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Andreas Schubert

03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fragestunde

Also zu den Einzelfällen kann ich wirklich nichts sagen, erstens, weil ich es doch nicht darf, und zweitens, weil ich es auch nicht weiß. Aber noch mal zu dem Anscheinsbeweis, also zum Beispiel bei der Teilnahme von Polizeibeamtinnen und -beamten an Demonstrationen – an bestimmten Demonstrationen, meine ich natürlich –, wo so was dann hinterher aufgetreten ist. Das wäre schon ein Ereignis, wo man sagen kann, da ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch – dann weist das schon darauf hin, dass hier ein Dienstunfall vorliegen könnte. Aber das wäre dann die Regelung, die man eigentlich machen muss. Zu den konkreten Fällen kann ich auch wirklich nichts sagen. So müssen wir es handhaben. Wobei wir auch diese Sache jetzt erst noch mal mit den Gewerkschaften durchgesprochen haben, da war auch Herr Götze dabei, das ist jetzt auch noch nicht so lange her. Deswegen kann ich zu den Fällen jetzt auch nichts sagen, weil sie auch schon länger zurückliegen.

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