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Marcus Malsch

CDU 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir gerade gehört haben, spiegelt genau das Bild wider, wie die Parteien mit der Situation umgehen. Und ohne es vorwegzunehmen, weil ich mir vorstellen kann, dass von der AfD kommt, dass alle Asylbewerber kriminell sind. Wir haben gehört, dass alle Asylbewerber niemals straffällig werden. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was erzählen Sie denn hier!) Sie haben gesagt, alle Asylbewerber werden niemals straffällig sein, indem sie hierherkommen und zunächst erst mal den Schutz genießen. Jetzt bin ich auch genau bei unserem Antrag. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) Und, Herr Beier, Sie sprechen nicht mehr von einem Land, sondern Sie sprechen von einer Mitgliedschaft. Also wenn ich eine Mitgliedschaft in einer Nation nicht mehr haben möchte oder ich nicht mehr haben darf, dann gehe ich woandershin. Aber über was Sie alle nicht gesprochen haben, sind neben den Rechten auch die Pflichten. Darum geht es im Grundsatz bei uns. Frau Baum, auch bei Ihnen habe ich herausgehört, dass Sie das sehr undifferenziert gesehen haben. Denn die Fraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode sehr ausführlich mit dem Problem von der überschaubaren, aber auch sehr schwierigen Gruppe von straffälligen, gewaltbereiten und sicherheitsrelevant auffälligen Asylbewerbern beschäftigt. Und genau um diese geht es heute – genau um diese! (Beifall CDU) Genau genommen handelt es sich nicht einmal um Asylbewerber, sondern um Personen, die dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen. Das sind ganz konkret auch Personen, die aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen in Härtefällen oder zum vorübergehenden Schutz aufgenommen werden, geduldete oder unerlaubt eingereiste Ausländer. In der Beratung damals und auch heute ist doch wenigstens eine Gewissheit ganz deutlich zutage getreten: Die Thüringer Landesregierung negiert dieses Problem. Sie weigert sich anzuerkennen, dass unter der Gruppe der Ausländer, die euphemistisch ohne jede Differenzierung Schutzsuchende genannt werden, sich eben nicht nur Menschen befinden, die Schutz suchen. Es befinden sich auch Menschen darunter, die wir Straftäter, Gewalttäter und Integrationsverweigerer nennen können und auch nennen müssen. (Beifall AfD, CDU) Wir haben doch die Situation, dass zwar die Kommunen, das Landesverwaltungsamt und die Polizei, zumindest soweit ich das bewerten kann, neutral und realistisch über solche Personen und über deren Verhalten und damit zusammenhängende Probleme sprechen, die Landesregierung und auch ein Großteil der Kollegen hier im Raum aber negieren diese Existenz. Sicherlich muss man auch über Integrationserfolge in den Kommunen sprechen. Das ist vollkommen richtig. Die sind auch unbestritten. Die gibt es auch. Aber wir sprechen hier und heute nicht über anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, die ihre Kinder zur Schule schicken, die den Deutschkurs besuchen und die anderen Menschen unabhängig von Geschlecht oder Religion respektvoll gleichberechtigt gegenübertreten. Über diese Menschen werden wir sehr gern sprechen, aber die sind heute und hier nicht das Thema. Vor 2015 wurde auch in Thüringen mit straffälligen und renitenten, integrationsverweigernden Asylbewerbern noch umgegangen. Das Landesverwaltungsamt hat es in der 6. Wahlperiode mal so beschrieben: Verhielt sich eine Person so, dass man ihres Verhaltens weder mit Sozialarbeit noch mit den Mitteln der Justiz habhaft werden konnte, wurde diese immer wieder und wieder umverteilt, bis diese Person müde wurde, sich wohlverhielt oder verschwand. Das ist sicherlich kein Königsweg, so wurde eben damals verfahren. Schon 2018 beschrieb man auch in den Beratungen im Justizausschuss, dass dieses Verfahren nicht mehr tauglich ist, weil es sich einfach um zu viele Personen handelt, die auffällig sind, die Hausordnung nicht einhalten, die immer Ärger provozieren, die immer nur kurz zur Personalfeststellung festgehalten werden und wissen, dass nach Monaten und Jahren irgendwann vielleicht ein ins Leere gehender Strafbefehl die Konsequenz des Rechtsstaats aufzuzeigen versucht. Wissen Sie, ich habe eine kommunale Gemeinschaftsunterkunft im Sinn. Der dortige Hausmeister sagt, er mache die Arbeit schon seit 30 Jahren. Sie habe ihm immer Spaß gemacht, aber in letzter Zeit habe er einfach nur Angst. Sein Arbeitgeber hat die Büroräume gesondert abgesichert, damit der Mann sich einschließen kann und das macht er auch regelmäßig. Die Frage ist da im Ansatz korrekt: Wie geht man mit solchen Menschen und mit solchen verhaltenszusammenhängenden Problemlagen um? Dass wir die von der AfD vorgeschlagenen Wohnsitzzuweisungen für untauglich halten, haben wir bereits deutlich gemacht. Man könnte nur überlegen, ob man eine räumliche Beschränkung nach § 56 Asylgesetz verhängt, die aber nicht auf eine Einrichtung, sondern allenfalls auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt sein darf. Und auch mit einer Residenzpflicht können Sie immer noch nicht durch eine noch so gut gesicherte Einrichtung verhindern, dass von den dort zur Wohnsitznahme verpflichteten Personen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr ausgeht, weil diese Einrichtung selbstverständlich auch verlassen werden darf. Als ersten Schritt müsste die Landesregierung unserer Auffassung nach erst mal anerkennen, dass es solche Menschen auch unter den Personengruppen gibt, die unter das Flüchtlingsaufnahmegesetz fallen, und dass man diesem höchst problematischen Verhalten eben nicht nur mit Sozialarbeiterinnen Herr werden kann, die sich bei den echten Härtefällen vor Angst nicht einmal in die Nähe ihrer Delinquenten trauen. Sicherlich ist es erwähnenswert, wenn der Minister sich die Klagen der Sicherheitsmitarbeiter und der Sozialdienste anhört. Aber es passiert eben nichts. Die Verteilung dieser Menschen auf die Kommunen sehen wir schon lange problematisch, denn die Landesregierung akquiriert die reguläre Migration und reicht sie eins zu eins an die Kommunen weiter. Wenn es dann besagte Probleme mit dem Verhalten der verteilten Menschen gibt, dann macht sich die Landesregierung einen schmalen Fuß und zieht sich zurück. Dafür sei man nicht verantwortlich. Die Verantwortungsträger vor Ort würden sich nicht tüchtig genug bemühen oder man müsse sich eben kultursensibel mit der Situation und den Beeinträchtigungen abfinden. Wir sind der Meinung, die Landesregierung ist für ihre Gäste erst einmal selbst verantwortlich. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Menschen angemessen aufgenommen werden, dass sie mit Grundwerten und Normen bekannt gemacht werden und dass sie sich vernünftig sozialadäquat verhalten. Dieser Verantwortung kann die Landesregierung nun in ihren eigenen Unterbringungseinrichtungen nachkommen. So lange in den landeseigenen Unterkünften keine Ruhe herrscht – mit allen sachlichen und finanziellen Möglichkeiten, die einer landesunmittelbaren Einrichtung zur Verfügung stehen –, wie sollen dann die auf sich allein gestellten Kommunen reagieren? Wir schlagen daher vor, dass die Erstaufnahmeverpflichtung der Kommunen unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten erst mit der Entscheidung über das Asylbegehren oder als gesonderter Anreiz mit gesicherter Identitätsfeststellung entsteht. Kinder sollen hiervon ausdrücklich ausgenommen werden. Wir verstehen diesen Gesetzentwurf als einen Diskussionsvorschlag zur Besserung des Problems und beantragen hiermit auch die Überweisung. Da wir uns in einer Zeit bewegen, die pandemiebelastet ist – Sie haben es gesagt –, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, dass wir derzeit weder eine Überlastung einer Einrichtung noch eine Überlastung eines Migrationsbereiches oder einer Bundesbehörde haben. Wir haben momentan auch nicht den Zulauf. Also ist es die richtige Zeit, das zu klären. Ich glaube, wenn man in Richtung Suhl sieht: Die Menschen erwarten das auch von uns allen hier, damit es genau nicht dazu kommt, dass der wahrscheinlich nach mir Redende noch mehr aus dem Hut zaubern kann, um das generelle Thema „Asyl“ wieder unter Augenschein zu nehmen. Wir betrachten den Teil, den wir, glaube ich, alle verpflichtet sind zu betrachten, denn das Rechtssystem sollte für jeden Menschen hier in Deutschland gelten. Danke. (Beifall CDU)

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