Sascha Bilay
Fragestunde
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, ich entnehme den Ausführungen der Landesregierung, dass die Gesundheitsämter in den Landratsämtern die gemeindlichen, städtischen Behörden, insbesondere die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, explizit zur Mitwirkung hätten auffordern müssen, damit diese gegebenenfalls Verstöße gegen irgendwelche Regelungen feststellen und den Gesundheitsämtern melden. In welchen Fällen ist denn der Landesregierung bekannt, dass es derartige konkrete Anforderungen im Rahmen der Amtshilfe gegeben hat?
