Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich betrachte diesen Gesetzentwurf der CDU als – sagen wir – Teil 1 des Versuchs einer Wiedergutmachung. Denn immerhin waren Sie es, die damals in Koalitionsverantwortung gemeinsam mit der SPD als Erste ein Vergabegesetz auf den Weg gebracht haben, übrigens ein Vergabegesetz, das leider all das erfüllt hat, was ich damals an dieser Stelle im Streit mit Minister Machnig angekündigt habe. Ich gestehe ganz offen, dass es mich dann im Anschluss im eigenen Ingenieurbüro furchtbar geärgert hat, dass sich jede dieser Ankündigungen auch erfüllt hatte, was das Plus an Bürokratie anbelangt hat, was die zusätzlichen Erschwernisse im Vergabeverfahren anbelangt hat usw. Es hat sich in der Tat schon damals – und es ist später noch der Tropfen obenauf gesetzt worden – als ein Vergabeverhinderungsgesetz erwiesen. Meine Damen und Herren, wir haben gestern über hohe Preise am Bau diskutiert. Das ist ja nicht erst der Fall, seitdem wir jetzt diese Materialknappheit haben, sondern mit einem exorbitanten Preisanstieg am Bau kämpfen wir ja schon seit einigen Jahren. Wir kämpfen damit, dass es reihenweise Unternehmen gibt, die sagen: Ich gebe hier kein Angebot mehr ab. Ich hole mir noch einen privaten Auftraggeber, aber für dich, liebe Gemeinde, pflastere ich den Platz nicht, es ist mir einfach viel zu mühselig, in diesem umständlichen Vergabeverfahren ein Angebot abzugeben.
(Beifall FDP)
Das hat bereits Preise gewaltig nach oben getrieben. Ich kann Ihnen das sagen aus 30 Jahren Berufserfahrung mit Vergabe als Bauingenieur und aus 10 Jahren Erfahrung mit Vergabe als seinerzeit ehrenamtlicher Bürgermeister. Ich weiß da wirklich, wovon ich rede, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Jede Menge zusätzliche Formulare, jede Menge zusätzliche Rechtsunsicherheit sind das, was das Problem macht. Jetzt will ich versöhnliche Worte in diese Hälfte des Hauses sagen. Und zwar geht es uns ja gar nicht darum, grundsätzlich ökologische und soziale Überlegungen zu verhindern,
(Beifall FDP)
sondern es geht darum, sie an den richtigen Punkt, an die richtige Stelle zu bringen. Es beginnt damit, dass wir zunächst einmal die Überlegungen ökologischer Art, durchaus auch soziale Überlegungen im Planungsverfahren festschreiben müssen. Dort gehören sie hin, und zwar nicht erst im Vergabeverfahren, wo es viel zu spät ist und wo auch die Instrumente eigentlich gar nicht da sind, die es möglich machen würden, wirklich zu überprüfen.
(Beifall SPD)
Wie soll ich ernsthaft und glaubwürdig in einem Vergabeverfahren wirklich überprüfen – außer mit einem Zettelchen, das halt drangeheftet wird –, ob denn das Pflaster, das aus Indien kommt, wirklich nicht in einem Steinbruch gebrochen wurde, in dem es Kinderarbeit gibt. Einen Zettel kriege ich geliefert, ob es stimmt, weiß ich wirklich nicht.
(Beifall CDU, FDP)
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wie wollen Sie die Bauausschreibungen ausführen?) Und deswegen … Herr Müller, lassen Sie mir doch mal die Zeit, Sie haben genauso wenig Redezeit wie ich.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ja, ich weiß!) Ich will Ihnen das gern erklären. Mein Vorschlag ist, dass wir in der Ausschussdebatte darüber sprechen. Deswegen gehe ich jetzt auch gar nicht auf die Details des Gesetzes ein, weil wir das mit reichlich 5 Minuten Redezeit in der ersten Lesung auch gar nicht erschöpfend tun könnten. Mein Vorschlag ist, dass man sich in der Ausschussdebatte außer dem, was an Gesetzentwurf hier vorliegt, auch mal Gedanken machen sollte, ob man nicht die Dinge, die Ihnen an ökologischen Kriterien wichtig sind, nicht nur in der Planung bringt, wie ich es gerade gesagt habe, sondern dass man das in die Vertragsbedingungen packt. Ich versuche mal, es an einem praktischen Beispiel zu erklären: Wenn ich Baumaterialien festschreibe – eine Asphaltgüte, die Güte von Frostschutzmaterialien, die Güte von bestimmten Gesteinsmischungen usw. usf. –, dann formuliere ich das im Leistungsverzeichnis oder in den allgemeinen Vertragsbedingungen und habe dann später in der Bauüberwachung zu überprüfen, ob diese Dinge eingehalten werden. Wenn wir all das, was Ihnen wichtig ist – wir nennen es vergabefremde Kriterien –, in die Vertragsbedingungen packen können, wenn möglicherweise auch Positionen im Leistungsverzeichnis festgehalten werden können, ist für alle Beteiligten viel mehr gekonnt. Wir halten es nicht für ganz so wichtig, aber wir halten es für einen möglichen Kompromissweg, den man im Ausschuss beraten kann. Dann ist viel mehr gekonnt, um dieses Vergabeverfahren zu entrümpeln, um die Schwierigkeiten der Unternehmen mit dem gesamten Verfahren zu verringern und die Schwierigkeiten der Vergabestellen mit dem gesamten Verfahren zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass Vergabeverfahren endlich wieder einfacher und vor allem rechtssicherer über die Bühne gehen können. Denn auch das ist klar: Viele von den Problemen sind noch gar nicht richtig aufgeploppt, weil die Dinge noch gar nicht richtig eingehalten werden. Auch das darf man an der Stelle nicht vergessen. Deswegen unser Petitum dafür, dass wir uns zusätzlich zu dem Gesetzentwurf, den wir erst mal vom Grundsatz her begrüßen, im Einzelnen aber im Ausschuss diskutieren wollen, Gedanken machen, dass die Punkte, über die Sie mit mir reden, an die richtige Stelle im gesamten Verfahren kommen. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion nicht nur die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss, sondern auch an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, weil schlicht und einfach die kommunalen Gebietskörperschaften auch zu den wichtigsten öffentlichen Auftraggebern in unserem Land gehören. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, FDP)
