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Dirk Bergner

FDP 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf möchte die CDU die Altersbegrenzung für hauptamtliche Bürgermeister und damit auch für Landräte von 65 auf 67 Jahre anheben. Das bedeutet aber, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte eben auch ab Erreichen dieser Altersgrenze nicht mehr gewählt werden können. Damit werden sie nach unserer Auffassung vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, ebenso wie das nach aktueller Rechtslage bei Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren der Fall ist. Ich habe vorhin diesen etwas negativen Ton wahrgenommen, was die Amtsausübung durch ältere Personen anbelangt. Meine Erfahrung ist die, dass bei sehr vielen freien Wählergruppierungen im ländlichen Raum, in kleinen Gemeinden, dass sehr oft auch parteilose Bürgermeister im höheren Alter diese Funktion ausüben und sie diese – nebenbei gesagt – auch sehr gut ausüben und das auch mit über 70 noch hinkriegen. Ich weiß nicht, warum das hauptamtlich nicht funktionieren soll. Darauf komme ich gleich noch mal. Meine Damen und Herren, ich mache es kurz. Die FDP spricht sich gegen eine Altersdiskriminierung der hauptamtlichen Bürgermeister oder Landräte in Thüringen aus. (Beifall FDP) Und wir sind zudem der Ansicht, dass mit der Volljährigkeit, sprich mit 18 Jahren, auch jede Person in unserem Freistaat wählbar ist. Wir sollten ihnen in einem Alter, in dem wir Menschen beispielsweise als junge Unteroffiziere mit Befehlsgewalt versehen, in Kampfeinsätze schicken, durchaus auch zutrauen, dass sie in einer Kommune Verantwortung übernehmen können – das ist dort schon unsere Auffassung –, (Beifall FDP) und zwar eben nicht nur als Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, nicht nur als Gemeinderatsoder Kreistagsmitglieder oder als ehrenamtliche Bürgermeister, zumindest was die obere Altersgrenze anbelangt, sondern eben auch als hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte. Wir verwahren uns gegen einen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern bezüglich der Altersgrenzen. Das bezieht sich natürlich auch auf die jungen Menschen. Ich möchte an dieser Stelle auch in Richtung von Frau Kollegin Marx sagen, aus der eigenen Erfahrung heraus kann ich wirklich sagen, dass die Arbeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters eben nicht nur auf repräsentative Pflichten begrenzt ist, sondern schon mit einem sehr, sehr hohen Paket an Verantwortung, mit einem hohen Paket an Aufgaben verbunden ist. (Beifall CDU, FDP) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den ehrenamtlichen Bürgermeistern hier im Land, die das alles neben ihrer normalen Arbeit machen, ein herzliches Dankeschön zu sagen. Denn das ist schon auch nicht immer nur vergnügungssteuerpflichtig. (Beifall CDU, FDP) Wir sehen eben diesen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlich nicht so. Ganz einfach auch mal aus folgender Überlegung: Mir erschließt sich nicht ganz, worin die geringere Verantwortung etwa eines Ministers liegt, der durchaus über dieser Altersgrenze seine Aufgabe noch erfüllen darf, aber der hauptamtliche Bürgermeister einer 5.000-Einwohner-Kommune nicht. Da beißt sich was und ich glaube, da können wir auch in einer guten Ausschussdebatte zu einer guten Lösung kommen, meine Damen und Herren. Und weil sich uns diese Ungleichheit nicht erschließt, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Einen Entwurf, der haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister und Landräte gleichbehandelt. Einen Entwurf, der der Volljährigkeit genügend Vertrauen schenkt, um für Ämter zu kandidieren und im Falle einer Wahl auch der Verantwortung gerecht zu werden. Und einen Entwurf, den wir gern im zuständigen Ausschuss beraten möchten. Deswegen bitten wir hier bzw. beantragen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, meine Damen und Herren. Noch kurz ein Wort – Frau Kollegin Marx hat es dankenswerterweise ja mit angesprochen – zu der Überlegung, diese Teilanonymisierung in Sachen Adressen durchzuführen. Zur Ehrlichkeit gehört, im ländlichen Raum wird einem das nicht immer nützen. Da ist man einfach so weit bekannt, dass jeder weiß, wo derjenige Kandidat, die Kandidatin wohnt. Aber gerade in den größeren Städten des Landes haben wir es ja erlebt, dass es da in jüngerer Zeit auch Anfeindungen aus den unterschiedlichsten Richtungen gab. Wir vertreten die Auffassung, dass man dafür, dass man sich in diesem Land politisch engagiert, nicht auch noch Anfeindungen im privaten Bereich ausgesetzt sein sollte. Und ich finde, auch das dürfte im Ausschuss eine interessante Debatte wert sein. (Beifall AfD) In diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen und freue mich auf eine hoffentlich konstruktive Debatte im Ausschuss, wo wir miteinander ein gutes Ergebnis erzielen können. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, FDP)

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