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Hoffmann

AfD 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ablehnung von Anträgen auf Schonzeitverkürzung für die Bejagung von Rehwild wegen tierschutzrechtlicher Bedenken? In der Beantwortung meiner Kleinen Anfragen 7/1869 bis 1871 „Geplante Schonzeitenverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe“, Teile I bis III, in den Drucksachen 7/3240 bis 7/3242 wird ausgesagt, dass Anträge auf Schonzeitverkürzung durch Einzelanordnung für die Bejagung von Rehwild unter anderem wegen tierschutzrechtlicher Bedenken versagt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche tierschutzrechtlichen Bedenken handelte es sich konkret (bitte mit Forstamt und Jagdbezirkskategorie)? 2. Welche tierschutzrechtlichen Bedenken sprechen warum gegen eine frühere Bejagung durch Ausweitung aktuell geltender Schonzeiten für Rehwild, Rotwild, Damwild und Muffelwild? 3. Sieht die Landesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer Aussage, dass gegen eine stärkere Bejagung von Rehwild im Herbst keine Argumente sprechen, und einer Jagdruhe in landeseigenen Eigenjagdbezirken in dieser Zeit und wie begründet sie ihre Auffassung? 4. Welche Alternativen zur Schonzeitausweitung für Rehwild sieht die Landesregierung, um Baumverbiss zu reduzieren? Vielen Dank.

Protokoll ↗