Raymond Walk
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, das Thema „Bodycam“ beschäftigt meine Fraktion und auch mich schon seit Längerem. Deswegen haben wir uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, den Einsatz von Bodycams auch im Thüringer Polizeidienst zu gestatten. Insofern ist es völlig unstrittig, dass uns das Thema auch in dieser Legislatur wieder beschäftigt. Insofern komme ich auch auf diese Legislatur. Um unsere Polizeikolleginnen und kollegen endlich besser auszustatten ‑ und zu schützen, haben wir am 8. Juli 2020 in der Drucksache 7/1196 in der Neufassung erneut einen Antrag zur Einführung von Bodycams auf den Tisch gelegt. Dieser wurde leider mehrere Monate auf der Tagesordnung nicht platziert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der März-Plenarsitzung hat es dann doch geklappt: Unser umfangreicher Gesetzentwurf ist dann auch überwiesen worden – das ist hier schon mehrfach angeklungen –, und befindet sich jetzt im Innenausschuss. Ich will dazu noch erläutern – das ist das, was Frau Kollegin Marx und Herr Bergner schon angeführt haben –, dass es uns wichtig ist, diese Anhörung möglichst breit zu gestalten. Jeder aus den Fraktionen konnte seine Vorschläge auf den Tisch legen. Uns war es wichtig, dass wir sowohl Sicherheitsexperten einladen als auch Praktiker, zum Beispiel den Leiter des Pilotprojekts „Bodycams“, was ja immer noch nicht abgeschlossen ist und auch in Thüringen noch läuft. Den haben wir eingeladen, wir haben den Polizeipräsidenten eingeladen, wir haben die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern eingeladen, die zum Teil schon über mehrere Jahre das nicht nur als Projekt, sondern im Realbetrieb betreiben. Wir haben die Wissenschaft eingeladen, Hochschulen und wir haben Datenschützer eingeladen. Nicht zuletzt war es uns auch wichtig, die Betroffenenperspektive anzuhören, also diejenigen, die die ganze Verfahrensweise und das, was wir vorgesehen haben, kritisch sehen. Aus diesem ganzen Mix werden wir dann eine Anhörung zustande bekommen, die es uns ermöglicht, sachgerecht zu entscheiden. Unterm Strich ist, glaube ich, eines ganz wichtig – und das unterscheidet uns von dem Vorschlag der AfD –, dass wir das verfassungsrechtlich sicher und normenklar gestalten wollen, und das sehen wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht. Wir haben im Übrigen – diejenigen, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen das – einen Vorschlag aufgegriffen aus dem vorläufigen Abschlussbericht des Pilotprojekts hier in Thüringen und haben einen sogenannten eigenständigen BodycamParagrafen aufgenommen und wollen den ins Polizeiaufgabengesetz einführen. Das ist – so die Planung – der neue § 33 a des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes. Er nennt sich „Mobile Bild- und Tonaufnahmegeräte“ und enthält die für uns wichtigen Punkte – ich will es noch mal zusammenfassen. Da gehen die Vorstellungen, was die Rechtslage und die Notwendigkeit angeht, hier im Hohen Haus wirklich sehr weit auseinander. Deshalb komme ich noch mal darauf zurück, was ich eben gesagt habe: Ich freue mich auf die Anhörung der Experten und aller, die wir eingeladen haben. Die wichtigen Punkte noch mal im Schnelldurchlauf: 1. die Bild- und Tonaufnahmen, 2. die sogenannte Pre-Recording-Funktion wollen wir einführen und 3. das ist ein Thema, das sehr sensibel ist, das ist uns bekannt: Aufzeichnungen, die auch im nicht öffentlichen Raum, zum Beispiel auch in Wohnungen, stattfinden dürfen/sollen, aber auch angepasste Regelungen zu Datenschutz, Speicher- und Löschungsfristen. Erst wenn diese ganzen Dinge eingehalten werden, dann sprechen wir davon, dass es auch rechtssicher ist, normenklar und auch den verfassungsrechtlichen Ansprüchen Genüge tut. Wenn wir das Thüringer Polizeiaufgabengesetz anfassen – das machen wir nicht allzu häufig –, dann haben wir argumentiert, dass wir das richtig machen – nicht nur halbherzig –, rechtssicher und normengleich – ich habe es erwähnt. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, weil er aus unserer Sicht nicht weitreichend genug ist. Wir sagen: Es bedarf umfangreicherer Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes als einer bloßen Neuformulierung des jetzigen § 33 Abs. 2 und 6 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes und lediglich – in Anführungszeichen – der Ergänzung um Bild- und Tonaufnahmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion steht fest: Jeder Polizeibeamte, der verletzt ist, ist einer zu viel. Wir wissen – das haben wir hier im Hohen Haus auch schon öfter diskutiert, ich will es noch mal anführen, weil es jetzt wieder mal leider passt –, die Kriminalstatistik im letzten Jahr wirft insgesamt eine Steigerung um 84 Fälle aus, das ist ein Anstieg um etwa ein Viertel. Bei der Rubrik „Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“: 321 Straftaten allein im Jahr 2021, rein rechnerisch also fast jeden Tag ein Angriff. Auch bei der Fallkurve „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen“ – also Widerstand, nicht tätliche Angriffe – stiegen die Fallzahlen um 17 Prozent auf nunmehr 837 Fälle im letzten Jahr. Ich wollte dann von der Landesregierung wissen – das haben wir runtergebrochen, weil sich da nicht nur Polizeibeamte in der Statistik verbergen, sondern auch andere Vollstreckungsbeamte –, wie hoch denn der Anteil der verletzten Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr war. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass insgesamt 145 Kolleginnen und Kollegen im Dienst verletzt wurden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Mit dem im Innenausschuss beschlossenen Anhörungsverfahren – übrigens ist das einstimmig erfolgt zu unserem Gesetzentwurf, den nenne ich noch mal: „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, offener Einsatz mobiler Bild- und Tonaufnahmegeräte“ in der Drucksache 7/2792 – gehen wir nun konsequenterweise den richtigen und auch den notwendigen nächsten Schritt. Ich will an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass wir in der Innenausschusssitzung am 15. April insgesamt über 60 Anzuhörende eingeladen haben, und das, wie ich finde, in der Sitzung jedenfalls mit großem Konsens. Dass der Beschluss zum Anhörungsverfahren einstimmig getroffen wurde, zeigt aus unserer Sicht, dass sich alle Fraktionen mit dem Thema ernsthaft beschäftigen, wenngleich ich ja eben auch schon festgestellt habe, dass die Meinungen gerade bei diesem sensiblen Thema – übrigens ähnlich wie bei der Videoüberwachung – sehr weit auseinandergehen. Deswegen ist es uns wichtig, neben der polizeilichen auch die wissenschaftliche und die Betroffenensicht im Rahmen der Ergebnisfindung zu berücksichtigen. Abschließend hoffe ich darauf, dass die Beratungen im Innenausschuss zügig vorangehen. Wenn alles gut verläuft, wäre es sogar möglich, einen entsprechenden Entwurf dann auch hier im Plenum noch vor der Sommerpause vorzulegen und auch im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen gemeinsam zu verabschieden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
