Dorothea Marx
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, der CDU-Antrag ist ein Wiedergänger, wir hatten ihn in der letzten Legislaturperiode schon einmal und er ist in der Tat damals abgelehnt worden. Das Problem ist auch tatsächlich immer noch vorhanden, was damals zur Ablehnung geführt hat. Es handelt sich ja nicht um eine echte Angleichung an das Dienstaustrittsalter des öffentlichen Dienstes, sondern es wird vielmehr das erhöhte Dienstaustrittsalter vom öffentlichen Dienst zum neuen Diensteintrittsalter für kommunale Wahlbeamte und damit würde dann in der Tat eine Amtsausübung bis zum 72. Lebensjahr ermöglicht. Dennoch muss man natürlich immer darüber nachdenken – wir wollen ja die Ablehnung von Altersdiskriminierung auch in der Verfassung festschreiben; das betrifft dann nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Menschen –, wie weit Altersgrenzen und ob das Mindest- oder das Höchstalter dann angepasst werden müssen. Das ist dann sicherlich auch eine sinnvolle Debatte. Damals wurde darauf hingewiesen – der Aspekt wird dann sicherlich im Ausschuss auch wieder zu beleuchten sein –, dass natürlich kommunale Wahlbeamte, wie der Name schon sagt, nicht einfach nur Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind, sondern dass sie tatsächlich auch Beamtenarbeit im engeren Sinne auszuüben haben, weil ihnen ja auch Pflichtaufgaben übertragen sind. Sie sind Behördenleiterinnen und Behördenleiter und damit haben sie eben auch eine besondere arbeitsrechtliche Aufgabenstellung zu bewältigen, sodass man mit Sicherheit darüber nachdenken muss, ob die gesundheitlichen Anforderungen nicht dann doch höher sind als rein für eine repräsentative Funktion, die die Bürgerinnen und Bürger draußen mit solchen Ämtern vielleicht verbinden. Es ist auch nicht so, dass wir bei den kommunalen Wahlbeamten echte Nachwuchssorgen hätten. Es ist ja so, dass diese Positionen besoldet sind. Da haben sich eigentlich bisher immer ausreichend Bewerber gefunden. Wo wir Personalprobleme hatten und haben, das ist im Bereich des Ehrenamts. Aber da gibt es keine Altersbegrenzung, sodass wir dieses Nachwuchsproblem mit einer Erhöhung der Einstiegsaltersmöglichkeit nicht lösen müssten oder lösen bräuchten. Denn, wie gesagt, diese Grenze gibt es gar nicht. Dennoch ist es sicherlich sinnvoll, beides zusammen zu betrachten. Der Gesetzesvorschlag der FDP beinhaltet, das passive Wahlalter auf 18 abzusenken. Dem stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass das Wahlalter von 16 Jahren endlich auch hier für den Landtag Wirklichkeit wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Viele Versuche haben wir schon unternommen und laden noch mal herzlich dazu ein, das jetzt Wirklichkeit werden zu lassen, weil Politik nicht nur Lebenserfahrung, sondern auch Lebenserwartung braucht. Es wird immer wichtiger bei den vielen Fragen, die wir hier regeln und die weite und schwerwiegende Auswirkungen für die Zukunft haben, dass sehr viel mehr jüngere Menschen passiv wählbar sein sollten und auch aktiv die Zusammensetzung unserer Parlamente bestimmten können müssten. Wichtig im Antrag der FDP ist noch der kleinere Aspekt, der aber auch sehr von Bedeutung ist, dass eine Änderung im Wahlrecht dergestalt vorgenommen werden soll, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber künftig nicht mehr die komplette Privatadresse angeben müssten, sondern nur noch Name und Wohnort. Leider – das wissen wir – haben Übergriffe, anonyme Schreiben und unschöne Vorfälle zugenommen, auch gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Deswegen ist es sinnvoll, eine Teilanonymisierung der privaten Anschriften vorzusehen. Längere Rede, kurzer Sinn: Wir werden deswegen hier für die Überweisung beider Anträge an den Innen- und Kommunalausschuss stimmen und dann genauer beraten, wie sinnvoll es ist, die Grenze in die eine oder in die andere Richtung oder möglicherweise in beide zu erweitern oder vielleicht auch nur in eine. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
