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Weil

03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Insgesamt sind zwei Anträge auf Schonzeitaufhebung für Rehböcke und Schmalrehe unter anderem aus tierschutzrechtlichen Gründen abgelehnt worden. Die Schonzeitaufhebung wurde für einen Eigenjagdbezirk in der Zuständigkeit des Forstamts Leinefelde und für einen Eigenjagdbezirk in der Zuständigkeit des Forstamts Sondershausen beantragt. Die abgelehnten Anträge sind nach Mitteilung der jeweils zuständigen unteren Jagdbehörde nicht hinreichend begründet gewesen und rechtfertigen somit nur unzureichend die beantragte Schonzeitverkürzung. Zu Frage 2: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass eine Ausweitung der Jagdzeit und nicht der Schonzeit gemeint ist. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sieht keine tierschutzrechtlichen Bedenken bei einer Vorverlegung der Jagdzeit, weil die in Rede stehende Jagdausübung im April nicht in Form von Bewegungsjagden, sondern als störungsarme Einzeljagd erfolgt. Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung besteht hier kein Widerspruch. Die sogenannte Jagdruhe, welche vom Jagdausübungsberechtigten eigenverantwortlich festgelegt werden kann, liegt in den Eigenjagdbezirken der Landesforstanstalt in jagdlich wenig erfolgreichen Wochen im Sommer und nicht im Herbst. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Großteil der Eigenjagdbezirke der Landesforstalt aus Gründen der Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest derzeit die sogenannte Jagdruhe ausgesetzt hat. Zu Frage 4: Bei der Beantwortung der Frage wird ebenfalls davon ausgegangen, dass hier eine Ausweitung der Jagdzeit und nicht der Schonzeit gemeint ist. Um Baumverbiss zu reduzieren, können Verjüngungen durch Einzelschutz oder durch Zäunungen geschützt werden. Vielen Dank.

Protokoll ↗