Dorothea Marx
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Deutsch als Landessprache
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist ein Remake. Er wurde vor fünf Jahren schon einmal gestellt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Von Herrn Brandner damals!) Damals war Herr Brandner hier noch groß am Rednerpult vertreten.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das waren
Zeiten!) Ich fange noch mal mit der Thüringer Geistesgeschichte an. Ich hatte vorhin schon die Adligen erwähnt. Die Adligen waren sich ja auch nicht immer einig. Da gab es damals in Weimar 1621 eine kleine Abspaltung von Adligen. Diese haben sich dagegen gewandt, dass sich der Adel auch manchmal im Französischen unterhielt und haben eine sogenannte „Fruchtbringende Gesellschaft“ gegründet. Sie haben sich auf die Fahnen geschrieben, dass man den Einfluss fremder Sprachen auf das Hochdeutsche zurückdrängen müsse, um sich weiter ausdrücken zu können. Allerdings hat dieser Verein nicht lange gelebt. Er hat nicht überlebt. 400 Jahre später gibt es jetzt diesen „Verein Deutsche Sprache“, der seit Jahren – auch mit Ihrer Unterstützung – versucht, die deutsche Sprache in den Verfassungsrang zu überführen. Die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ ist hingegen nicht für dieses Konstrukt. Wir haben die Regelung zur deutschen Sprache als Verwaltungssprache, als Staatssprache, als Gerichtssprache, also in Gesetzen über Behördenleistungen. Aber sie steht nicht in einer Verfassung, bisher in überhaupt keiner Verfassung. Das ist sehr schwierig, weil sich die Sprache im Laufe der Jahrhunderte aus vielen Sprachstämmen ständig entwickelt hat. Viele Worten, die wir heute selbstverständlich gebrauchen, haben deswegen nicht das Hochdeutsche, Mittelhochdeutsche oder die Unterfälle der deutschen Geschichte im weiteren Sinne zu eigen. Deswegen ist es so merkwürdig, wenn man glaubt, dass man der Sprachentwicklung einen Riegel vorschieben könnte, wenn man das Deutsch jetzt als Sprache in die Verfassung überführt. Es ist auch komplett unklar, was sich dann daraus für Rechte und Pflichten ergeben sollen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, es würde dann der Staat die Verpflichtung übernehmen, die deutsche Sprache zu pflegen und besonders auf sie zu achten. Würde das bedeuten, dass man dann auch Sprachregelungen aufstellt für den öffentlichen Sprachraum, für den schulischen Sprachraum, für den universitären Sprachraum? Wenn das eine verfassungsgemäße Verpflichtung sein soll, wie sollte sie sich dann umsetzen, wenn es mehr sein soll als Amtssprache oder Behördensprache, weil das haben Sie ja im Alternativen ausdrücklich abgelehnt? Ich meine, es ist eigentlich merkwürdig, dass Sie nach der Debatte vor fünf Jahren, bei der es hier auch ausführlich im Landtag in drei Lesungen diskutiert wurde, jetzt wieder darauf zurückgekommen sind. Aber okay – „okay“ ist übrigens das meist gebrauchte Anglizismus-Wort, was wir alle verwenden und auch 90 Prozent aller Kritiker des Verfalls der deutschen Sprache verwenden es immer mal unachtsam vor sich hin. Wir werden unsere kulturelle Selbstverständigung also verarmen und nicht bereichern, wenn wir jetzt einer solchen Konstruktion, wie Sie die jetzt hier vorschlagen, nachkommen wollen. Viele Wörter unseres alltäglichen Tagesgebrauchs haben fremde, aus Ihrer Sicht fremde Sprachenstämme und sind aber dann Gegenstand unserer Sprache geworden. Dass man von Frauen und Männern spricht, war auch früher mal nicht selbstverständlich. Die ganze Sache war wahrscheinlich schon mit Eva ein bisschen schwierig gewesen, Adam allein hätte dann vielleicht auch schon gereicht.
(Beifall SPD)
Aber dann wären wir auch alle nicht hier, auf keiner Seite des Hauses. Ich möchte Ihnen nur sagen, auch Sie verwenden selber einen Haufen …
