Robert Sesselmann
b) Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz
Frau Präsidentin, einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, beide Gesetzentwürfe, die die Fraktionen der Rot-Rot-Grünen und der CDU hier vorgelegt haben, wetteifern um das beste Ergebnis, hat man so den Eindruck. Das kann man sicher besprechen, kann es im Ausschuss klären, aber eines ist Fakt: Das, was Sie jetzt hier gemacht haben oder was Sie vorlegen, ist ein reines Bürokratiemonstrum.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, Korruption ist so alt wie die Menschheit. Schon im alten Rom unterschied man zwischen Wählerbestechung, Richterbestechung und der gemeinen Beamtenbestechung. Nach Jahren einer Merkelschen Verhinderungspolitik legen sowohl die regierungstragenden Fraktionen als auch die Spendenspitzenreiterin CDU – zusammen mit der CSU nach Berichten aus 2018 insgesamt 27 Millionen Spenden – nahezu inhaltsgleiche Gesetzentwürfe zur Herstellung von mehr Transparenz vor. Getroffene Hunde bellen! Im Gegensatz zum Bund, wo nach langem Ringen der Bundestag im April 2021 ein Lobbyregistergesetz verabschiedete, soll nunmehr das in Thüringen seit März 2019 bestehende Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz verschlimmbessert werden. Genügend Skandale zur Errichtung eines Lobbyistenregisters auf Bundes- und Landesebene liefern die Gesetzeseinreicher auf eindrucksvolle Weise selbst. Hier einige Beispiele: Causa Philipp Amthor, Affäre Firma Augustus Intelligence, Option über 250.000 Dollar; verspätete Meldung der Parteieinnahmen von Annalena Baerbock und Cem Özdemir, allein Frau Baerbock 25.000 Euro; Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach stellte auch fest, nachdem das Lobbyregistergesetz auf Bundesebene verabschiedet ist, dass da noch 18.000 Euro waren, die er anmelden muss. Wir kennen den Skandal um Wirecard, den Skandal mit der Greensill Bank: Allein der Freistaat Thüringen verschleuderte nach dem Motto „Gier frisst Hirn“ 50 Millionen Euro; auch der Landkreis Eichsfeld unter dem Landrat Dr. Henning ist mit 2 Millionen Euro dabei, die Kreisumlage richtet es schon. Maskenaffären, wohin das Auge reicht und mehrere vor der Haustür, auf die Spitze getrieben von einem gierigen CDU-Abgeordneten namens Mark Hauptmann, der seinem PGF noch am 10.03. öffentlichkeitswirksam versicherte, keinerlei Geschäfte bezüglich COVID-19 getätigt zu haben. Genau das ist das Problem: Wir können hier alles Mögliche dokumentieren wollen, wenn ein Abgeordneter nicht redlich ist und keine Angaben macht, dann wird das nicht entdeckt werden können.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die Berateraffäre des ehemaligen Justizministers Sauter aus Bayern tritt dabei fast in den Hintergrund. Die vorgelegten Entwürfe bleiben Lippenbekenntnisse und wollen dem Wähler suggerieren, man mache jetzt etwas, um den Ruf und das Ansehen nicht vollständig zu ruinieren. Es finden sich in der Überschrift die blumigen Worte wie „Stärkung der parlamentarischen Demokratie“. Ja, ich weiß, Sie wollen weg von der Merkelschen Demokratie, liebe Kollegen der CDU. Mein Kollege Stefan Möller hatte bereits in der damaligen Debatte darauf hingewiesen, dass der bisherige Gesetzentwurf nichts Positives wird bewirken können. Ungeachtet bleiben Karriereabsprachen für die Zeit nach der Politik, also das, was man als „unanständigen Lobbyismus“ bezeichnet. Nach fast zwei Jahren sei ein Blick zurück gestattet. Man findet sehr schnell unter dem Stichwort „Beteiligtentransparenzdokumentation“ die Internetseite der Landtagsverwaltung und findet schnell die am Verfahren Beteiligten namentlich aufgelistet. Jedoch fällt auf, dass die Datenblätter nach § 5 des bisherigen Gesetzes meist unvollständig oder gar nicht ausgefüllt werden. Hier muss die Landtagsverwaltung im Wege der Ersatzvornahme Daten nachbessern. Das zeigt doch schon, dass am Verfahren Beteiligte oftmals nicht willens und in der Lage sind, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mithin konnte der Zweck, nämlich einen legislativen Fußabdruck zu erstellen, wenig bis gar nicht erreicht werden. Und nur, um die Landtagsverwaltung zu beschäftigen, müssen wir das bestehende Gesetz nicht noch weiter durch ein umfangreiches Lobbyregister verkomplizieren. Es ist begrüßenswert, wenn Abgeordneteneinkünfte zukünftig detaillierter offenzulegen sind. Es ist begrüßenswert, wenn auch die Exekutive, respektive die Ministerien, zur Offenlegung verpflichtet werden. Dennoch wird nicht die gesamte Exekutive zur Auskunft herangezogen. Bürgermeister und Landräte dürfen schalten und walten, wie sie wollen. Auch hier besteht Nachschärfungsbedarf. Überdies muss der Schwellenwert des § 25 Abs. 3 des Parteiengesetzes nachgeschärft werden, um die Spahnschen Spenden des Gesundheitsministers von je 9.999 Euro zukünftig zu erfassen. Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs von Rot-Rot-Grün ist darin begründet, dass viele Geldströme außerhalb des Thüringer Landtags initiiert werden. Wie sieht es mit Fällen aus, wenn sich nicht der Lobbyist, sondern das Ministerium oder der Abgeordnete meldet? Erlischt dann die Registrierungsverpflichtung? Auch dies müsste eine Meldepflicht auslösen. Auch im Detail besteht beim CDU-Entwurf erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wenn zum Beispiel dem Landtag ein Auskunftsrecht dahin gehend eingeräumt wird, dass dieser im neuen § 4 Abs. 4 Nr. 2 fordern darf, dass man die Einnahmen und Ausgaben oder sonstige rechnungsrelevante Angaben von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft belegen muss, so errichtet die CDU mit solch einem Prüfungsvorbehalt ein Bürokratiemonstrum. Gemäß § 32 der Wirtschaftsprüferordnung müssten auch die vereidigten Buchprüfer entsprechende Bestätigungsvermerke erteilen dürfen. Unbeschadet dieses Kuriosums in Thüringen mutet es schon seltsam an, dass nun auch Ein-Mann-GmbHs prüfungspflichtig sein können, obwohl gemäß § 316 HGB nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig sind, also ab 6 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Jahresumsatz bzw. 250 Mitarbeitern. Dass bei Beteiligungen der öffentlichen Hand Prüfungspflichten stets bestehen, steht auf einem anderen Blatt. Der Gesetzentwurf der CDU ist umständlich, missverständlich formuliert und sehr lückenhaft. Es werden nämlich in keiner Weise die Landräte und Bürgermeister erfasst. Mithin handelt es sich bei diesem Gesetzesvorhaben nicht um ein scharfes Schwert, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern allenfalls um ein Fischmesser mit stumpfer Klinge.
(Beifall AfD)
Und was bei den Gesetzesvorschlägen fehlt, ist die Erfassung von Parteiensponsoring. Ich denke da ganz besonders an die Werbetafeln bei den Parteitagen der Altparteien, die im Hintergrund wie ein Fußballevent prangen. Ob die Einnahmen aus den Standvermietungen, um die es letztlich auch geht, bei Parteitagen hier einfließen, wissen wir, ist ebenfalls nicht der Fall, denn im Gegensatz zu Parteispenden, bei denen Gelder und ihre Herkunft ab 10.000 Euro offengelegt werden müssen nach jetziger Rechtslage, wird beim Parteiensponsoring in der Bundesrepublik und respektive auch in Thüringen von den Parteien dies eben nicht offengelegt. Hier besteht auch erheblicher Nachbesserungsbedarf.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Transparenz ist gut. Ein thüringenweites Korruptionsregister, angefangen vom Ministerpräsidenten und den Ministern über Kammern und Kassen sowie die Kirchen und Abgeordneten bis hin zum kleinen Bürgermeister, ist besser. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
