Steffen Dittes
Fragestunde
Herr Schubert, vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt im Prinzip nichts zu den Einzelfällen ausführen können, aber es ist natürlich auffällig, wenn einerseits gesagt wird, der Anscheinsbeweis ist ausreichend, wenn ein Zusammenhang gegeben sein kann und 13 Fälle ja als Dienstunfall angezeigt werden. Das heißt, hier ist im Prinzip festgestellt worden, dass – wie haben Sie gesagt, ich kriege es jetzt nicht zusammen: dass bei ausreichender Lebenserfahrung ein Zusammenhang als angenommen angesehen werden kann – das in diesen Fällen nicht vorliegt. Heißt das – und das ist vielleicht in dem Zusammenhang die eigentliche Frage –, dass ein Anscheinsbeweis dann vorliegt, wenn es praktisch mit höherer Wahrscheinlichkeit dann einen anderen Infektionsweg gegeben hat, der im Raum steht, bzw. wird dann der Anschein wesentlich höher oder gewichtiger?
