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Laura Wahl

GRÜNE 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Europäische Union – einst als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet – basiert auf den Werten Frieden, Demokratie, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Wohlstand. Wir alle wissen um die Vorteile einer geeinten Union. Inzwischen ist es für uns ganz normal geworden, ohne Visum in ganz Europa grenzenlos zu reisen – meine Generation kennt das gar nicht mehr anders –, in fast jedem EU-Land mit dem Euro zahlen zu können und ohne Aufpreis mit dem Smartphone überall zu telefonieren. Viele junge Menschen studieren im Rahmen des EurasmusProgramms im Ausland. Aber die Europäische Union ist für uns Bündnisgrüne als überzeugte und leidenschaftliche Proeuropäer und Proeuropäerinnen viel mehr als Reisefreiheit oder Geld aus Brüssel. Die EU ist ein Garant für Frieden untereinander und friedliche Lösungen von Interessenskonflikten in einem rechtlichen Rahmen, für das Überwinden trennender Grenzen, für gemeinsame Freiheit und gleiches Recht; Menschenrechte sind vor europäischen Gerichten einklagbar. Die Herausforderungen unserer Zeit wie die Klimakrise, das Erstarken rechtspopulistischer und europafeindlicher Bewegungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten oder die Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen können wir nur gemeinsam bewältigen als eine starke Union, die zusammensteht. Wir brauchen also Europa und Europa braucht uns, das sage ich als überzeugte Europäerin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thüringens Zukunft liegt auch weiterhin in Europa. Deshalb finden wir es als Bündnisgrüne nur konsequent, ein proeuropäisches Bekenntnis abzulegen und dieses durchaus auch in den Verfassungsrang zu heben. Dennoch stößt die Anreichung dieses Gesetzentwurfs bei uns auf gemischte Gefühle. Inhaltlich befürworten wir dieses Anliegen, den Europabezug in der Verfassung zu stärken. Jedoch fragen wir uns schon, warum die FDP-Fraktion diesen Vorschlag dem Parlament erst im Dezember unterbreitet hat, denn ich erinnere mich an eine lange Tirade im Novemberplenum, also kurz zuvor, wo auch die FDP laut die Meinung vertreten hatte, dass es ja schon viel zu viele Vorschläge für den Verfassungsausschuss gäbe und dass der Zeitpunkt viel zu spät sei – im November –, noch neue Verfassungsänderungen einzubringen. Einen Monat später kam dann dieser Entwurf. Den roten Faden im politisch konsequenten Verhandeln vermissen wir da leider schon etwas. Außerdem bin ich der Meinung, dass die EU neben den demokratischen, sozialen und föderativen Grundsätzen, welche die FDP in ihrem Gesetzentwurf geschrieben hatte, natürlich auch den ökologischen Grundsatz zur Bewahrung unserer Lebensgrundlagen als Grundsatz festhalten muss. Welche Wirkung würde die Aufnahme eines Europabezugs in die Thüringer Verfassung entfalten? Es wäre nicht nur reine Symbolpolitik, denn neben dem allgemeinpolitischen Bekenntnis zu einem geeinten Europa würde dieser Passus auch die Kompetenzen des Landes klären und festigen. (Beifall FDP) Der Freistaat betreibt seit Langem eigene Europapolitik, die sich auf die allgemeine Außenvertretungsbefugnis des Ministerpräsidenten nach Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung stützt. Das ist richtig. Eine explizite Aufnahme europapolitischer Ziele würde aber unsere thüringische Europapolitik festigen, ihr einen Rahmen geben, dem sich kein Ministerpräsident entziehen dürfte. Ein solcher Bezug entspräche einer Absicherung, dass von Thüringen aus kein Weg zurück in den Nationalismus führt – von Verfassungsfragen wegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Landtag wäre mit einem solchen Passus sehr gestärkt, weil er ein verfassungsmäßiges Fundament hätte, auf dessen Basis er die europapolitische Tätigkeit des Landes beaufsichtigen und mitgestalten könnte. Zuletzt eine wichtige Anmerkung: Man sagt treffend, die Verfassung richtet einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen. Das heißt unter anderem, dass man keinen in der Verfassung verankerten Aspekt gegen einen anderen auslegen, sondern dass man verschiedene Aspekte miteinander in Konkordanz bringen soll. Die Verfassung bietet uns einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen, auf seine Würde und auf die Gesellschaft. Eine Gesellschaft – so ist ein Europabezug in der Verfassung auch zu lesen – ist eine, die sich nicht abschottet, sondern in und mittels der politischen Einheit unseres Kontinents die Antworten auf die Fragen der Gegenwart sucht. Deswegen sollten wir als Parlament immer den Blick auf die Verfassung in ihrer Gesamtheit behalten, sie immer als ganzheitliche Gestalt berücksichtigen. Auch darin besteht der Sinn von Verfassungspolitik und eines eigenständigen verfassungspolitischen Ausschusses. Und auch deswegen ist es genau richtig, dass dieser Gesetzentwurf in diesen Ausschuss überwiesen wird, und ich freue mich schon auf die weiterführende Debatte dazu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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