Robert-Martin Montag
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges
Sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Präsident, vielen Dank, da weiß man nach den beiden Vorreden gar nicht, wo man anfangen soll, ehrlich gesagt. Ich fange mal bei Frau Müller an. Ich darf Sie korrigieren. Sie haben das Homogenitätsprinzip des Bundes angesprochen. Da sei das Verhältnis zu Europa geregelt. Das ganze Gegenteil ist der Fall. Unser Artikel im Grundgesetz regelt das Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Das hat mit Europa nichts zu tun. Deswegen fange ich mal an: Warum braucht es aus unserer Sicht ein Europabekenntnis? Thüringen hat Europa viel zu verdanken. Neben der Wiedervereinigung ist auch die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem europäischen Einigungs- und Integrationsprozess verbunden. Wir wissen, dass Thüringen die 40 Jahre Diktatur ohne die Hilfen der EU-Strukturfonds nie hätte so erfolgreich – bei aller Kritik am Tagesgeschäft – bewältigen können. Auch wirtschaftlich ist Europa der Raum, in dem Zusammenarbeit zuvörderst aus Thüringen stattfindet. Der Wohlstand im Freistaat ist eng mit unseren europäischen Nachbarn verknüpft.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Welchen mei-
nen Sie?) Aber Thüringen ist auch ein vitaler Teil von Europa. Man merkt, dass Europa in den Herzen der Thüringerinnen und Thüringer lebt. Das sieht man an den zunehmenden Zahlen von Europaschulen, den Sprachkompetenzen, dem Weimarer Dreieck, das uns die historische Bedeutung Thüringens für die europäische Integration vor Augen führt. Auch der Europagedanke ist gestärkt, was sich durch die hohe Wahlbeteiligung beispielsweise bei der Europawahl feststellen lässt – Herr Zippel hat es angesprochen. Die hohe Zahl an Erasmusteilnehmern sowohl aus Thüringen als auch aus ganz Europa, die an Thüringer Hochschulen studieren, legt davon Zeugnis ab. Also: Thüringen und Europa gehören zusammen.
(Beifall CDU)
Allerdings wird die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Bedeutung der europäischen Integration für Thüringen, liebe Frau Müller, an keiner Stelle der Verfassung sichtbar. Als Sie aus der Präambel zitierten, hätte Ihnen genau das auffallen müssen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Wann ist es Ihnen denn aufgefallen?) Ach, Herr Schubert, es ist wirklich … Ständig diese blödsinnigen Zwischenrufe aus der dritten Reihe – ganz ehrlich.
(Heiterkeit und Beifall CDU, FDP)
Ich versuche hier ein integratives Thema darzustellen. Ihre Positionierung können Sie gern haben. Aber stören Sie bitte den Vortrag nur an der Stelle, an der es auch notwendig ist.
(Heiterkeit und Beifall CDU, FDP)
Der Europabezug ist in dieser Präambel äußerst schwach – nicht nur das. Das kann man unserer Verfassung gar nicht vorwerfen, weil sie in einem historischen Kontext entstanden ist. Artikel 67 spricht beispielsweise sogar noch von einer internationalen Organisation namens „Europäische Gemeinschaft“, die es bekanntlich seit über zehn Jahren nicht mehr gibt. Klar ist, der Verfassungsgeber konnte in den 90er-Jahren und Anfang der 90erJahre die Möglichkeiten und Chancen des Einigungsprozesses noch gar nicht erahnen, denn die Maastrichter Verträge sind später entstanden und änderten auch die Verflechtung zwischen Europa und den Mitgliedstaaten. Der Maastrichter Vertrag hat die föderative Grundlage für ein Europa der Regionen gelegt. Die Konsequenz daraus ist, dass die regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung des europäischen Aufbauwerks mitwirken. Beleg dafür ist beispielsweise der Sitz Thüringens im Ausschuss der Regionen, wo wir direkt an europäischen Entscheidungen teilhaben können. Aufgrund der engen Vernetzung benötigen wir aus unserer Sicht auf landesverfassungsrechtlicher Ebene einen Kompass, der Maßstab und Grenze des Handelns von Exekutive und Legislative ist, der aber für die genaue Ausgestaltung dem Gesetzgeber am Ende nur den Rahmen gibt. Das, was Sie vorhin angesprochen haben, welches Europa man will, dafür sind die gesellschaftspolitischen Debatten notwendig. Das ist ja richtig, Frau Müller. Aber es gibt eben dann die europäischen Verträge. Da können Sie genau reinschauen, welche Kompetenzen jede einzelne Ebene hat.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE)
Ja, ist ja schön, dass Sie uns abspenstig machen, dass wir eine Vorstellung eines liberalen Europas haben. Ich glaube, da nehmen Sie sich ein bisschen zu viel vor.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
habe ich nicht geäußert!) Die gestiegene Bedeutung der EU für Thüringen sehen wir eben auch. Bei der Frage des Diskurses „Was wollen wir?“ bedarf es eben genau auch einer europäischen Strategie des Freistaats. Und das ist zugegebenermaßen keine Idee, die von heute auf morgen einfach mal politisch in den Raum gestellt wird, dafür ist eine Verfassung tatsächlich viel zu sensibel. Aber es haben eben 13 andere Bundesländer diesen Bedarf zu Recht gesehen, diese Regelungskompetenz in ihren Landesverfassungen, die der gestiegenen Bedeutung, auch legislativen Bedeutung Europas Rechnung trägt.
