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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei manchen Themen ähnelt die CDU leider manchmal sehr der AfD – Sie erinnern sich, wir hatten einen sehr ähnlichen Gesetzentwurf von der AfD neulich zu diesem Thema –, vielleicht auch unfreiwillig. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Na ja!) Na ja, Sie haben jetzt mit Absicht nicht geredet, weil Sie sich vorbehalten wollen, das letzte Wort zu haben, damit niemand mehr auf Ihre kruden Theo ­ rien eingehen kann, Herr Möller, das müssen Sie für sich beantworten, aber gut. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das müssen wir erst mal sehen!) Sie hatten rassistische Sonderlager beantragt, was wir natürlich abgelehnt haben. Von der CDU liegt nun sozusagen die verstaubte Idee von Ankerzentren vor, die uns hier auch schon häufiger beschäftigt hat. Wir haben bereits 2019 im Landtag darüber gesprochen und man kann sich jetzt fragen, was sich eigentlich seitdem geändert hat. Einzig und allein die Geflüchtetenzahlen in Deutschland haben sich verringert, das muss man deutlich sagen, übrigens während weltweit die Anzahl an Geflüchteten zunimmt. Von 2019 auf 2020 verringerte sich die Anzahl der in Deutschland gezählten Asylanträge um rund 26 Prozent. Waren es 2019 noch 165.000 Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, so waren es 2020 nur noch 122.000 Anträge. Allerdings muss man zu dieser Zahl auch noch sagen, dass nur etwa 76.000 Menschen tatsächlich eingereist sind. Es wurden nämlich beispielsweise auch 26.500 Anträge im Namen von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten gestellt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Geflüchteten weltweit. Im Jahr 2019 um 9 Millionen Menschen auf etwa 80 Millionen, die wenigsten davon erreichen Europa überhaupt. Wir wissen nicht genau, wie viele tagtäglich in den Wüsten oder auch in den Meeren sterben. Nun zum Vorschlag der Ankerzentren: Seit Langem fordert die CDU sogenannte Isolationslager oder – nennen wir sie beim Namen – Orte der Hoffnungslosigkeit oder auch Abschiebelager. Die CDU will, dass Geflüchtete erst nach der Entscheidung des Bundesamts über den Asylantrag und im Fall der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebeandrohung oder Abschiebeanordnung, spätestens jedoch nach 18 Monaten in die Kommunen verteilt werden. Eigentlich wissen wir alle, dass möglichst schnell verteilt werden soll, Franziska Baum hat das ja auch völlig richtig ausgeführt. Auch Migrationsexpertinnen lehnen diese Idee der Ankerzentren seit Langem ab und verweisen auf das extrem belastende Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen, das Fehlen an Privatsphäre, das Zusammenleben auf engem Raum. Außerdem ist die lange Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen ganz klar ein Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Die CDU argumentiert, es gäbe völlig unvorbereitete Kommunen, die überfordert seien mit der Unterbringung. Das sind übrigens haltlose Behauptungen, die wir so nicht bestätigen können. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht vieler CDU-Landrätinnen und -Landräte, die sich sehr wohl um vernünftige Rahmenbedingungen gekümmert haben. Thüringen setzt andere Prioritäten, in dem wir nämlich zum Beispiel auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land setzen. So haben sich Landkreise und kreisfreie Städte seit Jahren auf den Weg gemacht, effektive Unterbringungs- und Integrationsstrukturen aufzubauen. Und das Land unterstützt diesen Prozess ausdrücklich. Ja, das stimmt, es gibt auch Probleme und niemand verschweigt diese. Das Land lässt die Kommunen damit aber nicht allein. Wir unterstützen Integration vor Ort. (Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das erzählen Sie mal Suhl!) Ich verweise auf das Integrationskonzept, auf das Landesprogramm Dolmetschen, auf die Förderung von Integrationsmaßnahmen, auf „Start Deutsch“, „Start Bildung“, die Investitionspauschalen, die Förderung von Sozialberatung usw. Und was wir in Suhl tatsächlich ja schon haben, das ist, dass die Zuständigkeiten vom Bund, also vom BAMF, und vom Land bereits gebündelt sind. Unser Ziel ist – und das war eigentlich auch immer erklärtes gemeinsames Ziel –, Antragsverfahren zügig auf den Weg zu bringen und eine schnelle Verteilung in die Kommunen zu gewährleisten und gleichzeitig gute Rahmenbedingungen in der Erstaufnahme zu schaffen. § 41 des Asylgesetzes schreibt den Ländern übrigens nicht vor, derart lange Aufenthaltsdauern umzusetzen. Ausgenommen werden sollen laut CDU-Vorschlag nur diejenigen Geflüchteten, deren Identität eindeutig nachgewiesen ist. Dabei lassen Sie aber offenkundig völlig außer Acht, dass es nicht wenige Geflüchtete gibt, die gar keine Dokumente haben. Entweder, weil sie diese auf der Flucht verloren oder nicht mitgenommen haben, weil sie nie Dokumente besaßen, zum Beispiel Staatenlose. Außerdem werden manche Dokumente auch als ungültig erachtet oder es fehlen Pässe, weil es entweder keine Staaten gibt, die die Identität bestätigen könnten, oder es nicht tun oder eben die Strukturen dort vor Ort völlig zusammengebrochen sind. Abschließend: Es gibt ausreichend Gründe für die Ablehnung dieses Gesetzesvorhabens – ich habe sie hier genannt – und wir lassen uns da ganz bestimmt auch nicht vom Gegenteil überzeugen, aber es ist manchmal so, wie es ist. Wir werden den Antrag in den Ausschuss überweisen müssen, auch wenn ich nicht weiß, was das bringen kann, aber wir werden uns dem nicht versperren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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