Thomas Hartung
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf ist etwa mit so viel Esprit verfasst wie hier eingebracht. Die Presseberichterstattung dazu ist ziemlich eindeutig, sie nennt diesen CDU-Gesetzentwurf ein „Schaufenstergesetz“ – schön anzusehen, aber ohne guten Inhalt. Die Intention liegt darin, mehr auf die Interessen der Kommunen bei der Verteilung der Asylbewerber einzugehen. Der Weg dahin wird den Kommunen aber nicht helfen. Je länger wir Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung lassen, zusammengedrängt in einem Umfeld, das jeglicher Integration eigentlich nicht förderlich ist, umso schwieriger wird es, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten. Wir brauchen, um den Leuten ein vernünftiges Leben zu gewährleisten, zumindest mittelfristig die Möglichkeit, anzukommen und sich zu integrieren. Da ist es kontraproduktiv, sie möglichst lange in einer zentralen Einrichtung mit den entsprechenden Problemen zu belassen. Dass es die Probleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gibt, da haben wir keinen Dissens. Es gibt dort Probleme, die wir nicht in den Griff bekommen haben. Glauben Sie mir, das ärgert nur wenige Menschen mehr, als es mich ärgert. Aber das wird nicht dadurch besser, dass wir die Leute noch länger da drin lassen. Wir müssen sie da rausholen, wir müssen sie mit ihren Familien in Einrichtungen bringen, in denen sie zumindest mittelfristig Fuß fassen können und sich mittelfristig ein Leben gestalten können. Aus diesem Grund ist es meines Erachtens kontraproduktiv, wenn sie im Sinne der Kommunen hier für ein längeres Verweilen für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen plädieren. Wir als Rot-Rot-Grün haben das bewusst anders geregelt, dazu stehen wir auch. Insofern glaube ich nicht, dass dieses Gesetz eine Verbesserung für die Situation bringen wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
