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Franziska Baum

FDP 03.06.2021 Sitzungen 7/48

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte mir ehrlich gesagt noch ein bisschen Erkenntnisgewinn erhofft bei Ihrer Einbringung, Herr Malsch. Das hat nicht dazu beigetragen, aber wir haben ja vielleicht im Ausschuss die Gelegenheit, darüber zu diskutieren, und vielleicht erklären Sie dann, was Sie mit Ihrem Gesetz vorhatten. Die Komplexität im Bereich „Migrationspolitik“ ist relativ vielschichtig. Wir haben da auch eine ordentliche Normenhierarchie, die bei uns am Ende auf Landesebene auch nur einen relativ kleinen Spielraum lässt, was wir machen können. Die CDU hat sich jetzt entschieden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ändert. Sie schlagen in Anlehnung an das Asylgesetz vor, dass Menschen, die im Gesetz auch genauer definiert sind, den Kommunen erst zugewiesen werden, wenn sie eine Entscheidung zu ihrem Aufenthaltsstatus haben, spätestens aber nach 18 Monaten. Bisher ist es ja gängige Praxis, so habe ich zumindest den Herrn Minister im Ausschuss verstanden, dass die Aufenthaltsdauer in der Landeseinrichtung aktuell auf vier bis acht Wochen beschränkt werden soll. Festgeschrieben ist das nicht, das sei einfach mal gesagt, aber die CDU möchte jetzt gern mit ihrem Vorschlag das Bundesgesetz ausreizen, da sind die 18 Monate ja festgezogen. Aber was Sie damit bezwecken, ist mir herzlich unklar. Ich glaube nicht, dass die Regelung im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz dafür sorgt, dass die Prozesse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an Fahrt aufnehmen. Das wäre ja eine schöne Entwicklung, aber da überschätzen wir uns dann, glaube ich, dann selber. Sie sorgt also eher dafür, dass die Personen länger in der EAE untergebracht sind und das – da gebe ich Herrn Hartung völlig recht – löst die Probleme an der EAE in keiner Weise, sondern wird sie eher verschärfen. (Beifall FDP) Und weil es ja auch immer um Praxis geht: Die Landkreise, mit denen ich in dem Zusammenhang spreche, sind froh, dass die Zuweisung so früh geschieht, weil ihnen das nämlich die Möglichkeit gibt, den Rechtskreiswechsel der Asylbewerberinnen und Asylbewerber von Anfang an mitzugestalten, also frühzeitig zu sichten, welche Qualifikationen vorliegen, welche Unternehmen wir vielleicht im Umkreis haben, die ihnen einen Job anbieten können, die Sprachkurse anzubieten etc. pp. Sie haben jetzt in Ihrer neuen Regelung auch noch Ausnahmetatbestände eingeführt und da komme ich auf das zurück, was ich am Anfang gesagt habe. Wir haben uns hier einen Gesetzesrahmen einzurichten, der von Bund und EU vorgegeben wird. Wenn Sie Ausnahmetatbestände schaffen wie zum Beispiel den, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren früher mit ihren Familien die EAE verlassen können, dann engt das aus unserer Sicht das Asylgesetz § 47 Abs. 1 stark ein, weil dort nämlich an die Minderjährigkeit angeknüpft wird, das wäre dann bei 18 Jahren. Außerdem beschränken Sie die Ausnahme auf die Kinder und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Dazu sagt die Bundesgesetzgebung, dass zu den Familienangehörigen auch volljährige, ledige Geschwister gehören. Also Sie machen hier ein Thema auf, was uns Diskussionen im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung geben wird, da bin ich mir ziemlich sicher. (Beifall FDP) Ihr Ausnahmetatbestand: Personen, die ein Personaldokument vorweisen können, um ihre Identität nachzuweisen – also wenn das jetzt der Anreiz sein soll, damit diejenigen, die für Unruhe sorgen, wie Sie das sagen, für weniger Unruhe sorgen oder ihren Personalausweis, den sie auf der Flucht verloren haben, doch irgendwie wiederfinden, das ergibt alles keinen Sinn und das hat vor allem keinerlei Auswirkungen auf das Asylverfahren, in dem schon festgelegt ist, dass eine Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung erwartet wird. Aus unserer Sicht bietet der Gesetzentwurf für die Probleme, die Sie auch in Ihrer Begründung dargestellt haben, nicht eine einzige Lösung. Die fehlende Anpassung, die Sie im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sehen, das kann man sicher nachgucken, aus unserer Sicht ist das eher formaler Natur, deswegen kann man da im Ausschuss noch mal draufgucken. Die Überweisung würden wir also mittragen, auch in der Hoffnung, dass wir vielleicht gemeinsam einen Weg dahin finden, dass wir den Menschen, die nach Thüringen kommen, von Beginn an eine Zukunftsperspektive anbieten können, und sei es auch nur eine zeitlich begrenzte, sich hier in Thüringen einzurichten, sodass sie schnell wissen, wie sie das Leben die nächsten Jahre vor allem selbstverantwortlich gestalten können und welche Chance sie haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu qualifizieren. Man sollte hier – das wäre ein Beispiel, wo sicher Nachjustierungsbedarf ist – gerade für die jugendlichen und erwachsenen Alleinreisenden die Möglichkeiten zu einer beschleunigten Verfahrensabwicklung schaffen, zum Beispiel indem man die Mechanismen aus der Fachkräfteeinwanderung nach dem Aufenthaltsgesetz hier mit anwendet. Es gibt durchaus Punkte, bei denen man sagen könnte, darüber ließen sich die Verfahren und auch das Zusammenwirken verbessern. Bei dem Entwurf sehe ich es momentan nicht, aber vielleicht können Sie es mir noch erklären hier in der Debatte oder dann im Ausschuss. Wir würden die Überweisung mittragen. Danke. (Beifall FDP)

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