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Tosca Kniese

AfD 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, ich finde es immer interessant, wie die CDU jetzt aufgrund des Wahlkampfs, in dem wir uns jetzt ja schon befinden, aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht. Der ökologische Wandel, der Europäische Green Deal soll Europas neue Wachstumsstrategie sein. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das Ding ist schon ein Dreivierteljahr alt!) Der Gedanke des ökologischen Wandels, liebe CDU, durchzieht und leitet auch komplett die Politik derjenigen Parteien, die es schon etwas länger in Deutschland gibt, mit denen Sie auch zusammen paktieren. So zählt die Berücksichtigung ökologischer Kriterien neben sozialen Kriterien zu einem wesentlichen Punkt im Thüringer Vergabegesetz. Und diese ökologischen, aber auch sozialen Kriterien sind ausschlaggebend, wenn zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entschieden werden muss. Die AfD, die Fraktion der AfD in Thüringen, setzt sich für einen schlanken Staat ein, der seine Bürger nicht bevormundet, sondern sich auf das Notwendige beschränkt. (Beifall AfD) Die Durchsetzung linksgrüner ideologischer Ziele zählt eindeutig nicht dazu. Grüne Weltverbesserungsziele haben im Vergaberecht nichts zu suchen. (Beifall AfD) Beim Vergaberecht geht es unseres Erachtens ausschließlich um die Wirtschaftlichkeit und Transparenz und um Rechtssicherheit. Insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind Entlastungen der Wirtschaft von Bürokratie nur zu begrüßen und schnellstmöglich umzusetzen. Von daher unterstützen wir die Aufhebung von vergabefremden Kriterien, das heißt von ökologischen Kriterien im Thüringer Vergabegesetz. (Beifall AfD) Als das novellierte Thüringer Vergabegesetz 2019 in Kraft trat, wurde damit in Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt von 11,42 Euro brutto eingeführt. Und zum 01.01.2021 erfolgte die Anhebung auf 11,73 Euro brutto. Vorrang vor diesem Mindeststundenentgelt haben allgemeine verbindliche Tarifverträge bzw. repräsentativ branchenspezifische Tariflöhne. Die Fraktion der CDU in Thüringen möchte nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den entsprechenden § 10 im Thüringer Vergabegesetz streichen. Sie begründet dies wie folgt – ich zitiere –: „[…] bestehende Tarifverträge sowie die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 machen es nicht mehr erforderlich, dass der Gesetzgeber im Thüringer Vergabegesetz in § 10 [alte Fassung] die Tariftreue und Entgeltgleichheit regelt.“ Aber zu Ihrer Information, liebe CDU – also für diejenigen, die von der CDU überhaupt noch hier im Saal anwesend sind, die CDU glänzte häufig durch Abwesenheit –: Der Mindestlohn in Deutschland beträgt 9,50 Euro seit dem 01.01.2021 und 9,60 Euro ab dem 01.07.2021. Die weiteren Anhebungsstufen lauten: 9,82 Euro ab dem 01.01.2022 und 10,45 Euro ab dem 01.07.2022. Das heißt, mithin liegt der Mindestlohn auch ab dem 01.07.2022 noch deutlich unter dem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt von 11,73 Euro brutto. Im Gegensatz zur Fraktion der CDU vertritt die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag die Ansicht, dass bei Vergaberichtlinien gleichwohl sozialökonomische Aspekte in einem sogenannten Niedriglohnland wie Thüringen zu berücksichtigen sind. Aber vielleicht sind Ihre sogenannten Stabilitätspaktpartner von Rot-Rot-Grün bereit, Ihnen zuliebe auf den Mindestlohn zu verzichten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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