Christoph Zippel
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, zunächst einmal freue ich mich natürlich, dass ich in den Genuss komme, jetzt gleich noch vor einem Minister reden zu dürfen und dass der extra herbeigerufen wird. Sehr geehrte Fraktion der AfD, in einem langen Schachtelsatz die vermeintlichen Gefahren von Anglizismen darzulegen und direkt im nächsten Satz von Gender-Mainstreaming zu schreiben, so etwas traut sich wahrhaftig nur die AfD.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, es tut mir leid, aber bei derartigen Unstimmigkeiten können Sie uns die Vermutung nicht verübeln, dass Ihre Sorge um unsere deutsche Sprache nur ein scheinheiliger Vorwand ist. So liegt der Verdacht nahe, dass Sie damit wie ein Wolf im Schafspelz eine ganz andere Absicht verschleiern wollen. Mir wird jeder hier glauben, dass ich ganz sicher nicht zu den Befürwortern von Gendersternchen, Doppelpunkten, Unterstrichen, Pausen, Glottisschlägen oder dergleichen zähle. Wenn die AfD-Fraktion aber in ihrem Gesetzentwurf im Teil „Problem und Regelungsbedürfnis“ zur Festschreibung von Deutsch als Landessprache auf Angriffe auf die deutsche Sprache durch das Gendern Bezug nimmt, ist dies mindestens irreführend. Allerspätestens nach Heranziehung des Dudens sollte jedem klar sein, dass Gendern mittlerweile Bestandteil der deutschen Sprache geworden ist und damit nicht weniger als anderes Sprachwissen auch mit unter die von der AfD beabsichtigte Festschreibung als Landessprache fallen würde. Meiner Meinung nach ist gegenderte Sprache ganz sicher keine schöne deutsche Sprache, aber es ist dennoch eine Form deutscher Sprache. Mir und meiner Fraktion sind der Erhalt, die Wertschätzung und die Pflege der deutschen Sprache, Kunst und Kultur überaus wichtig. Dazu brauchen wir aber keine Verfassungsbestimmung, sondern vor allem Förderung und Begeisterung. Sprache zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie lebendig ist und sich ständig weiterentwickelt. Davor muss man keine Angst haben und gleich die Erosion unserer Sprache durch die gemeingefährliche Globalisierung verkünden. Oder ist irgendjemand hier im Saal, der traurig darüber ist, dass wir uns heute nicht mehr auf Althochdeutsch unterhalten? Bei unserer Arbeit im Verfassungsausschuss fragen die Abgeordneten der AfD-Fraktion oft sehr nachdrücklich nach den ganz genauen Folgen der jeweiligen Änderungsvorhaben. Ich stimme zu, dass sich der Gesetzgeber, insbesondere der verfassungsändernde, der gewollten Ergebnisse und möglicher ungewollter Begleiterscheinungen seiner Änderungen klar bewusst sein sollte. Nun stellt sich infolgedessen aber auch die Frage, welche konkreten Rechtsfolgen sich die AfD von der vorgeschlagenen Verfassungsänderung erhofft. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion der AfD, Ihnen muss nicht bange werden. Ich kann Sie beruhigen, meine Frage war nur rhetorischer Natur und meine Erwartung auf eine ernsthafte Antwort hält sich in Grenzen. Immerhin handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen Wiederaufguss und die Antwort blieben Sie uns bereits beim letzten Mal schuldig. Demnach muss hierzu auch in Anbetracht der längeren Tagesordnung nichts weiter gesagt werden und unser Abstimmungsverhalten zu Ihrem Verfassungsänderungsvorhaben dürfte Sie nicht überraschen. Eines möchte ich an der Stelle aber gern noch anmerken: Es gehört schon sehr viel Mut dazu, Herr Höcke, zu einem Antrag, wo es um die deutsche Sprache geht, die belgische Flagge zu tragen. Herzlichen Glückwunsch.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, CDU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
