Steffen Dittes
Fragestunde
Anerkennung von Corona-Infektionen als Dienstunfall bei der Thüringer Polizei Auch in Thüringen haben sich seit der Ausbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie Polizeibeamtinnen und beamte mit dem Virus in unterschiedlichen Situa‑ tionen infiziert. Je nach Art der dienstlichen Verrichtung und der erhöhten Kontakthäufigkeit mit anderen Personen bestehen unterschiedliche Risiken für gefahrgeneigte Situationen und das Risiko einer Ansteckung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und beamte sowie ‑ im Bereich der Polizei beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich seit 2020 in Thüringen mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert? Die Aufzählung und Aufschlüsselung lasse ich hier und auch in den Folgefragen weg, aber ich gehe davon aus, es ist Gegenstand der Beantwortung. 2. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle ist jeweils von einem kausalen Zusammenhang zwischen ausgeübter Tätigkeit bzw. Einsatz und einer Infektion auszugehen? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Fälle wurden als Dienstunfall bereits anerkannt, wie viele Fälle befinden sich derzeit in der Prüfung und bei wie vielen Fällen steht die Prüfung noch aus? 3. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Anerkennung von SARS-CoV-2-Infektionen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Dienstunfall und wie begründet sie ihre Auffassung?
