Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mühlmann, Sie haben gerade ganz schön dick aufgetragen und vor allem haben Sie behauptet, es ginge Ihnen um Inhalte. Da ist sowohl Ihr Gesetzentwurf als auch Ihre Rede der Gegenbeweis. Wir kommen auch gleich dazu. Wir beraten in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der AfD zur Normierung sehr weitgehender Videoüberwachung und Bodycams. Was die AfD dabei will, heißt, Videoüberwachung ausweiten, indem auch Tonaufnahmen zulässig sein sollen. Wir hatten bereits erwähnt, dass die Freien Demokraten eine flächendeckende Videoüberwachung ablehnen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Eben nicht!
Lesen Sie doch mal richtig!) Selbstverständlich lehnen wir eine Videoüberwachung mit Tonaufnahmen – doch, Herr Höcke, lesen Sie Ihren eigenen Entwurf – erst recht ab. Meine Damen und Herren, Eingriffe in die Grundrechte von jedermann müssen Ultima Ratio sein. Wenn wir uns anschauen, wie die letzten Jahre Personalpolitik bei der Polizei betrieben worden sind, dann bleibt mir dazu nur eins zu sagen: Bevor flächendeckend Personen gefilmt und auch noch Gespräche mitgeschnitten werden, sollten wir lieber erst einmal dafür sorgen, dass die Polizei personell ordentlich ausgestattet ist.
(Beifall FDP)
Denn – und das geht auch in die Richtung der Kollegen der Union – diese Daten muss ja auch jemand auswerten. Und wenn wir jetzt schon nicht genügend Polizisten in Thüringen haben, um diese sogenannten gefährlichen Orte mit Streifen wieder sicher zu machen, dann möchte ich an der Wirkung von Tonaufnahmen zusätzlich zu den Videoaufnahmen ganz große Zweifel anmelden. Aber die Kollegen der AfD wollen ja noch etwas, nämlich den sogenannten Bodycams eine Rechtsgrundlage geben. Zwar haben sie dabei auch daran gedacht, dass die Aufnahmen auch zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen verwendet werden sollen, gleichzeitig wird aber eine Löschung nach spätestens 48 Stunden verlangt. Das beißt sich, meine Damen und Herren. Binnen 48 Stunden wird kein Betroffener einen Rechtsbeistand finden und die Aufnahmen anfordern können. Und was bedeutet eigentlich „spätestens“? Können die auch vorher gelöscht werden? Das geht bei Ihnen nicht daraus hervor. Aber es geht natürlich auch noch weiter – und da kommen wir zum Thema „Inhalte“, nämlich die Frage der Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Anwälte. Die haben Sie gar nicht erwähnt. Wenn also Inhalte gefilmt und Gespräche aufgezeichnet werden, die Berufsgeheimnisträger oder auch die Intimsphäre betreffen, findet sich keine Regelung, dass Aufnahmen unverzüglich abgebrochen werden müssen, meine Damen und Herren. Es scheint, als meinten Sie diesen Entwurf nicht wirklich ernst. Im Ausschuss sind bereits der Entwurf der CDU sowie ein alternativer Entwurf der FDP in der Beratung und auch in der Anhörung. Damit ist, weil es um Inhalte geht, nach unserer Auffassung der Sache bereits Genüge getan und wir werden Ihren Entwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
