Martin Henkel
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, ist es tatsächlich so, dass gerade bei der Wirtschaftspolitik die völlig konträren Auffassungen zwischen uns als Christdemokraten und zwischen dem Rot-Rot-Grünen-Lager zum Ausdruck kommen. Das hat man eben bei der Rede von Frau Lehmann gehört. Auch gestern in der Diskussion zur Aktuellen Stunde war es schon Thema. Was ich aber in aller Deutlichkeit zurückweisen möchte, das ist der Vorwurf und die Falschaussage, dass wir Christdemokraten an den Rechten der Arbeitnehmer schrauben wollen.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das ma-
chen Sie! Haben Sie Ihren Gesetzentwurf gelesen?) Das komplette Gegenteil ist doch der Fall. Wir als Christdemokraten, wir sind die Partei Ludwig Ehrhards, wir sind die Begründer der sozialen Marktwirtschaft. Sie brauchen uns mit Sicherheit nicht zu erzählen, was hier passiert. Aber ich kann Ihnen sagen, was Sie gemacht haben: Sie haben ein Monster geschaffen, Sie haben ein Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft, gegen die Unternehmer abgegeben mit Ihrem Gesetz. Daran müssen wir arbeiten und deshalb diskutieren wir heute.
(Unruhe SPD)
Ich werde Ihnen jetzt auch erklären, wieso und warum.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, das rot-rot-grüne Vergabegesetz ist seit 2019 in Kraft. Was haben unsere Thüringer Unternehmen damit durchlebt? Wir würden das so zusammenfassen: mehr Bürokratie statt Wirtschaftlichkeit, mehr Paragrafen statt weniger, unnötig lange Prüfvorgänge statt zielorientierte Vergabeverfahren. Das ist das Ergebnis der letzten Reform des Vergabegesetzes. Ich will nicht sagen, dass wir es vorausgesagt hätten, aber wir haben Sie deutlich davor gewarnt. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses vergangene Jahr war ein besonderes, ein echtes Krisenjahr für Thüringen, für die Thüringer Wirtschaft, für die Thüringer Arbeitnehmer, ein Jahr, bei dem es auf staatliche Impulse und Ausschreibungen angekommen wäre. Wie hat nun dieses rot-rot-grüne Vergabegesetz gewirkt? Das haben nicht nur wir uns gefragt. Die IHK hat vor nicht allzu langer Zeit eine landesweite Umfrage zum Vergabegesetz gemacht, wofür wir sehr dankbar sind. Der ein oder andere wird es mitbekommen haben, wie deutlich die Ergebnisse der Umfrage unsere Position unterstützen. Besonders bezeichnend sind die Antworten auf die Frage, warum sich Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Da sagen zwei Drittel der Unternehmen: Der Aufwand ist einfach zu hoch, zu viel Bürokratie, zu viel Zeit, zu viel Kosten. Ein weiteres Drittel sagt: Es gibt unklare Bewertungskriterien. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in Bezug auf diese Haupthinderungsgründe schafft das von Rot-Rot-Grün verschärfte Thüringer Vergabegesetz weitere Unsicherheiten, Aufwendungen und bürokratische Hürden. An die Adresse der Landesregierung und ihrer Fraktionen von Rot-Rot-Grün fasse ich die weiteren Ergebnisse der Befragung mal so zusammen: Ihr Gesetz schreckt Unternehmen davon ab, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Ihr Gesetz hat mit unklaren Wertungskriterien nur Unsicherheit gesät. Ihr Gesetz wird nicht mal durch ein elektronisches Vergabeverfahren attraktiver. Das sagen 75 Prozent der befragten Unternehmen. Das muss man erst mal schaffen. Aber das ist keine Leistung, auf die man stolz sein kann.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, doch nicht nur die Wirtschaft ist verunsichert, auch die Verwaltung ist Unsicherheiten ausgesetzt. Denn offenbar gestaltet sich die verordnete Tariftreueregelung im Vergabegesetz als europarechtswidrig und könnte entsprechend den Umsetzungen durch Ministerin Werner zu zahlreichen Vergabebeschwerden führen. Ein aktuelles Gutachten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Thüringer Vergabegesetzes von Prof. Stefan Greiner von der Universität Bonn kommt bekanntermaßen zu dem Ergebnis, dass die konstitutiven Tariftreueregelungen auf Branchen über den ÖPNV hinaus nicht mit dem Europarecht vereinbar sind. Diese Unsicherheit in der Krise brauchen weder Verwaltung, noch Wirtschaft. Aus all den genannten Gründen wollen wir ein schlankes und von unnötigem Ballast befreitem Vergabegesetz. Das schafft Rechtssicherheit für die Vergabestellen und fördert zusätzlich die Bereitschaft der Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Hier wird der grundlegende Unterschied deutlich: Schlank, klar, rechtssicher und am Ende auch öffentliche Aufträge fördernd, mehr Wirtschaftlichkeit statt Bürokratie, weniger Paragrafen statt mehr und knappe Verfahren statt lange Prüfvorgänge. Das sind die Zielstellungen des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Jetzt lassen Sie mich eins noch mal aufgreifen. Diese typische Behauptung vorhin, gestern auch schon, der müssen wir entgegentreten: Es ist eben kein Angriff auf die Arbeitnehmer. Sie sehen das Vergaberecht als zentrales Steuerelement für Tariftreue, für Löhne, Arbeitsbedingungen, aber da muss ich Sie enttäuschen und stattdessen bitten, Ihren Blick zu schärfen, denn diese Dinge sind woanders geregelt. Erstens, wir haben bestehende Tarifverträge in Deutschland von einem Mindestlohn; seit dem Jahr 2015, übrigens durch die Union eingeführt, da brauchen wir von Ihnen keine Nachhilfe.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Da wa-
ren Sie aber nicht alleine in der Regierung!) Im Baugewerbe, wo es einen maßgeblichen Anteil an öffentlichen Vergaben gibt, haben wir zum Beispiel einen verbindlichen Mindestlohn von 12,55 Euro. Dadurch ist es nicht notwendig, dass der Gesetzgeber im Thüringer Vergabegesetz die Tariftreue und Entgeltgleichheit regelt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowieso schon geeinigt haben. Zweitens, die ILO-Kernarbeitsnormen sind bereits Bestandteil der Deutschen Rechtsordnung. Wir finden, sie bedürfen keiner expliziten Erwähnung. Also wenn die Abgeordneten der SPD zu hören könnten,
