Diana Lehmann
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gut gemeint ist nicht gut gemacht, hat Herr Montag gerade gesagt. Wir alle wissen, die FDP spricht da aus Erfahrung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir haben jetzt noch mal gehört, dass die FDP diesen Gesetzentwurf, hätte sie einen eingebracht, viel besser gemacht hätte. Sie hat aber einfach keinen eingebracht –
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und zwar aus einem einfachen Grund: Sie wollen keine Transparenz darüber, was hier im Parlament passiert. Ich hätte zumindest erwartet, dass Sie sich die Zeit nehmen, unseren Gesetzentwurf in Ruhe und bis zum Ende zu lesen. Dann hätten Sie nämlich gelesen, dass wir zwar wollen, dass jede Person, die hier lobbyiert, die hier Interessen vertritt im Haus, registriert wird, dass es dafür aber Kriterien gibt, dass diese Arbeit auf Dauer angelegt sein muss, dass es eine Anzahl von Kontakten gibt, die überschritten werden muss. Dass Sie hier so tun, als ob jeder Bürger, der zukünftig an den Info-Stand bei einem Abgeordneten kommt, sich zukünftig ins Lobbyregister eintragen muss, das ist eine Unverschämtheit, Herr Montag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will noch was sagen, weil das bei mir hängengeblieben ist, auch wenn es jetzt in der Debatte schon ein bisschen her ist, weil es mich wirklich geärgert hat, was die AfD gesagt hat. Wer sich hier vorn hinstellt und auf der einen Seite Lobbyismus kritisiert und erzählt, wie schrecklich das alles ist, und auf der anderen Seite dann sagt, dass man aber Transparenz nicht schaffen kann, weil das zu viel Bürokratie bedeuten würde, wer das sagt, der schreibt „nämlich“ auch mit „h“, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin trotz der aufgeheizten Debatte in der letzten Stunde froh – und das will ich noch mal sagen – um eines, das hier passiert ist: Dass es eine Mehrheit in diesem Haus dafür gibt, mehr Transparenz über Interessenvertretungen zu schaffen. Ich glaube, dass heute ein guter Tag für die Demokratie in Thüringen sein kann.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In einer repräsentativen Demokratie ist Interessenvertretung immanent, denn wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter, das sagt ja schon das Wort, vertreten diese Interessen hier im Parlament, im Debattenaustausch, in Erarbeitung von Gesetzen, die diesen Interessen auch gerecht werden sollen. Was wir wollen, ist, dass transparent und nachvollziehbar ist, welche Interessen in welcher Art und Weise in ein Gesetzgebungsverfahren eingezogen sind,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und dass nachvollziehbar ist, wie ein Ausgleich dieser Interessen stattgefunden hat. Das ist die Aufgabe, die wir hier im Parlament haben. Wie notwendig ein Transparenzinstrument und die Anpassung im Abgeordnetengesetz sind, zeigen die – und so muss man es ja sagen – schamlosen finanziellen Bereicherungen von Bundestagsabgeordneten auch aus Thüringen, während die Bürgerinnen und Bürger des Landes unter den Folgen der Pandemie zu leiden hatten und das auch heute noch tun. Mauscheleien in dieser Form mit Schaden für das Land und für seine Bürgerinnen und Bürger können wir nicht dulden. Ich will Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen: Ich bin heute noch fassungslos, wie es sein kann, dass sich in einer Zeit, in der Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen nicht wussten, wie sie eine vernünftige hygienegesicherte Ausstattung ermöglichen, Abgeordnete zeitgleich Geld dafür zahlen lassen, dass sie Unternehmen an Ministerien vermitteln, um Masken zu beschaffen. Ich kann das nicht verstehen. Wenn ich als Politikerin oder Politiker da einen Zugang habe, ist es doch meine Aufgabe, den zu ermöglichen, aber nicht, mich dafür bezahlen zu lassen. Jetzt haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon viel zu unserem Gesetzentwurf gesagt. Deswegen will ich das nur noch mal kurz tun. Wir wollen, dass es künftig eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter, die auf Dauer angelegte Kontakte hier in den Landtag haben, gibt. Es gibt einige Ausnahmen, die wir definieren, die aus unserer Sicht notwendig sind, die aber relativ eng begrenzt sind, zum Beispiel hinsichtlich anwaltlicher Berufsgeheimnisse. Die Landtagspräsidentin soll die Möglichkeit haben, bei Verstößen ein angemessenes Ordnungsgeld zu verhängen. Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine Sanktion zu haben. Wenn es keine Sanktion gibt, ermöglicht das das Unterlaufen solcher Regelungen. Wir wollen, dass es ein unabhängiges Gremium gibt, das die Landtagspräsidentin berät. Dieses nimmt ihr die Aufgabe nicht ab, sondern berät und unterstützt sie. Die Vorstellung, dass wir uns selber in dieser Aufgabe kontrollieren können, das müssen wir zugeben, ist absurd. Das macht man an anderer Stelle auch nicht. Es sind immer externe Gremien notwendig, um das sicher zu machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir wollen zukünftig außerdem – das haben die Kollegen schon gesagt – eine Anzeige von Spenden ab dem ersten Euro und die Offenlegung aller Nebentätigkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den Gesetzentwurf der CDU gelesen habe, war ich grundsätzlich erst einmal positiv überrascht. Ich habe auf den ersten Blick gesagt, da sind viele Sachen, die ähnlich sind, die sich überschneiden. Das hat mich für die heutige Beratung zuversichtlich gestimmt. Ich muss sagen, ich hatte aus den Reihen der CDU-Fraktion etwas mehr Demut erwartet.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich muss sagen, da können Sie mich immer noch überraschen. Zumindest zeigt dieser heute vorgelegte Gesetzentwurf – Sie haben versucht, das über viele Jahre zu verhindern –, dass der Maskenskandal auch bei Ihnen Folgen hinterlassen hat und Sie versuchen, den politischen Schaden, den Sie damit angerichtet haben, wieder zu heilen. Eins muss an dieser Stelle gesagt werden: Nur mit diesem Gesetzentwurf werden wir das leider nicht wiedergutmachen, was da im letzten Jahr passiert ist. Das kann man schlicht und ergreifend nicht. Ich will auf zwei Punkte eingehen, die ich kritisch sehe in dem Gesetzentwurf. Zum einen schaffen Sie Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Die sind relativ umfangreich. Ich muss sagen, ich kann nicht verstehen, warum sich zum Beispiel die Kammern oder Gewerkschaften nicht in Lobbyregister eintragen sollten, warum das nicht auch ein Jugendverband oder ein Wohlfahrtsverband tun sollte
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Der Landessportbund!) oder der Landessportbund zum Beispiel. Das ist für mich schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar. Ich glaube, dass diese Institutionen überhaupt gar kein Problem damit haben. Es ist ihre Aufgabe, ihre Interessen auch gegenüber uns zu vertreten und dafür zu werben. Deswegen würde ich sagen – Sie haben vorhin gesagt, es muss nachvollziehbar sein, wer Einfluss genommen hat –: Das können wir genau mit diesem Weg zeigen. Auch aus meiner Sicht sagen Sie, Sie verzichten auf den legislativen Fußabdruck. Wenn das nicht so ist – Sie haben in allen Reden gesagt, dass Sie das gar nicht wollen, dass Sie den legislativen Fußabdruck nicht abschaffen wollen –, dann würde ich sagen, finden wir mit Sicherheit im Ausschuss in einer sachlichen Debatte einen Weg, wie wir zusammenkommen. Vielleicht zum Abschluss noch einmal zwei Sachen, die Sie in Ihrem Abgeordnetengesetz haben: Sie haben sehr eindringlich gesagt, dass Sie ein Spendenverbot sogar für Abgeordnete wollen. Wir haben das auch in der Koalition diskutiert. Das macht bisher kein einziges Bundesland. Wir sind da aber grundsätzlich offen und ich kann ihnen jetzt schon sagen, an dieser Frage wird dieser Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht scheitern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie sagen, das ist für uns ein ganz zentraler Punkt, dann werden wir uns an der Stelle bestimmt einig. Eine Sache, die mir aufgefallen ist, will ich gern noch sagen. Auf der einen Seite sagen Sie quasi, eine entgeltliche Interessenvertretung im Landtag ist unzulässig. So weit, so gut. Auf der anderen Seite sagen Sie aber, dass eine Interessenvertretung nicht entgeltlich ist, also nicht angezeigt werden muss, wenn die Zuwendung erst später erfolgt oder sich später realisierende Vermögensvorteile enthält. Das wird meine Fraktion so nicht mittragen. Es ist widersprüchlich zu sagen, wenn das Geld erst später fließt, aber der Lobbyismus schon jetzt geleistet wird. Warum das nicht Teil der Offenlegung sein soll, das erschließt sich mir nicht. Wie meine Kollegen möchte auch ich die Überweisung an den Justizausschuss beantragen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
