Ringo Mühlmann
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Das soll hier ja eine Debatte sein. Deshalb ist es mir wichtig, auf die einzelnen Sachen, die gesagt wurden, einzugehen. Ich fange an mit der FDP bezüglich der flächendeckenden Videoüberwachung. Das ist ein großer Begriff, den Sie da bemühen, der anhand der Zahlen der Polizisten, die in Thüringen momentan im Einsatz sind, bestenfalls zynisch zu verstehen ist. Eine flächendeckende Videoüberwachung ist schon allein wegen eben jener Zahlen nicht möglich. Wir haben in Thüringen 6.500 Polizisten. Von diesen 6.500 Polizisten – ich werde nicht müde, es immer wieder zu erwähnen – sind 500 Haushaltsstellen unbesetzt, die die Landesregierung besetzen könnte. 500! 1.000 unbesetzte Dienstposten sind das in den Organisations- und Dienstposten der Polizei, die momentan nicht besetzt werden.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist
doch der Punkt!) Wenn Sie also hier, Herr Bergner – ich muss das leider so deutlich sagen –,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie
nicht zugehört?) von einer flächendeckenden Videoüberwachung aufgrund der Kameras, die bei den Polizisten im Einsatzfall vorne an der Brust heften, reden, dann ist das inhaltlich nicht nachvollziehbar. Das ist wahrscheinlich noch der netteste Begriff.
(Beifall AfD)
Dazu kommt – ich will es noch ausführen – eine Krankenquote, die so hoch ist, dass wir teilweise in einzelnen Polizeidienststellen 25 Prozent des Personals nicht dahaben, durchschnittlich, rund um die Uhr. Da können Sie wirklich nicht von einer flächendeckenden Videoüberwachung reden, egal, was Sie im Detail gemeint haben oder nicht. CDU: einstimmiger Beschluss zur Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben. Das zeigt, uns von der AfD ging es in diesem Fall wieder um die Sache, auch im Ausschuss. Deshalb haben wir uns nicht enthalten, sondern haben der Anhörung zugestimmt. Das war uns wichtig.
(Beifall AfD)
So. Ich bin fast durch. Herr Dittes, Sie haben einige Inhalte des Berichts selektiv herausgezogen und die gebracht, mit dem Argument, dass der Bericht doch zeigt, dass das von den meisten Polizisten – so ähnlich haben Sie sich ausgedrückt mit Ihren statistischen Bemühungen – abgelehnt wird. Das ist nicht der Fall. Sie haben aus dem Bericht die Inhalte herausgezogen, die dem Grundsatz der Vollständigkeit folgend auch negative Aspekte, die im Rahmen des Pilotprojekts aufgetreten sind, genannt haben. Aber wenn Sie den Bericht richtig lesen und wenn Sie den mal nicht mit einer ideologischen Brille lesen, dann werden Sie feststellen, dass die weit überwiegenden Inhalte dieses Berichts positiv sind, insbesondere wenn Sie sich auf die Polizisten, auf die Berichte aus den einzelnen LPI in dem Bericht konzentrieren.
(Beifall AfD)
Damit ist das, was Sie hier eben nannten, zwar eine schöne Aneinanderreihung von Worten, aber inhaltlich falsch, insbesondere wenn Sie mich dafür auch noch Lügen strafen. Was mir in dem Zusammenhang auch wichtig ist zu sagen: Auch Ihr Freund von der GdP hat genau die Einführung von Bodycams erst in jüngster Vergangenheit wieder gefordert und auch die DPolG spricht sich deutlich für die Einführung von Bodycams aus. Das muss hier auch gesagt werden.
(Beifall AfD)
