Martin Henkel
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes
das hat auch den Vorteil, dann verstehen Sie vielleicht die Dinge und behaupten zukünftig nicht mehr falsche Sachen in der Öffentlichkeit.
(Beifall CDU)
(Unruhe SPD)
Das ist durchaus von Vorteil, wenn man dem Gegenüber zuhört.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Wo wa-
ren Sie, als der Mindestlohn eingeführt wurde?) Stimmt, das war CDU/SPD 2015. Gut, das ist doch prima, dass wir das hiermit geklärt haben. Okay, da will ich Sie auf den zweiten Punkt hinweisen.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Da haben
Sie heute doch etwas gelernt!) Die ILO-Kernarbeitsnormen sind bereits Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Wir finden, sie bedürfen keiner expliziten Erwähnung in Paragrafenform. Sie sind Bestandteil der ganz alltäglich gelebten Arbeitswelt. Und drittens, das ist das Allerwichtigste: Wenn Ausschreibungen zu unattraktiv sind, ist die gewünschte Steuerwirkung nämlich genau Null, weil sich keiner mehr daran beteiligt. Im schlimmsten Fall führen unnötige Kriterien auch zum Ausschluss von Bietern. Erst Anfang Mai hat die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern öffentlich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kriterien den Wettbewerb hemmen und das Interesse der Unternehmen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen, vermindern. Darum leidet vor allem die öffentliche Vergabe selbst. Wir finden, jeder Auftraggeber kann ökologische und soziale Kriterien individuell für seinen Auftragsgegenstand formulieren, als pauschale Kriterien sollten sie aber nicht zum Ausschluss von Bietern führen. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion will, dass ein schlechtes Gesetz zügig besser wird. Gerade jetzt, am hoffentlichen Ende der Krise wollen wir den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung möglichst geringhalten. Wir wollen die Probleme der Arbeitnehmer, der Mittelständler lösen, die es offensichtlich gibt und die wir mitbekommen, weil wir mit den Unternehmen da draußen sprechen, weil wir mit den Kammern sprechen, weil wir mit den öffentlichen Verwaltungen sprechen, weil wir mit den Bürgermeistern sprechen, den Landräten und vor allem sind wir mit den Menschen im Land im Gespräch.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sprechen
Sie mal mit den Gewerkschaften!) Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge soll das bestehende Gesetz von bürokratischen Hürden befreit werden. Ziel des Entwurfs ist es, ein schlankes, einfaches, unkompliziertes Vergaberecht für die Thüringer Wirtschaft zu schaffen. Damit sollen den Interessen der öffentlichen Hand, der Thüringer Wirtschaft und damit auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechnung getragen werden. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
