Ringo Mühlmann
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank, Herr Kollege. Das sehe ich ganz ähnlich wie Sie, deshalb vielen Dank dafür. Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, wir brauchen hier tatsächlich nicht mehr allzu lange darum herumzureden, denn Ihnen, liebe Vertreter der Altparteien, geht es ja sowieso nicht um Inhalte oder die Einführung von Bodycams für die Thüringer Polizei, ansonsten hätten Sie nämlich im Sinne demokratischer Entscheidungsprozesse bereits in der 38. Plenarsitzung beide Anträge an den Ausschuss überwiesen. Das haben Sie nicht und das, obwohl es dabei um ein besonders wichtiges Projekt geht, das enorm zur Sicherheit für meine Kollegen bei der Thüringer Polizei beitragen kann. Es ist auch geeignet, die innere Sicherheit im Freistaat zu erhöhen. Zur Demokratie gehört nämlich auch, über solche Vorschläge zu debattieren, nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Ausschuss. Sie wären es den Polizisten im ESD und in der Bepo schuldig gewesen, in aller gebotenen Breite über die Ergänzung des Polizeiaufgabengesetzes um die Einführung von Bodycams zu reden.
(Beifall AfD)
Daher möchte ich noch einmal kurz betonen, was in der Plenarsitzung hier zur Entscheidung anstand.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
wissen schon, dass sich der Ausschuss genau damit befasst hat?!) Wir hatten auf der einen Seite – Sie können gleich reden, Herr Dittes, kein Problem – einen Minimalvorschlag, einen Entwurf, den meine Fraktion noch lange vor der CDU zur Abstimmung im Plenum und zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vorgelegt hat. Das stellte eine Lösung mit den wesentlichen Inhalten, die notwendig sind, dar. Wir haben vorgeschlagen, § 33 des heutigen Polizeiaufgabengesetzes in lediglich zwei Absätzen um diejenigen Inhalte zu ergänzen, die für die rechtliche Möglichkeit der Tonaufzeichnung von Bedeutung sind. Damit hat die AfD-Fraktion vorgeschlagen, die Befugnisse der Polizei nicht mehr als aus heutiger Sicht unbedingt notwendig zu erweitern. Auf der anderen Seite stand der Entwurf der Landesregierung, den Sie als CDU eingebracht haben – wohlgemerkt mit wenigen Änderungen. Der Ansatz der Landesregierung stellte die aus heutiger Sicht denkbare Maximallösung dar und geht damit vielleicht noch weit über das hinaus, was die Polizei tatsächlich benötigt. Wer sich die Vorschläge sachlich und objektiv ansieht, hätte also nur zu einer demokratischen Lösung kommen können: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert und anschließend aufgrund sachlicher Erwägungen das daraus gemacht, was im Sinne der Sache nötig und geboten gewesen wäre. Aber okay, Herr Walk, vielleicht sollten wir das in Zukunft immer so handhaben, wir bringen einfach beide einen Gesetzentwurf ein und können damit wenigstens sicher sein, dass einer von beiden an den Ausschuss überwiesen wird und damit der Sache tatsächlich gedient ist, weil das unser oberstes Ziel hier sein sollte.
(Beifall AfD)
Wie wir heute wissen, waren Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, in dem Falle auch die CDU – muss ich leider erwähnen –, die unseren Antrag abgelehnt hat, und auch die FDP an sachlicher Politik nicht interessiert.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wie das nur kommt?!) Diesen fünf Parteien war die Ablehnung der AfD und damit eine ideologisch motivierte Ablehnung ohne jeden Blick auf Sache und Inhalt wichtiger als die Polizei, wichtiger als die Sicherheit von uns Polizisten auf der Straße, wichtiger als die Sicherheit der Menschen auf den Straßen und wichtiger als die Sicherheit auf den Straßen und im Freistaat Thüringen im Allgemeinen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt tra-
gen Sie aber dick auf!) Kollegen der Polizei innerhalb und außerhalb des Plenarsaals, denkt daran, wenn die nächste Wahl eines Thüringer Landtags ansteht: Das Mindeste, was ihr und alle Einwohner dieses schönen Freistaats erwarten können von einem gewählten Parlamentarier, ist eine an der Sache orientierte Lösung, ist eine an der Sache orientierte Arbeit im Landtag. Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und – wie gesagt – leider auch die CDU und die FDP haben genau das bei den Bodycams in der 38. Plenarsitzung verweigert. Vielen Dank fürs Zuhören! Wir bleiben trotzdem an dem Thema dran.
(Beifall AfD)
