Torben Braga
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte mich noch mal gemeldet, weil ich auf einen Aspekt des Gesetzesentwurfs der FDP-Fraktion eingehen wollte. Der hat in der Debatte eher eine überschaubare Rolle gespielt im Vergleich zur Frage der Altersgrenzen. Frau Marx ist darauf kurz eingegangen, Herr Bergner in der Ausführung zu seinem Gesetz natürlich auch und Herr Walk jetzt eben zum Schluss. Das ist die Frage der Teilanonymisierung. Unter diesem Begriff wurde das mit den Adressen zusammengefasst. Meine Fraktion hält das für eine sinnvolle Regelung und das nicht nur im Grundsatz – ganz im Gegenteil. Wir haben uns schon praktisch zu einer solchen Bestimmung bekannt. Meine Fraktion hatte schon im Jahr 2018 einen solchen Antrag hier in den Landtag eingebracht, um diese Sache zu regeln, damals noch ein bisschen anders. In Form eines Antrags war die Landesregierung aufgefordert worden, die Wahlordnungen anzupassen. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Es ist hoffentlich so, dass der Landtag vielleicht Mut hat, jetzt, da der Vorschlag nicht von der AfD-Fraktion kommt, sondern von der FDPFraktion, eine Mehrheit für diese Änderung des Wahlgesetzes zu finden, zumal das auch keine Besserstellung der Kandidaten für Kommunalwahlen ist. Das ist eine Angleichung an die Kandidaten zur Bundestags- oder Landtagswahl. Diese können darauf verzichten, dass ihre Adresse veröffentlicht wird. Beispielsweise bei Vorliegen einer Meldesperre, einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz ist es möglich, dass die Adressen dieser Kandidaten im Wahlprozess nicht veröffentlicht werden. Das ist bei Kandidaten für Kommunalwahlen bisher nicht möglich gewesen. Genau da hatte meine Fraktion 2018 beantragt, das zu ändern. Es ist löblich – ob bewusst oder unbewusst, ist unerheblich –, dass dieser Vorschlag noch mal aufgegriffen wurde. Ich habe die Hoffnung, dass das jetzt beschlossen wird. Warum ich mich aber explizit noch mal gemeldet habe, ist, weil es damals in der Debatte einige interessante Beiträge zu diesem Vorschlag gab, darunter auch aus den Fraktionen hier im Haus, aber vor allem von Staatssekretär Götze. Die Debatte fand am 09.11.2018 statt. Staatssekretär Götze – damals und heute Staatssekretär im Innenministerium – wies darauf hin, dass sich im Thüringer Innenministerium schon seit Längerem mit dieser Frage der Veröffentlichung der Adresse beschäftigt werde. Nach gegenwärtiger Planung, sagte er damals, wolle man beizeiten einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen und die Debatte dazu seitens der Landesregierung initiieren, auch zur Frage damals in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, ob sich die irgendwie auswirke auf die Veröffentlichung dieser Daten der Kandidaten unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen, die bei dieser Debatte eine Rolle spielen. Seitdem ist zumindest nach meiner Kenntnis nichts geschehen. Und vielleicht kann der Innenminister hier öffentlich dazu auch Rechenschaft ablegen, ob seitdem, also seit November 2018, in seinem Hause in dieser Hinsicht etwas geschehen ist, ob da etwas ausgearbeitet wurde. Dass seitdem nichts eingebracht wurde in den Landtag, lässt sich, denke ich, sehr großzügig auf die stattgefundene Wahl des Landtags und die daraus folgenden Unruhen Anfang des Jahres 2020 zurückführen. Aber vielleicht gibt es ja konkrete Überlegungen seitens seines Hauses, diese Frage auf der kommunalen Ebene auch auf die Regelung auf Bundesebene bzw. Landtagswahlbene anzupassen und den Kandidaten zu Kom e munalwahlen die gleichen Rechte einzuräumen, nämlich den Schutz der Privatsphäre, wie für die Kandidaten zu Landtags- und Bundestagswahlen und zur Europawahl. Vielen Dank für Ihre Aufmerk samkeit.
(Beifall AfD)
