Zeit andere Probleme haben.
(Beifall AfD)
Aber anstatt Zeit und Geld in Vorsprung durch Technik zu investieren, investiert man selbige lieber in Ideologie, denn nichts anderes ist der Genderismus, was man unschwer an seinem Kampf um die Sprache ablesen kann.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte das kurz einordnen, sehr geehrte Damen und Herren.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Die Emanzipation des Menschen von Gott in der Aufklärung hatte eine Kehrseite, denn die Freiheit von den Gesetzen des Schöpfers, die Freiheit von den Gesetzen der Natur selbst machte sie zu den absoluten Herren des eigenen Schicksals. Die Wahrheit war nun nicht mehr bei Gott, sondern konnte nun auch bei den Menschen sein, die glaubten, im Besitz der Wahrheit zu sein. Der vermeintlich gute Zweck, die Errichtung einer Herrschaft der Vernunft oder die Einebnung der Klassen, heiligte alle Mittel. Beginnend mit dem Jakobinismus haben die Ideologien eine Blutspur in die Menschheitsgeschichte der letzten 200 Jahre gezogen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sagt der Richtige!) Hölderlin sprach in diesem Zusammenhang die bis heute gültigen Worte: „Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, dass ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte.“ Immer ging und geht es Ideologen darum, Traditionen, Gewachsenes abzuräumen, um einen neuen Menschen zu schaffen. Und immer war und ist ein Hebel die Sprache, mit deren Hilfe man das Bewusstsein der Menschen manipulieren wollte, denn es ist so: Das, was wir nicht sprechen können, können wir auch nicht denken. Kurz: Die Sprachpolitik des Gender-Mainstreamings ist klassische Ideologie und hat in einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts zu suchen.
(Beifall AfD)
Auch ohne diese Hintergründe zu kennen, schütteln die Menschen im Land angesichts der Auswüchse der Sprachpolitik den Kopf. Wenn aus der Mutter das austragende und aus dem Vater das nicht gebärende Elternteil wird, dann kommt einem der Aphorismus von Henryk M. Broder in den Sinn, der sagte: „Deutschland ist ein Irrenhaus. Könnte man die Bundesrepublik überdachen, wäre es eine geschlossene Anstalt.“
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Sie
kriegen aber ein Einzelzimmer!) Wir sehen die deutsche Sprache allerdings nicht nur durch Genderideologen, sondern auch durch Unachtsamkeit unter Druck gesetzt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was
ist denn die deutsche Sprache?) Ich erinnere hier nur an den unreflektierten Gebrauch englischer Wörter in der Alltagssprache oder auch daran, dass sich Parallelgesellschaften in den letzten Jahren und Jahrzehnten ausgebreitet haben, in denen der Gebrauch der deutschen Sprache eher selten stattfindet. Gerade in einer Zeit, in der das Gemeinsame immer mehr infrage gestellt wird, ist es die Aufgabe des staatlichen Gemeinwesens, das Gemeinsame zu stärken. Hierzu tragen im Besonderen die Bewahrung und die Pflege der deutschen Sprache, unserer Sprache, bei.
(Beifall AfD)
Dies, sehr geehrte Damen und Herren, zum Ausdruck zu bringen, ist Anliegen des Gesetzentwurfs meiner Fraktion. Das Bekenntnis zur Landessprache, das Bekenntnis zu Deutsch als Landessprache gehört ohne Wenn und Aber – gerade in dieser Zeit, die auf der Suche nach neuer Gemeinsamkeit ist – in die Thüringer Landesverfassung.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was ist
jetzt mit Belgien?)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Danke, Herr Abgeordneter Höcke. Ich eröffne die Aussprache. Noch mal der Hinweis: Dieser Tagesordnungspunkt wird auf Verlangen der Fraktion der AfD in einfacher Redezeit beraten. Die erste Wortmeldung kommt von der Abgeordneten Müller von der Fraktion Die Linke.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich
ziehe zurück!) Dann spricht als Nächster Abgeordneter Prof. Voigt von der Fraktion der CDU. Auch nicht, gut. Die nächste Wortmeldung kommt von Abgeordneter Marx von der Fraktion der SPD. Bitte, Frau Marx.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist ein Remake. Er wurde vor fünf Jahren schon einmal gestellt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Von Herrn Brandner damals!) Damals war Herr Brandner hier noch groß am Rednerpult vertreten.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das waren
Zeiten!) Ich fange noch mal mit der Thüringer Geistesgeschichte an. Ich hatte vorhin schon die Adligen erwähnt. Die Adligen waren sich ja auch nicht immer einig. Da gab es damals in Weimar 1621 eine kleine Abspaltung von Adligen. Diese haben sich dagegen gewandt, dass sich der Adel auch manchmal im Französischen unterhielt und haben eine sogenannte „Fruchtbringende Gesellschaft“ gegründet. Sie haben sich auf die Fahnen geschrieben, dass man den Einfluss fremder Sprachen auf das Hochdeutsche zurückdrängen müsse, um sich weiter ausdrücken zu können. Allerdings hat dieser Verein nicht lange gelebt. Er hat nicht überlebt. 400 Jahre später gibt es jetzt diesen „Verein Deutsche Sprache“, der seit Jahren – auch mit Ihrer Unterstützung – versucht, die deutsche Sprache in den Verfassungsrang zu überführen. Die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ ist hingegen nicht für dieses Konstrukt. Wir haben die Regelung zur deutschen Sprache als Verwaltungssprache, als Staatssprache, als Gerichtssprache, also in Gesetzen über Behördenleistungen. Aber sie steht nicht in einer Verfassung, bisher in überhaupt keiner Verfassung. Das ist sehr schwierig, weil sich die Sprache im Laufe der Jahrhunderte aus vielen Sprachstämmen ständig entwickelt hat. Viele Worten, die wir heute selbstverständlich gebrauchen, haben deswegen nicht das Hochdeutsche, Mittelhochdeutsche oder die Unterfälle der deutschen Geschichte im weiteren Sinne zu eigen. Deswegen ist es so merkwürdig, wenn man glaubt, dass man der Sprachentwicklung einen Riegel vorschieben könnte, wenn man das Deutsch jetzt als Sprache in die Verfassung überführt. Es ist auch komplett unklar, was sich dann daraus für Rechte und Pflichten ergeben sollen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, es würde dann der Staat die Verpflichtung übernehmen, die deutsche Sprache zu pflegen und besonders auf sie zu achten. Würde das bedeuten, dass man dann auch Sprachregelungen aufstellt für den öffentlichen Sprachraum, für den schulischen Sprachraum, für den universitären Sprachraum? Wenn das eine verfassungsgemäße Verpflichtung sein soll, wie sollte sie sich dann umsetzen, wenn es mehr sein soll als Amtssprache oder Behördensprache, weil das haben Sie ja im Alternativen ausdrücklich abgelehnt? Ich meine, es ist eigentlich merkwürdig, dass Sie nach der Debatte vor fünf Jahren, bei der es hier auch ausführlich im Landtag in drei Lesungen diskutiert wurde, jetzt wieder darauf zurückgekommen sind. Aber okay – „okay“ ist übrigens das meist gebrauchte Anglizismus-Wort, was wir alle verwenden und auch 90 Prozent aller Kritiker des Verfalls der deutschen Sprache verwenden es immer mal unachtsam vor sich hin. Wir werden unsere kulturelle Selbstverständigung also verarmen und nicht bereichern, wenn wir jetzt einer solchen Konstruktion, wie Sie die jetzt hier vorschlagen, nachkommen wollen. Viele Wörter unseres alltäglichen Tagesgebrauchs haben fremde, aus Ihrer Sicht fremde Sprachenstämme und sind aber dann Gegenstand unserer Sprache geworden. Dass man von Frauen und Männern spricht, war auch früher mal nicht selbstverständlich. Die ganze Sache war wahrscheinlich schon mit Eva ein bisschen schwierig gewesen, Adam allein hätte dann vielleicht auch schon gereicht.
(Beifall SPD)
Aber dann wären wir auch alle nicht hier, auf keiner Seite des Hauses. Ich möchte Ihnen nur sagen, auch Sie verwenden selber einen Haufen …
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Frau Marx, Sie haben gerade auch diese Vielfältigkeit der Sprache, wo kommt unsere Sprache her, angesprochen, und auch, wie wir aus anderen Kulturen gelernt haben. Nun gibt es das Wort „Sofa“ und das Wort „Schal“. Würden Sie mir recht geben, dass das aus dem Islamischen stammt?
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Ja, das stammt meines Erachtens aus Persien.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Am Ende nutzen wir noch arabische Zahlen!) Ja, arabische Zahlen nutzen wir auch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist genau das, wo die Gesellschaft für deutsche Sprache, also der eigentliche Sprachverband, der althergebrachte, gesagt hat: Es macht gar keinen Sinn, dass man Wörter mit einem anderen Hintergrund, mit einem Migrationshintergrund, könnte man sagen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) wieder aus dem deutschen Sprachgebrauch wegnimmt, wenn sich keine richtige Entsprechung findet. Oder haben Sie was für „Sofa“? Und es wird auch schwierig bei den Worten, die hier im politischen Alltagsstreit verwendet werden, auch gerade von der AfD, die jetzt hier Hölderlin und andere Klassiker wieder mal bemüht hat. Herr Möller hat übrigens gerade erst vor zwei Stunden „Troublemaker“ gesagt zu irgendwelchen Menschen, die er lieber nicht im Lande hätte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Also auch ihm ist es durchgerutscht, und wenn Sie dann immer uns auch der Zensur zeihen, auch da bedienen Sie sich eines mittellateinischen Wortes und selbst die Presse ist mittellateinisch und französisch, das heißt also, wenn das Wort „Lügenpresse“ auf Ihren Demonstrationen skandiert wird, dann sind nur die Lügen deutsch, die Presse aber nicht, und es müsste dann heißen:
(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also Lügen ist mittelhochdeutsch, deswegen können das hier auch viele gut. Es müsste also statt „Lügenpresse“ dann „Lügendruckerzeugnis“ heißen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ja, das gefällt Ihnen jetzt nicht, aber ich will Ihnen nur einfach sagen, Sie kastrieren sich selbst, und so hart wollen selbst wir nicht mit Ihnen umgehen.
(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Ja, zur Geschäftsordnung, Herr Präsident, auch wenn die Mehrheit hier im Hause der Debatte nicht die entsprechende Bedeutung glaubt beimessen zu müssen,
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) sind wir der Auffassung, dass die Debatte schon relevant ist und beantragen deshalb die Herbeirufung eines Mitglieds der Landesregierung. Mir ist auch ganz gleich, welches Mitglied der Landesregierung herbeigerufen wird, aber es ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament, dass hier die Landesregierung nicht vertreten ist. Ich beantrage für meine Fraktion das Herbeirufen der Landesregierung.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Danke. Es gibt den Antrag, ein Mitglied der Landesregierung herbeizuzitieren. Wer ist für diesen Antrag? Den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist überhaupt nicht zum Abstimmen! Das wird einfach gemacht!) Nein, das war ein Antrag zur Geschäftsordnung. Und über den Antrag ist ...
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Also gut, dann hat sich das erledigt, denn ich sehe gerade, dass ein Mitglied der Landesregierung anwesend ist.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der nächste Redner ist Abgeordneter Zippel von der Fraktion der CDU. Bitte, Herr Zippel.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, zunächst einmal freue ich mich natürlich, dass ich in den Genuss komme, jetzt gleich noch vor einem Minister reden zu dürfen und dass der extra herbeigerufen wird. Sehr geehrte Fraktion der AfD, in einem langen Schachtelsatz die vermeintlichen Gefahren von Anglizismen darzulegen und direkt im nächsten Satz von Gender-Mainstreaming zu schreiben, so etwas traut sich wahrhaftig nur die AfD.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, es tut mir leid, aber bei derartigen Unstimmigkeiten können Sie uns die Vermutung nicht verübeln, dass Ihre Sorge um unsere deutsche Sprache nur ein scheinheiliger Vorwand ist. So liegt der Verdacht nahe, dass Sie damit wie ein Wolf im Schafspelz eine ganz andere Absicht verschleiern wollen. Mir wird jeder hier glauben, dass ich ganz sicher nicht zu den Befürwortern von Gendersternchen, Doppelpunkten, Unterstrichen, Pausen, Glottisschlägen oder dergleichen zähle. Wenn die AfD-Fraktion aber in ihrem Gesetzentwurf im Teil „Problem und Regelungsbedürfnis“ zur Festschreibung von Deutsch als Landessprache auf Angriffe auf die deutsche Sprache durch das Gendern Bezug nimmt, ist dies mindestens irreführend. Allerspätestens nach Heranziehung des Dudens sollte jedem klar sein, dass Gendern mittlerweile Bestandteil der deutschen Sprache geworden ist und damit nicht weniger als anderes Sprachwissen auch mit unter die von der AfD beabsichtigte Festschreibung als Landessprache fallen würde. Meiner Meinung nach ist gegenderte Sprache ganz sicher keine schöne deutsche Sprache, aber es ist dennoch eine Form deutscher Sprache. Mir und meiner Fraktion sind der Erhalt, die Wertschätzung und die Pflege der deutschen Sprache, Kunst und Kultur überaus wichtig. Dazu brauchen wir aber keine Verfassungsbestimmung, sondern vor allem Förderung und Begeisterung. Sprache zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie lebendig ist und sich ständig weiterentwickelt. Davor muss man keine Angst haben und gleich die Erosion unserer Sprache durch die gemeingefährliche Globalisierung verkünden. Oder ist irgendjemand hier im Saal, der traurig darüber ist, dass wir uns heute nicht mehr auf Althochdeutsch unterhalten? Bei unserer Arbeit im Verfassungsausschuss fragen die Abgeordneten der AfD-Fraktion oft sehr nachdrücklich nach den ganz genauen Folgen der jeweiligen Änderungsvorhaben. Ich stimme zu, dass sich der Gesetzgeber, insbesondere der verfassungsändernde, der gewollten Ergebnisse und möglicher ungewollter Begleiterscheinungen seiner Änderungen klar bewusst sein sollte. Nun stellt sich infolgedessen aber auch die Frage, welche konkreten Rechtsfolgen sich die AfD von der vorgeschlagenen Verfassungsänderung erhofft. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion der AfD, Ihnen muss nicht bange werden. Ich kann Sie beruhigen, meine Frage war nur rhetorischer Natur und meine Erwartung auf eine ernsthafte Antwort hält sich in Grenzen. Immerhin handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen Wiederaufguss und die Antwort blieben Sie uns bereits beim letzten Mal schuldig. Demnach muss hierzu auch in Anbetracht der längeren Tagesordnung nichts weiter gesagt werden und unser Abstimmungsverhalten zu Ihrem Verfassungsänderungsvorhaben dürfte Sie nicht überraschen. Eines möchte ich an der Stelle aber gern noch anmerken: Es gehört schon sehr viel Mut dazu, Herr Höcke, zu einem Antrag, wo es um die deutsche Sprache geht, die belgische Flagge zu tragen. Herzlichen Glückwunsch.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, CDU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Danke. Es erhält jetzt Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP das Wort.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Vielen Dank,
es ist alles gesagt!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Gut, zieht zurück. Dann steht auf meiner Liste Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ziehe zurück!)
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Gut. Dann rufe ich den Beitrag von Abgeordneten Höcke von der Fraktion der AfD auf.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Jetzt die
Auflösung zu Belgien!)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Marx, es freut mich, dass Sie Spaß am Rednerpult haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Redepult!) Ihre Ausführungen blieben natürlich an der Oberfläche und anscheinend sind auch die, die sich hier so über alle Maßen gefreut haben, nicht in der Lage und nicht willens, tiefer in die Materie einzudringen. Deswegen tut es auch Not, dass ich diese Rede noch halte.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Und sehr geehrter Herr Kollege Zippel, vielleicht informieren Sie sich einfach noch mal über die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland bzw. auch die historische Entwicklung dieser Flagge und dann kommen Sie sicherlich zu neuen Erkenntnissen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Gucken Sie
mal nach hinten, da sehen Sie die deutsche Flagge!) Also, meine Empfehlung: Belesen Sie sich noch mal etwas in dieser Thematik!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Stellen Sie
sich daneben, dann sehen Sie den Unterschied!) Das ist eben das Problem, dass Sie vom Zeitgeist etwas deformiert sind, Herr Kollege. Sehr geehrte Damen und Herren, wir schreiben in unserem Gesetz – ich zitiere mit Auslassung –: „Die deutsche Sprache ist […] das entscheidende Band, das die Deutschen in allen Bundesländern und in Deutschland als Ganzes untereinander, aber auch mit denjenigen zu verbinden vermag, die als Personen mit Migrationshintergrund dauerhaft hier leben. Damit kommt ihr eine zentrale gesellschaftliche und politische Integrationsfunktion zu.“ Aber dieses zusammenhaltende Band, das notwendig ist, sehr geehrte Kollegen, zerfasert immer mehr. Und das hat zwei Ursachen. Die erste Ursache ist die Unachtsamkeit und die zweite Ursache ist die Manipulation der Sprache durch Ideologen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, eben! Sie sind ein Beispiel dafür!) Und das, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete gerade von den rot-rot-grünen Fraktionen, sehr geehrte Kollegin Marx, übersteigt bei Weitem das, was Sie zu Recht als natürliche Sprachentwicklung und natürliche Sprachveränderung hier beschrieben haben. Ich möchte diese beiden Ursachen kurz beleuchten, erstens die Ursache der Unachtsamkeit. Die deutsche Nachkriegslinguistik, sehr geehrte Kollegen, vollzog unter dem Eindruck der funktionalistischen und strukturalistischen amerikanischen Linguistik die Abkehr von ihrer bisherigen Sprachbetrachtung, die historisch und durchaus sprachloyal an- und ausgelegt war. Jetzt lag die Aufmerksamkeit darauf, ob die Sprache für die Sprachteilnehmer nützlich sei. Sprache musste von nun an kommunikativ funktional und effizient sein. Die Sprache als Spiegel der Nation, wie sie Friedrich Schiller mal beschrieben hat, oder sogar als Haus des Seins, wie sie von Martin Heidegger mal eingeordnet worden ist, geriet immer mehr aus dem Blickfeld. Dazu kam der sanfte amerikanische Kulturimperialismus. Die Westdeutschen ließen sich bereitwillig disneyfizieren, cocakolonisieren und mcdonaldalisieren.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war
jetzt aber nicht Deutsch!) Mediale Sprachverhunzer, effekthaschende Reklamefuzzis und globalisierungsversessene Unternehmer griffen immer häufiger auf ein meist erbärmliches Englisch zurück, anstatt auf ein viel naheliegenderes Wunderwerk an Rhythmus, Reichtum der Ausdrücklichkeit und messerscharfer Präzision zu setzen – der deutschen Sprache.
(Beifall AfD)
Sprachkraft und Sprachloyalität, die in unserer alten Kulturnation über Jahrhunderte lang ausgeprägt waren, verloren sich immer mehr und sind heute kaum noch zu erkennen. Man kann das sehr gut an der Tendenz zum Verzicht auf die Lehnübersetzung erkennen. In den 50er-Jahren wurde aus einem Pocketbook noch ein Taschenbuch, heute bleibt das E-Book ein E-Book. Der Verein Deutsche Sprache zählt in seinem Anglizismenindex 8.000 Anglizismen auf. Nur 20 Prozent der in dieser Liste enthaltenen Einträge werden als ergänzend oder sprachdifferenzierend eingestuft wie beispielsweise Dumpingpreis, leasen und Rowdy. Sale, cash und Casting gehören zu den 80 Prozent der überflüssigen, weil gut übersetzbaren Anglizismen. Der Verein Deutsche Sprache hat übrigens einen Aufruf gegen den Genderunfug gestartet, der sehr erfolgreich angelaufen ist. Mittlerweile haben 36.000 Menschen diesen Aufruf unterschrieben. Im Namen der AfDFraktion möchte ich auch weiterhin dafür Werbung machen und dazu aufrufen, diesen Aufruf kräftig zu unterstützen.
(Beifall AfD)
Jetzt bin ich beim Gendern, also bei der zweiten Ursache, die das verbindende Band – die deutsche Sprache – zerstört, nämlich die Sprachmanipulation durch Ideologen. An der Stelle muss ich etwas tun, von dem ich eigentlich nicht gedacht hätte, dass ich es einmal tun müsste. Ich muss den ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse loben. Ja, der Wolfgang Thierse. Wolfgang Thierse hat vor einigen Wochen einen klugen Beitrag in der FAZ geschrieben, indem er die linke identitätspolitische Sprachmanipulation via Gendern scharf kritisierte. Er führt aus: Wenn Vielfalt friedlich gelebt werden solle, dann müsse diese Pluralität mehr sein als das bloße Nebeneinander von sich nicht nur unterscheidenden, sondern auch abgrenzenden Minderheiten und Identitäten. Dann bedürfe es grundlegender Gemeinsamkeiten, zu denen selbstverständlich die gemeinsame Sprache gehöre, Diversitätsbeauftragte – so der gute Vorschlag von Wolfgang Thierse – sollten gleichzeitig Gemeinschaftsbeauftragte sein. So führte er aus. Gratulation, Herr Thierse.
(Beifall AfD)
Nach dieser Backpfeife von Herrn Thierse gab es dann noch einen kräftigen Tritt gegen das Schienbein für die linken Identitätspolitiker. Thierse wörtlich, ich zitiere: „In ihrer Entschiedenheit ist sie in der Gefahr, nicht akzeptieren zu können“ – ich spreche von der linken Identitätspolitik –, „dass nicht nur Minderheiten, sondern auch Mehrheiten berechtigte kulturelle Ansprüche haben und diese nicht als bloß konservativ oder reaktionär oder gar als rassistisch denunziert werden [dürfen].“ Wolfgang Thierse.
(Beifall AfD)
Natürlich, muss man sagen, geriet Wolfgang Thierse sofort ins Kreuzverhör der bekannten Gutmenschen, der Genderaktivisten und anderer Extremisten aus den eigenen Reihen und in der eigenen Partei. Wir wissen nicht, ob Wolfgang Thierse auch den Thilo Sarrazin machen muss. Ich wünsche es ihm persönlich nicht. Was wir aber wissen, sehr geehrte Damen und Herren: Eine sehr deutliche Mehrheit der Deutschen lehnt das sogenannte Gendern in der Sprache ab. Dieser Tage erst bestätigte eine Infratest-dimap-Umfrage, dass 65 Prozent der Bevölkerung nichts von einer stärkeren Berücksichtigung unterschiedlicher Geschlechter in der Sprache halten. Der Umfrage zufolge stellt sich sogar eine Mehrheit unter den Anhängern der Grünen – hört, hört – gegen das Gender-Blabla. In unserem Nachbarland Frankreich ist man schon einen Schritt weiter. Dort ist das Gendern an der Schule jüngst explizit untersagt worden. Zudem liegt der Nationalversammlung ein Gesetzentwurf der Macron-Regierung vor, mit dem das Gendern in öffentlichen Einrichtungen verboten werden soll.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, noch mal: Ja, Sprache wandelt sich ständig. Das kann und das will und das wird kein vernünftiger Mensch in Abrede stellen. Was man aber aufhalten muss und was man auch aufhalten kann, wenn man den politischen Willen besitzt – wir besitzen ihn als AfDFraktion –, ist die Sprachmanipulation durch Ideologen und die Zerstörung der Sprache durch Unachtsamkeit. Das zeigt sich übrigens auch in der Corona-Krise, die auch eine Sprachkrise geworden ist – leider, muss ich sagen und das abschließend betonen. Wenn sich die verantwortlichen Politiker in Deutschland nicht schämen, von Shutdown, Lockdown, social Distancing, Superspreader, Homeoffice, Homeschooling, Click and Meet usw. zu sprechen, dann muss dieser Ignoranz ein Riegel vorgeschoben werden.
(Beifall AfD)
Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wir als AfD sind der Meinung, dass die Angehörigen einer Sprachgemeinschaft das Recht haben, von den regierenden Politikern, von den verantwortlichen Politikern in ihrer Muttersprache angeredet zu werden. Punkt und Ausrufezeichen!
(Beifall AfD)
Und wenn sich ein Virus auch dadurch verbreitet, dass Millionen nicht von Verhaltensaufrufen in der Landessprache erreicht werden können – über 50 Prozent der Corona-Intensivpatienten haben einen Migrationshintergrund, wie wir wissen –, dann muss die Politik unmissverständlich klarmachen, Deutsch lernen ist eine Bringpflicht für diejenigen, die hier mit uns zusammenleben wollen. Damit unser Staat funktioniert und weil wir es uns wert sind, gehört Deutsch in die Landesverfassung. Deswegen bitte ich um die Zustimmung für die Überweisung an den Ausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Vielen Dank. Ich weise hier noch mal auf die Pflicht zum Tragen einer Maske hin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP, bitte.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Danke, Herr Präsident. Es ist eigentlich nur ganz kurz für die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die dieser Sache hier folgen und die nicht mehr nachvollziehen können, worum es jetzt hier eigentlich geht. Die AfD-Fraktion möchte in die Verfassung schreiben: Die Sprache des Freistaats Thüringen ist Deutsch. Alles das, was Herr Höcke hier gerade ausgeführt hat, wird dieser Satz in der Verfassung nicht ändern. Danke.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Gibt es weitere Wortmeldungen?
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Vielleicht zur
Abwechslung mal eine sinnvolle!) Das sehe ich nicht. Die Landesregierung hat angekündigt, keinen Redebeitrag zu leisten. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, dann kommen wir zur Abstimmung. Ausschussüberweisung an den Verfassungsausschuss – oder? Ja. Dann stimmen wir darüber ab, ob dieser Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen wird. Wer ist für die Überweisung? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen?
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Nachzählen!)
Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die Sitzung für heute. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg und kommen Sie frisch erholt morgen um 9.00 Uhr wieder hier in den Plenarsaal. Danke.