Prof. Dr.-Ing. Kaufmann
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrte Gäste am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes verbessert die finanzielle Situation ‑ der Hochschulen. Vor allem aber wird mit diesem Gesetzentwurf eine klaffende Gerechtigkeitslücke geschlossen. Denn wie soll man einem Thüringer Handwerksmeister oder einer Thüringer Verkäuferin erklären, dass mit ihren Steuern Studenten aus Asien oder anderen Regionen ein kostenloses Studium finanziert wird?
(Beifall AfD)
Umgekehrt gilt das nicht, wenn der Sohn oder die Tochter des Handwerksmeisters oder der Verkäuferin in Asien studieren, dann fallen selbstverständlich erhebliche Gebühren an. Diese Gerechtigkeitslücke wird immer größer, denn die Zahl der Studenten aus Nicht-EU-Ländern steigt stark an, von 1.300 Studenten im Jahr 2000 auf 5.800 im Jahr 2020. Das ist gut, richtig, aber es belastet den Steuerzahler.
(Unruhe FDP)
Studenten aus Nicht-EU-Ländern tragen kaum zur Behebung des Fachkräftemangels in Thüringen bei. Es ist bekannt, dass von den Studenten aus NichtEU-Ländern die große Mehrzahl nach dem Studium nicht in Thüringen bleibt. Sie tragen damit nicht zur Solidargemeinschaft bei, aus der ihr Studium finanziert wird.
(Beifall AfD)
Damit mich niemand falsch versteht: Natürlich können und sollen Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland in Thüringen studieren. Dies kann aber nicht vollständig zulasten der Thüringer Steuerzahler gehen.
(Beifall AfD)
Eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Ausbildung darf erwartet werden. Unser Gesetzentwurf sieht zahlreiche Regelungen für Härtefälle und zur Begabtenförderung vor. So gibt es Härtefallregelungen für Studenten aus Ländern, die aus der EU austreten. Es gibt Ausnahmen für Teilnehmer internationaler Austauschprogramme. Es gibt Ausnahmen für soziale Härtefälle und die Hochschulen haben die Möglichkeit, besonders begabte Studenten von der Gebührenpflicht zu befreien. All das ist internationaler Standard, auch Standard innerhalb der EU. Zudem lehnt sich unser Gesetzentwurf an die Gebührenregelung an, die die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg eingeführt hat. Das Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetz ‑ wird damit modernisiert und entspricht den Standards der globalen Wissenschaftswelt.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
