Georg Maier
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich eingangs als Kommunalminister eines sehr deutlich sagen: Ich bedanke mich erst einmal bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern für ihre Arbeit.
(Beifall im Hause)
Und das ist ganz unabhängig vom Alter. Ich glaube, wir alle kennen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sehr jung sind und auch schon etwas ältere. Und unterm Strich würde ich mal sagen: Sie leisten hervorragende Arbeit hier in Thüringen. Was mir aber auch am Herzen liegt, ist, nicht nur danke zu sagen, sondern wenn man Wertschätzung zuteilwerden lassen möchte, dann muss das ein bisschen weitergehen. In diesen Tagen sehen sich ja Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ganz besonderen Herausforderungen gegenüber. Ich spreche insbesondere die Themen „Bedrohung“, „Beschimpfen“, „Hass“ von Leuten an. Ich lasse mal offen, aus welchen gesellschaftlichen Schichten sich das jetzt gerade manifestiert. Aber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind oft Opfer solcher Äußerungen, Bedrohungen usw. Deshalb ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, den Schutz für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu verstärken. Ich bin sehr froh, dass wir auf Bundesebene jetzt das Gesetz gegen Hasskriminalität haben. Endlich. Darin festgehalten ist jetzt auch endlich, dass der Tatbestand der üblen Nachrede jetzt auch auf Kommunalos ausgedehnt ist. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir können jetzt vonseiten der Strafverfolgungsbehörden hier viel aktiver werden. Aber es geht auch um passiven Schutz und da spielt die Adresse natürlich eine Rolle. Ja, Herr Braga, tatsächlich, die Bewertung im Innenministerium findet laufend statt, was solche Aspekte anbelangt. Da müssen wir halt auch immer wieder die Lage analysieren. Denn es gibt natürlich auf der einen Seite den Informationsanspruch der Wählerinnen und Wähler, mit wem sie es eigentlich zu tun haben. Da muss ich in Richtung der FDP sagen, das wäre mir dann ein bisschen zu dünn. Wissen Sie, ich trage den Namen „Maier“, den gibt es häufiger, gut, in meinem Fall ist es wahrscheinlich, dass man mich kennt. Aber bei anderen ist das nicht so einfach. Meines Erachtens wäre es schon angebracht, zumindest den Beruf und den Wohnort anzugeben und das jetzt so zu handhaben, dass wir hier nicht ganz darauf verzichten, nähere Angaben zu machen. Ich persönlich bin ja auch Stadtrat in Friedrichroda und dort war auf einem Wahlvorschlag auch die Frage, welche Adresse gebe ich an. Nun habe ich als Schutzperson das Privileg, dass ich eine Auskunftssperre habe. Ich konnte also eine andere Adresse angeben, die meines Wahlkreisbüros. Ich bin sehr froh, dass ich diese Briefe, die dort hinkommen, nicht nach Hause geschickt bekommen habe. Das sage ich jetzt mal ganz ehrlich. Deshalb ist es auch gut, über diesen Aspekt zu diskutieren, wie wir Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern passiv besser schützen können. Da ist das ein wichtiges Argument. Sie merken, ich bin an dieser Stelle offen. Nur, liebe FDP-Fraktion, wir müssen dafür nicht das Kommunalwahlgesetz ändern, sondern die Kommunalwahlordnung. Das ist jetzt ein handwerklicher Punkt in Ihrem Antrag, den sollten wir dann im Ausschuss richtigerweise verorten. Was die Altersbegrenzung für Hauptamtliche anbelangt: Tatsächlich ist es so, auch dazu findet innerhalb des Innenministeriums ständig eine Diskussion statt, weil wir natürlich auch berücksichtigen müssen, dass unsere Gesellschaft älter wird. Nicht nur das, erfreulicherweise bleiben wir durch eine gute Gesundheitsversorgung und Vorsorgemaßnahmen auch im Alter in der Regel fitter als vor ein paar Jahrzehnten. Das ist eine Sache, die man berücksichtigen kann. Was mir ganz wichtig ist: Hauptamtlicher Bürgermeister oder Bürgermeisterin zu sein, diejenigen, die das sind, die wissen schon, was das mit sich bringt. Das ist eine hohe Belastung, denn wer diesen Job ernst nimmt, der ist nicht nur wochentags unterwegs, sondern eigentlich jedes Wochenende.
(Beifall CDU)
Jeder muss sich das natürlich gut überlegen, ob er sich das antun will. Ich kenne viele, die sagen, es reicht, es ist in Ordnung, ich kann mich anderweitig noch ehrenamtlich einbringen, das mache ich dann auch, ich trete einen Schritt zurück. Aber wenn es freiwillig ist, dann, denke ich, sollten wir im Ausschuss darüber diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, das auszudehnen. Das Gleiche gilt natürlich, was die Altersbegrenzung in jungen Jahren anbelangt. Die Schwelle von 21 Jahren datiert noch aus einer Zeit, als die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren gegeben war. Davon sind wir schon länger weg. Ich persönlich trete dafür ein, was das aktive Wahlrecht anbelangt, auf 16 Jahre runterzugehen.
(Beifall SPD)
Dann ist natürlich auch die Frage, ob man nicht die Wählbarkeit an dieser Stelle dann auf 18-Jährige ausdehnt. Ehrenamtliche Ortsteilbürgermeisterinnen und bürgermeister können das schon. Und ‑ wenn ich mir vorstelle, es kommt jetzt zu weiteren Fusionen, dann bekommen wir hier auch teilweise Probleme, weil das dann nicht möglich ist. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Sie merken, dass das Innenministerium das positiv begleiten wird, in welche Richtung es auch immer geht. Wir sind nicht definitiv festgelegt, aber das ist auch gut so, denn entscheiden wird das im Endeffekt der Souverän. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
