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Raymond Walk

CDU 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu unserem Gesetzentwurf in der gebotenen Kürze zwei, drei Sätze sagen und diesen begründen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Thüringer Kommunalwahlgesetz ändern und endlich auch – das ist entscheidend – an die Lebenswirklichkeit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger anpassen. Sie werden sich erinnern, dass wir bereits vor vier Jahren im Juni 2017 einen Gesetzentwurf in der damaligen Drucksache 6/4066 vorgelegt haben, um die Altersgrenze bei der Wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten von momentan 65 Jahren auf 67 Jahre zu erhöhen. Laut der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung darf in Thüringen nicht mehr zum hauptamtlichen Bürgermeister bzw. zum Landrat gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass die aktuelle Regelung überholt und eben gerade nicht mehr zeitgemäß ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich zunächst heute auf eine konstruktive und lebhafte Debatte hier im Rahmen der ersten Beratung. Das macht auch Sinn, dass wir das gemeinsam tun mit dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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