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Heike Werner

03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Zippel möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Weiterhin dominiert in Thüringen wie auch in ganz Deutschland die sogenannte britische Variante B.1.117 mit 92 Prozent. Andere Varianten wie die sogenannte südafrikanische Variante B.1.351 oder die indische Variante B.1.617 wurden bislang zwischen der 17. und der 20. Kalenderwoche nur in sechs Proben respektive einer Probe in Thüringen nachgewiesen, was einem Anteil von unter 0,5 Prozent entspricht. Die brasilianische Variante P.1 ist in Thüringen noch nicht nachgewiesen worden. Bei der Beurteilung der Angaben ist zu beachten, dass nur etwa 5 Prozent aller PCR-positiven Proben zum Zwecke der Bestätigung eines Variantennachweises sequenziert werden. Zu Frage 2: Im Landkreis Altenburger Land wurde im Rahmen von zwei unabhängigen familiären SARS-CoV-2-Häufungen einmal in vier Fällen und einmal in einem Fall die indische Variante B.1.617 mittels Sequenzierung nachgewiesen. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Familien konnte vom Gesundheitsamt nicht festgestellt werden. Vermutlich erfolgte der Eintrag in eine der beiden Familien über die Arbeitsstätte eines Familienmitglieds in einem anderen Bundesland. Durch Isolation der Betroffenen und Absonderung aller engen Kontaktpersonen ist es zu keinen weiteren Fällen mit dem Nachweis der indischen Variante im Landkreis Altenburger Land gekommen, sodass beide Geschehen als beendet betrachtet werden. Somit stellt der Landkreis Altenburger Land keinen Schwerpunkt für die indische Variante B.1.617 dar. Zu Frage 3: Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind von Ende Februar bis Anfang April 2021 insgesamt 14 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle mit der Variante B.1.351 aufgetreten. Elf Fälle konnten einem Ausbruch in einer medizinischen Behandlungseinrichtung zugeordnet werden. Der Indexpatient war bereits mit der betreffenden Variante stationär aufgenommen worden und hat nachfolgend weitere Personen angesteckt. Bei zwei Nachweisen handelt es sich um Einzelfälle, eine Person mit B.1.351Nachweis wurde einer familiären Häufung zugeordnet. In der kreisfreien Stadt Jena wurde im Rahmen von zwei unabhängigen SARS-CoV-2-Häufungen im beruflichen Umfeld einmal in sieben Fällen und einmal in zwei Fällen die südafrikanische Variante B.1.351 mittels Sequenzierung nachgewiesen. Durch Isolation der Betroffenen und Absonderung aller engen Kontaktpersonen ist es sowohl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als auch in der Stadt Jena zu keinen weiteren Fällen mit dem Nachweis der südafrikanischen Variante gekommen, sodass beide Kreise nicht als Schwerpunkt für die südafrikanische Variante B.1.351 anzusehen sind. Und zu Frage 4: Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde im Mai 2021 im Rahmen einer familiären Häufung bei fünf Personen die südafrikanische Variante B.1.351 nachgewiesen. Die mögliche Infektionsquelle konnte bislang noch nicht identifiziert werden, es handelt sich bislang nicht um eine regionale Häufung. Weitere Häufungen mit dem Nachweis von B.1.351/41 oder B.1.617 sind aktuell nicht bekannt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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