Dr. Heesen
Fragestunde
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Wir haben am 20. April 2021 mit dem Landesverband Thüringen des Deutschen Roten Kreuzes einen Vertrag über die Beschaffung, Verwaltung und Zustellung der Schnelltests für die Thüringer Schulen geschlossen. Die Schulen melden ihren Bedarf an die Statistikstelle unseres Ministeriums und von dort aus werden die Bedarfe dem DRK mitgeteilt. Zu Beginn dieser Testpflicht – oder das ist eigentlich eine Testobliegenheit, ein Betretungsverbot, was sich an die Nichtteilnahme am Test knüpft – hatten wir Schwierigkeiten, in der nötigen Geschwindigkeit die nötige Menge von Tests zu beschaffen. Deswegen haben wir auf verschiedene Angebote zurückgreifen müssen. Wir hatten teilweise Rückrufe, wir hatten Verzögerungen im Zoll usw. Deswegen sind wir jetzt sehr froh, dass wir seit einigen Wochen denselben Testtyp, der sehr einfach zu benutzen ist, an allen Schulen kontinuierlich lieferbar haben und da jetzt, glaube ich, mit dem DRK in einen sehr guten Rhythmus der Auslieferung gekommen sind. Zu Frage 2: Um über die Anwendung und die Sicherheitsmaßnahmen bei den Tests zu informieren, haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen. Wir haben einen frei zugänglichen FAQ-Katalog auf der Homepage des Ministeriums, der sehr viele Fragen im Zusammenhang mit den Testungen aufgreift und Hintergrundinformationen liefert, der auch regelmäßig ergänzt und angepasst wird. Die Schulen erhalten zudem alle notwendigen Informationen über das Mitteilungsmodul des Thüringer Schulportals. Das DRK Thüringen bietet – das haben wir auch so vereinbart für Schulen, die das wünschen – Schulungen an, und zwar gibt es Schulungsvideos, die abgerufen werden können, aber es können auch Schulungen vor Ort erbeten werden, die das DRK dann ermöglicht. Als Ergänzung zu den Gebrauchsanleitungen des Herstellers erarbeitet das Deutsche Rote Kreuz für jeden eingesetzten Test eine ergänzende Handlungsanleitung, die den Schulen zur Verfügung gestellt wird. Und schließlich finden regelmäßig Telefonkonferenzen zwischen den Schulämtern und dem Ministerium statt, hier vor allen Dingen mit unserem Operativen Team „Corona“, in denen Neuerungen kommuniziert und Fragen geklärt werden können. Zu Frage 3: Ansprechperson für die Schulleitungen zum Umgang mit den Tests sind die Mitglieder des Operativen Teams „Corona“ in meinem Haus. Im Besonderen sind da zwei Kollegen mit den Tests beschäftigt. Das ist eine Gelegenheit, dem Innenministerium noch einmal zu danken. Wir haben nämlich einen hervorragenden Kollegen von der Polizei bekommen, der beschafft und unheimlich viele Fragen beantwortet. Das ist ganz wunderbar. Das sind Ansprechpersonen für die Schulleitungen. Das DRK steht natürlich auch für Rückfragen der Schulleitungen zur Verfügung. Zu Frage 4: Alle Schnelltests, die an den Thüringer Schulen zum Einsatz kommen, sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte gelistet und medizinisch unbedenklich. Wie bereits erwähnt, besteht für das pädagogische Personal die Möglichkeit, an einer Schulung teilzunehmen, wie der Umgang mit den zur Verfügung gestellten Tests richtig zu handhaben ist. Die Schulung unterstützt das pädagogische Personal und andere Personen, wenn sie während der Beaufsichtigung der Tests die Kinder anleiten möchten. Schülerinnen und Schüler sind während der Testung in der Schule, es ist Teil des Schulbetriebs. Sie sind gesetzlich unfallversichert. Falls es Schülern gelingt, sich mit diesen Tests zu verletzen – was aber angesichts der Tests, die wir ausgewählt haben, die extra für Kinder entwickelt wurden, sehr unwahrscheinlich ist –, falls es trotzdem passiert, besteht Unfallversicherungsschutz.
