Torben Braga
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Über den Antrag ist sofort außerhalb der Tagesordnung abzustimmen – Geschäftsordnung § 34 Abs. 1.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache